Vorübergehende Stillegung

  • Da ich jetzt wahrscheinli bis Juli nächstes Jahres hier in Frankreich bleibe, habe ich mir überlegt meine beiden Autos vorrübergehend still zu legen.
    Mein Problem ist nur das ich die Kennzeichen unbedingt behalten möchte und sie bei wieder anmelden weiter fahren möchte.
    Nun ist ja ab 1.3.07 ein neues Gesetz rausgekommen....is es dann immer noch möglich die Kennzeichen wieder zu verwenden? Kann ich die dort abgeben und wieder holen?
    Wie teuer ist jetzt so ne Stilllegung/wiederinbetriebnahme?


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • wenn das Fahrzeug nicht wo anders Angemeldet wird oder komplett stillgelegt, gehören die Kennzeichen 1,5Jahre dir. Die Kennzeichen brauchst du auch nicht abgeben, die werden nur entsiegelt und du kannst sie gleich wieder mit nehmen. Neuerding gehören auch nicht die Kennzeichen zum Auto, sondern zum Halter, also man kann ein anderes Auto nach 1-2Tagen mit dem gleichen Kennzeichen anmelden und braucht nicht erst 1/2Jahr warten :top:

  • solange Du der Wohnsitz bei der Wiederanmeldung noch hinreichend derselbe wie bei der Abmeldung ist, musst Du sogar die alte Nummer übernehmen!
    (da muss man schon besondere Gründe anführen, wenn man plötzlich eine andere Nummer wollte.)


    bei uns variieren die Angaben bei einem Umzug von Augsburg Land nach Augsburg Stadt (bzw. andersrum)...
    manche behaupten, man könne dabei sein altes Kz behalten, andere meinen, dass man zwingend ein neues erhalten würde, da es folgendes Muster einzuhalten gilt:
    Augsburg Land: A-XX nnnn
    Augsburg Stadt: A-X nnnn oder A-XX nnn

    :hug: Trabant steht für Gefährt(e), nicht für Ge(h)hilfe... :2Kumpels:


    "der verliert kein Öl, der markiert nur sein Revier..."


    mehr Auto braucht's nicht - weniger Auto geht nicht...

  • Also gut. Auto abmelden, Kennzeichen "entwerten", dann habe ich 1,5 Jahre Zeit es unter diesem Kennzeichen wieder anzumelden? Super! Das Kennzeichen kriegt dann also kein anderer?


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Professor und alle anderen, ihr solltet einfach mal in die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) mit Gültigkeit ab 01.03.2007, einen Blick reinwerfen. :zwinkerer:


    Kennzeichen werden mit sofortiger Wirkung bei Abmeldung des Fahrzeuges frei. Wer die Kennzeichen zum Zwecke einer späteren Wiederzulassung auf ein Fahrzeug behalten möchte muß gleichzietig mit der Abmeldung das Kennzeichen für sich reservieren, was bis zu 12 Monate möglich ist. Andernfalls ist das Kennzeichen sofort frei und es kann schon am nächsten Tag neu vergeben werden.


    Ich habe beispielsweise einen Trabant dieses Jahr abgemeldet und am selben Tag einen Polo mit dem gleichen Kennzeichen zugelassen.


    Vorteil: Ich muste keine neuen Kennzeichen kaufen (bei uns aktuell 29,95€) Nachteil: Ich muste 10€ fürs Wunschkennzeichen bezahlen. Also in meinem Fall 19.95€ gespart. Und der Trabi soll ab nächstes Jahr eh ne Sesion bekommen und dafür war das Kennzeichen das er bis dahin hatte sowieso zu lang.


