• servus an alle Hundebesitzer...


    könnt ihr das bestätigen bzw. widerlegen?
    angeblich wäre das OK, wenn ein Hund jeden Unbekannten angreift, der Wohnung oder Grundstück ohne Beisein des Eigentümers betritt...
    - "Warnung vor dem Hunde"-Schild vorausgesetzt...
    (dass man einen Hund tatsächlich so abrichten kann, dass er jemanden, dem man in seinem Beisein Zugang gewährt, in Ruhe lässt, will ich mal gerne glauben, obwohl ich gewisse Zweifel hege, ob Hunde dafür tatsächlich intelligent genug sind...
    die Variante "lass ihn rein aber nicht mehr raus" beherrschen einige Hunde allerdings perfekt... :top:
    das Hauptproblem aber, warum das manche Hunde nie lernen werden, ist m.E. wieder mal der Halter, also der Mensch, der ihm das schlichtweg nicht zutraut...
    ungeeignete bis schlechte Hundehalter prägen eben leider auch unser Bild von den Möglichkeiten, die so ein Tier im Repertoir haben kann...)


    wenn der Hund aber erst auf den Befehl "Fass!" angreift, erfüllt dies angeblich den Tatbestand der Körperletzung! :augendreh:


    in was für einem Rechtsstaat leben wir eigentlich?! :verwirrter::augendreh::doh::doof:
    ist der Einbrecher, der beim Einbruch überrascht wird, sich bei der Flucht durchs Fenster ein Bein bricht und den Überfallenen dann erfolgreich auf "Schmerzensgeld und Verdienstausfall" verklagt, wirklich noch nur Fiktion einer Sitcom oder doch schon Realität?

    :hug: Trabant steht für Gefährt(e), nicht für Ge(h)hilfe... :2Kumpels:


    "der verliert kein Öl, der markiert nur sein Revier..."


    mehr Auto braucht's nicht - weniger Auto geht nicht...

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  • also im normalfall kommt der überraschte täter nicht damit durch, da ja ein schild mit "warnung vor dem hund" sichtbar angebracht ist, demzufolge hat er kein anspruch auf "schadenersatz"
    anders ist es wenn kein schild drann ist oder drauf steht" vorsicht bissiger hund oder ich brauch 5sek bis zum tor und du" diese schilder sind vorsätzlich und können halt den eigentümer
    bzw den hund in eine brennsliche situation führen. da kann der täter nämlich ein schadens ersatz vordern, das ist halt die deutsche gesetzgebung.

  • Zitat

    obwohl ich gewisse Zweifel hege, ob Hunde dafür tatsächlich intelligent genug sind...
    ...
    Das Hauptproblem aber, warum das manche Hunde nie lernen werden, ist m.E. wieder mal der Halter, also der Mensch, der ihm das schlichtweg nicht zutraut...


    Vorbildlich, selbst geoutet... :grinsi:


    Ansonsten sind es zwei getrennte Sachverhalte. Einmal der Einbruch und einmal der Angriff auf eine Person.
    Sogesehen ist zwar der Einbruch nicht rechtens aber der Angriff auf die fremde Person auch nicht - egal ob die Person rechtmäßig auf dem Grundstück ist oder nicht.
    Daraus ergibt sich auch, das die angefallene Person grundlegend erstmal einen Anspruch auf Schadenersatz hat - egal ob Einbrecher oder nicht. (§823 BGB)
    Daher hat der vorbildliche Hundebesitzer auch eine Hundehalterhaftpflicht.


    Es kann höchstens passieren, das der Einbrecher wegen der Kausalität keinen Schadenersatz zugesprochen bekommt. Kommt wie immer auf den Fall an und ist Argumentationssache der Anwälte sowie der Auffassungsgabe der Richter... Eine Rolle spielt sicher auch, ob der vom Hund verursachte Schaden im akzeptablen Verhältniss zum verursachten (und versuchten) Schaden des Einbrechers steht.


    Ist wie immer eine Einzelfallentscheidung und lässt sich nicht pauschalesieren, grundlegend hat der Einbrecher aber erstmal Anspruch auf Schadenersatz.


    Selbiges Kuriosum findet man auch bei Diebstahl oder Sachbeschädigung.
    Jemanden der mir auf der Strasse die Tasche etc. klaut, darf ich zwar verfolgen, aber nicht festhalten - auch nicht, wenn es nur bis zum Eintreffen der Polizei ist. Dies ist Freiheitsberaubung und könnte böse auf den eigentlich Geschädigten zurückschlagen...


    So ist das nunmal in der heutigen Zeit, früher durfte man Einbrechern, Dieben etc. direkt die Hand abhacken... :zungeaus:
    ...aber diese Verhältnisse möchte ich auch nicht wieder haben...


    Welche Auswirkungen auf die Schadenersatzentscheidung dann so ein Schild hat, möchte ich nicht beurteilen. Ich würde aber der Argumentation von "trabant500/601" folgen, das Aufdrucke wie "ich brauch 5sek bis zum tor und du" als Vorsatz gelten und damit der Einbrecher gute Chancen auf Schadenersatz hat.


