servus an alle Hundebesitzer...
könnt ihr das bestätigen bzw. widerlegen?
angeblich wäre das OK, wenn ein Hund jeden Unbekannten angreift, der Wohnung oder Grundstück ohne Beisein des Eigentümers betritt...
- "Warnung vor dem Hunde"-Schild vorausgesetzt...
(dass man einen Hund tatsächlich so abrichten kann, dass er jemanden, dem man in seinem Beisein Zugang gewährt, in Ruhe lässt, will ich mal gerne glauben, obwohl ich gewisse Zweifel hege, ob Hunde dafür tatsächlich intelligent genug sind...
die Variante "lass ihn rein aber nicht mehr raus" beherrschen einige Hunde allerdings perfekt...
das Hauptproblem aber, warum das manche Hunde nie lernen werden, ist m.E. wieder mal der Halter, also der Mensch, der ihm das schlichtweg nicht zutraut...
ungeeignete bis schlechte Hundehalter prägen eben leider auch unser Bild von den Möglichkeiten, die so ein Tier im Repertoir haben kann...)
wenn der Hund aber erst auf den Befehl "Fass!" angreift, erfüllt dies angeblich den Tatbestand der Körperletzung!
in was für einem Rechtsstaat leben wir eigentlich?!
ist der Einbrecher, der beim Einbruch überrascht wird, sich bei der Flucht durchs Fenster ein Bein bricht und den Überfallenen dann erfolgreich auf "Schmerzensgeld und Verdienstausfall" verklagt, wirklich noch nur Fiktion einer Sitcom oder doch schon Realität?