weiße rückschalen und böser blick

  • :-S

  • in zukunft bitte den Titel etwas kürzer gestalten. danke.

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


    Nicht lange raten, recherchieren! Original-Trabant.de

  • Was ist an dem Titel zu lang?
    Ich finde eher den Beitrag zu kurz!
    Was genau ist 601Powers Frage????


    Mit dem Post da oben kann sicher keiner was anfangen!!!

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

  • Er wollte wissen,ob man die weisen Rücklichtkappen mit "E"-Zeichen einfach so verbauen kann,oder en Gutachten,oder so brauch.
    Wenn ichs jetzt richtig in erinnerung hab. :winker:

  • ups, ich hätte den ursprünglichen titel kopieren sollen. da stand was mit reich tuning, weil die weißen rücklichtkappen nur ein E-zeichen haben etc. Jedenfalls gign die überschrift über 2 zeilen und ich hbas deshalb gekürzt.

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  • Da die weißen Rücklichtkappen nur Abgüsse der Orange-Roten sind und deswegen auch deren Genemigungsnummer haben, fällt das leider flach.
    Genau genommen dürfte das sogar eine Urkundenfälschung sein.
    Gutachten dafür gibt es gar keine, da die Ungarn, die die Kappen gießen sowas nicht interessiert.


    D.h. zum TÜV würde ich mit den Dingern nicht fahren.
    Allerdings wird nahezu kein Verkehrspolizist die Nummern überprüfen.
    Die sind in der Regel damit zufrieden, wenn eine drauf ist.


    Ich hatte damit zumindest noch keine Probleme.
    Erst seit ich originale orangene dran hab', muß ich öfter mal diskutieren, da die jüngeren Verkehrshüter die Wellenlinie nicht mehr kennen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Sasch ()

  • Für die gilt das selbe!


    Alle nachgegossenen Rücklichtkappen tragen die Genemigungsnummer der orange-roten und sind damit eigentlich nicht zulässig!
    Rest siehe oben.

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  • Da stellt sich mir grad die Frage: Warum is es da bei den Blechautos ni auch so,sondern erlaubt? :hä:
    hab z.B. beim Golf auch weise Rücklichter mit "E"-Zeichen,aber da sagt weder der TÜV,noch de Polizei was!
    Und bei anderen Scheinwerfern am Trabi sagt doch auch keener was...zumindest hab ich da noch nie von jemanden was in der Art gehört(das gemeckert wurde).Also ich verstehs nich,warum die da bei de Rücklichtkappen so pingelich sind! :verwirrt:

  • Es geht nicht darum, ob da 'ne Nummer drauf ist, sondern ob dieses Teil auch nach der Richtlinie geprüft wurde.
    Das erkennt man dann an der Prüfnummer, die da extra noch irgendwo mit drauf ist. Sind glaub ich fünf oder sechs Stellen.
    Bei den mir bekannten Kappen für den Trabi, entsprechen die immer den orange-roten.
    Da sie aber ja andere Farben haben, kann das also nicht stimmen. -> Billige ungeprüfte und damit illegale Kopie


    Es muß nicht sein, dass es mit den Dingern Probleme gibt. Kann aber.
    Die Frage war ja, ob man darf und nicht, ob's jemanden interessiert oder ob's jemand merkt.


    Golf-Scheinwerfer sind ja geprüft und somit für den Straßenverkehr zugelassen.
    An welchem Auto sie verbaut wurden, ist da egal.
    Siehe Chroms Motorradblinker.

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  • Thema Versicherung. Spätestens die sind im Falle eines (Un)Falles gerne bereit, ihre Gutachter und Anwälte im Streitfall loszuhetzen. Und dann wirds Eis dünn, weil eben unerlaubte Anbauteile.

  • das gilt aber trotzdem auch für die Scheinwerfer vorne und alle anderen E-Zeichen Teile die sind für die entsprechenden Fahrzeuge getestet also Klarglasscheinwerfer vom Golf 1 am Golf 1 und nicht am Trabant also müssen die Eingetragen werden
    was würden alles für Mondmobile rumfahren wenn man alle E-Zeichen Teile überall anbauen dürfte
    das manche Tüver und oder die Freunde und Helfer mal keine Ahnung haben oder nen Auge zudrücken heißt nicht das es legal ist
    ich habe auch die Weßen Rückleuchten dran und auch nie Probleme gehabt aber legal sind die nicht

  • hab den orginal text gefunden


    Zitat

    Hallo will mir bei reich Tuning weiße rückschalen kaufen und da steht nur mit E zeichen reicht das aus ?? Und beim bösen blick der ist mit prüfbericht ist das das abe ??

