Trabant 601 Limousine

  • Also ich brauch nix von diesen Trabi, den könnt ihr ja nicht schnell genug in seine Einzelteile zerlegen ,dann werden es vielleicht doch 1500€ oder sogar noch mehr für oevi?
    Mfg Sigg!

  • Also, an alle, die Interesse an irgendeinem Teil haben: Bitte 'ne [lexicon]PN[/lexicon] mit gewünschtem Teil und Preisvorstellung an mich.


    @ Stefan: Habe den Typ bisher nicht erreicht. Hab nur die Handynummer. Das traurige an der ganzen Geschichte ist, dass er hier im Forum meine Suchanzeige gelesen hatte und sich daraufhin bei mir gemeldet hat. Eines der berühmten schwarzen Schafe, die es ja leider überall gibt...

  • Hallo,
    Am wichtigsten ist die Frage: War es ein Händler oder Privatverkäufer?
    Wenn ersteres der Fall ist, stehen deine Chancen nicht ganz so schlecht. Beim Privatverkauf wäre die Beschreibung bzw. verbindliche Zusicherungen des Verkäufers wichtig, bzw. das, was im Kaufvertrag steht. "Gekauft wie besehen" gibt es schon seit ein paar Jahren nicht mehr, d.h. auch als Privatverkäufer muss man sich (per Kaufvertrag) nach allen Regeln der Kunst im Hinblick auf evtl. mögliche, unbekannte Schäden absichern. Hat dein Vorbesitzer das getan und und nichts zugesichert (z.B. "kein Rost"), hast du wohl wirklich keine Chance.
    Wenn dein Verkäufer die Garantie ausgeschlossen hat, ist diese natürlich nichtig, wenn er Mängel arglistig verschwiegen hat. Bei Mängeln am FZ, die die Funktionstüchtigkeit beeinträchtigen (ich nehme mal an, dass der TÜV keine Plakette ausgegeben hätte, wären die Mängel sichtbar gewesen, bzw. dass er sie wieder entziehen würde, würdest du jetzt vorstellig werden) hat der Verkäufer Aufklärungspflicht, d.h. er muss dir die Mängel mitteilen, egal ob du ausdrücklich danach fragst oder nicht.
    Beim Händler gilt ähnliches, allerdings muss er im Streitfall nachweisen, dass der Schaden beim Verkauf noch nicht vorhanden war und wenn er das nicht kann, das FZ zurücknehmen. Da jeder Händler dies vermeiden möchte, sichert er sich i.d.R. durch eine Artikelbeschreibung oder durch einen Kaufvertrag ab, der alle möglichen Schäden als wahrscheinlich einstuft, egal ob sie wirklich sichtbar vorhanden sind oder nicht.
    Das ganze ist jedenfalls alles sehr umfangreich, klick dich am besten mal durch die Seiten von http://www.internetrecht-rostock.de
    Hat der Heini denn nun schon irgendwie reagiert oder lässt er dich kommentarlos auf faulen Eiern sitzen?
    Gruß,
    Freddy

  • hi christian


    wende dich mal an den User "Roger04" ,weil der Trabi mir schwer bekannt vorkommt.
    Hab den vor 3-4 Jahren mal an der Mosel kennengelernt.


    Könnte sein, das es der Ehemalige Besitzer ist.


    Hoffe dir ein bissl geholfen zu haben
    PS: Man beachte sein Profilbild
    2.PS: hast du den noch? wenn ja komm ich moin mal vorbei muss mir da mal was angucken wegen meinem :D

  • @ Stefan: Hab grad mit dem Typ telefoniert. Er sagt, dass er davon nichts gewusst hat. Er könne jetzt ja auch nichts dafür, dass mir nichts aufgefallen ist. Schließlich habe ich mir das Auto ja angeguckt. Er hat das Auto gekauft, Felgen und Fahrwerk drauf gemacht, neuen TÜV gemacht + Eintragungen und damit wäre gut gewesen. Er hat sich das Auto nicht näher angeguckt und deshalb ist ihm scheinbar nichts aufgefallen.


