• also ich fahr jetz auch schon seit 98 mit meinem 601er in Cottbus rum und die Polizei hat mich noch nie wegen fehlender Gurte angehalten. Und ich hab auch schon die ein oder andere Verkehrskontrolle hinter mir.

  • @ Mossi:
    Mir ging es ja darum, die Leute zur Verantwortung zu ziehen, die sich lieber den Schädel einschlagen als den neben sich hängenden Gurt einzuklinken, und nicht darum, unbedingt Oldtimer nachzurüsten. Wie soll beispielsweise eine Holzschraube in der B-Säule eines P70 diese Kräfte übertragen können?


    @ ede:
    Bist Du schon mal mit nem Panzer gefahren?
    Der Beitrag war durchaus ernst gemeint, aber wenn Ihr Eure Erfahrungen unbedingt selber sammeln wollt, kann ich nichts dagegen machen. Momentan ist wohl die Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht so, daß man sich länger im Krankenhaus niederlassen sollte.

    Welch triste Epoche, in der es leichter ist, ein Atom zu zertrümmern als ein Vorurteil.
    Kia trista epoko, en kiu pli facilas detrui atomon ol antaujughon.


    Albert Einstein

  • @ Peter jau bei die arbeit helme tragen. du fährst ja auch nicht motorad mit ner badehose .
    ein KALKURIERTES RISIKO ist nun mal bei jedem spass dabei.


    könntest du mir mal bitte deine erfahrungen mit deinem falltdach schreiben ?


    kuckst du tema falltdach danke :top:

  • Nachdem hier so eine Menge Blödsinn geschrieben wurde, muß ich mich mal reinhängen:
    Im Osten gabs Gurtpflicht ab 1982. Und Nachrüstung ist bei keinem Auto dieser Welt Pflicht, wenn die Kiste ab Werk keine Gurte hatte hinten. Und wenn das Fahrzeug vorn keine hatte, muß man sie auch nicht nachrüsten. Trabant 500, 600 und 601, die werksseitig noch keine Anlenkpunkte haben, brauchen überhaupt keine Gurte. Weder vorn noch hinten! Gleiches gilt für sämtliche anderen Oldtimer. Oder wo soll ich beispielsweise beim F8 Gurte einbauen? Das Ding hat Holzsäulen, einen Holzboden und besteht auch innen nur aus Holz und Pappmaché. Kann ja die Gurte nicht ankleben... :augendreh:
    Laßt mal die Kirche im Dorf: hinten braucht man keine Gurte. Und wenn man unbedingt welche haben will, nehme man die Beckengurte, von denen Little geschrieben hat.
    Oder man kaufe sich einen ganz späten 1.1er. Der hat hinten Gurte. Und nochweniger Beinfreiheit als der 601er... :grinser:

  • Meinen Beitrag von Silvester möchte ich für den Ungläubigen Thomas unter Euch mit folgendem Link illustrieren (dort bitte auf "AMOK" und danach auf "Fitness" klicken).
    Der volle Wasserkasten ist zwar nicht so schwer wie eine Person, aber doch schon effektiv genug ...


    http://bugnet.de/bugframe.pl?bugstart.shtml

    Welch triste Epoche, in der es leichter ist, ein Atom zu zertrümmern als ein Vorurteil.
    Kia trista epoko, en kiu pli facilas detrui atomon ol antaujughon.


    Albert Einstein

    2 Mal editiert, zuletzt von Peter ()

  • Wir Freunde alter Autos haben die Wahl:
    Angst vor Unfällen zu haben, weil die Autos nicht dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik entsprechen oder es einfach zu lassen und einen Neuwagen zu kaufen.
    Was will man machen? Auch mit Gurten hat ein Trabant (oder Käfer oder Ente oder sonstwas) nicht die Chance einer S-Klasse. Wenns kracht, dann krachts. Und Kleinwagen bieten halt eben nicht die Sicherheit wie Oberklassekisten. Laß einen nagelneuen Lupo ei Tempo 70 gegen einen ebenso schnellen 7er BMW laufen: das Ergebnis sieht hinterher ähnlich aus wie der Käfer in Deinem Link oder halt eben ein Trabant.
    Irgendwo hab ich mal gelesen: um eine sinnvolle Knautschzone zu erreichen, muß der Vorderwagen ca. 4m lang sein. So - das geht bei keinem Fahrzeug dieser Welt.
    Fazit: wer Angst hat im Trabant (oder den anderen Oldtimern), der sollte es lassen und gar nicht erst damit fahren.


    Im F8 haben wir getan was wir konnten: die originalen Fensterglasscheiben durch MSG (Frontscheibe) und ESG (Seiten- und Heckscheiben) ersetzt. Mehr kann man eben nicht machen. Außer eben Neuwagen fahren... :augendreh:


    Übrigens: normalerweise fährt man mit einem Oldtimer auch etwas vorsichtiger und v.a. langsamer als mit anderen Autos. Das schützt zwar nicht vor Fehlern der anderen Verkehrsteilnehmer, läßt einem aber oft mehr Zeit zum Reagieren auf solche Fehler. Wer natürlich immer "mithalten" muß mit seiner Pappe, der darf isch nicht wundern, wenns dann schiefgeht, gell? :zwinkerer:


    Es gibat eine Ausnahme, bei der auch ich hinten Gurte nachrüsten würde: wenn ich mit Frau und Kinderchen unterwegs bin und die Kleinen im Kindersitz sitzen müssen. Logisch - daß ich dann nachrüste. Aber auch nicht im originalen Oldtimer sondern im Alltagstrabant. (Deshalb hab ich mir nen 91er Kombi gekauft - für die Zukunft... :zwinkerer:)

  • @ deluxe:


    Angst ist in allen Lebenslagen ein schlechter Ratgeber und führt nicht notwendig dazu, daß man vorbeugt. Wie Du selbst schreibst, hast Du Dir schon darüber Gedanken gemacht und die möglichen Gegenmaßnahmen ergriffen. Der Link steht auf der Käferseite ja nicht umsonst unter "Leichtsinn", zwar kann die Frau für ihre Ohnmacht höchstwahrscheinlich nichts; aber VW kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, daß hinten ein voller Wasserkasten stand.
    Wer sich beim Beladen seines Autos (und bei mehr oder weniger sinnvollen Verzierungen) ein paar Gedanken macht, kann damit mindestens genauso viel Schaden verhüten wie der Konstrukteur am Reißbrett.
    Im übrigen liegt mir Sensationslust völlig fern. Für diese Diskussion steht der Wasserkasten lediglich stellvertretend für einen vielfach schwereren, nicht angeschnallten Mitfahrer.


    Zum Vorschlag Neuwagenkauf:
    Wie die Erfahrungen meiner Krankenhausmitbewohner damals zeigten, war mein Heckmotor-Skoda karosseriemäßig besser drauf (obwohl Konstruktion der siebziger Jahre), als deren neugekaufter südwesteuropäischer Kleinwagen. Beim Neuwagen liegt man also nicht notwendig gegenüber einem Oldtimer auf der sicheren Seite :zwinkerer:

    Welch triste Epoche, in der es leichter ist, ein Atom zu zertrümmern als ein Vorurteil.
    Kia trista epoko, en kiu pli facilas detrui atomon ol antaujughon.


    Albert Einstein

    Einmal editiert, zuletzt von Peter ()

  • Zitat

    es sol jedoch eine EU-Richtlinie kommen, die den Halter des Fzg. in Haftung an Personenschäden nimmt, die durch eine entspr. Rückhaltemöglichkeit (Gurt) verhindert bzw. verringert hätten werden können. Das trifft hauptsächlich auf alte Traber, Wartis und andere Oldtimer zu (siehe auch eine Oldtimer-Markt der letzten 6 Monate)


    :zornig: So ein Blödsinn !!!
    Wenn ich also mal einen Radfahrer zwischen die Scheinwerfer nehme,
    sage ich dann, wenn er in einer S-Klasse gesessen hätte, hätt´s nicht so weh getan ???

  • Die Radfahrer hier in der Gegend betteln regelrecht darum, mal auf einer Motorhaube sitzen zu dürfen oder einen Vorschalldämpfer aufs Schienbein gelegt zu bekommen. Denen sollte die Unfall- und oder Lebensversicherung unverzüglich die Verträge kündigen oder unbezahlbare Prämien anbieten ...

    Welch triste Epoche, in der es leichter ist, ein Atom zu zertrümmern als ein Vorurteil.
    Kia trista epoko, en kiu pli facilas detrui atomon ol antaujughon.


    Albert Einstein

  • Ja, das auch, aber ich meine, entweder entsteht ein Schaden durch den Verursacher, oder eben nicht. Durch diesen Entwurt besteht wieder das Recht des Stärkeren, und schwächere Verkehrsteilnehmer werden prinzipbedingt benachteiligt. Kann irgendwie nur Spaß sein ! :zornig:


  • Im Osten gabs Gurtpflicht ab 1982. Und Nachrüstung ist bei keinem Auto dieser Welt Pflicht, wenn die Kiste ab Werk keine Gurte hatte hinten.


    Die Gurtpflicht gibt im Westen seit 1976. Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 01.04.1972 liegt, und die somit noch keine Gurte hatten, müssen nicht nachgerüstet werden. Für Fahrzeuge, die zwischen 01.04.1972 und 1976 erstmals zugelassen wurden, mussten Gurte nachgerüstet werden. In Fahrzeugen mit EZ vor 01.04.1972 kann man, ohne Bußgeld fürchten zu müssen, auch weiterhin unangeschnallt fahren. Haben Fahrzeuge älteren Datums jedoch Gurte nachgerüstet bekommen, sind diese auch anzulegen. Für die hinteren Sitze gilt analog das Gleiche.


    Davon sind Ostfahrzeuge nicht ausgenommen.

  • Dann wäre das ja nach mehr als zwölf Jahren auch geklärt. :)

  • Nur wo die neue Information dabei liegt, weiß ich nicht...
    Sind Befestigungspunkte vorhanden, müssen Gurte eingebaut und angelegt werden. Beim Trabant wäre das also P601 vorn ab ca. Mitte 1965, sogar die letzten 600 Kombi von August/September 1965 wurden noch mit Befestigungspunkten vorn ausgerüstet.
    Und hinten gabs beim 601 keine Befestigungspunkte bis 1990 - abgesehen von ein paar Ausnahme-Exportkarossen.

  • Apropos "Befestigungspunkte". Der Kübel macht weitere Ausnahmen, die zu Unsicherheit bei Haltern und Prüfern führen. Ebenso "E"-Karossen, die aber zum Erhalt des Tags der Erstzulassung führen.

  • Davon sind Ostfahrzeuge nicht ausgenommen


    Dieser Satz zeigt wieder, dass der Verfasser leider keine Ahnung hat. Wie schon zich mal erklärt, greift hier wieder der Einigungsvertrag, der das sagt, dass alles was eine KTA Zulassung hatte auch weiterhin zulässig ist. (Bestandsschutz) Und das trifft besonders für hintere Gurte zu. Das ist eben nicht analog zu vorn. Wenn ein Trabi hinten keine Gurte hat, so muß man auch keine nachrüsten!

  • Mein Name heißt Dennis. Isch hab Praktikum und voll die Ahnung. Wenn Du weiterhin so agro bist, gehst Du Knast. Isch hab mit meine Worte die Geschichte der Gurtpflicht referiert. Isch habe behauptet, dass im Osten Bundesrecht gilt und auf folgende rechtliche Tatsache Bezug genommen:


    Beginn des Zitates

    "Einigungsvertrag
    Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI
    Sachgebiet B - Straßenverkehr
    Abschnitt III


    Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:
    ...
    2.
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juli 1990 (BGBl. I S. 1489), mit folgenden Maßgaben:


    (43)
    Fahrzeuge, die unter Beachtung der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik über Bau, Betrieb und Ausrüstung bis 31. Dezember 1990 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten weiterhin als vorschriftsmäßig, wenn sie


    1.
    spätestens bis zur nächsten vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (§ 29) den Bestimmungen des § 35a Abs. 7 bis 9 (soweit geeignete Verankerungen vorhanden sind), §§ 35g, 35h, 36 Abs. 2a Satz 2 und 3, § 41 Abs. 14 sowie §§ 53a und 54b entsprechen,
    2.
    spätestens bis 1. Juli 1991 den Bestimmungen der § 56 Abs. 3, §§ 57a, 58 entsprechen,
    3.
    spätestens bis 31. Dezember 1997 der Vorschrift des § 41 Abs. 17 entsprechen."


    Ende des Zitates (https://www.gesetze-im-interne…8890990BJNE020002377.html)


    Der Ton macht die Musik.