Keine AU-Plakette nur mit H-Kennzeichen?

  • So Heut früh hat mich ein freundlicher Mitarbeiter der Rennleitung darauf aufmerksam gemacht das ich angeblich illegal rummfahren würde,weil ich keine AU-Plakette vorn drauf hab. (kein H-Kennzeichen) :verwirrter:


    Nun meine Frage kann sein das sich da ein paar Gesetze geändert haben? Der TÜV-Prüfer und die Zulassungsstelle haben als ich ihn im März zugelassen hab nix Dergleichen erwähnt. :verwirrt:


    Also konkret hat der grüne Mann gemeint das ohne AU-Plakette nur in verbindung mit H-Kennzeichen möglich is, kann das sein? :gruebel:

    Trabant: alles Andere wäre ja auch langweilig! :zungeaus:

  • Tja da hat die Rennleitung recht, nur bei H-Kennzeichen fällt die AU-Plakete weg. Ich denke mal den is bei der Zulassungstelle ein Fehler unterlaufen und du hast bloß bis jetzt Glück gehabt das es bis jetzt noch keinem aufgefallen ist. :winker:

  • Moin :winker::winker:


    Nicht ganz . es hängt von dem Bj deines Fahrzeuges ab ich habe nicht das genaue datum im Kopf es ist aber irgendwas mitte 1969. Alle Fahrzeuge die vorher Zugelassen wurden sind von der AU befreit. :grinser::grinser::grinser:


    Mfg Motte

  • Stimmt, soweit ich weiß! Oder Fahrzeug is von vor 1. Juli 1969, dann auch ohne H Kennzeichen keine ASU notwendig!
    Edit: man wart ihr wieder schnell... :winker:


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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  • Aber ans Bein pissen können die Mir deswegen ni wenn ich jetzt die AU nachhole von wegen Busgeld und Punkte?


    Hätte der Tüvie aber auch ma was dazu sagen Können. :meckerkop:


    Edit wegen neuer Antwort: Toll noch ne Meinung. Hat sich das vielleich in der letzten Zeit geändert?

    Trabant: alles Andere wäre ja auch langweilig! :zungeaus:

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  • Ich denk deiner is´n 65er, da brauchst keine AU nachholen, oder hab ich jetz was falsch verstanden?
    OT :winker:

  • Im Wetstteil von D kommen solche Fehler rel. haeufig vor. Mein Kuebel (ERZ 1990) ist dort ueber 10 Jahre ohne die AU-Plakette rumgefahren, nachdem die lokale Rennleitung ausdruecklich auf deren Entfernung wg. "Zweitakter brauchen und duerfen keine AU-Plakette haben" bestanden hat :augendreh::staun: Ich vermute, dass dieses hartnaeckige Missverstaendnis einfach daher ruehrt, dass damals zur Einfuehrung der AU-Pflicht im Westen einfach keine Pkw's mit Zweitaktantrieb mehr gebaut und erstzugelassen wurden.


    Aber in Dresden sollte man sich da eigentlich auskennen. Bei welcher Pruefstelle warst Du genau?

  • Ham die den was aufgeschrieben oder wars nur ein freundlicher Hinweis?? Wenn du sie jetzt machst, bekommst du die Plakette, wie als ob du sie im März gemacht hättest. :winker:


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  • Benziner: 1. 7. 69


    Diesel: 1.1. 77


    AU-Befreiung ist eine Stichtagsregelung, unabhängig des Kennzeichentypes (ausgenommen rote 07)


    Nachholen und kleben lassen....

  • Ich war bei mir im Betrieb TÜV machen der Prüfer Kommt seid der Wende zu uns und is von der DEKRA.


    Ja issn 65er und eben auf grund dessen hab ich kein AU machen müssen.

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  • so schauts...

  • Verweise die Rennleitung das nächste mal auf die STVZO (welche sie üblicherweise bei sich im Fahrzeug mitführen) und den Stichtag EZ:01.07.1969. Dann verschwindet einer von beiden mit deinen Papieren in das Polizeifahrzeug, und kommt nach 10min (wenns schnell geht) wieder zu Dir hin und lässt Dich weiter fahren. Bei mir schon 2-3x passiert.


