Keine AU-Plakette nur mit H-Kennzeichen?

  • Letzte Warnung!!!!!!

    Zitat

    Wer trotzdem Hinweise und Tips geben will, soll dies per [lexicon]PN[/lexicon] machen!!!!!

  • Feine sache!
    Mein erstes posting und schon Scherereien. Ich wollte echt nich so anfangen :traurig: .
    Keiner soll mir was illegales als Antwort Posten auch nicht als [lexicon]PN[/lexicon] wenn es nicht legal zu lösen ist, dann ist es nicht zu lösen.

    Zitat

    BO601: Was haste denn für Trabis?

    Einerseits unseren alten Familientrabi (601Limo), den mein Vater nach 17 Jahren Hoffen und Bangen 1989 endlich nach Hause brachte und der seit damals, als er neu war, schon mal so ziemlich auf alle Familienmitglieder angemeldet war. Der wäre nicht nur aus ideellen Gründen mein Favorit, sondern auch noch des Grundzustandes wegen.
    Andererseits eine Pappe (601Limo), die ich von einem Älteren Mitbürger ofiziell und VÖLLIG LEGAL vor zwei Jahren fürn Kasten Bier, n Glas Bockwurscht und einen Euro gekauft habe, Da ich die Papiere zur Zeit nicht finden kann muss ich mich des Baujahres wegen auf Vermutungen stützen er ist jedoch beträchtlich älter als der andere.


    Zitat

    Chrom: 69er Regelung? Solltes du damit das H-Kennzeichen meinen, dann wirds noch etwas komplizierter:

    Kann sein, dass ich da was falsch verstanden hab. Für mich klang es so:
    Fahrzeuge mit BJ < 1969 brauchen auch ohne H-Kennzeichen keine AU!?


    So denn Ich gehe jedenfalls ab Montag ins Babyjahr und hoffe, dass ich für mein zweites Baby mit 4 Räder(chen) auch Zeit finde.

  • Also, nochmals, wie schon beschrieben: H-Kennzeichen und AU-Pflicht sind zwei ganz verschiedene Sachen!
    Au-PFLICHT GILT FÜR KFZ, die nach Mitte 1969 zugelassen wurden.
    H-Kennzeichen kostet mehr Steuer als Trabant mit hubraumabhängiger Besteuerung. (275 Eu (?noch?) statt 152.-Eu)
    Einziger Grund für ein H-Kennzeichen: Man darf ohne Feinstaub-Plakette in Umwelt-Zonen einfahren!
    Alles klaro? :zwinkerer:
    Siehe Mossi´s Beitrag vom 03.09.!

    Einmal editiert, zuletzt von Fritz Reichert ()

  • hatte ich auch schon mehrfach, bin dann alle prüfstellen abgelaufen und ist es kein problem mehr, einfach auf § 47a STVZO verweisen und einer kann lesen und erklärt es dann dem anderen

  • ab 2010 gibt es auch bei neueren Autos keine AU-Plakette mehr, die AU wird dann Bestandteil der HU. Bin ja mal gespannt, ob die die alten Plaketten dran lassen oder die alten runter kratzen. Wenn sie das tun, werde ich mir bestimmt mal paar neue Kennzeichen holen, sonnst sieht das ja zerkratzt aus :(

  • dafür solls dann weiße blankoplaketten geben... wie die aussehen? kein plan...

    Alle Angaben ohne Gewehr!







    Gewalt is schließlich keine Lösung :thumbup:

  • So wie eine normale AU Plakette, nur unbedruckt und weiß. Nennt sich höflich "Ersatzplakette" oder "Reperaturplakette" Wird bestimmt lustig aussehen auf verratzten Kennzeichen.

  • Folgendes vom AvD dazu:


    AU-Plaketten werden zum Jahreswechsel abgeschafft


    Die sechseckigen AU-Plaketten werden nach und nach verschwinden.


    * Abgasuntersuchung wird 2010 in die Hauptuntersuchung integriert
    * On-Board-Diagnosesysteme überwachen Emissionswerte permanent
    * Regelung für AU bei Oldtimern vereinheitlichen und vereinfachen


    Noch kleben grüne, rosafarbene und braune Plaketten auf den vorderen Nummernschildern jedes Autos – doch sie werden nun nach und nach verschwinden. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) macht darauf aufmerksam, dass die bisher eigenständige Abgasuntersuchung (AU) zum 1.Januar 2010 in die Hauptuntersuchung (HU) integriert wird. In Zukunft gibt es für das Bestehen der HU und den Nachweis der vorgeschriebenen Abgaswerte nur noch den runden Aufkleber für das Heckkennzeichen. Und somit werden die sechseckigen AU-Plaketten nach rund 25 Jahren überflüssig.


    Grund ist, dass "On-Board-Diagnosesysteme" (OBD) bereits heute das Abgasverhalten von vielen neueren Kraftfahrzeugen permanent überwachen und bei den technischen Untersuchungen nur noch ausgelesen werden müssen. Für Kfz mit OBD und für Motorräder gilt die Zusammenfassung mit der HU bereits seit April 2006. Ab 2010 wird die Abgasuntersuchung nun für alle Kfz integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung und damit immer zeitgleich nachgewiesen. Wobei die Untersuchung des OBD-Abgasreinigungssystems in anerkannten Werkstätten nach wie vor gesondert durchgeführt werden kann. Am Prüfmodus und den -intervallen wird sich nichts ändern. Nach wie vor bleiben Besitzer von in Deutschland zugelassenen Kfz verpflichtet, in regelmäßigen Abständen HU und AU durchführen zu lassen. Bei einem Neufahrzeug zum ersten Mal nach drei Jahren, anschließend jeweils alle zwei Jahre.


    Der AvD weist darauf hin, dass Autofahrer die noch vorhandenen AU-Plaketten zum Jahreswechsel jedoch nicht abkratzen müssen. Sie werden von den Prüfingenieuren bei der nächsten Hauptuntersuchung entfernt, beziehungsweise – um das Nummernschild nicht zu beschädigen - mit einer weißen Blankoplakette überklebt. Braune Plaketten, die anzeigen, dass die Abgaswerte 2010 wieder geprüft werden müssen, werden darunter zuerst verschwinden, danach die bis 2011 geltenden rosafarbenen Plaketten. Die momentan auf Neufahrzeugen klebenden grünen Plaketten haben Schonfrist bis 2012.


    In diesem Zusammenhang regt der AvD an, die Regelung zur Abgasuntersuchung von Oldtimern zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Alle historischen Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und somit die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen erfüllen, sollten von der AU-Pflicht befreit werden. Momentan sind beispielsweise Benziner, die vor dem 1. Juli 1969 erstmals zugelassen wurden und Diesel, die vor dem 1. Januar 1977 zugelassen wurden, von der AU-Pflicht ausgenommen. Fahrzeuge mit rotem 07er-Kennzeichen müssen ebenfalls keine Abgasuntersuchung durchführen lassen (§ 47a StVZO). Der AvD würde begrüßen, wenn die unterschiedlichen Stichtagsregelungen harmonisiert und somit für Oldtimer vereinfacht würden.