Wisst ihr was ich da noch für lampen ranmachen kann ?

  • Zitat

    Original von Rainman
    jo - aber gibt es Länder wo das ZWINGEND vorgeschrieben ist?


    hab ich noch nix von gehört

  • Skandinavien könnte ich mir gut vorstellen, da is im Winter ja den ganzen Tag dunkel..., aber in Polen ?!
    Sicher ?! Ich meine, da sind die Helligkeitsbedingungen ja genauso wie bei uns...denk ich zumindest...

  • Tagfahrlicht ist schon was schönes - du wirst auf jeden Fall besser gesehen (Stichwort Alleenstraße) - und es braucht weniger Strom, als mit Licht zu fahren - somit schont man seinen Bleiakkumuator ähhh, die Batterie :zwinkerer:

    :aicke: TRABANT - mehrfach Alpenerprobt
    Wos´n doa loooohhhhs??? :aicke:

  • Jaup, Abblendlicht ist jederzeit vorgeschrieben in skandinavischen Ländern und Ungarn, Italien Abblendlicht auf den Autobahnen, Polen glaub ich saisonal (November bis März).


    Oesterreich, Frankreich, Tschechien etc. bin ich mir nicht sicher, in der Schweiz ist es empfohlen (wird wohl bald zur Vorschrift)


    Ich hab mal vom StVA die Vorschriften geholt, Höhe mindestens 0,25 m über Boden, max. 1.5 m über Boden etc. Seitenabstand, Mittenabstand, Sichtwinkel etc. etc. Kann ich demnächst mal online stellen, falls es euch interessiert.


    Witztig war auch mein Fahrlehrer: Die ersten paar Stunden musste ich immer das Licht einschalten, später hat er dann nur noch gesagt, an der Prüfung soll man es machen und sich allgemein das Fahren mit Licht angewöhnen, aber ab ca. der 5. Stunde wollte er bei Sonnenschein und Tageslicht kein Licht mehr, weil er dauernd Birnen wechseln musste (So'n Audi A3 hat halt eben teuere H7 und nicht billige H4s... :schock: :dollar:)

  • Zitat

    Original von phi
    Ich hab mal vom StVA die Vorschriften geholt, Höhe mindestens 0,25 m über Boden, max. 1.5 m über Boden etc. Seitenabstand, Mittenabstand, Sichtwinkel etc. etc. Kann ich demnächst mal online stellen, falls es euch interessiert.


    Ich hätte Interesse :winker:

  • Hier die Vorschriften (Grundlagen nach ECE und so spar ich mir...)


    Tagfahrlichter


    Definition
    Eine nach vorn gerichtete Leuchte, die das Fahrzeug leichter erkennbar macht, wenn es bei Tageslicht fährt.
    Anzahl
    zwei
    Anbringung
    Seitlicher Abstand: max. 0,40m
    Zwischenraum:
    -bei einer Fahrzeugbreite von nicht mehr als 1,30 m: min. 0,40 m
    -bei einer Fahrzeugbreite von mehr als 1,30 m: min. 0,60m
    Anbringungshöhe:
    -unterer Rand der Leuchfläche: min. 0,25m
    -oberer Rand der Leuchfläche: max. 1,5m
    Ausrichtung:
    Nach vorne sowie in der Längsrichtung an der Vorderseite des Fahrzeugs.


    Geometrische Sichtbarkeit
    Horizontalwinkel:
    -nach aussen und nach innen max. min. 20°
    Vertikalwinkel:
    -nach oben und nach unten max. min. 10°
    Elektrische Schaltung
    -Tagfahrlichter müssten beim Einschalten der Scheinwerfer (Abblend- oder Fernlicht) automatisch ausschalten, ausgenommen beim Betätigen der optischen Warnvorrichtung (Lichthupe);
    - Ein Kontrolllicht ist nicht erforderlich (jedoch zulässig)
    Homologationszeichen (Genehmigungszeichen)


    In einem Kreis muss sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Landes, welches die Genehmigung erteilt hat, befinden.


    Zusätzlich muss das Zeichen "RL" für Tagfahrlichter (Tagfahrleuchten) vorhanden sein.


    Das Zeichen "RL" ist auch vorhanden, wenn das Tagfahrlicht mit anderen Beleuchtungseinrichtungen (z.B. Fern- oder Abblendlichtern) kombiniert, zusammen- oder ineinandergebaut ist.


    Tagfahrlichter von Fahrzeugen aus den USA können anerkannt werden, wenn sie das Zeichen "SAE" oder "DOT" und die vorgeschriebene Anordnung, Farbe und Schaltung aufweisen. Solche Tagfahrlichter weisen keine zusätzliche spezielle Kennzeichnung auf.


    Lichtstärke in Candela (cd)
    - mindestens: 400 cd
    - höchstens: 800 cd


    Leuchtfläche
    Die Leuchtfläche muss mindestens 40 cm2 betragen


    Farbe
    weiss


    Vorrichtungen zum Abdimmen der
    Abblendlichter

    Nebst den Beleuchtungsvorrichtungen sind auch Vorrichtungen zur Änderung der Lichtwirkung typengenehmigungspflichtig . Demnach dürfen solche Vorrichtungen, sofern sie serienmässig hergestellt werden, nur in typengenehmigter Ausführung in den Handel gebracht werden.

  • Opel ?! Igitt !

    Welch triste Epoche, in der es leichter ist, ein Atom zu zertrümmern als ein Vorurteil.
    Kia trista epoko, en kiu pli facilas detrui atomon ol antaujughon.


    Albert Einstein

  • in frankreich muss man glaub auch mit licht fahren.


    erlaubt sind am auto übrigens so viele scheinwerfer, wie dran passen, also das zulässige gesamtgewicht nicht überschritten und die sicht des fahrers nicht behindert wird und die scheinwerfer mit einer kappe abgedeckt sind.


    unabgedeckt dürfen die hauptscheinwerfer, 1 Paar zusatzscheinwerfer und 1 Paar Nebelscheinwerfer sowie die Tagfahrleuchten sein. das sind zusammen auch schon mal 8 leuchten. dann noch die begrenzungsleuchten und die kotflügelblinker und das 3. bremslicht und den feuerlöscher nicht vergessen :lach:

  • iin frankreich ist es pflicht, sogar deutsche hersteller(ich weiss es von audi) haben in frankreich nur autos verkauft bei denen permanent licht im fahrbtrieb war, nachteil:laut adac höherer bezinverbrauch.
    daran erkannte man dann auch reimportkarren!