Kurzzeitkennzeichen

  • Hi
    sorry, ich weiß das Thema gabe schon öfters aber ich bin mir trotzdem noch nicht sicher.


    ich möchte eventuell einen Trabi 80km überführen. Sehe ich es richtig dass ein Kurzzeitkennzeichen keinen Sinn macht wenn man den Wagen sowieso anmelden möchte?
    Durch so ein KZK entstehen ja auch wieder nicht zu vernachlässigende Kosten von ca. 100€ oder mehr, mindestens ja die Gebühren für die Zulassungsstelle und die Blechschilder.


    Ich habe mir gedacht ich hole mir die Papiere des Wagens, melde ihn regulär an und hohle ihn dann mit den richtigen Kennzeichen.


    Ist da irgend ein Fehler in meiner Überlegung?
    Ich finde diese ganze Zulassungsgeschichte schon etwas komliziert :augendreh:

  • Solange der Wagen gültigen TÜV und AU hat, macht deine Idee schon sinn. Wenn nicht wirds mit dem "richtigen" Anmelden nix werden

  • du kannst mit dem alten Kennzeichen und Doppelkarte kann man direkt zur Zulassungsstelle fahren.


    ein Kurzzeitkennzeichen kostet auch nur 31€, denn die ca. 80€ Versicherung wird von den meisten verrechnet, wenn man das Fahrzeug auch bei diesen Versicherer versichert.

  • Wenn du ihn gekauft hast, lass dir die Papiere etc schicken, am besten als Einschreiben und dann melde ihn selber an und hole ihn!


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Wenn du ihn gekauft hast, lass dir die Papiere etc schicken, am besten als Einschreiben und dann melde ihn selber an und hole ihn!

    ne wenn ich ihn bekomme dann fahr ich da persönlich an und schau mir den wagen erstmal an ob er auch tatsächlich der beschreibung entspricht :zwinkerer:
    Ist ebay, aber da der verkäufer ziemlich lahm im beantworten der mails ist und ich kaum zeit habe konnte ich den wagen nicht anschauen. (Entweder kommt er mit seinem PC nicht klar (->gut, denn solche leute verkaufen i.d.R. keinen Müll bei Ebay) oder es ist Müll, aber dann bekommt er auch kein Geld)
    Je nachdem wie hoch er noch geht im Preis geh ich das Risiko ein oder nicht....


    Professor
    was meinst du mit "dem alten Kennzeichen und Doppelkarte"? Der Trabi war bis vor kurzem noch angemeldet, hat also noch Kennzeiche. Das ist aber ein andere Landkreis.
    Ich versteh deshalb nicht so ganz was ich dann mit den Kennzeichen und einer Deckungskarte erreichen soll? Ich dachte mit einer Deckungskarte kann man sich ein 5-Tage KZK ausstellen lassen.


    Und du hast recht, die Gebühren werden bei den Versicherungen verrechnet. Aber im Falle der Huk24 (bei denen war ich und will sie auch wieder nehmen) bekommt man die Deckungskarte für ein KZK nur dann, wenn man gleichzeitig ein (Saison)kennzeichen beantragt. Sofern das Saisonkennzeichen nicht erst ab einem späteren Zeitpunkt gelten soll sehe ich hier aber keinerlei Sinn darin mir für je 30€ zwei Mal Schilder drucken zu lassen wo der Versicherungsschutz für das Auto doch sowieso schon gilt.
    Und einen Zeitvorteil hat man durch das KZK auch nicht da HUK24 einem per Mail die Benötigten Daten für die Zulassungsstelle zuschickt. Das letzte mal habe ich zwar gewartet bis die Originale per Post da waren, dann aber zum Test die Ausgedruckten vorgelegt. Hat auch funktioniert :lach:


    Ach ich bin ja schon aufgeregt ... heute Abend läuft das ANgebot aus :verwirrt:


  • Professor
    was meinst du mit "dem alten Kennzeichen und Doppelkarte"? Der Trabi war bis vor kurzem noch angemeldet, hat also noch Kennzeiche. Das ist aber ein andere Landkreis.
    Ich versteh deshalb nicht so ganz was ich dann mit den Kennzeichen und einer Deckungskarte erreichen soll? Ich dachte mit einer Deckungskarte kann man sich ein 5-Tage KZK ausstellen lassen.


    du kannst mit dem alten Kennzeichen und der Doppelkarte der zukünftigen Versicherung das Auto direkt zu Zulassungsstelle überführen, da die neue Versicherung schon 0°° beginnt. Genau so geht es ach bei der Abmeldung, da kannst du mit dem entsiegelten Kennzeichen und der Abmeldung noch bis 24°° aber nur zur Überführung fahren :zwinkerer:


  • du kannst mit dem alten Kennzeichen und der Doppelkarte der zukünftigen Versicherung das Auto direkt zu Zulassungsstelle überführen, da die neue Versicherung schon 0°° beginnt. Genau so geht es ach bei der Abmeldung, da kannst du mit dem entsiegelten Kennzeichen und der Abmeldung noch bis 24°° aber nur zur Überführung fahren :zwinkerer:

    achso. Das heißt also man fährt zwar ohne gültiges Kennzeichen, aber bereits mit dem Versicherungsschutz für das noch nicht gedruckten dazugehörigee Kennzeichen. Und damit das auch nachvollziehbar ist darf man mit dem alen Kennzeichen fahren ? Richtig so? :verwirrt:


    Klingt ehrlich gesagt doch etwas Abenteuerlich für deutsche Verhältnisse. Letzedlich kümmert es dann wohl eh wieder niemanden ob man überhaupt ein Kennzeichen hat ... aber wat mut dat mut ja bekanntlich.


    Naja ich tendiere eh dazu mir den Wagen anzuschauen, Papiere mitzunehmen, Versicherung und Kennzeichen beantragen und holen und dann den Trabi holen.

  • Das ist schon richtig so mit Deckungskarte und alten kennzeichen ,ich hab meinen Wohnwagen auch so aus Darmstadt
    nach Nürnberg überführt und der hatte seit 5 Jahren keinen TüV mehr .
    Spar dir das hin und her fahren .
    Hin fahren , anschauen und wenn gut dann alte kennzeichen drauf und ab nach hause und dann zulassen . :top:


    Gruss SR Raser

    Versuche nicht zu Jagen, was du nicht Töten kannst !

    Einmal editiert, zuletzt von SR Raser ()

  • Stimmt alles nur bedingt bzw garnicht mehr!!!!


    Ich will auch garnicht diskutieren. Fragt eure Versicherungen und Zulassungstellen, bzw lest euch hierzu auch die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung in Kraft seit 01.03.2007) die Teile der StVZO abgelöst hat und informiert euch über die seit 01.03.2008 geltenden Regeln zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren).
    Nur in speziellen Einzelfällen gibts noch Zulassungen die mit alten Karten arbeiten (EDV Probleme seitens der Zulassung).


    Also entweder vorher offiziell zulassen, oder rote Nummer, oder 5 Tage Kennzeichen. Alles andere entspricht nicht mehr gültigem Recht und kann Konsequenzen nach sich ziehen.


    Alles was gesagt wurde war, betonung lieg auf war, mal richtig....heut nicht mehr..........

  • das ist der neuste Stand :winker:


    § 10 Absatz 4 FZV
    Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
    http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__10.html


    hier mal etwas genauer beschrieben, zB bei der Stadt Köln
    http://www.stadt-koeln.de/bol/…produkte/00148/index.html

  • hab ihn ersteigert :)



    ehrlich gesagt ist mir das zu abenteuerlich, vor allem möchte ich nicht angehalten werden und dann sagen müssen "ja ich habe im internet gelesen".


    Ich denke ich kann rote Schilder bekommen.
    ansonsten hol ich mir die Papiere und ass ihn dann zu

  • deswegen ja auch bedingt..... ;)


    Die Zulassung muß für die im §10 beschriebene Regel erst Kennzeichen zuteilen, also nix mit fahren mit den alten.
    Und die Versicherung muß es wissen. Und ohne Doppelkarten in Papierform........


    Da das aber noch so frisch ist, kann ich jetzt auch nicht sagen wies in dem Fall abläuft.
    Die Sheriffs werden kaum was mit dem Code der Versicherung anfangen können.
    Von daher:

    Zitat

    Fragt eure Versicherungen und Zulassungstellen

  • deswegen ja auch bedingt..... ;)


    Die Zulassung muß für die im §10 beschriebene Regel erst Kennzeichen zuteilen, also nix mit fahren mit den alten.
    Und die Versicherung muß es wissen. Und ohne Doppelkarten in Papierform........

    Bei §10 musste ich doch schmunzeln (ich habe ab und zu mal einen "§10" nur ist dass dann eine Zwangseinweisung nach §10 des Hessischen Freiheitsentzugsgesetzes ...)


    Aber wenn ich den §10 der FZV durchlese steht da was von Fahrten zur Zulassungsstelle und sonst nichts. Die Zulassungsstele ist 25km von mir entfernt also kann ich kaum behaupten ich war auf dem Weg dorthin wenn ich bei mir daheim angehalten werde.


    Aber zu 99% habe ich jetzt ein rotes Kennzeichen zur Hand, von daher kann ja nichts mehr schief gehen :verwirrt:

  • Du mußt ja eh zur Zulassungsstelle. Dir Kennzeichen-Nr geben lassen (reservieren kostet hier 2,50 ) prägen und dann an das Teil ran.


    Dann darfst du fahren:


    a zur Zulassungsstelle wenn du alles hast ( TÜV / AU )
    b zum TÜV ( oder auch Dekra)
    c zur Werkstatt


    zwischendrin darfste ja wieder nach Hause.


