Unfall, jetzt hats mich getroffen......

  • Hallo Leute!


    Am Dienstag Abend war es soweit.... Ich stand, zusammen mit meinem 4 jährigen Sohn, vor einer roten Ampel. Vor mir stand noch ein neuerer Golf. Ich hörte nur was quietschen, schaute in den Rückspiegel und in dem moment knallte es auch schon. Der Fahrer des roten Mazdas 121 hat sofort gesagt er wäre zu schnell unterwegs gewesen und nicht mehr an die Ampel gedacht (liegt in einer Kurve). Es gab zum Glück keine Verletzten. Da aber mein Sohn über Bauchschmerzen klagte wurde trotzdem noch der Rettungswagen gerufen. Auch der Polizei hatte der "Verschulder" gesagt das er daran Schuld ist und zu schnell war. Jetzt mal abwarten was der Gutachter sagt und wieviel Geld es gibt. Der Trabbi wird aber wohl ein Totalschaden sein... Hier mal ein paar Bilder:


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  • Ach du Sch..
    Mein Beileid, das sieht ja mal garnicht gut aus. Sei froh, dass du wenigstens einen so ehrlichen Unfallgegner hast.
    Viel Glück dann mit der Gutachtergeschichte und so


    MfG
    Casi

  • Shit...
    wird wohl Totalschaden sein.
    Schlachten, einlagern, neuen kaufen.
    Wenn die Rechtslage klar ist und der Verursacher seine Schuld einsteht wird alles gut.

  • Warum ist dein Trabi vorne auch kaputt? Hat der Mazda dich auf dein Vordermann geschoben oder wie???
    Deim Sohn gehts aba gut oda?


    sieht echt übel aus... Schleudertrauma ist eigentlich bei so ein Unfall standart...


    wie schnell war der mazda ca. geschätzt?

  • Wovon hängt es ab wieviel Geld man bekommt? wenn es ein wirtschaftlicher TOtalschaden ist wird doch eig ermittelt was es kosten würde das alles neu zu machen oder net?

  • Ohne das Auto zu kennen, der wird einen Restwert von rund 100,- haben, der Wiederbeschaffungswert vielleicht 600...700. Abzüglich Restwert wird er also (von mir nur geschätzt) so um die 650,-bekommen.
    Er kann sich aber auch noch einen Mietwagen für einen gewissen Zeitraum kostenlos nehmen.

  • Nein. Das wird zwar ermittelt ( immer ) aber ein wirschaftlicher Totalschaden heißt dass die Reparaturkosten mehr als 20 % über dem sogenannten Wiederbeschaffungswert liegt.


    Kurz gesagt. Wenn der Gutachter ausrechnet man bekommt einen gleichwertigen Trabi mehr als 20 % günstiger als die Repa kostet dann bekommste nur diesen Wiederbeschaffungswert ausgezahlt.... Nicht die Reparaturkosten.

  • Aus eigener Erfahrung sei dir gesagt, fasse den Schaden nicht an, bis ein Gutachter ein Gutachten erstellt hat. Bei mir hat's auch gekracht. Nicht in dem Rahmen, dass alles kaputt ist, aber ich habe das schon wieder notdürftig repariert gehabt, bevor der GA da war. Und das war ein riesengroßer Fehler.
    Du hast freie Gutachterwahl. Auf alle Fälle schadet es nicht, Rechnungen und Quittungen von den letzten Reparaturen oder vom Lackierer zu haben.


    So, wie es aussieht ist der Trabi leider krumm.


    Aber das wichtigste ist, dass dir und deinem Kind nichts schlimmes passiert ist.

  • Meineswissens hast du über die Dauer von 14Tagen Anspruch auf einen Mietwagen
    Im W124-Board wird dieses Thema aktuell auch grad durchgekaut. Da hat ne 78jährige Dame einem die Vorfahrt gemopst. Und nu is sein schönes QP och Matsch... :heul: Die Insassen beider Fahrzeuge hingegen zum Glück nicht!
    Ich könnte da also n bissl "spicken" zu manchen Fragen die sich hier noch auftun...


    MfG
    Casi

  • Danke der Nachfrage, uns geht es gut! Habe komischerweise kein Schleudertrauma... Vorne ist er kaput weil wir aufgeschoben wurden... Bin schon auf der Suche nach einem neuen Trabbi, aber im mom ist nur Mist auf dem Markt und die guten sind total überteuert!

  • Ich würde das -speziell jetzt aufgrund des Personenschadens- durch einen Fachanwalt klären lassen.


    Den Sachschaden kann man vielleicht noch selbst regeln -auch wenn man vielleicht 50 EUR zu wenig rausholt- aber bei der Berechnung des Schmerzensgeldes kommt man ohne Anwalt eher schlecht zurecht.


    Und da den Anwalt die gegnerische Haftpflichtversicherung -die hoffentlich beim Unfallgegner besteht- bezahlt, würde ich persönlich hier kein Risiko eingehen.


