Auffahrunfall nach Treffen in Zwickau

  • Hallo an Alle!


    Folgendes Problem: Bei der Heimfahrt befuhr ich die Werdauer Staße Richtung Werdau. Noch weit vor der Straßeneinengung, bei der alle Fahrzeuge nach links müssen, versuchte eine Toyotafahrerin vor mir in die linke Spur zu kommen. Dort befand sich aber im toten Winkel schon ein Fahrzeug, welches aus diesem Grund leicht in die Gegenfahrbahn auswich (um eine seitliche Kollision zu verhindern) und hupte. Jeder normale Fahrer würde jetzt wieder in die rechte Spur wechseln und mit normaler Geschwindigkeit in der Spur weiter fahren bis links Platz wäre. Nicht so die Fahrerin vor mir. Sie hatte nichts anderes zu tun, als in die rechte Spur zu wechseln und bis zum Stillstand abzubremsen. Die Straße war naß und ich hatte keine Möglichkeit meinen Trabi rechzeitig zum Stehen zu bekommen. Ich rutsche ihr mit etwa 5-10 km/h drauf.


    Schäden: Toyota: Stoßfänger am Radkasten rechts herausgerutscht ( wurde von mir unter enormen Protest der Frau sofort wieder eingeklickt), zwei sehr oberflächlige Kratzer an der Stoßstange ( lassen sich bestimmt rauspolieren) und ein kleiner Einduck mit Lackabplatzung ca.4mm Durchmesser von der Spitze meines Blinkers.


    Mein Schaden: Das Blinkerglas ist ganz geblieben und hat das Bleichteil zwischen Kotflügel und Motorhaube ca.3-4mm eingedrückt. Spachtelmasse am Kotflügel mehrfach gerissen.


    Die (von ihr herbeigerufene) Polizei stellte eine Teilschuld ihrerseits fest. Sie durfte 30€ und ich 35€ löhnen.


    Nun meine Fragen: Hat jemand schon einen ähnlichen Fall gehabt ? Was ist herausgekommen ? Zu vieviel % rechnen sich die Schäden auf ? Muß ich mit meinem Trabi evtl. zum Gutachter oder einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einholen ? Ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten ?

  • Bei mir damals klärten die Anwälte die Teilschuld. Der Gegner 2/3 da ich am Überholen war und er rauszog und ich 1/3 da ich von hinten eine ganze Kolonne überholte.Anwalten einschalten ist schwer zu sagen, das mußt du persönlich entscheiden ob du es dir leisten kannst wenn du ggf. verlierst und auch alles zahlen kannst. Hast du eine Verkehrsrechtschutz übernimmt die die kosten und du solltest sofort eine Anwalt einschalten.Gutachter ist natürlich besser als Kostenvoranschlag der Werkstatt, kostet allerdings was. Wo du erstmal in Vorkasse gehen mußt. Es kann aber auch passieren das die gegenrische Versicherung ein Gutachten will. Entweder sie schicken jemanden oder du mußt ein Gutachten vorlegen. kostenvoranschlag von ner Werkstatt kann aber auf jeden Fall nicht schaden. Was ich allerdings nicht verstehe warum ihr gleich was an die grünen bezahlen mußtet :hä: Ich bzw der damalige Versucher bei meinem Unfall mußten nicht zahlen.

  • Seit wann legt den die Polizei fest, wer Schuld hat? Kenn ich gar nicht so.
    Hab vor nem halben Jahr auch nen Auffahrunfall gehabt. War aber bissel schneller. Also meine Schuld, bzw dem, der vor dem ne Vollbremsung gemacht hat(der war natürlich weg)
    Die Polizei hat nur paar Bilder geschossen, Adressen aufgenommen, mein Trabi an die Seite geschoben. 20€ muss ich bezahlen als Verwarnung!
    Mein Auto hab ich wieder ganz gemacht (1500€ mit Lack). Von dem Vordermann kam überhaupt nix.


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • So leid es mir um dein Auto tut, aber 50% bekommst du mit Sicherheit.
    1. war die Straße naß und du mußt dich darauf einstellen
    2. mußt du einen Sicherheitsabstand einhalten, der es dir immer ermöglicht sowas zu vermeiden
    3. solltest du immer mit der Dummmheit anderer rechnen
    Den Gutachter würde ich also besser weglassen, solange du eine Teilschuld hast (sonst bezahlst du den).

  • Genau und dafür sind auch die 35€! Als Verwarnung, weil du eben keinen Sicherheitsabstand etc hattest!


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Soweit ich weiß legt die Polizei nach ihrer Meinung schon nen schuldigen fest aber ohne es dir wirklich zu sagen so ist das zumindest in Brandenburg. Der Zettel den die zur Unfallaufnahme haben hat ja zwei spalten zur aufnahme der Fahrerpersonalien wenn man auf eins steht hat man in derren Augen Schuld wenn man auf zwei steht dann nicht oder nur mit geringerrer Teilschuld. Das ist aber alles nur ne einschätzung der Situation von dennen, und ne Hilfe für das jeweilige verfahren wenns nach langer Zeit den mal zur verhandlung kommt und jene Polizisten befragt werden.


    Aber haben wir nicht einen Wächter des Rechts hier im Forum gehabt :hä: Der könnte uns ja mal aufklären

  • Also festlegen im Sinne von verurteilen tun die Polizisten natürlich mal so garnix. Aber sie schätzen auch die Schuldfrage sehr wohl ein. Ob die das nu so sagen oder nich ist egal. In D ist ja alles geregelt, kann also garkein Unfall passieren. Passierts doch, hat irgendwer was falsch gemacht bzw gegen eine Regel verstoßen.
    Das drückt sich dann durch das Bußgeld aus. Darf nur einer zahlen, sieht die Polizei das als Gesamtschuld eines Beteiligten, zahlen beide ist das eben die Teilschuldnummer.
    Ich weiß garnicht wie das heute ist, aber früher wurde von der Versicherung empfolen, das Bußgeld keinesfalls vor Ort zu zahlen, weil das einem Schuldeingeständnis entsprach. Umso schwerer die nummer nochmal zu drehen.
    Denn das Ganze ist dann auch so ne art Empfehlung fürs Gericht, soll sich daran etwas ändern muß man quasi Beweisen, das sich die Beamten vor Ort geirrt bzw die Situation falsch eingeschätzt haben. Wird halt nich leichter wenn man vor Ort seine Schuld durch zahlen des Bußgeldes schonmal eingestanden hat.
    Wie auch immer, im konkreten Fall hast du 35€ zahlen dürfen, die Gegnerin 30. Jetzt sind in ihren 30€ aber vermutlich schon das Bußgeld für das Rumgeeier auf der anderen Spur mit drin was ja garnicht zum Unfall führte. Dementsprechend kleiner ist auch, zumindest aus Sicht der Polizei, ihr Anteil am Unfall. Ich würd mal übern Daumen von 1Drittel sie, 2Drittel du ausgehen.
    Das wiederum heißt, der tatsächliche Schaden an ihrem Fahrzeug und der an deinem werden zur Gesamtschadenssumme addiert (zusätzlich natürlich auch jeder zusätzliche Schden wie nen krummes Verkehrsschild, nen umgenieteter Zaun etc, aber auch Krankenhauskosten wenns denn sowas durch den Unfall gab).


    Chrom

  • Also die Gegnerin mußte die 30€ zahlen, weil sie ohne Grund gebremst hat und zum stehen kam. Ohne dieses sinnlose Bremsmanöver wäre ich aber nicht aufgefahren. Für das Rumgeeier vorher liegt der Tatbestand eines Fahrspurwechsels mit Gefärdung anderer Verkehrsteilnehmer vor, welches nach meiner Auffassung nicht geahndet wurde.


    Mit dem Sicherheitsabstand meinerseits sehe ich das so: Der Unfall ereigenete sich ca. 100m nach einer Ampel, welche voher erst auf grün wechselte. Das man beim Anfahren nicht sofort den geforderten Sicherheitabstand einhält, begründet sich aus der Tatsache, daß man dadurch wieder Staus verursachen kann. Wann würde denn das 4. oder 5. Fahrzeug losfahren, wenn jeder erst mal warten würde, daß der Sicherheitabstand groß genug ist.


    Die 35€ zahlte ich lieber sofort, weil ich aus Erfahrung weiß, das durch den Schreibkram der Bußgeldstelle schnell mal 50€ draus werden. Also habe ich ja 15 gespart :) .Ich sehe das nicht als Schuleingeständnis.


    Noch zu erwähnen sei, das es sich bei der Unfallgegenerin um eine Ortskundige handelte. Ich selber bin allerhöchstens 2x im Jahr in Zwickau.