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  • bei den rot-weißen rückleuchten gehts aber eher ins legale, weil du da nur ne andere Blinkerbirne brauchst. und passende geprüfte orange- birnen gibt es, im Gegensatz zu den Roten Birnen. Da kannst du zwar fürs Schlusslicht die alten Sofittenkappen verwenden, aber beim Bremslich siehts dann schlechter aus, weils keine zugelassenen Birnen zu kaufen gibt. Und Lampenlack ist da auch nur eingeschränkt zu empfehlen.
    Das gleiche Problem mit den illegalen Kopien gibts aber auch bei den alten, weißen Glasblinkern, die sind auch nicht zugelassen.


    mfg OT :winker:

  • Und zum Bösen Blick gibts eigentlich keinen direkten Prüfbericht. Einzelabnahme!

  • also die weißen rücklichtkappen sagt keiner was weil die ja ein e zeichen haben und so ein e zeichen reicht zu waren eim tüv der hat nischt gesagt zz den weißen kappen und klarglasscheinwerfer weil die ja e zeichen haben und die origial form haben


    und bösenblick gehste zum tüver und frägst ob er dir das einträgt

  • Naja....


    Also zunächst geb ich allen recht die behaupten das vermutlich keiner was sagen wird, zulässig sind die Teile deswegen aber noch lange nicht.


    Wie schon erwähnt ist so ne Rücklichtkappe ja ne Kopie von der Orginalen, inkl der Nummer. Nu ist die Nummer aber garnicht das ausschlaggebende, sondern nur der Verweis auf ein Datenblatt mit Prüfbericht der in irgendeiner Datenbank oder Aktenschrank rumgammelt.
    Na und folgt man der Nummer, landet man unweigerlich bei dem Daten der rot/orangen, inkl der Pappscheiben, mit welchen Leuchtmitteln die geprüft wurden etc. Und schon sind die klaren als nicht zulässige Fälschung erkannt.


    Nur wird sich kaum jemand die Mühe machen und irgendwelche Prüfberichte raussuchen, schon richtig. Aber man muß nur mal an wen kommen, der das zufällig weiß. Schon gibts Mecker, Einspruch nützt garnix weil man ja im Unrecht ist :zwinkerer:


    Anders bei den Klarglasscheinwerfern. Die haben nen eigenen Prüfbericht - soweit alles gut. Nur müsste man sich jetzt die Mühe machen rauszufinden was da genau drinsteht - was garnicht so einfach sein dürfte, hat man als Normalsterblicher doch keinen Zugriff auf die entsprechenden Datenbanken.
    Steht das drin das es Scheinwerfer für Kraftfahrzeuge sind, ist alles gut. Kann man dranbauen, muß nix eingetragen werden. Steht da aber drin, dad das Scheinwerfer für nen VW Golf sind - naja, nen Trabi is kein Golf, also begutachten lassen ob die Dinger auch im Trabi den Bestimmungen entsprechen.


    Sind die aber nur für Fahrzeuge ganz allgemein, kommts wieder drauf an. Passen sie einfach so und sind auch richtig einstellbar, ist wieder alles gut. Müssen zum Einbau aber Änderungen am Fahrzeug oder der Laternen vorgenommen werden, müssen diese Änderungen wieder begutachtet werden.


    Ach, schönes Deutschland - alles so einfach hier :top:


    Übrigens, gerade in der Stvzo wurde und wird ja so einiges auf neues EU-Recht umgestellt. Nun sind einige Dinge garnicht mehr nach deutscher Gründlichkeit explizid geregelt. Is nu alles einfacher? Nö, in den meißten Fällen eher nicht. Einige Prüfer halten stumpf an den alten Regeln fest, die waren schließlich eindeutiger. Wieder andere tragen nu fast garnix mehr ein, denn was nicht explizied erlaubt ist, wird wohl verboten sein....


    Chrom

  • Wie gesagt, da bau ich mir dann eben Trabirücklichter vom 500er an den E30 und kann keiner was sagen, weil die ja irgend wann mal zum Verzehr freigegeben waren.
    Im Prizip sind auch die andersfarbigen Blinker verboten und normalerweise auch die orange/rot-Nachbauten aus Ungarn. Und trotzdem sagt keiner was, bis bei einem evtl. Unfall mal ein findiger Gutachter feststellt, dass da was nicht koscher war/ist.

  • Hey! was nun genau legal oder illegal ist hängt immer so ein bisschen von dem Prüfer oder Verein grün weis ab. Bei mir waren die getönten 1er Scheinwerfer und die weiß-roten Rücklicht- Schalen beim Tüv machen dran und der hat nix gesagt. Dasselbe gilt beim bösen Blick hab für meinen Kumpel mal einen gemacht und der ist schon derb 1\3 des Scheinwerfers ist verdeckt und da hamse auch nichts gesagt bei einer allg. Verkehrskontrolle




    Also No risk no Fun! und Freundlich sein zur Rennleitung hilft auch :top:

  • Hab auch weiße Rückleuchten dran,der einzige der da nölt is der Tüver, die Grünen gucken immer nur ob ein E-Zeichen drauf ist,mehr nicht..zum bösen Blick von Reich-Tuning..Der Prüfbericht ist nur n Materialgutachten,nichts anderes.