Zusatzscheinwerfer
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Isses ein Nebelscheinwerfer darf dieser vorn, mittig angebaut werden und zusammen mit dem Abblendlicht betrieben. Höhe mind. 25cm über Fahrbahn und nicht höher als die Hauptscheinwerfer.
War mal in den 30er Jahren aktuell, aber durch neuere Karosseriebauformen überholt....
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Heute auch noch?
Ich meine gelesen zuhaben, man dürfe Scheinwerfer nur noch paarweise anbauen, sonst könne man das Auto mit einer Lok verwechseln....
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Also, mit ner Lok verwechseln, geht nich, da alle Loks, die "höhengleiche Kreuzungen mit Kraftverkehrsstraßen" (gemeinhin:Bahnübergänge) befahren, mit dem Spitzensignal ZG1 (drei weiße Lichter in Form eines "A") ausgerüstet sein müssen....
Näheres in der StVZo, hab den Link nicht passend