Trabiunfälle

  • Bevor du wild drauf los begutachten lässt, solltest du ein klärendes Gespräch mit deiner Versicherung führen und dich mit ihnen absprechen was die akzeptieren und was nicht.

    Das erspart auch im E-Fall so manch eine Unstimmigkeit.

  • Mit der Dekra Kurzbewertung kannst du dir den Popo abwischen. OCC und Co. Erkennen die nicht an. Da wird eines von Classic Data verlangt.

  • Mit der Dekra Kurzbewertung kannst du dir den Popo abwischen. OCC und Co. Erkennen die nicht an. Da wird eines von Classic Data verlangt.

    Das stimmt doch beides (zumindest für die OCC) überhaupt nicht.


    Die erkennen sogar Gutachten von freien Gutachtern an und versichern dann obendrein zum Wiederherstellungswert, wenn man möchte. Jedenfalls wenn man vorher mit ihnen geredet hat.

  • Das habe ich, und nein sie (OCC) haben das Dekra Gutachten mit Markt- und Wiederherstellungswert nicht anerkannt! Es wurde mir sogar der Gutachter von ihnen benannt! Das Dekra Gutachten ist Ihnen nicht ausführlich genug. Zeitraum Ende 2016 (1.1er)! 2012 (601er) war das noch anders, da war es kein Problem.

  • In einer kurzen Zusammenfassung wäre also wichtig, dieses im Vorfeld mit der Versicherung abzuklären. Vor allem unter Hinsicht auf die korrekten Begrifflichkeiten.


    Alles andere passt sehr gut zu dieser Jahreszeit - und zwar jetzt Spekulatius.



    PS: die wenigsten SFR-basierenden Alltagstarife bieten tatsächlich die Möglichkeit des Einschlusses nach entsprechenden Wertbescheinigungen / Kurzbewertung / Wertgutachten.

  • Mal kurz zwischendurch: Redet ihr bei der Versicherung mit Wiederherstellungswert von der Haftpflicht oder von einer Kasko?

    Wenn mir durch einen unverschuldeten Unfall ein Schaden entsteht, entsteht doch der Streit über den Zeit-/Wiederherstellungs-/Wiederbeschaffungswert mit der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung und nicht mit der eigenen?

    Wo sind die Trabifrauen?


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    2 Mal editiert, zuletzt von Schrauberin ()

  • Der Wiederherstellungswert gilt auch für Haftpflichtschäden ( wird immer mit Streit verbunden sein) und Kasko Schäden. Um den Wiederherstellungswert zu bekommen läuft es bestimmt bei einem Haftpflichtschaden zu einem Rechtsstreit mit der gegnerischen Versicherung hinaus... Zum Glück bin ich da bis jetzt verschont gewesen. Bei Teilkaskoschaden lief es bei mir mit der OCC (Vesicherung ist Provinzial) problemlos. kostenvoranschlag von freier Werkstatt/Lackierbetrieb wurde akzeptiert und abzüglich Selbstbeteiligung und MwSt. ausgezahlt.

  • Natürlich Kasko. Andersrum, wenn man ein Gutachten hat, kann das u.U. auch helfen, wenn es bei unverschuldetem Haftpflichtschadenunfall zu einem Brand des Fahrzeuges kommt. Denn da wird genau wie im Kaskobrandfall die Beweisführung was vorher war schwierig.

    Dabei ist dann erstmal nur wichtig, dass das Gutachten gerichtssicher ist. Da sollte ein Dekragutachten mit entsprechender Bebilderung auch seinen Zweck erfüllen.

  • Die mangelhafte Bebilderung des Dekra Gutachtens war u.a. auch der Grund, warum es von der OCC nicht akzeptiert wurde 2016.

  • Ja. Ich such es mal raus, wenn ich die Korrespondenz noch habe. Wie erwähnt 2012 war es noch kein Problem, erst 2016.

  • Gut, danke. Kasko hab ich nicht.

    Ganz einfache Frage: Was kann ich tun, damit ich von der generischen Haftpflicht im unverschuldeten Schadensfall nicht nur den popeligen Zeitwert (der nahe Null geht), sondern was rRealistisches bekomme?

    Szenario ist nach wie vor: Ich hab enur eine Haftpflicht, der Gegner ist Schuld.

    Wo sind die Trabifrauen?


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  • Hoffen und ein paar Gebete...


    Der Unterschied zwischen "hochwertigen" und (originalen) selten gefahrenen "Neuaufbauten" zu den "Alltagspappen", die zwar technisch i.O. sind, aber entsprechende nutzungsbedingte optische und tecnische Mängel samt nutzungsverbessernden Individualisierungen (die selten wertsteigernd wirken) aufweisen ist a: fließend und b: ernüchternd.