    Fallst die eine Strafe bezahlt hast, würde ich an Deiner Stelle zu der zuständigen Polizeidienststelle gehen und unter Vorlage der ausgehändigten Quittung mein Geld zurückverlangen.

  • Erst ma Danke an alle. Jetzt bin ich wieder beruhigt. :huepfer:


    Geld hab ich bis jetzt noch keins bezahlt und das bleibt auch so! :dududu: Verwarnung hab ich auch keine ofizielle bekommen, nur den Hinweis, und das ich eventuell noch en Schreiben krieg. :bäh:


    Jetzt schmeckt das Bier gleich doppelt gut! :saufbold:

    Trabant: alles Andere wäre ja auch langweilig! :zungeaus:

  • Hallo erstmal :winker: ,


    geniales Forum, hatt mir schon oft gehelft. Grüße an Postkugel (hab meine Prüfung bestanden und komme wohl kaum noch in die Schule. Aber großes DANKE soweit für die ausführlichen Infos. :top: ). Mein Pappkamerad darf sich jetztzt bald wieder meiner vollen Zuneigung erfreuen :lach: und daher mal ne Frage zum Thema [lexicon]AU[/lexicon] und Zulassung.
    Ich bin in der Vorteilhaften Lage mich zwischen Zwei Überholungsbedürftigen zu entscheiden. Wenn ich bei fertigstellung eines der beiden, die Papiere des Älteren zur Zulassungsstelle tragen will um in den Genuss der 69er Regelung zu kommen müssen welche Teile des betrefenden Trabis im Endprodukt verbaut sein?

  • Die Antwort darauf, wäre eine Anleitung, für eine illegale Handlung, die sich Urkundenfälschung nennt.
    Jeder der darauf hier antwortet erhält eine:
    :schild_verwarnung:


    Wer trotzdem Hinweise und Tips geben will, soll dies per [lexicon]PN[/lexicon] machen!!!!!
    Bzw. frag doch einfach mal bei deiner Zulassung was du tun kannst. Wobei ich da eher bei Tüv oder [lexicon]DEKRA[/lexicon] fragen würde.

  • Watn das auch für ne Frage?? Was haste denn für Trabis? Mach den älteren fertig und gut ist! :hä:


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Das würde ich so pauschal mal nicht sagen, versuchen wir es mal so:


    Grundsätzlich muß das Fahrgestell (Rohkarosse, Blechgerippe - wie auch immer man das beim Trabi nennen möchte) den jeweiligen papieren entsprechen. Gemeint sind jetzt nich die Räder und Achsen, sondern wirklich das Blechgrüst.


    Also müsstest du mit dem Trabi anfangen, dessen Papiere du auch nutzen willst. Sämtliche Anbauteile darfst du tauschen, auch die Karosse mit Blechteilen aus nem Spender instandsetzen. ***************************************************************************************************************************************************************************************
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    69er Regelung? Solltes du damit das H-Kennzeichen meinen, dann wirds noch etwas komplizierter:
    Erstmal muß der fertige Trabi in technisch einwandfreiem Zustand sein, also sprich [lexicon]TÜV[/lexicon] bekommen.
    Dann muß sich das Fahrzeug in einem "erhaltungswürdigem Zustand" befinden. In der Praxis heißt das Orginalzustand, optisch guter Zustand, darf aber auch Patina haben (nicht Patina mit Rostlaube verwechseln).
    Genauer kann man das leider nicht sagen, hängt nach wie vor viel vom jeweiligem Prüfer ab. Aber die Zeiten "alles älter als 30 Jahre bekommt so ne H-Zulassung" sind definitiv vorbei. Also tiefer, Alus und FlipFlop-Lack wird eher nix werden. Manch Prüfer akzeptiert nichtmal so Sachen wie Umrüstung von 6 auf 12V - zum Beispiel....


    Chrom


    edit für den mit viel Text umschriebenen, aber eindeutigen Hinweis!!!