    Dein Problem wäre jetzt nur die eigentliche Überführungsfahrt ( da du dann ja keins der Ziele ansteuerst ) und da muß ich dir gestehen.
    Dank einer Werkstatt bei uns hatte ich das Problem nie :winker:


    Aber wie siehts denn aus. Warst schon da ??? TÜV auf Versuch probieren. Wenn du ihn eh anmelden willst ( und das im nächsten Monat )
    Könntest du diese Zwickmühle umgehen indem zu dein Auto abholst und direkt zum TÜV fährst.


    Wenn du da durchfällst kannst du 1 Monat lang ne Nachprüfung für imho 10 oder 15 Eur machen und kannst dann legal nach Hause fahren reparieren und
    dann wieder losfahren zum nächsten TÜV Termin.


    Btw das letzte mal wo ich gefahren bin waren die Grünen nicht sooo pingelig. Ich bin mit nem Anhänger ( CT ) von unserem Dorf nen Umweg in die Stadt mit TÜV gefahren.
    Hatte auch nen einfachen Grund. Ich wollte mit dem frisch gemachten CT nicht den direkten Weg nehmen weil da auf 8 km die Straße schmal ist und man imme ruaf den Sand Seitenstreifen ausweichen muß. Also bin ich die andere Strecke gefahren über Bundesstraße. Na ja in der anderen Stad ( von der gehts dann zu der mit dem TÜV )
    war dann auch die Grünen am Werk und das neue Kennzeichen ohne Plaketten war dann n gleich der Hit :winker: . Aber kurz geschaut " Deckungskarte schon am tag vorher "gültig " .... aha zum TÜV .... kurz geschnackt und weiter gings


    Wichtig ist das in der Deckungskarte drin steht das das Fahrzeug ab sofort / Datum versichert ist.
    Nicht ab Tag der Zulassung ( denn Zugelassen ists mit der Reservierung der Kennzeichen noch nicht)

  • Du mußt ja eh zur Zulassungsstelle. Dir Kennzeichen-Nr geben lassen (reservieren kostet hier 2,50 ) prägen und dann an das Teil ran.
    Aber wie siehts denn aus. Warst schon da ??? TÜV auf Versuch probieren.

    tüv hat er janoch bis März 2009.
    Wobei hier mal meine Frage wäre: Woher weiß due Zulassungsstelle wie lange man noch TÜV hat? Ausschließlich durch die Prüfbescheinigung? Die habe ich ja für AU und HU bekommen, mich würde es aber mal interessieren ob dass irgendwo zentral auch gespeichert ist.


    Ansonsten, ja ich war da und inzwischen steht er bei mir vor der Tür. Habe ihn mit einem Freund und rote Nummernschildern geholt.
    Der Transport war aber eine ziemliche Katastrophe. Die Kupplung hat sich unterwegs aufgelöst und zu allem überfluss habe ich auch noch das Auto eines hilfreichen Menschens demoliert... :heul:
    Wird jetzt einiges fällig... Kupplung muss neu, Bremsen sowie Handbremse muss mal überprüft werden, die war mir doch irgendwie zu binär und greift erst auf den letzten cm.
    Und sonst halt übliche Spielerein... Rost wo kein Rost sein soll, Vergaser sifft etwas, oder viel (da bin ich noch nicht sicher, aber motoröl kanns ja nicht sein), von Sachen wie einem "durchdrehendem" Lichtschalter etc schweige ich mal...
    Optisch ist er 'hui' (neu lackiert vor nicht allzu langer Zeit), innen zwar nicht 'pfui' aber schon ziemlich 'naja'... :lach:

  • tüv hat er janoch bis März 2009.


    Na dann wozu der Aufriß. Fahrzeugbrief / HU und AU Bescheinigung zum Amt und zulassen.


    Woher dein Amt weiß wie lange HU und AU gültig ist ??? Na weil du das mitbringen mußt ( die Bescheinigungen ) zum zulassen.


    Aber wie gesagt mit gültiger HU / AU ( AU min ein paar Monate 3 imho ) kannste die Kiste zulassen bzw hättest du machen können.


    habe oben nochmal überflogen... Hatte gelesen er hatte keine HU :grinsi:


    Aber so.. Einfach zulassen

  • naja ich will halt kein fahruntüchtiges auto zulassen, kostet doch auch alles nur sinnlos geld...
    Wer weiß wie lange ich jetzt mit der kupplung rumrödel. Ok, da bin ich noch optimistisch und denke dass das in ein bis zwei Wochen über die Bühne ist (sofern es mal aufhört zu regnen. Er muss ja draußen stehen weil in die Garage ists zu steil zum schieben). Aber aus Wochen werden i.d.R. Monate.
    Vielleicht neige ich auch nur zur Hypochondrie, aber ich möchte halt erst davon ausgehen dass er auch 50km am stück ohne Reperatur übersteht bevor ich ihn zulasse.