    Soll heißen: es hängt an einem freundlich gesinnten Gutachter mit Sachverstand und einer realistischen Selbsteinschätzung des Geschädigten.


    In dem Bereich, wo die meisten Fahrzeuge sich bewegen, ist nicht viel zu holen.


    Und dann vergesst nicht, dass es da immer noch den idealen Autofahrer gibt, der den Maßstab für eigenes und fremdes Fehlverhalten vorgibt. Und Alleinschuld des anderen ist heutzutage ohne Anwalt und Gericht ein seltenes Gut. Kommt de facto kaum noch vor.


    Nachweisführung an einem bisher noch nicht grundhaft aufgebauten Kfz ist auch nicht einfach - spätestens wenn ein paar Karosserieteile zersplittert sind, zeigt sich häufig Reparaturbedarf inkl. eines: "der war ja schon mürbe"....

  • sondern was rRealistisches bekomme?

    Was ist aus deiner Sicht realistisch? Das ist das Problem, da gehen die Meinungen auseinander, auch die der Gutachter.


    Viele verwechseln auch Realismus mit Liebhaberei. Sofern der Wagen nicht abgebrannt oder im Meer versunken ist, kann der geeignete Gutachter schon halbwegs feststellen, ob es sich um den gehüteten Old/Youngtimer handelt, den gut gepflegt und erhaltenen Altagsoldi, oder um die Gebrauchsschlürre die wie jeder andere Wagen ihren Dienst tut nur eben etwas älter ist.


    Am Ende ist es manchmal dann doch eben nur der popelige Zeitwert.......realistisch betrachtet. Wobei, was ist popelig....100...500...1000?

  • Mein jüngstes Beispiel ist der 89er.


    Frontschaden am geparkten Auto durch den Einparkfehler eines anderen, der sogar die Fairness besessen hat, selber die Polizei anzurufen, nachdem die Chose passiert war.


    Da ich absolut keine Lust hatte, mich dort um irgendwas selber zu kümmern, habe ich die ganze Sache einem Anwalt übertragen und das Auto in der Fachwerkstatt reparieren lassen. Stoßstange und Frontmittelteil waren hinüber. Just Teile, die vor 2 Jahren schonmal neuen Lack gesehen hatten - im Rahmen einer Teil-GR.

    Den Gutachter der gegnerischen Versicherung habe ich abgelehnt und statt dessen hat die Fachwerkstatt einen Gutachter beauftragt, der dem Fahrzeug einen überdurchschnittlichen Erhaltungszustand bescheinigte und die Reparatur als dringend geboten ansah. Das ganze hat die gegnerische Versicherung übernommen und es gab keine Schwierigkeiten - jedenfalls keine, von denen ich etwas bemerkt hätte.

    Wenn so ein Auto abbrennt, sieht das schon anders aus. Wer dann nicht nachweisen kann, daß das Gerät vorher in sehr gutem Zustand war, schaut ggf. in die Röhre.

  • Unterstehendes ist zwar niederländische Erfahrung, dürfte der Logik her auch in der BRD zutreffen.

    Gut, danke. Kasko hab ich nicht.

    Ganz einfache Frage: Was kann ich tun, damit ich von der generischen Haftpflicht im unverschuldeten Schadensfall nicht nur den popeligen Zeitwert (der nahe Null geht), sondern was rRealistisches bekomme?

    Szenario ist nach wie vor: Ich hab enur eine Haftpflicht, der Gegner ist Schuld.

    Ein Rechtsschutzversicherung für Verkehrsteilnehmer. Es gibt billigere Dienstleistungen, das schon. Aber es kann richtig lohnen, alleine schon wegen der Bürokratie.

    Beispiel: Bei einer klare Schuldfrage, der auch von der Polizei so festgestellt wurde, fing der gegnerische Versicherung an die Sache hin zu ziehen, und da hat ein Telefonat Richtung DAS gereicht, die haben den ganzen Papierkram übernommen und in kürzester Zeit stand sogar der Schadenersatz auf unser Konto.

    Wäre mich als Bagatelbürger auf eigenen Kraft nie so geschmeidig gelungen.

    ...

    Den Gutachter der gegnerischen Versicherung habe ich abgelehnt und statt dessen hat die Fachwerkstatt einen Gutachter beauftragt, der dem Fahrzeug einen überdurchschnittlichen Erhaltungszustand bescheinigte und die Reparatur als dringend geboten ansah. Das ganze hat die gegnerische Versicherung übernommen und es gab keine Schwierigkeiten - jedenfalls keine, von denen ich etwas bemerkt hätte....

    Wenn man diese Möglichkeit hat, sollte man das bestimmt tun. Der Gutachter der von einem Versicherung geschickt wird, wird seinen Brotherr dienen, und der ist vor Allem an einer niedrige Auszahlung interessiert.