Trabant mit Anhänger fahren?

  • Hallo,


    was muß ich beachten wenn ich mit meinem Trabi einen Häger ziehe mit Last ( Hänger + Ladung 400kg)?


    Danke vorab

  • 1. du brauchst ne Anhängerkupplung :winker:
    2. du brauchst nen Anhänger, den ein Trabant vom Gewicht her ziehen darf :zwinkerer:


    aber, was du bei nem Häger beachten musst, weiß ich leider nicht http://www.haeger-versicherungen.de/pages/ :verwirrter::grinser:

    :aicke: TRABANT - mehrfach Alpenerprobt
    Wos´n doa loooohhhhs??? :aicke:

  • Wie bei jedem Auto lässt die Bremwirkung natürlich mit steigendem Gewicht zu.
    Also wenn du mit dem Trabi auch noch 400kg ziehst solltest du natürlich mit einer gewissen Portion Extravorsicht fahren.

  • Beim Rückwärtsfahren meega acht geben, die Ecken von normalen "Trabianhängern" knallen beim "abkippen" direkt ins Rücklichtglas....


    Gruss


    Matthias

  • @ Trabant 601: Bist du schonmal mit einem Anhänger am Trabi rückwärts gefahren?


    Ich schon mehrmals und deine Schauergeschichte kann ich (noch) nicht bestätigen. Im Gegenteil - mein HP 350 schwenkt sogar schön am Rücklicht vorbei. Aber normal kommt man kaum in die Gefahr, den Hänger mit dem Auto an ungewollten Stellen zu berühren. Denn wenn auch noch 10-20 cm Platz wären, sieht das von innen schon so "nah" aus, dass man freiwillig nochmals gegenrangiert.

  • ich kenn da jemanden, die hat den Hänger 90° quergestellt, den hinteren Kotflügel dabei eingedrückt und den Anhänger noch knapp zwei Meter durch die Wiese gepflügt... :augendreh:
    zwei Außenspiegel!
    beim Rückwärtsrangieren aber - wie sie's eben in der FaSchu gelernt hat - nur durch die Heckklappe gesehen...
    und als sie den Hänger nicht mehr gesehen hat (leichte Kuppe), war das doch noch kein Grund anzuhalten und sich anderweitig einen Überblick zu verschaffen... ;)


    wie ist das mit der aktuellen FS-Regelung?
    - war da nicht was von "Zugmaschine doppelt so schwer wie Anhänger"?

    :hug: Trabant steht für Gefährt(e), nicht für Ge(h)hilfe... :2Kumpels:


    "der verliert kein Öl, der markiert nur sein Revier..."


    mehr Auto braucht's nicht - weniger Auto geht nicht...

  • Habe mich da nformiert und die sagten mir, wenn beim Trabant eine Zuglast von 400Kg drinne steht, zählt das. Also bräuchten wir tehoretisch keine Angst haben, nur noch ca. 300Kg ziehen zu dürfen!!!! :top:


    MfG!!! Christian!!!! :winker:

    Nach ganz ganz fest, kommt meißt ganz ganz lose!!!! :grinsi: :top::grinsi:

  • wie ist das mit der aktuellen FS-Regelung?
    - war da nicht was von "Zugmaschine doppelt so schwer wie Anhänger"?


    Aktuelle Führerscheinregelung für den " B Führerschein"


    Man darf immer einen Anhänger mit zGG bis 750 kg mitnehmen
    Man darf Anhänger mit zGG bis zu Leergewicht des Zugfahrzeuges mitnehmen falls zGG Fahrzeug + zGG Anhänger <=3,5 T


    Kommt ne technsiche Grenze den Regelungen oben in die Quere ( max Anhängelast ) so gilt die dann

  • Ja genau *Shadowrun* so meinte ich das. Aber darf ich danm einen Anhänger mit zGG von 750Kg am Trabant 601 L ziehen, nartürlich nur bis 600Kg beladen!!!???!!! :hä: Oder muß ich da einen speziellen Trabantanhänger haben, so wie z.B HP 350???? :hä: Habe nähmlich endlich meine AHZV montiert, muß sie nur noch anklemmen!!!! :top:


    MfG!!! Christian!!!!

    Nach ganz ganz fest, kommt meißt ganz ganz lose!!!! :grinsi: :top::grinsi:

  • Also:


    Ein Trabant darf unabhängig des Führerscheins max. 400kg + die Stützlast (in der Praxis so bei 20-30 kg, wird dem Zugfahrzeug zugeschlagen) = 420-430 kg ziehen.


    Davon ist das Eigengewicht des Anhängers noch abzuziehen (bei nem HP 400 ca. 100 kg)


    Heißt: 420-430 kg - 100kg Eigengewicht = Nutzmasse von ca 320-330 kg.


    Zum Führerschein: die neue Fahrerlaubnis hat generelle Höchstgrenzen bei Anhängern und Lasten ohne entsprechende Erweiterungen wie BE etc.)


    Dies greift aber nur bei entsprechend groß dimensionierten Fahrzeugen (selbst ein Wartburg kommt da nicht hin)



    Und für die ewigen 50-kg-Stützlastrechner: hat einer von euch schonmal seine Stützlast gemessen? Vermutlich nicht, denn dann wüsstet ihr das gerade beim Trabant die 50 kg nie voll genutzt werden (können). Mit anderen worten: 450 kg ist ein theoretischer Wert, entscheidend ist die reale Stützlast (und die ist meist so bei 20-30 kg)
    Und mit ein bischen Überladung ist man ruck-zuck aus dem erlaubten Bereich trotz der 10% Überladetoleranz raus...... also: immer schön wiegen wens kein böses Erwachen geben soll, gerade Führerscheinneulinge bezahlen viel bei Nachschulungen............. :top:


    und für die Wowa-Problematik:


    Muß(!) man den Qek ablasten???

  • Ja genau *Shadowrun* so meinte ich das. Aber darf ich danm einen Anhänger mit zGG von 750Kg am Trabant 601 L ziehen, nartürlich nur bis 600Kg beladen!!!???!!!


    Ja darfst du aber der darf nicht mehr als 400 kg ( +- Stützlast ) bzw wenn er ungebremst ist nur noch 300 wiegen.


    nachteil beim 750 kg ... Sie sind schwerer als die kleinen HPs und damit bleibt dann sehr wenig Nutzlast übrig

  • @ Trabant 601: Bist du schonmal mit einem Anhänger am Trabi rückwärts gefahren?


    Ich schon mehrmals und deine Schauergeschichte kann ich (noch) nicht bestätigen. Im Gegenteil - mein HP 350 schwenkt sogar schön am Rücklicht vorbei. Aber normal kommt man kaum in die Gefahr, den Hänger mit dem Auto an ungewollten Stellen zu berühren. Denn wenn auch noch 10-20 cm Platz wären, sieht das von innen schon so "nah" aus, dass man freiwillig nochmals gegenrangiert.

    Ich nicht aber schau mal das Rücklicht beim gelben Trabi vom Ex-Präsi an. Er hats geschafft und fährt ja schon lange mit Hänger. Vom Traktor kenne ich das Problem vom 90 Grad abkippen sehr gut....