Warnblinkanlage im 500er notwendig?

  • Hallo ich hab mal wieder ne Frage. Muss ich in nen Oldtimer wozu ja der 500er gehört ne Warnblinkanlage nachrüsten? Es ist ja eigentlich kein Problem aber es geht mir um die Orginalität. (hab keine Lust nen zusätzliches Loch in's Armaturenbrett machen)


    Bekommt man heutzutage ohne überhaupt noch nen TÜV?

  • eine Warnblinkanlage ist das einzige was ohne Ausnahme in jedem Kraftfahrzeug vorhanden sein muss und das auch in Oldtimern egal ob Trabant oder sonst ein anderem Fabrikat.


    Selbst Vorkriegsmodelle mit Winkern müssen eine Blinkanlage mit Warnblinker nachrüsten.

  • also meinst das im ernst mit der warnblinke? wenn ja wie is mit nem 500er und nebelschluss und rückfahr scheinwerfer die müssen nicht dran sein richtig

    I like my IFA Ride!


    Achsmanschetten 601 "Premium" für 14,90€ die nur 1Jahr hält? HAHA, mal fix ins Opel Regal gelunzt. Adapter gebaut und siehe da. Es Funktioniert.

  • Nebelschlußleuchte und Rückfahrscheinwerfer sind nicht vorgeschrieben aber eine Warnblinkanlage auf alle Fälle !!!

  • ein Warnblinker ist in AUTO´S vorgeschrieben... der Schalter muß aber nicht im direkten Sichtbereich liegen, wenn glaubhaft gemacht wird, das nur der Besitzer mit dem Fahrzeug fährt, der Schalter blinkt und "Töne von sich gibt" (dazu zählt auch das normale Klacken von DDR-Warnblinkschaltern)


    (ich hab z. B. einen solchen unterhalb des Armaturenbrettes versteckt) :winker:


    bei der Oldtimerabnahme wird dieser Schalter übrigens überprüft :verwirrt: (hab ich mit meinem 600er durch)

    :aicke: TRABANT - mehrfach Alpenerprobt
    Wos´n doa loooohhhhs??? :aicke:

  • Bereits zu DDR-Zeiten mussten die älteren Fahrzeuge mit einer Warnblinkschaltung nachgerüstet werden. Also auch alltagstüchtige P50 und P60.

  • Wann diese Nachrüstpficht wirklich kam ist doch echt scheißegal, ich glaube die ursprüngliche Frage ist hinlänglich beantwortet und nun muss man die Warnblinke ja eh haben, seit wann sei doch dahingestellt

  • Zitat

    Original von Andi
    eine Warnblinkanlage ist das einzige was ohne Ausnahme in jedem Kraftfahrzeug vorhanden sein muss und das auch in Oldtimern egal ob Trabant oder sonst ein anderem Fabrikat.


    Selbst Vorkriegsmodelle mit Winkern müssen eine Blinkanlage mit Warnblinker nachrüsten.


    Und Blinker, Andi. Winker alleine sind auch nicht zulässig, man darf sie allerdings in Kombination mit (nachgerüsteten) Blinkern betreiben.


    Benni

  • @benni wenn ich eine Warnblinke habe , habe ich automatisch auch eine Richtungsblinkanlage oder ? Nagut, man muss sich noch den Richtungsblinkschalter einbauen aber das dürfte ja kein Problem sein und es miuss ja auch kein Lenksäulenschalter sein, es geht auch ein einfacher Kipphebelschalter oder Knebelschalter im Armaturenbrett :zwinkerer: :winker:

  • Zitat

    Original von standard
    Reagieren die Leutz in und um Stuttgart immer so gereizt :hä: :zungeaus: :lach:


    Bin im übrigen ein gebürtiger Wriezener, im Falle das dir das was sagt :zwinkerer: