100km Herstellerfreigabe QEK Junior

  • Huhu


    ich war heut mit meinem 1.1 und Qek beim Tüv und wollte gleich auf 100km/h umschreiben lassen.


    Alles kein Prob., nur der Tüver wollte, Bauartbedingt ne Herstellerfreigabe sehen!


    Es haben ja einige von euch ne 100 zulassung und es wäre nett wenn mir einer irgendwie was zukommen lassen könnte


    Vielen Dank im voraus

  • 100er Zulassung hinterm Trabi ist wohl kaum möglich ,da fehlen einige Vorraussetzungen :dududu:
    Ansonsten schau mal unter Qek-Junior.de nach,das stehen einige dinge die du beachten solltest :lach:

  • das ist ja wohl klar, oder?


    Ja auch dieses habe ich getahn und das würde nicht ausreichen, der Qek wäre vor BJ 90 und das würden die Radlager nicht aushalten :grinsi: , weil die nicht für so hohe geschwindigkeiten ausgelegt sind(beim trabant sind die gleichen drin *lach*) und die Achsen wären für sowas nicht gebaut.


    Vllt. gibts ja doch ne möglichkeit


    Mfg

  • 100er Zulassung hinterm Trabi ist wohl kaum möglich ,da fehlen einige Vorraussetzungen :dududu:
    ...


    Was hat die 100er km/h Zulassung mit dem Zugfahrzeug zu tun??
    Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein! Richtige Stößdämpfer und auflaufgebremst oder auch ohne beides, aber da muss das Masseverhältniss stimmen.
    Beim CT 6-2 is das kein Problem, aber wie die technische Höchstgeschwindigkeit beim Quek ist weiß ich nicht. :hä:


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Mal ausm Qek Forum bzw http://www.qek-wohnwagen.de


    Zitat

    Tempo 100 Zur 100er-Zulassung ist hier im Qek-Forum viel und viel Richtiges zu lesen. Alle Stellungnahmen sind interessant und lesenswert. Nur ein Kriterium wird häufig falsch interpretiert: Der Hersteller muss bei Anhängern mit Erstzulassung nach dem 1.1.1990 eine Unbedenklichkeitsbestätigung für Tempo 100 in den Fahrzeugpapieren abgeben. Das heißt nicht, dass Anhänger, die vor 1990 zugelassen wurden, die Tempo-100-Zulassung nicht bekommen können. Sie bekommen sie nach einfacher Prüfung der übrigen Kriterien. Ich habe diese Erläuterung von einem GTÜ-Prüfer bekommen, der mir anschließend die Tempo-100-Bescheinigung gab. Der Beitrag von Arndt Küppers ist also ok: // Hallo zusammen, wer scharf auf ne 100er Zulassung für den Qek junior ist.... ich habe es gerade eben geschafft. Und zwar ganz ohne Probleme. Wer interesse an einer Kopie des Berichtes vom KÜS (TÜV der bei ATU vorbeigeflogen kommt) hat kann sich gerne bei mir melden, oder ich scanne die Blätter mal ein und stelle sie irgendwo hier auf die Seite. Es ist ja jetzt sogar nicht mehr Fahrzeug gebunden, d.h. andere Fahrzeuge dürfen mit meinem Qek auch 100km/h fahren. (wenn die Kriterien erfüllt sind) Also viel Spass beim LKW überholen und allzeit gute Fahrt. Arndt // Ich musste niemanden überreden oder andere Unterlagen vorweisen. Alles Gute für euch (auch bei Tempo 100) hubertus

  • Das entscheidende Kritrium, nämlich ABS des Zugfahrzeuges, ist das Problem. Bis jetzt ist mir nur ein Trabant mit ABS bekannt (Winkel aus Zwickau). Ohne Abs darf man den Hänger, auch wenn er selber eine 100km/h Zulassung hat nur max. mit 80 Km/h fahren. Mein Qek hat seit 2003 ein 100km/h Zulassung, damals noch mit Fahrzeugbindung (bei mir BMW mit ABS), Fahrzeugbindung ist mittlerweile aber entfallen. Der Fahrzeugführer ist jetzt verantworlich das das Zugfahrzeug ABS hat und Gewichtsfaktor erreicht, auch ein Problem beim Trabant, er ist zu leicht.

  • das ist falsch, das habe ich auch gedacht, der Trabi darf nur 400kg ziehen, deswegen darf man einen Hänger, der ein zGG von 500kg hat nur 80km/h fahren, obwohl der eine 100km/h Zulassung hat. Vorausgesetzt natürlich ABS :zwinkerer:


    http://www.tuev-nord.de/23590.asp

    Zitat

    Ihr Zugfahrzeug…


    … ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.


    In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.

  • Dem Tüver geht es doch kein Meter um das Zugfahrzeug .. ausserdem will ich dann den Qek nicht mit dem Trabi fahren sondern wir haben nicht nur ein Auto zuhause!



    Ihm ging es lediglich um die Radlager und um die Achsen, er ist halt der meinung , die würden das nicht aushalten und deswegen will er mir den Wisch nicht geben und nun suche ich halt, falls sowas überhaupt gibt ne 100 km/h zulassung vom Werk

  • Hallo



    Schau mal


    http://www.qek-wohnwagen.de/qek/downl/index.asp


    GAnz unten 2 Scans von Unterlagen zur 100Km/h zulassung .


    Ich denke das dürfte Langen . Beim ersten Scan ist der Quek verzeichnet somit hat sich die Geschichte mit den Radlagern geklärt .



    Aber mal in echt : such dir nen anderen Tüver denn der hatte keine Lust das abzunehmen . Das ist doch ein Dummes Argument die Radlager wegen 20 kmH mehr. Als ob die nur für exakt 80km/h bemessen wurden. vor allem in der DDR


    :schnarchnase:



    GRüße Manu

    Es werden viel mehr Menschen von Kokosnüssen gefressen als von Haien erschlagen

  • joar die beiden Scan von der Qek seite hab ich ihm ja mitgebracht aber das hat ihm nichts genützt!


    Ich probiers mal mit dem neuen Zettel


    Mein Tüver hier besteht halt auf der Meinung das die Achsen udn die Radlager zu DDR Zeiten nicht so gut waren wie die von West Produktion und deswegen er einen Wisch vom Werk brauch weil er sonst auf keine Technische Abnahme macht.