    Es sei aber dazu gesagt, ich bin kein Jurist, kein Hundebesitzer und auch kein Einbrecher.


    Grüße,


    Marco

  • Wie gesagt darfst du einen einbrecher nicht festhalten, einsperren oder der hund ihn beißen, kann alles negativ für dich ausgehen.


    willkommen in deutschland

  • Selbiges Kuriosum findet man auch bei Diebstahl oder Sachbeschädigung.
    Jemanden der mir auf der Strasse die Tasche etc. klaut, darf ich zwar verfolgen, aber nicht festhalten - auch nicht, wenn es nur bis zum Eintreffen der Polizei ist. Dies ist Freiheitsberaubung und könnte böse auf den eigentlich Geschädigten zurückschlagen...


    Quatsch! Wo hastn das gelernt? § 127 StPO und dann Abschnitt 1!

    Zitat

    Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • na herrlich! :augendreh:
    gab's da nicht mal den Grundsatz vom Schutz des Eigentums?
    - wie soll man den unter den gegebenen Voraussetzungen denn dann bewerkstelligen?


    und die "Unverletzlichkeit der Wohnung" schränkt demnach auch nur die Polizei in ihrer Arbeit ein... :augendreh:


    bloß gut, dass ich nichts hab, was auch andere haben wollen (Freundin mit eingeschlossen)... :lach:

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  • 1. ist mein, obwohl Deutscher Schäferhund, der deutschen Sprache und Rechtsprechung nicht mächtig. :lach:
    2. ist der Hof, wo er lebt, sein persönliches Revier.... und darauf besteht er. :tkopf:
    3. ist ein Einbrecher nicht rechtmässig im Revier meines Hundes unterwegs. :dududu:


    und nun erklärt einem Hund in deutscher Beamtensprache, wie er mit der für ihn so fremden Person umzugehen hat. Zumal Herrchen bzw. Frauchen gerade nicht zu Hause sind und dem Hund gegebenenfalls erklären könnten, von dieser fremden Person abzulassen.


    Und ne elektronische Alarmanlage darf ich wohl dann auch nicht haben wegen der Gefahr eines Tinitus, Elektrosmogs oder einfach weil sich der Einbrecher erschrecken könnte und nen Herzinfarkt bekommt? :verwirrt:

    Wenn irgendein Teil in einer Maschine falsch eingebaut werden kann, so wird sich immer jemand finden, der dies auch tut.
    - 5. Murphysches Gesetz -


  • Quatsch! Wo hastn das gelernt? § 127 StPO und dann Abschnitt 1!

    Aussage stammt aus dem Polizeirevier Dresden Leuben, war als ich die Anzeige wegen Raub schalten musste. Ist so 6 / 7 Jahre her und daran wird sich auch nicht viel geändert haben seitdem - sollte man meinen...
    Man hat mir damals direkt von solchen Aktionen abgeraten.


    Sofern das in dem Gesetzestext so steht, wird das dann wohl so stimmen. Wer weiss was in unserem Bürokratenland dann noch an weiteren Gesetzesexten existiert, welche dann § 127 StPO Absatz 1 ausser Kraft setzen...


    Ich vermute - Betonung liegt auf "vermute" - das es zu Problemen der eindeutigen Tatklärung kommen kann, wenn man keine weiteren Zeugen hat. In dem Falle kann der "Täter" evtl. Schadenersatzansprüche geltend machen, weil er ja "unschuldig" festgehalten wurde. :zwinkerer:
    Theorie und Prxis sind stets verschieden.


    Grüße,


    Marco

  • @Bilieboy:
    da gibt es aber keinen § der die 127 außer kraft setzt. :zwinkerer:
    richtig is: du begehst eine freiheitsberaubung nach § 239 StGB. http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitsberaubung wenn du einen festhälst der dir dein handtäschen geklaut hat.
    aber aufgrund des rechtfertigenden notstandes nach § 34 StGB http://www.juraforum.de/gesetz…fertigender_notstand.html
    darfst du die vorläufige festnahme nach § 127StPO http://www.juraforum.de/gesetze/StPO/127/ vornehmen.
    die festnahme im klartext, es müssen 4 tatbestände erfüllt sein:


    der täter muß auf frischer Tat betroffen oder verfolgt sein
    ist der Flucht verdächtig
    Kann seine identität nicht zweifelsfrei feststellen lassen
    und es darf keine höhere ordnungsmacht in der nähe sein


    so, und bevor hier einer meine kompetenzen anzweifelt noch soviel: ich lerne seit mittlerweile 3 jahren fachkraft für schutz und sicherheit und steht kurz vor den gesellenprüfungen. ich weiß von was ich rede. :zwinkerer:


    und mit aussagen von polizisten wäre ich generell vorsichtig, das sind keine anwälte, außerdem gelten für die andre gesetze als für die zivilpersonen wie wir.
    gut, wenn noch einer fragen hat... :zwinkerer:

    Spaß mit Hanf :rolleyes:


