Eure Schnäppchen
-
-
-
Laut Typschein von 1960 hätte ich eigentlich gar keine Hängerkupplung an den P50K anbauen dürfen. Da ich aber öfter mit Anhänger fahre wollte ich das so. Ebenso die Duplex Bremse.
-
Laut Ausnahmegenehmigung von 1959 durfte man das schon.
Simplex reicht für 350 kg......
-
...könnte einem aber ggf. auch schonmal die Schweißperlen auf die Stirn treiben...
-
Sorry, gebremst natürlich....
-
-
Wurden 350kg gebremst eingetragen?
-
280kg ist bei P50 und P60 nur zulässig.
-
Das wissen wir, aber Mossi versucht halt gerade da etwas mehr rauszuholen.......auflasten und so....
-
Zusage Dekra steht....
-
Ok, krieg ich dann die 350kg einfach so eingetragen?
-
-
-
Nein, per Einzelabnahme.
Es steht jedem frei, sich diesbezüglich zu erkundigen.
außerdem muss das Fahrzeug gewisse Grundvoraussetzungen haben.
Wenn ich mit dem CT8 zum Treffen fahren möchte, reichen mir die 280 kg nicht aus.
Wobei sich das Gespann gar nicht mal so schlecht fährt......
-
Welche Voraussetzungen sind das denn?
Geschlossenes Geweih, Duplexbremse vorn, Zweikreisbremse, Motor P601?
-
600er Komponenten und eine geschlossene Trägergruppe mit typgeprüfter AHZV.
Für 280 / 350 reicht dies ....
Hängt aber auch vom aaS ab.
-
was für die Sammlung bekommen.
Dank des hinweißes des Schriftzuges auch nur gesehen.
Datum war nicht lesbar.
Danke dafür
-
Diese Bremsleitungen gab es geschenkt.
Trabant ist es nicht ist doppelt so dick , denke mal W50 könnte es sein.
Schauten komisch aus zwischen den Trabant leitungen welche mich freuen bekommen zu haben
-
-
-
-
Das Auto, der Anhänger, die Hebebühne, das Haus oder die Gartenmöbel?
Gruß
Benjamin
-
bestimmt der Anhänger, die Bühne is nur zum testen dadrauf
-
Das Auto, der Anhänger, die Hebebühne, das Haus oder die Gartenmöbel?
Gruß
Benjamin
Oh....Entschuldigung...die Bühne natürlich. Haus und Auto gehören mir schon und der Anhänger war geliehen
-
-