    Schöne Sch...! Achja, und der freundliche Verkäufer hat mich nett daran erinnert, dass ich ihm die alten Nummernschilder bitte zuschicken soll, damit er bei der nächsten Anmeldung keine neuen kaufen braucht :f***off:

  • Wenn du dich mit solchen Worten am Telefon zufrieden gibst und nichts unternimmst, ...........
    tja dann kann man dir leider nicht helfen :verwirrter:


    Er hats verkauft, er ist zur Verantwortung zu ziehen........Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!!!! Das ist genauso wie mit dem Wegschauen........man ist mitschuldig......

  • Er hat das Auto gekauft, Felgen und Fahrwerk drauf gemacht, neuen TÜV gemacht + Eintragungen und damit wäre gut gewesen. Er hat sich das Auto nicht näher angeguckt und deshalb ist ihm scheinbar nichts aufgefallen.


    :verwirrter: Hat der die Felgen blind drauf geschraubt?
    Is eigentlich ganz schön frech dir sowas zu erzählen, schon aus diesem Grund würde ich die Rücknahme erzwingen, notfalls mit Anwalt. Denn auch mit den Einzelteilen wirste schwer dein Geld wieder reinbekommen!


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Um nochmal auf den eigentlichen Grund für diesen Thread zurückzukommen. Was kann man für diesen Trabi in etwa noch verlangen?

  • Naja als ehrlicher Verkäufer kommste mit der Gurke auf keinen grünen Zweig mehr. Hätte der die Anbauteile nicht, höchstens ein Hunderter, da farbe und Bj nich so doll und die Substanz Schrott ist. Wenn du die teile gut anpreist und z. B. den gepäckträger separat verkaufst, so max 500 schätze ich. Korrigiert mich bitte, wenn das ganz daneben liegen sollte.

  • Naja meine Meinung kennste ja^^


    Denke mal du machst es so wie geplant.


    Um mal den anderen zu sagen:
    Von aussen sieht der Trabi astrein aus.. nur wenn du halt mal dran rumstocherst siehst du es.. und das war so gut von denen mit terpappenkleber gemacht, das hat man wirklich nicht sehen können.

  • Das kann gut sein, aber wenn man sich ein wenig mit Materie beschäftigt,oder ein paar Tage hier im Forum unterwegs ist weis man doch wo man bei den Dingern etwas genauer gucken oder "reinstechen" muss.
    Auch wenn er die paar "wertvollen" Teile gut verkauft bekommt, wird´s wahrscheinlich ein "Minusgeschäft". Aber wie immer im Leben kann man den Lerneffekt daraus "kostenlos" mitnehmen :heuli2: .



    edit PS: Wenn der Wagen äußerlich noch gut aussieht könnte man sich (..solange Blechteile noch günstig sind..) die Mühe machen die Schäden zu reparieren :grinser: .


    gruß

  • Und wieder ein Fall von "hätte man doch eine Rechtsschutzversicherung...". Ich würde dem Feuer unter'm Arsch machen. Wie? Siehe oben. Kann man da nicht erst mal ne Anzeige bei der Staatsmacht einreichen???

  • Ich weiß nicht, ob dann bei der Streiterei was konkretes rauskommen wird....
    Für 1500,- wirst du den nicht mehr los, da sind wir uns einig.
    Zerlegen ist nicht in deinem Sinne, sonst hättest du den nicht gekauft.
    Ich sehe das auch so wie matjes.
    Schweißen und gut und du hast dein Zweitfahrzeug. Und wenn du das nicht selber kannst, bin ich mir sicher, daß sich ein begnadeter Schrauber findet der dir das zum Freundschaftspreis macht.
    Es müssen (soweit ich sehen kann) keine kompletten Teile getauscht werden. Die Kante hinten am Kotflügel kannste dir selbst abkanten und anschweißen. Die Bleche unter den Blinkern sind auch schnell rausgeschnitten und durch neue ersetzt. Reserveradmulde und Radkästen benötigen auch nur kleine Reparaturbleche.
    PS ich würde die Felgen, Gepäckträger und das Tieferlegungszeug verkaufen und mit dem Erlös die Karosse machen :top:

    2 Mal editiert, zuletzt von heckman ()

  • würd ich auch so machen, wie Heckman :top:


    übrigens, wenn DU den jetzt verkaufst, und weist nicht auf die Roststellen hin, machst DU dich strafbar :zwinkerer:


    mit einer Rechtschutzversicherung würd ich klagen... ohne ... eher nicht... :winker:

    :aicke: TRABANT - mehrfach Alpenerprobt
    Wos´n doa loooohhhhs??? :aicke: