Aufkleber auf Windschutzscheibe

  • Alles klar! Danke!

    Freundschaft ist, wenn der Freund schafft. Ähnlich verhält es sich mit der Nachbarschaft.

  • finde 10 cm beim Trabi aber schon sehr viel :lach:


    hab bei m ir jetzt n Schriftzug inne Frontscheibe backen :top: behindert aber irgendwie doch, muss mich immer ducken um gut zu sehen!


    Aber mit Schalensitzen gehts bestimmt besser


    MFG OLE

    aufe Arbeit da bin ich lütt und wenich, aber aufm Asphalt da bin ich König

  • Ich hatte jetz auch einen drauf! Der war 9 cm Breit... viel zu viel!! Konnte zwar ohne Probleme alles sehen, aber es sah einfach nich gut auch! Das hängt aber natürlich auch mit der Anzahl der Buchstaben zusammen! Sah jedenfalls nich gut aus!

    Freundschaft ist, wenn der Freund schafft. Ähnlich verhält es sich mit der Nachbarschaft.

  • jeder Aufkleber muss eigentlich eine Bauartgenehmigung(bzw. EG/ECE) haben, egal ob 1x1cm oder 100x100cm. Sobald mann auf eine Scheibe was rauklebt, erlischt die BG der Scheibe und diese wird erst durch die Genehmigung des Aufklebers wieder hergestellt.


    gruß

  • Sind dann alle Autobahnvignetten von höchster EU-Stelle mit sowas wie [lexicon]ABE[/lexicon] genehmigt??? :doof: Und wo müssen die dann angebracht werden??? :doh:


    Rumänien sagt: Fahrerseite unten, Slowakei: genau gegenüber, Österreich: scheinbar egal...


    Und dann soll 1x1 cm genehmigungspflichtig sein? Kann ich nicht so recht glauben...


    (hab neulich den Firmentransporter benutzt, wo irgendein Pygmäe ein österr. Pickerl genau in Blickhöhe zu normalen Ampeln geklebt hat :tkopf: . Erlischt da jetzt die Betriebserlaubnis? (Umkleben geht ja nicht.)


    Wird wohl alles nicht so heiß gegessen, wie's gekocht wird. Oder?

    Früher gab's Sex, Drugs & Rock'n'Roll -

    jetzt gibts Veganer, Laktoseintoleranz und Helene Fischer

  • Zitat

    Und dann soll 1x1 cm genehmigungspflichtig sein? Kann ich nicht so recht glauben...

    brauchst ja auch nicht glauben.... die des Teils erlischt trotzdem...die des Fahrzeuges nur bei Gefährdung, Änderung der Fahrzeugart oder Verschlechterung des Abgas und Geräuschverhaltens ... aber was soll ich jetzt dazu sagen...darf ich fragen was Du von Beruf bist, dass Du Dich so gut auskennst?




    was haben diese Länder denn mit dem deutschen Zulassungsverfahren zu tun?


    grüße

  • Hat erstmal nix mit Deutschland zu tun. Aber wenn Du die Dinger an der Scheibe hast - und nicht wegmachen kannst, weil Du öfter da hin fährst?


    Das muß ich persönlich nicht, aber ich kenn da einige. (Und bei meiner Pappe ist die kleine Scheibe von einer Tour in mehrere Länder ganz schön zugepappt... :doh: )


    off topic: Da sind die Ungarn weit "vorn". Da muß man auch blechen für die Autobahn und das Kennzeichen wird in die Quittung eingetragen, dann die Autobahn angeblich videoüberwacht. Big Brother is watching you! :zornig: Dafür gibts keinen Aufkleber :augendreh:

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  • Habs ja schon geschrieben - max 10% der Scheibenfläche (gilt pro Scheibe!) und nicht im direkten Sichtbereich des Fahrers. Dann müssen die Kleber auch keinen Daseins-Berechtigungsschein haben. Anders bei Klebern die einen der Punkte nicht entsprechen. Tönungsfolien decken ja zB ziemlich genau 100% der jeweiligen Scheibenfläche ab - etwas mehr als 10% auf jeden Fall. Sowas braucht ne Typgenehmigung, [lexicon]ABE[/lexicon] oder ähnliches.


    Das mit den 10% gilt übrigens nicht nur für jede Scheibe, sondern auch für die Summe der darauf befindlichen Kleber. Also ne Scheibe mit hunderten kleiner Blidchen zupappen gilt nich :zwinkerer:


    Chrom

  • hab hier ein forum gefunden, wo es im schönsten beamten deutsch geschrieben steht :)


    http://www.lionfriends.de/print.php?threadid=977&page=1&sid=179b58eb6ef5e263c798913ba8a480f9


  • jeder Aufkleber muss eigentlich eine Bauartgenehmigung(bzw. EG/ECE) haben, egal ob 1x1cm oder 100x100cm. Sobald mann auf eine Scheibe was rauklebt, erlischt die BG der Scheibe und diese wird erst durch die Genehmigung des Aufklebers wieder hergestellt.


    gruß

    Also muß ich jetz für jedn Aufkleber den ich mir anfertigen lasse, ne Abnahmebestätigung beim Tüv oder der Dekra holen :grinsi: oder gucken ob mir der Aufkleberdealer ne [lexicon]ABE[/lexicon] mit gibt.. ja ne is klar

  • nein muss du ja ebend nich, wenn sie "klein" sind.


    Zitat

    Nicht betroffen von dieser VkBl-Verlautbarung sind kleinere Aufkleber
    (z.B. Plaketten, Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen),
    deren Fläche kleiner als 0,1 m² ist. Für diese Aufkleber ist keine
    Bauartgenehmigung erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4
    der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden.

  • Und dann soll 1x1 cm genehmigungspflichtig sein? Kann ich nicht so recht glauben...

    0,1 m² = 10 x 10 cm :bäh:

    Gruß vom Sachsen aus Preußen
    Olli
    -----------------------------------------------

  • Äähhh: Nur zur Klarstellung: Die 1 x 1 cm waren auf den Post vor längerer Zeit bezogen (da wurde das behauptet)


    Und nur eine kleine Rechenhilfe: 0,1 qm sind leider nicht 10 x 10 cm!!! :staun::lach:
    Das wären ja 100 qcm. Da 1 qm aber 100 x 100 cm sind, also 10.000 qcm, was ist dann 0,1 qm? :augendreh:


    Richtig :top: ! 1.000 qcm!!! :zwinkerer:

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  • Recht hatte ich ja... :lach:


    das war mir leider entfallen :verwirrt: Bitte somals vielmals um Entschuldigung und nehme den Teil zurück :grinsi: :winker:


    gruß