    Also wenn du, BO601, deinen Wagen abmeldest, kannst du die Kennzeichen 6-12 Monate (je nach Zulassungsbezirk unterschiedlich geregelt und teilweise kostenlos oder gegen geringe Gebühren)für dich reservieren. Abmeldung sollte ca 5-6€ kosten, die Wiederzulassung auf dich 15-25€. Vorraussetzung alles im selben Zulassungsbezirk. Desweiteren darf man, wie bisher, von der Zulassungstelle bis nach Hause mit den entwerteten Kennzeichen fahren, aber auch nur dann wenn das Kennzeichen reserviert wurde. Ohne eine Reservierung darf diese Fahrt nicht mehr vollzogen werden, da ja das Kennzeichen, wenn auch unwarscheinlich, sofort neu vergeben werden kann.


    Es kann aber trotzdem je nach Zulassungsbezirk Abweichungen geben die bei der jeweiligen Zulassungsstelle erfragt werden müssen. So gibt es Behörden die das Kennzeichen z.B: erst nach 3-4 Tagen wieder freigeben. Und auch bei den Reservierungsgebühren kann es Abweichungen geben, so das man z.B. 2,60€ für die Reservierung + 10,20€ fürs Wunschkennzeichen sofort zu entrichten sind.


    Übrigens gibt es die vorübergehende Stillegung nicht mehr. Das Fahrzeug kann nur abgemeldet werden. Die Papiere behalten dann 7 Jahre Gültigkeit.


    Nennt sich heute einfach nur: Außerbetriebsetzung.


    Wer alles vollständig wissen will braucht nur mal etwas googeln :zwinkerer:

  • Hallo, ich hätte da mal ein kleines Problem.


    Folgendes. Ich bekomme morgen einen Trabi geschenkt, der zur Zeit noch angemeldet ist. Da ich aber zur Zeit absolut keine Zeit habe das Auto wieder zum laufen zu bringen, soll das natürlich erstmal abgemeldet werden.


    Wie gehe ich da am besten vor?


    Am einfachsten währe es doch wenn der jetzige Halter/Besitzer bei der Zulassung seines neuen Wagens, den Trabi abmeldet und mir anschließend den Brief übergibt. Gibts da irgendwelche Schwierigkeiten, da ich ja zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits Besitzer des Fahrzeugs bin, aber natürlich nicht im Brief stehe?


    Achja, bei der Zulassungsstelle steht folgendes auf der Homepage:


    Außerbetriebsetzung eines Kfz


    • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Kfz-Brief)
    • die Kennzeichen
    • Erklärung, dass das Fahrzeug nicht als Abfall entsorgt wird (Vordrucke liegen in der Kfz-Zulassungsbehörde aus)


    Ich hoffe mir kann jemand einen Tipp geben.


    Gruß, Waldmoos.

  • ist doch wurscht, wenn er eh zur Zulassungsstelle fährt, dann kann er den wagen gleich mit ab melden und dir den Brief geben, wer da im Brief drin steht ist auch egal, denn wer den Brief hat, dem gehört das Auto. Wenn du ihn abmeldest, musst die den Brief, Kennzeichen und Schein mit zur Zulassungsstelle nehmen. Die Kennzeichen werden da entwertet, der Schein einbehalten oder entwertet und den Brief bekommst du zurück.

  • Danke Professor, :top:


    ist also doch einfacher als ich gedacht habe.


    Gruß, Waldmoos.

  • BO601


    Wenn ich das richtig sehe bist du also bis Juli 2008 in Frankreich und willst das halbe Jahr abmelden.


    Nur solltest du bedenken das Ab- und Anmelden auch Geld kostet außerdem hast du noch die rennerei.
    Daher solltest du dir überlegen ob du dein Kfz lieber angemeldet läst und dafür Steuern und Versicherung zahlst statt das Geld für Ab-, Anmelden auszugeben...


    Wenn du Pech hast gerätst du an einen Beamten der sich quer stellt mit den Kennzeichen behalten, obwohl du recht hast mußst du dich mit solchen Typen erstmal herumzanken.



    oldtimerfreund

    Ein Oldtimer ist wie die Freundin Deines besten Freundes, Du kannst Sie ansehen, ja bewundern aber bitte nicht berühren!

  • Äääh... wenn ich das jetzt richtig verstehe, soll man angeblich sparen, wenn das Fahrzeug ungenutzt und trotzdem angemeldet dasteht.
    Also,
    Abmeldung 6,50 Euro (war bei mir so)
    Kennzeichenreservierung etwa 10 Euro
    Wieder anmelden mit den alten Kuchenblechen etwa 40-50 Euro (grob geschätzt)
    Macht insgesamt 66,50, also sagen wir 70- 80 Euro mit allem drum und dran (Hin und Rückfahrt, unterwegs noch was essen gehen,..).
    Das ist schon mal die Steuer für das halbe Jahr. Ohne Versicherung. Und die ist ja im halben Jahr nicht fahren auch nicht geschenkt, wenn das Auto trotzdem angemeldet ist.

  • Hallo Leute,


    und zwar wollte ich dienstag meine Kennzeichen vom Trabant auf ein andres Auto von mir ummelden...geht das auf einmal?
    Konnte das aus dem Text nicht erschließen ob man das sofort machen kann...also in einem Atemzug

  • Richtig, das geht sofort und Du kannst die Schilder weiterverwenden, insofern das Format passt. Allerdings kann, wie TV P50 weiter oben schreibt, eine Gebühr für Wunschkennzeichen oder ähnlich fällig werden ( sind bei und 20.-, gehen in einen Topf für soziale Aufgaben).

  • Das ist Amtsabhängig. Bei mir in LDS geht das sofort, da macht die Schaltertante einen Anruf und das KZ ist frei und kann sofort auf ein anderes Auto von mir übertragen werden. In Berlin z.B. geht das nicht, da muß man 2 oder 3 Tage warten.


    Es bleibt dir nur eins, bei deiner Zulassung vorher anrufen und fragen, es sei den es meldet sich noch jemand der weiß wie es in DD gehandhabt wird.

  • Ich musste Wunsch KZ nehmen obwohl ich das gleiche Kennzeichen wie vor 7 Jahren an dem Trabi nehmen wollte.
    Nur statt WSF jetzt BLK, scheiß Lankreisbündnisse :thumbdown:


    Pressen muss die das NS so oder so, ob die jetzt zwei Muster wechselt oder nicht ist ja mal keine 30 Euro wert.

  • Äääh... wenn ich das jetzt richtig verstehe, soll man angeblich sparen, wenn das Fahrzeug ungenutzt und trotzdem angemeldet dasteht.
    [..]
    Das ist schon mal die Steuer für das halbe Jahr. Ohne Versicherung. Und die ist ja im halben Jahr nicht fahren auch nicht geschenkt, wenn das Auto trotzdem angemeldet ist.

    schon richtig gerechnet...
    - aber man sollte ggf. auch mit einrechnen, dass bei einem angemeldeten und versicherten Fahrzeug Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung "angespart" werden kann...
    (und da ist der Trabant grundsätzlich mal unschlagbar preisgünstig... ;))
    - allerdings geht das mit einem Saison-Kz und 5000km Jahresfahrleistung genauso schnell wie mit Vollanmeldung und - ehrheblich teureren - 20000km JFL...
    bei mittlerweile 166€ Steuer bin ich schon am Überlegen, ob's ein Saison-Kz für meinen tempus fugit für's erste nicht auch täte...


    OK, diese Überlegungen nehmen freilich keine Rücksicht auf ein Wunsch-Kz, um die's hier ja wohl hauptsächlich geht...
    - ist wohl mehr für Eltern gedacht, deren Kinder "demnächst" einen eigenen PKW (Zweitfahrzeug) bekommen sollen...
    - dabei kann der Trabant auch zerlegt in irgendeinem Schuppen stehen und besagtes KFZ wird dann doch ein Prolo oder 'ne Golf-Krise... ;)

    :hug: Trabant steht für Gefährt(e), nicht für Ge(h)hilfe... :2Kumpels:


    "der verliert kein Öl, der markiert nur sein Revier..."


    mehr Auto braucht's nicht - weniger Auto geht nicht...