Laut Verordnung muss nur eine Einrichtung zur Sichtfreihaltung vorhanden sein.
Die Frontscheibe muss innerhalb von 25 min bei -20 Grad zu 85% enteist sein im Standversuch mit 2000 U/min im Sichtbereich ( das entspricht ca. 67% der Frontscheibenfläche, dieser Sichtbereich ist genau definiert), und nach 40 min ganz,
dann sind aber viele kfzs illegal unterwegs... Frontscheibenheizung mal ausgenommen.
Realität ist doch eher, Guckloch nach 25min bei 4000 U/ min und -2Grad. Ergo 15%.
vlt was verwechselt...