    Wenn ich dann noch dran denke was passiert, wenn es unfallbedingte Folgeschäden gibt und dann der Personenschaden seinerzeits nicht ausreichend dokumentiert wurde...

  • Was auch ganz wichtig ist: Einen freien Gutachter deiner Wahl zu nehmen.


    Versicherungsgutachter oder Gutachter bei denen die Versicherung das Gutachten im Auftrag gibt, kannst (besser gesagt mußt) du ablehnen!!!


    Geh immer davon aus: wer das Gutachten in Auftrag gibt für den fällt auch das Gutachten positiv aus!


    Bin seit 13 Jahren in diesem Geschäft, habe schon viele schlechte Erfahrungen mit zu niedrigen Gutachten gemacht...

    Wenn ich einen See seh, brauch ich kein Meer mehr. :winker:

  • schade um das schöne Auto,zum Glück gehts Euch gut,wünsch Dir viel Erfolg beim Klären der Sachen und beim Kauf eines neuen Trabis

  • Nun, bist Du sicher, keine Schmerzen zu haben? Bist Du in Deiner Beweglichkeit irgendwie eingeschränkt? Nicht alles tut sofort weh!
    Als EX-Rettungsdienstler kenne ich da genügend Fälle, in welchen eine Röntgenuntersuchung manch schmerzlose Verletzung zu Tage brachte.
    Bei meinem damaligen Crash hatte ich erst nach drei Tagen gemerkt, daß da irgendwas körperbeweglicherseits nu nicht mehr so richtig passt! Und, obwohl ich teilberufsbedingt es hätte besser wissen müssen, war ich erst dann beim Medizinmann. Liegt vielleicht daran, daß ich als "Privatpatient" zwar angeblich sehr schnell drankomme(wer´s glaubt, wird selig, Wurde seitens Orthopäden an die Unfallklinik verwiesen) aber dem ganzen Rechnungsbetrag erstmal leisten muss, und nach zwei, drei Monaten meine Kohle kriege. Solltest Du Kassenpatient sein, erstmal Junior (schon geschehen) und Dich selbst wirklich durchchecken lassen. Folgeschäden sind nich ohne.!
    Eine gute Bekannte ist zu 30Prozent behindert seit einem Auffahrunfall; wäre vermeidbar gewesen, wäre sie unmittelbar danach zum Röntgen gegangen und hätte die Halswirbelsäule durchleuchten lassen!
    Daher mein Apell an ALLE: Trabi-Sitze sind nicht wirklich optimal! Folgeschäden einer HWS-Schädigung können sein!
    Also: Bei Alltagsautos bitte vernünftige Nackenstützen. Besser: BMW-Gestühl, scheitert auch bei mir am Kostenfaktor.
    Nach Unfällen unbedingt zum Arzt (auch ich bin zwischenzeitlich schlauer geworden: Auch Privat kann man die Heilbehandlung erstmal der Versicherung des Schädigers zu Lasten stellen!)

  • Ich hatte auch schon einen ganz ähnlichen Auffahrunfall, bei dem mir ein Ampel-und-Trabi-Überseher hinten reingerauscht ist - der hat mich runde 2m vorgeschoben. Dank der Anhängerkupplung war mein Heck weit weniger beschädigt - die Pappen und Heckrinnen blieben stehen, nur das Heckblech war recht arg eingedrückt (was ich aber wider Erwarten richten konnte). Der verursachende Jetta war vorne breit - und der Stoßfänger glatt abgerissen... :grinser:
    Worum´s mir eigentlich geht dabei: MIR hat die original Kopfstütze den Hals "gerettet" - ich zumindest habe keine Folgeschäden erlitten glücklicherweise. :top:
    Ich hatte übrigens den Gutachter der Fremdversicherung (Arroganz) akzeptiert - und bin gut dabei gefahren. Dabei half, daß die gerade 1 Jahr alte "Runderneuerung" des Autos mit Fotos (und anhand des guten Pflege- und Erhaltungszustandes) belegt werden konnte.

  • Also ich glaub wenn mir einer so hinten drauf fahren würde, .............oar, ich glob dem würd ich de gurkel umdrehen, der schöne Trabi ey, echt, ewig aufgebaut un haufen geld neigesteckt, un dann nur wegen so nem Trollo TOTALSCHADEN!!!!!!!!!!!!
    Mein Beileid, der Arme Trabi!!!!!!!! :heuli2:

  • Nur bringt eben so eine (menschlich und im Affekt vielleicht noch verständliche) Reaktion rein gar nichts - davon wird weder das Heck wieder heil, noch wird der Schaden so reguliert... :winker:

  • Ja das stimmt...aber wenn man mit der Seele am Fahrzeug hängt ist es echt schwer sich zu beherschen. Man kann nur hoffen das man nie in so eine Situation kommt.