sonderrecht bei Roten- bzw. 5-tages-kennzeichen?

  • Das bei 5-tages-kennzeichen oder roten Nummern das Fahrzeug verkehrssicher sein muss is ja klar.
    Aber wie sieht es damit aus, wenn ich teile verbauen will die z.B. keine ABE haben oder die nicht eingetragen sind?


    auf was muss ich jetzt achten?
    mfg Martin

  • die nutzungsbedingungen für überführungskennzeichen sind sehr eng formuliert. (suchfunktion?)
    wenn du damit zum tüv zur eintragung und bei ablehnung zurück fährst, sind die kennzeichen genau dafür erfunden worden.
    wenn du vor hast, mit nicht eintragungsfähigen teilen auf ein treffen zu fahren, obwohl das auto nie wieder eine betriebserlaubnis bekommen würde, bleib besser zu hause.
    sowohl die roten als auch die gelben schilder sind dafür nicht gemacht und auch nicht geeignet.
    show-tuning ist inzwischen weit verbreitet, aber nur auf dem trailer zulässig.
    alles andere könnte als gefährlicher eingriff in den strassenverkehr gewertet werden.
    für die roten händlerkennzeichen ist dies extra gefährlich, da diese nur an zuverlässige halter vergeben werden. im umkehrschluss bedeutet das, die kennzeichen werden dem entzogen, der sie dir geliehen hat. was das für händler oder werkstätten bedeutet für ein jahr das kennzeichen entzogen zu bekommen, kann man sich doch vorstellen.

    Mehr Power - mehr Raum - bessere Storries - Barkas!

  • danke für die schnelle antwort :top:
    also wenn ich damit fahr, dann lieber alles im sinne der stvzo lassen!


    rote kennzeichen sind ja auch für probefahrten.
    könnte man vielleicht beim tsch. sportlenkrad sagen(wenn man es verbaut hat), das man überprüfen will wie hoch die lenkkräfte sind? oder soll ich auch hier lieber das alte orginale drauf machen?

  • solche schilder sind für überführungsfahrten, z.b zu treffen um es dort zu verkaufen :zwinkerer:


    das fzg muß verkehrssicher sein, es könenn aber auch teile verbaut sein die keine zulassung haben

    Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von DUOcalle: Heute, 22:24

  • es könenn aber auch teile verbaut sein die keine zulassung haben


    Das stimmt nicht!
    Wenn man da an einen Engstirnigen gerät, ist Schluß mit Lustig!
    Es dürfen nur Teile verbaut sein, die eintragungsfähig (ABE/Teilegutachten) aber nicht am Fahrzeug eingetragen sind.
    Alles andere ist Glücksspiel!

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

  • zu glück habe ich noch keine teile ohne ABE angebaut..


    aber ich denke das ich ganz bestimmt meinen scheiben wischer orginal machen muss.
    weil die orginalen arme in der ruhestellung fast mittig auf der scheibe sind. weil es könnte die sicht vom fahrer behindern :verwirrt: ...naja


    danke für eure antworten :eismen:

  • Das stimmt nicht!
    Wenn man da an einen Engstirnigen gerät, ist Schluß mit Lustig!
    Es dürfen nur Teile verbaut sein, die eintragungsfähig (ABE/Teilegutachten) aber nicht am Fahrzeug eingetragen sind.
    Alles andere ist Glücksspiel!

    und was ist mit z.b felgen die kein gutachten haben aber per einzelabnahme eingtragen werden können ?


    oder andere teile die ohne gutachten sind aber abgenommen werden können,


    es geht glaubs mir, man sollte nur nicht übertreiben, kettenlenkrad ist bei 06 z.b auch kein problem, es gefährdet ja nicht die verkehrssicherheit :zwinkerer:

    Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von DUOcalle: Heute, 22:24

  • Was großzügig übersehen wird und was erlaubt ist, sind zwei Paar Schuhe.


    Viele der Verkehrswächter haben nur keine Lust, sich damit rumzuärgern.
    Im Falle eines Unfalls wirst du dann ganz schnell darüber aufgeklärt, was zulässig war und was nicht!


    Die Frage war ja nicht, was man machen kann, sondern was zulässig und völlig legal ist.


    Ich hab am Wörtersee schon Polizeikolonnen gesehen, die 04er und 06er Kennzeichen mit dem Handwagen eingesammelt haben (Übertreibung veranschaulicht :D), weil die Tieferbreiterlauterfraktion durch die Bank so dachte wie du.


    Zitat

    kettenlenkrad ist bei 06 z.b auch kein problem, es gefährdet ja nicht die verkehrssicherheit


    Das hängt von den Schweißnäten ab! :augendreh:

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

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