    Gruß,
    Trabiwurstaffblonkelgungradieschenaffenaffprivatsauna601sdeluxe

  • Also,
    nachdem bei mir in der Firma schon etliche Male eingebrochen wurde und ich den Zaun unter Strom gesetzt hatte, mußte ich alles wieder abbauen, denn der "liebe Einbrecher" könnte ja verletzt werden. Mein Argument, wenn er klein und häßlich verkohlt ist, richtet er ja keinen Schaden mehr an, ließen die Beamtes nicht gelten. Ich persönlich wäre für öffentliches Aufhängen nach dem 3. Einbruch und vorher Hände abhacken.
    Aber in diesem Staat ist man ja als Straftäter besser dran.
    Gruß Jürgen :winker:

  • jürgen? Oh, da bin ich aber froh, das es Gesetze für Leute wie dich gibt!
    Wie kann man seinen Zaun unter Strom setzen?? :doof:
    Für nen Weidzaun hab ich ja noch Verstädniss, aber alles was weh tut bzw schädlich ist, nicht mehr! Schon mal an Kinder und Tiere gedacht?


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Also bitte!
    Wenn ich irgendwo einbreche(mach ich natürlich nicht!),
    dann muß ich doch davon ausgehen, daß mich irgendwer oder irgendwas davon abhält!?
    Will sagen ich nehme es dann biligend in kauf mich evtl. zu verletzen!?
    Denn ein Einbrecher nimmt ja unter uUständen auch in kauf selbst jemanden zu verletzen...
    Da kann ich ja überall rein mit dem Komentar:
    Machen sie bitte ihren Hund an die Leine, ich will hier klauen!
    Was für eine Idiotie der deutschen Rechtssprechung! :schock: :hä:
    ...
    Ich hab meine Hunde auch immer im Trabi ohne den zuzuschließen.
    Wenn da nun jemand die Tür aufmacht um etwas zu stehlen und vom Hund gebissen wird,
    machen die zwar sowieso nicht aber so als Beispiel, dann bin ich wohl noch dran schuld,
    weil ich nicht abgeschlossen habe?:doh:

    !!!6Volt,Unterbrecher,Scharniergelenke!!!



    ...und mattschwarz gerollt

    Einmal editiert, zuletzt von Gernot ()

  • Ist halt unser Rechtsstaat!
    Wenn Dir nachts ein besoffener Radfahrer ohne Licht vor das Auto fährt :doof: und Du "holst" den vom Fahrrad, bist Du als Autofahrer auch Schuld, da Du nach bundesdeutscher Rechtssprechung mit dem Starten des Autos eine Gefährdung darstellst. :doh: :schock:
    Es ist halt leider so, weil sie Dich als Autofahrer (oder wie weiter oben beschrieben auch als Haus und Hofbesitzer) immer am [lexicon]A[/lexicon] . . . h haben können.
    Übrigens, es war nur "hochgedrehter" Weidezaun.
    Gruß Jürgen :winker:

  • ja, das hab ich auch schon gehört: das halb geöffnete Fenster am Auto (egal, wie grell die Sonne scheint) sei eine "Herausforderung zum Diebstahl"... :augendreh:
    - Cabriofahrer haben sich darüber schon immer gewundert... :zwinkerer:
    und was ist dann bitte ein Supermarkt?


    naja, eine Handbreit darf das Fenster geöffnet sein...
    - allerdings bricht eine Seitenscheibe so recht schnell... :augendreh:


    ein Kommilitone hatte einen VW Kübel und besuchte einen Freund in München...
    "haste Deinen Kübel dicht gemacht?"
    "nö, wozu?"
    "ey, Du bist hier nicht in Augsburg, da kannste die Kiste ja offen stehen lassen..."
    also zurück, Seitenscheiben eingehängt, Verdeck geschlossen...
    am nächsten Tag das Verdeck aufgeschlitzt vorgefunden und die Elektrik herausgerissen...
    (Verdeck war richtig teuer!)
    scheinbar hatten irgendjemand in einem VW Kübel irgendwas wervolles vermutet und enttäuscht darüber, dass noch nichtmal das Radio einen Diebstahl wert war, vergriff er sich eben an der E-Leck-Trick... :augendreh:
    natürlich war der alte Hobel nicht Kasko versichert, wäre aber wahrscheinlich ohnehin auf Vandalismus hinausgelaufen... :augendreh:
    seither blieb der Kübel wieder - egal wo - soweit offen, dass sich jeder überzeugen konnte, dass es da nichts gibt, das es zu holen lohnte, ohne größere Schäden zu verursachen...


    ein anderer Bekannter bekam zwar die eingeschlagene Seitenscheibe und das entwendete Radio ersetzt...
    - den Austausch der aufgerissenen Konsole (Verletzungsgefahr für den Beifahrer) aber - für 500DM - musste er selber übernehmen... :augendreh:


    man fühlt sich plötzlich wieder so sicher... :augendreh:

    :hug: Trabant steht für Gefährt(e), nicht für Ge(h)hilfe... :2Kumpels:


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