Probleme Einpassen Golf Scheinwerfer

  • ich hab den ganzen scherbel von den klarglas scheinwerfern weg geschraub und auf mein lampentopf gesteckt und den lampenring wieder drauf gemacht fertig...


    hab schon viele gesehen wo die scheinwerfer übelst weit rausstehen sieht dann ne so toll aus...
    also alles abschrauben von dem scheinwerfer und dann paast das alles viel besser....

  • und was habt ihr mit eurer leuchtweitenreguliernung für den beladenen zustand gemacht??


    dasist das einzige warum ich nix weg felxen will auser am lampenring

  • Hallöchen


    Auch ich hatte selche Probleme mit dem einpassen der Lichter, habe mir auch Angel Eye eingebaut und wir haben sehr lang drann gebaut. Ich musste an den Scheinwerfern rumsägen mit es gepasst hatt lol. Da ich mir unbedingt Verchromte Scheinwerfer hollen wollte, hab ich mir die immer einzeln geholt, einmal ein auf dem teile markt und ein bei ebay. Habe feststellen müssen das die ziemlich unterschiedlich waren beim einbau der Lichter, musste von daher an einem licht mehr weg sägen (hinten am plastik) mit es passt.
    hab es dann mit großer mühe aber trotzdem hinbekommen, ohne etwas am lampenring zu verbeulen oder zu verbiegen.

  • huhu,
    an sich musst du dir gar nicht so viel arbeit machen.
    ich bau die dinger immer an der original Trabant halterung fest. bissl massekontakte wegmachen und neu verlegen fertig!

  • Also was ihr da alle schreibt da passt bei mir nicht.
    mein Trabi ist Baujahr 88.


    Habe von in. pro. golf 1 scheinwerfer klar und abgedunkelt.
    Wenn ich jetzt denn Topf vom Trabi nehme und alles ablfexe habe ich ja erst mal keine halte punkte mehr. Wenn ich die Verstellpunkte vom golf scheinwerfer annehmen müsste ich ja durch die karosse bohren das will ich nicht und find ich auch doof. dan könnte ich sie außer dem noch nicht verstellen. Ich versuche ja immer aussicht des [lexicon]TÜV[/lexicon] onkels zuschauen.


    An den Scheinwerfern die ich da jetzt habe ist ein schwarzerplastering dran und noch einmal ein Metallring wenn ich die beide abbaue ist die lampe nackt und man kann sie nicht mehr verscharuben. Also müsste der Metallring drauf bleiben. Nach meinem nach denken.


    Wer hat sie von euch überhaubt eintragen lassen???


    bin für tipps immer offen aber solche Beschreibungen die ich hier von den links entnomen habe die sind ja zum :puke:
    da wird man nicht schlau draus


    Gruß ist nix böse gemeint

    Gruß der Christian :thumbup:


    Euro 5 ist besser als Sauerstoff^^

  • Die sind nur solang zum Kotzen, wie man sich nicht mit dem Möglichkeiten beschäftigt hat.
    Wenn Du nicht in die Karosserie rumbohren möchtest, dann such halt andere Möglichkeiten. Viele Wege führen zum Ziel.
    Und hier wurden schon einige Wege beschrieben.
    Und eintragen? Wozu?

  • ja ich habe keine [lexicon]ABE[/lexicon] passend zu den Scheinwerfern für den Trabi
    und meines erachtens steht das E-Zeichen doch nur dafür das sie getestet sind für golf 1
    bzw das sie Reflektieren.


    Naja dan mach ich mir halt selber noch mal nen kopf wann man mir hier nicht weiter helfen kann :winker:

    Gruß der Christian :thumbup:


    Euro 5 ist besser als Sauerstoff^^

  • Is egal, mit E-Prüfzeichen kannst die Dinger auch inner Pappe verwenden....Und seit wann reflektieren Scheinwerfer???
    mfg

  • Wenn man neue Scheinwerfer verbaut, dann eigentlich gleich welche, die eine bessere Lichtausbeute haben als die Originalen, die beste !!! ?, Es mag ja sein, das die vom Golf eins schon besser sind als die vom Trabs, aber es gibt welche vom Golf 2, bei denen der Reflektor Durchmesser,Streuglas Nenndurchmesser mit dem Innendurchmesser des Lampenrings übereinstimmen. Und wenn mann sie richtig einbaut, nix am Lampenring weggeflext werden muß !! Besser noch, der Scheinwerfer liegt bei mir fast bündig von hinten am Lampenring an. 1 bis max. 2 mm Luft. Wer Interresse hat, ich habe eine Einbauschablone angefertigt. Scheinwerfer gibt es auch noch zu kaufen. Diese kosten weniger als die Angel .... und sehen nicht kaputt aus, so wie die Klarglas :grinsi: , aber das ist Geschmackssache !!! :zwinkerer:
    Auf dem letzten Bild, sieht mann, was mit Hilfe der Einbauschablone an der Karosserie geändert werden muß und das ist nicht viel. :winker:
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  • ja danke schon mal
    verkauf jetzt die Scheinwerfer wieder hätten echt gut ausgesehen aber naja
    werde mir welche besorgen die besser passen


    also wer interese hat einfach melden

    Gruß der Christian :thumbup:


    Euro 5 ist besser als Sauerstoff^^

  • Hallöchen
    ich finde Fragen zum Eintragen (wozu) recht lustig Antwort wäre zum Beispiel weil es sonst Punkte und Geldstrafe geben kann das E-Prüfzeichen heißt das sie am Golf1 ohne Eintragung gefahren werden dürfen und nicht am Trabi da müssen sie eingetragen werden und dabei zählt nicht bei wieviel Hu Untersuchungen man durchgekommen ist ohne das einer was sagte und bei wieviel Polizeikontrollen man Glück hatte aber irgendwann ist einer der Leute blickig
    ich habe sie eingetragen!, zum Einbau habe ich den Ring von nem alten Trabischeinwerfer nach rausschlagen des Glases abgeflext ca 5mm und auf den Golfscheinwerfer geschraubt vorher nat alles abbauen am Golfschw so hat man die original Halterung und stellmöglichkeiten des Trabi Nachteil ist das man den Lampentopf noch mehr ausflexen oder klopfen muß
    die Version mit nur Umbiegen und schnell Topf rauf war mir zu wackelig
    Gruß Marco

  • E-Nummer : gibt an in welchem Land das Bauteil abgenommen wurde z.b. E1 für DE usw...


    Die Zusatzkürzel (z.B. IAF) geben an als was das Teil zugelassen wurde (IA=Rückstrahler, F= Nebelschlussleuchte) in dem betreffenden Land .


    Du musst aber immer noch schauen, wenn du eine andere E-Nummer hast wie z.b. E11 (Großbritanien) ob die in Deutschland (E1) geforderten Auflagen/Verwendungbereich erfüllt werden.


    Ganz wages beispiel


    Lettland (E32) Seitenblinker mit Standlichfunktion (ohne Zusatzbezeichnung) in Deutschland (E1) Seitenblinker mit Standlichfunktion nicht zulässig weil in Deutschland ein Blinker zu blinken hat und nicht zu leuchten und zwar gelb bzw orange... nix anderes...


    ...ABER wenn jetz das Teil in lettland abgenommen wurde und 2 "Lampen" in einem Gehäuse verbaut wurde und die Blinker gelb blinken (nicht leuchten) und die Standlichfunktion schön in weiß leuchtet) und diese Blinker mit Standlichfunktion eine Deutschlandkonforme E-Kennzeichnung hat (also Blinker mit Standlich in 2-Kammergehäuse Farbe gelb/weiß z.b.) spricht nix dagegen die Teile in Deutschland ohne Eintragung zu fahren ...da braucht es nicht mal eine [lexicon]ABE[/lexicon], ein Gutachten CE ECE Regelung für ....Bürokratie halt...jetz mal salopp ausgedrückt..


    Also nicht alles was eine E-Nummer hat darf so ohne weiteres gefahren werden ....


    Und um es kompliziert zu machen:


    z.b. Leuchtmittel mit der E-nummer E1 xxeerr45 (Deutschland ) bauartgeprüft und abgenommen als Innenraumleuchte ....


    die darfst du als nix anderes verwenden als Inneraumleuchte... wenn du die z.B. als Rücklicht verwendet würdest, nützt dir auch das E-Zeichen nicht viel, da sie dafür nicht freigegeben ist...



    Der Code für die Entschlüsselung für Ziffern- und Buchstabenkombinationen auf Licht Technischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern


    Scheinwerfer:


    a)Ausführung


    A: Begrenzungslicht
    B: Nebellicht
    C: Abblendlicht
    R: Fernlicht
    CR: Fern- und Abblendlicht
    C/R: Abblendlicht oder Fernlicht
    HC: Halogen-Abblendlicht
    HR: Halogen-Fernlicht
    HCR: Halogen-Fern- und -Abblendlicht
    HC/R: Halogen-Fern- oder -Abblendlicht
    DC: Xenon-Abblendlicht
    DR: Xenon-Fernlicht
    DC/R: Bi-Xenon
    /: nicht zusammen einzuschalten


    Referenzzahl:
    Wert, der sich auf Fernscheinwerfer bezieht. Laut ECE-Regelung darf diese Referenzzahl die Obergrenze von 75 pro Fahrzeug nicht überschreiten.
    Gezählt werden hier die beiden Werte des serienmässigen Fernlichts ( linker + rechter Hauptscheinwerfer ) zuzüglich der Werte weiterer montierter Scheinwerfer. Der Wert ist auf der Streuscheibe zugelassener Scheinwerfer eingeprägt.


    b) Fahrtrichtung


    Pfeil zeigt nach links: Linksverkehr
    Doppelpfeil
    (zeigt nach links und rechts): Links- oder
    Rechtsverkehr
    kein Pfeil: Rechtsverkehr



    Heckleuchten-Ausführung:


    A: Begrenzungsleuchte
    AR: Rückfahrscheinwerfer
    F: Nebelschlussleuchte
    IA: Rückstrahler
    R: Schlussleuchte
    S1: Bremsleuchte
    1, 1a, 1b : Vordere Blinkleuchte ( unterschiedliche technische Auslegungen )
    2a: Hintere Blinkleuchte
    5: Zusätzliche seitliche Blinkleuchte ( für Fahrzeuge bis 6m Länge )
    6: Zusätzliche seitliche Blinkleuchte ( für Fahrzeuge länger als 6m )
    SM1: Seitenmarkierungsleuchte ( für alle Fahrzeuge )
    SM2: Seitenmarkierungsleuchte ( für Fahrzeuge bis 6m länge )



    Die häufigsten von insgesamt 37 Ländern, die Scheinwerfer und Heckleuchten nach ECE-Regelung zulassen:


    E1: Deutschland
    E2: Frankreich
    E3: Italien
    E4: Niederlande
    E5: Schweden
    E6: Belgien
    E7: Ungarn
    E8: Tschechien
    E9: Spanien
    E11: Grossbritannien
    E12: Österreich
    E13: Luxemburg
    E14: Schweiz


    Wär ja schön, wenn es einfach wäre, aber nie ist irgendwas einfach... schon gar nicht mit der deutschen Bürokratie....

  • So das ist ja schon mal alles sehr Interesant !!!


    Aber wenn die Scheinwerfer in die Orginal Halterrung passen vom Trabi und die Scheinwerfer ein E-Zeichen haben brauch man sie dann Eintragen ??
    Also gehe jetzt von einem klar glass oder anderen Versionen aus.


    Gruß

    Gruß der Christian :thumbup:


    Euro 5 ist besser als Sauerstoff^^

  • Schau doch, was auf den Scheinwerfern drauf steht. Sollte so was stehen wie E1 in Verbindung mit CR (zur Erinnerung: CR: Fern- und Abblendlicht). In diesem Fall spricht nix dagegen, die Scheinwerfer ohne Eintragung spazieren zu fahren, da sie ja für genau diesen Fall freigegeben sind. Und ohne Fern- und Abblendlicht am Trabi darfste ja eh nicht rumgurken.
    Hmmkay?

  • sie sind aber nur für den Golf1 freigegeben also muß man sie wenn man sie in ein anderes Fahrzeug baut eintragen lassen

  • ja das habe ich ja jetzt verstanden das sie für den Golf getestet wurden sind


    @ data2809
    Aber wen die die ich jetzt besorge in die Orginalen halterungen von den alten scheinwerfern passen also sozusagen für den trabi getestet
    müssten diese doch eintragungs frei sein oder???


    Sry wen ich so viel Frage aber wir haben irgendwie nur unfreundliche TÜVer
    deswegen frage ich lieber doppelt

    Gruß der Christian :thumbup:


    Euro 5 ist besser als Sauerstoff^^

  • ich wage mal zu bezweifeln das es welche fürn Trabi gibt wenn da Halterungen dran sind hat die schon jemand umgebaut laß mich aber gerne eines besseren belehren
    eigentlich gibt es zu Leuchten immer ein Gutachten mit dazu da steht drin für wen was zugelassen ist und um ganz sicher zu gehen frag doch einfach ein paar Tüver
    ich denke aber auch das du zu 99,9% keine Probleme haben wirst wenn sie eingebaut sind ohne Eintragen weil inner Kontrolle oder beim Tüv meißtens nur das E-Zeichen interessiert aber es sind eben keine 100%
    mein Tüver (GTÜ) reichten auch die Prüfzeichen dem der die anderen Sachen einträgt meinte lieber eintragen also hab ich sie eingetragen
    gruß

  • Wo zum Geier steht auf den Scheinwerfern, dass sie nur für den Golf freigegeben worden sind?
    Was schrieb ich über Freigaben? Siehe Beitrag oben... :doh: