• also, kurz zum problem, ich fahre nen 601 Kombi, wurde wiederhohlt von der Polizei angehalten und gefragt was mit gurten für "hinten" sein. Soweit ich weiß entfällt die anschnallpflicht für hinten beim trabi, unteranderem darin begründet das gurte nicht vorgesehn sind und auch nich wirklich nachrüstbar sind. ich wollt nur fragen, ob mir jemand sagen kann, wo das genau geregelt ist, wird ja in irgend nem gesetz oder so stehen. schonmal danke

  • Bei meinen Trabis habe ich keine serienmäßige Nachrüstmöglichkeit gefunden (Kombi sowie Limo), wo bekommt man denn eine Beschreibung, wie so etwas zu geschehen hat , bzw. Teile dafür ?
    Soweit ich weiß muß aber laut Einigungsvertrag nichts nachgerüstet werden, was zu DDR-Zeiten nicht vorgeschrieben war. Genaues weiß ich leider auch nicht darüber, aber es kann ja nicht verkehrt sein, sich darauf zu berufen. Selbst wenn diese Aussage nicht ganz richtig sein sollte, haben die Polizisten erstmal was zu tun, weil ich kaum glaube, daß die die entsprechenden Paragraphen runterbeten können. :grinsi:


    P.S.: Bei uns schaut sich die Polizei die Autos auch recht genau an, aber darauf hat man mich bisher noch nicht angesprochen, so daß es durchaus sein kann, daß es sich um einen gezielten Versuch handelt, dich zu verunsichern.


    Nochmal P.S.: Irgendwie ist mir das mit der Umfrage jetzt unklar ! :verwirrt:

  • Danke Professor , sowas habe ich gesucht. Generell bin ich auch dafür,
    meine Insassen zu schützen, daher finde ich die Nachrüstmöglichkeit gut.
    Zur gesetzlichen Situation, auf die sich darkfalcon berufen kann, habe ich in dem Text die entsprechende Zeilen gefunden:

    Zitat

    2.3. Gesetzliche Grundlagen


    Zitat

    Gemäss Einigungsvertrag (BGBL II S 885,1102) besteht für die im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeuge keine Nachrüstpflicht von Sicherheitsgurten, da serienmässig keine geeigneten Verankerungspunkte vorhanden sind. Um den wachsenden sicherheitstechnischen Bedürfnissen von Fahrzeughaltern im Zusammenhang mit der freiwilligen Nachrüstung von Sicherheitsgurten an o.g. Fahrzeugen unter Berücksichtigung eines vertretbaren konstruktiven und finanziellen Aufwandes zu entsprechen, werden die Erfüllung der Anforderungen des § 35a StVZO idF vor dem 01.07.1988 für ausreichend erachtet.


    Dem entnehme ich, daß es nicht zwingend vorgeschrieben ist, Gurte nachzurüsten.

  • Moin Jungs,


    kleine, eher ironische Anmerkung am Rande -- wer soll insbsondere bei der Limousine überhaupt auf der hinteren Bank sitzen können? Wenn die so einen Stress darum machen, lasse ich mir die hinteren Sitzplätze ggf. beim TÜV austragen ( na gut...okay...nicht jeder Trabipilot ist 1.95m groß und sitzt eh schon quasi auf der Rückbank :zwinkerer:)


    Mit der Umfrage komme ich auch nicht zurecht. Ich muss eh erstmal meine ersten pannenfreien 100km schaffen - viel fehlt aber nicht mehr :zwinkerer:


    Dirk - im tapferen Kampf mit dem Multifunktionswunderblinkerhuplichthupparklichtlinksrechtshebel :grinsi:

    Ich trage die Brille aus optischen Gründen.

  • Hi zusammen,


    jutes Thema. Da hab ich mal ´ne weitere Frage. Ich hab ´nen 600er von 1962. Wenn ich richtig informiert bin, ist das Nachrüsten von Sicherheitsgurten bzw. jeglichem Zubehör, das erst nach 1962 gesetzlich vorgeschrieben war, optional. Wo ist das gesetzlich verankert?


    Geschmeiidigen Übergang, Bernhard ...

  • erst ab 1972 gibt es Gurtpflicht, ich hab bei mir im Kübel auch keine drin, da haben die Bullen mal alle Füssmatten hochgenommen und gesucht, wo die Gurte verschraubt gewesen sein könnten :grinsi: und der Kübel ist laut Papieren von 63 (da gabs aber noch keine Kübel) und nach Fahrgestellnummer von 72.

  • erstmal danke für antowort(en). kurz nur umfrage, ist bei uns zu hause leidiges thema, ich fahre meist so zwischen 6,8-7l auf 100km, meine schwester meint sie sei, als sie meinen trabi fuhr, mit 6,5l hingekommen.... also die umfrage bezieht sich auf den verbrauch in liter pro 100km.... ich hab sie einach nur eingefügt weils mich mal interessiert, sieht aber mit dem titel leicht verwirrend aus, das geb ich zu. zur gurtsache: ich selbst, als kurzer hintergrund bin 18, der trabi ist quasi mein erstes auto und meiner meinung nach ein guter anfang, jedenfalls nutze ich ihn hauptsächlich um von A(Zuhause) nach B(kann leicht variieren...) zu kommen, meist einfach nur pendeln zwischen schule und wohnung, allerdings geh ich auch gern mal abends weg, und da ich (noch) mit der einzigste bin der ein auto hat nehm ich auch mal leute mit, naja und z.z. halten die hier echt alle an, mich scheinbar besonders gern, letzte nacht beispielsweise gleich zweimal. jedenfalls gings dann wieder los, "hinten sind keine gurte vorhanden" worauf ich dann nur meinte das die gurtpflicht beim trabi für hinten entfällt, das steht aber nich im fahrzeug schein, daraufhin wurde ich gefragt wo das steht, ich meinte nur dass das immer so ist (beim trabi eben), das hat denen dann gereicht, aber eben genau deshalb würd ich gern beim nächsten mal was sagen können wie "laut §...". jeden falls danke für die antwort und ich mach noch mal de neue umfrage...

  • also bei uns in luxembourg ist es pflicht ab 1.11983 auch hinten ,
    alle meine trabis musten nachgerüstet weden :heul: :heul: .ausser mein blauer der ist baujahr 1973 der braucht noch keine :lach: :top:

  • Bei meiner 1989er Limousine sind zwar hinten Beckengurte drin, ich weiß aber aus eigener leidiger Erfahrung, daß die nicht sehr viel nützen. Bei einem Unfall in einem Skoda 120 war der hintere Statikgurt nicht richtig eingestellt, so daß der Hintermann mir sieben Rippen (inkl. Pneumothorax) und das Nasenbein gebrochen hat.
    Mein erster Trabi war eine 76er Limousine, da wollte ich schon zu DDR-Zeiten Gurte drin haben. Fehlanzeige, die Karossen haben alle keine Aufhängungspunkte für Dreipunktgurte, die älteren nicht mal für Beckengurte. Ich kann daher niemandem wirklich empfehlen, jemanden auf der Hecksitzbank mitzunehmen:
    so schnell, wie bei dem genannten Unfall, ist der Trabi allemal.

    Welch triste Epoche, in der es leichter ist, ein Atom zu zertrümmern als ein Vorurteil.
    Kia trista epoko, en kiu pli facilas detrui atomon ol antaujughon.


    Albert Einstein

  • Na da zitiere ich gern meinen Brief:
    "Abweichend von der Vorschrift der StVZO bezüglich Abgasverhalten, Geräuschentwicklung, Sicherheitsgurte(§§47,49,35A)gelten durch Einigungsvertrag mit KTA-ABE 816 als genehmigt.Vor Fahrtantritt Sicherungskette vorlegen!" :top:
    Kübel Bj. 79 mit Bundesbrief von `94
    Vieleicht hilft das ja dem einen oder anderen!Luxemburg hat da sicher eigene Vorschriften.

    :top:>>Trabant fahren ist Kult........nicht Armut!<<< :lach:

  • also gurte müssen beim trabi hinten nicht nachgerüstet werden, ist aber generell möglich (beckengurte).


    die gesetzesgrundlagen stehen im einigungsvertrag und das kann man jedem freund und helfer so sagen.



    für die nachrüstung von beckengurten benötigt man entsprechend viele gurtverankerungspunkte, die man hinter der rücksitzbbank auf dem querträger einschweißt und beckengurte vom schrottplatz (z.b. golf).


    wenn man ein schweißgerät besitzt, sind die kosten der nachrüstung annähernd null (abgesehen von der eintragung).


    die anzahl der EINGETRAGENEN sitzplätze steht im übrigen in keinem zusammenhang zu der zulässigen anzahl der fahrgäste.


    es gibt lediglich die vorschrift, dass jeder person eine "geignete" sitzgelegenheit zur verfügung stehen muss und natürlich besteht gurtpflicht.


    ich selbst habe in meinem vw-bus wegen wohnmobil nur 3 eingetragen sitzplätze, aber 9 tatsächliche sitzplätze mit gurten.


    wenn also im trabi hinten 4 schlanke personen nebeneinander platz finden, so dürfen die auch ganz legal mitgenommen werden.


    unglaublich aber wahr!


    der spritverbrauch ist im übrigen hauptsächlich vom verwendeten versagertyp abhängig.

  • @ darkfalcon:
    Hab erst jetzt gesehen, daß Du aus Cottbus bist. Sind die Trabis bei Euch mittlerweile so selten und die Polizisten so jung, daß sie in ihrem Leben noch keinen gesehen haben :hä: ? Dann können die wahrscheinlich auch mit dem Terminus "Einigungsvertrag" nichts anfangen, wenn sie noch nicht geboren waren, als der geschlossen wurde ...

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    Albert Einstein

  • also die sind hoier nich jünger als anders wo, und die die mich bis jetzt angehalten haben kennen nen trabi sicher, haben wahrscheinlich sogar noch in einem fahren gelernt....

  • Ja ja die Polente und mir wollten sie eine Strafanzeige stellen weil sie der Meinung waren ich hab an meiner 1960er Murmel die AU-Plakette abgemacht und damit Urkundenfälschung begangen und fahrens ohne gültige AU Prima oder :verwirrt:
    Das was Little zu den Personenanzahlen sagt stimmt nur sollte man hinzufügen das dabei (den schlanken 4 hinten ) das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden darf.

  • :tkopf:Moin wichtig ist nur Dienstnummer und Dienststelle den rest erledigt ein rechtanwalt ich ärger mich da schon lange nicht mehr.
    Die autobahnpolizei wollte meine mitfahrer nicht weiterfahren lassen.Das taxi was ich deshalb bestellt habe mußten sie dann auch noch bezahlen.mein anwalt jedenfalls freut sich immer.
    moin

  • Daß beim Trabi serienmäßig hinten keine Gurtpunkte für einen Dreipunktgurt (bei älteren Modellen nicht mal für einen Beckengurt, deren Nachrüstung zu DDR-Zeiten ein Sachverständiger aus Schwarzenberg abgelehnt hat) vorhanden sind und demnach entsprechend den Regelungen des Einigungsvertrages (und die gelten nur in Deutschland - Cottbus gehört da wohl dazu ?) auch keine (Dreipunkt-)Gurte hinten montiert sein müssen/können, ist die eine Sache.


    Wer aufmerksam den Straßenverkehr beobachtet, wird aber feststellen, daß sich ohnehin wenigstens 40% der Leute nicht anschnallen, egal wo sie sitzen und ob da Gurte montiert sind.


    Wenn sich der Hintermann nicht anschnallt, knallt er bei einem Frontalaufprall mit voller Wucht gegen die Lehne des Vordersitzes. Das hat bei meinem Unfall die vom Skoda auch nicht abgehalten, die noch einen etwas massiveren Eindruck macht als die des Trabis. Die Lehne hat nach vorne so schräg gestanden, daß ich zwischen Kopfstütze und Armaturenbrett den Kopf noch bewegen konnte. Am Armaturenbrett ist mein Nasenbein in Stücke gegangen; da ich rechts saß, hat mir der Gurt alle rechten Rippen (bis auf die unterste) gebrochen. Wenn der Statikgurt des Hintermannes nicht doch noch im letzten Moment gebremst hätte (der war nach dem Fahrerwechsel nach Mitternacht nicht nachgestellt worden), wäre ich unbedingt tot gewesen. Die Alternative, sich vorn nicht anzuschnallen, ist in der Mehrzahl der Fälle keine. Dann knallen eben Kopf und Brustkorb gegen Frontscheibe/Dach bzw. Lenkrad/Armaturenbrett.


    Da an dem Unfall ganz offensichtlich niemand Schuld hatte, war die Frage des Polizisten nicht die nach Alkohol beim Fahrer, sondern die, ob sich denn der Hintermann nicht angeschnallt hätte. Die wenigstens 15 cm breiten blaugrünen Striemen über die gesamte Brust und den Bauch, die ein Gurt bei Benutzung sofort verursacht, machen darüber jegliche Diskussion überflüssig.


    Vielleicht diskutieren die Polizisten ja getrieben von der Erfahrung einschlägiger Unfallaufnahmen, dann würde ich ihnen daraus keinen Vorwurf machen. Nur, was soll diese Diskussion, solange der Gesetzgeber auf das Nichtbenutzen vorhandener Gurte noch nicht einmal Bußgelder aussetzt und das im Falle eines Unfalles nicht als grob fahrlässig einstuft?
    Kennt jemand ein Urteil, wo der Geschädigte zwar keine Schuld am Unfall hatte, aber für seinen Entschluß, den Gurt nicht zu benutzen, wenigstens 50% Mitschuld in Bezug auf seine Körperschäden zugewiesen bekam? Stellt Euch vor, Ihr verursacht einen Unfall und sollt jemandem Rente zahlen, der mit "blauen Flecken" (fachl. "Hämatome") davongekommen wäre, hätte er sich bitteschön nur angeschnallt.

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    Albert Einstein

  • die Gurteregelung wurde wirklich im Einigungsvertrag festgelegt, genau wie Simmer mit 50 ccm und 60 km/h
    es sol jedoch eine EU-Richtlinie kommen, die den Halter des Fzg. in Haftung an Personenschäden nimmt, die durch eine entspr. Rückhaltemöglichkeit (Gurt) verhindert bzw. verringert hätten werden können. Das trifft hauptsächlich auf alte Traber, Wartis und andere Oldtimer zu (siehe auch eine Oldtimer-Markt der letzten 6 Monate)


    ich habe daher ein Problem weil weder unser 63er 600er noch mein 64er 601er Gurte oder vorbereitungspunkte haben.... fahren mit Kindern fällt daher aus........
    und ich werde auch mit hoher wahrscheinlichkeit keine aus Originaltätsgründen nachrüsten.........

  • :heuli2: kauf dir nin panzer dann passiert auch nix
    jeden dehn ich hinten mitgenommen habe hat sich GEFREUT sich nicht anschnallen zu müssen.
    dein kindersitz kanste auch vorne festmachen is ja kein aerback


    :top:
    übrigens bei bahnunfällen hat man in nim trabi die besten überlebensschansen kuckst du statistik im KBA flensburg


    :grinsi: :hmm: :augendreh:
    guten rutsch und sprengt euch nich in die luft


    ps. der unterschied zwischen knaller und bomde ist so definiert das in 10m entfernung keine scheibe zubruch gehen darf


    moin