  • Naja, wer moralisch gesehen Schuld an der Nummer ist, ist denke ich schon klar.
    Hat aber nicht zwingend auch damit was zu tun, wer im Sinne der Stvo Schuld ist.


    Wärst du zB 1-2 Sekunden eher reingekracht, wär Grund für den Unfall ihr bescheuerter Fahrbanwechsel und sie ganz allein Schuld. Nu isse aber schon vor dir her gefahren und du hinten drauf. Grundsätzlich gilt, dasder Auffahrende Schuld hat. Egal ob Regen, Ortsunkundigkeit oder sonstewas. Stichworte angemessene Fahrweise, außreichender Sicherheitsabstand usw. Und das gilt vor Ampeln, nach Ampeln, ohne Ampeln, bei Regen oder Sonnenschein, bergauf und bergab - immer halt.


    Nu darf man aber auch nich grundlos so mirnichts dirnichts in die Eisen gehen - das macht ihre Teilschuld aus.
    Nur Überwiegt der offensichtlich zu geringe Sicherheitsabstand. Dann kommt gerne das Beispiel mit dem Kind was ja auch auf die Straße gelaufen sein könnte - war kein Kind, hätte aber eins gewesen sein können...


    Na und mit dem Bußgeld vor Ort bezahlen? Erstens bin ich kein Rechtsexperte und schon garnicht auf dem neusten Stand. Nur ging das vor 10-20 Jahren zumindest gerüchteweise soweit, das die Versicherungen die Zahlungen verweigern können wenn man vor Ort seine Schuld eingesteht indem man die Taler halt zahlt. Obs son Fall tatsächlich je gegeben hat? Wer weiß...
    Ändert aber, sollte es immernoch so sein, nichts daran das es völlig Wurscht ist was du denkst mit was du einfacher oder billiger von weg kommst :zwinkerer:


    Chrom

  • Ich krachte ihr mit meinem linken Blinker in ihre stoßstange ca.50 cm von Rechts in fahrtrichtung . Geht man davon aus, daß ich in der Mitte der rechten Fahrspur fuhr, Kann sich jeder ausrechnen, daß die ihre Karre mitten auf der Fahrbahn parkte.


    Es gibt schon Rechtssprechungen, die besagen, daß der Sicherheitabstand nach dem anfahren unterschritten werden darf. Dann ist aber eine erhöhte Bremsbereitschaft erforderlich.

  • Die 35€ zahlte ich lieber sofort, weil ich aus Erfahrung weiß, das durch den Schreibkram der Bußgeldstelle schnell mal 50€ draus werden. Also habe ich ja 15 gespart :) .Ich sehe das nicht als Schuleingeständnis.


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    so ähnlich wie chrome sagt ist es auch, ich zahle nie strafen sofort.... schon garnicht wenn ich mir sicher bin das mich keine schuld trifft


    im übrigen kann man dann wenn der brief zwecks der verwarnung nach 2 oder 3 monaten eintrifft auch nur die strafsumme bezahlen.
    mache ich zumindest so die bearbeitungsgebühren überweise ich nie mit, warum ja es findet sich immer ein grund, oft wird nicht nachgefragt, sondern die stadt ist zufrieden, sonst gibt es vielfältige gründe, z.b. unzureichende begründung des tatbestandes etc. (sozusagen der polizist war zu dumm mir zu erklären was ich gemacht habe ) - so war es bei mir bei einem gelblichtverstoß, er wollte 10€ verwarnung kassieren und da frage ich ihn warum, ja weil sie bei gelb gefahren sind.... leider konnte er mir den artikel der stvo nicht nennen so musste ich mich selbst erkundigen.... habe dann die bearbeitungsgebühr natürlich nicht überwiesen....


    also es zählt fast immer als schuldeingeständnis...


    grüße karl

    Früher ging's uns gut heute geht's uns besser,besser wär's es gäng uns wieder gut.

  • Blöde Situation. Aber schon soweit ziemlich richtig eingeschätzt. Durch ihre Dummheit wirst du zahlen müssen. Stichwort Sicherheitsabstand.
    Mir is mal was ähnlich blödes passiert:
    Bin Rückwärts aus ner Einfahrt auf die Straße gefahren, habe eine Spur überquert und mich dann auf der anderen in Fahrtrichtung hingestellt. Kurz vom losfahren sehe ich links von mir aufm Bürgersteig nen Golf rückwärs fahren und er kracht mir genau in meinen hinteren Radkasten. Jetzt stellt man sich doch die Frage: Was macht der da und warum guckt der nicht. Oder? Naja, ich hab ne Teilschuld bekommen. Warum auch immer.
    Anwalt wirst du keinen brauchen, warum auch? Das machen die Versicherungen untereinander aus. Ob sichs dann noch lohnt selbst tätig zu werden, vor Gericht, glaub ich nicht. Musst halt alles genau schildern, aber das mit dem Sicherheitsabstand (bei ner Ampel is das natürlich blöd) wir gegen dich ausgelegt werden. Wenns zu deinen Gunsten ausgelegt werden kann wird das die Versicherung auch machen. Die zahlen ja nicht unbedingt gerne.
    Deine Aktion mit der Stoßstange is aber auch nicht wirklich schön gewesen... Keinen Finger hätte ich krum gemacht... Schon ganricht wenn sie sich wehrt! Polizei is dafür immer gut. Ich hab aber nie an ner Unfallstelle bezahlen müssen. Das kam immer per Post. :hä:
    Naja, sei froh das es nicht schlimmer war... Sowas kann man nur als Lehrgeld verbuchen. Leider.


    Grüße, Sebastian

  • Die Polizei stellt keine Schuldfrage bei reinen Blechschäden fest, da sich das im Zivilrecht bewegt. Das ist alleine Sache der Versicherung(en). Die Strafen dürften Verwarnungen für was auch immer sein und haben mit dem Unfall selber eigentlich nix zu tun, nur damit was man halt so verkehrt gemacht hat. Das bezahlen der Verwarnung vor Ort an die grünen Männchen ist deshalb auch kein Schuldeingeständnis. Am besten, für beide, wäre es ohne die gewesen :zwinkerer:

  • Seit Juni ist in dem Fall nichts passiert, nun bekam ich Anfang Oktober einen Brief vom Amtsgericht Zwickau. Ich solle als Zeuge in der Bußgeldsache gegen die Unfallgegnerin aussagen. Eine Woche später wieder ein Brief, mit der Aufhebung des Termins.


    Heute nun ein Brief von der gegnerischen Versicherung mit folgender Auflistung: Reparaturkosten:220€,Pauschale Kosten 25€,Summe 245€
    Hiervon nach Sach-und Rechtslage: 61,25€. Mit dabei ein Verrechnungsscheck über diesen Betrag.(Die 220€ hatte ich damals als Kostenvoranschlag für die Reparaturkosten abgegeben)


    Nun meinen Frage: Was hat dieser letzte Brief bezüglich der Schuldfrage zu bedeuten? Nach meinen Berechnungen bekomme ich 25% meiner Reparaturkosten erstattet, also habe ich wohl eine Teilschuld von 75% oder was?


    Sicherlich bekomme ich in den nächsten Tagen einen Brief meiner Versicherung, in dem genaueres steht.

  • Irgendwie ist für mich nicht erkennbar, worin hier eine Teilschuld bestehen soll. Die Unfallverursacherin hat einen verkehrswidrigen Spurwechsel hingelegt mit nachfolgendem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, durch welchen ein Unfall mit Sachschaden verursacht wurde.
    Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, das irgendein Richter zu dir sagt: "Damit hätten Sie rechnen müssen!"
    Hat deine Versicherung irgendetwas gezahlt?


    Wenn die Reperaturkosten mit dem Scheck gedeckt sind, würde ich die Sache damit als "erledigt" betrachten.
    Auf Grund des bisherigen Zeitverlaufes hast du aber keine Chance mehr, das Verwarngeld von der Polizei zurückzufordern. Unfallopfer und Unfallzeugen werden nämlich nicht verwarnt.

  • Ob und was meine Versicherung gezahlt hat, weiß ich bis heute immer noch nicht. Seit dem Unfall war ich 3x bei meinem Versicherungsvertreter und habe mindestens 5x angerufen, habe ihm die Bilder und den ausgefüllten Fragebogen der gegnerischen Versicherung gemailt und bekam immer als Antwort: "Der Sachbearbeiter wird sich mit ihnen in Verbindung setzen". Bis heute kein Anruf, keine Mail und auch keinen Brief.


    Naja, vielleicht hat es meine Versicherung ja nicht nötig sich um "Wenigzahler" zu kümmern. Da werde ich wohl mal nach 15Jahren einen Versicherungswechsel durchführen müssen.