Aufkleber auf Windschutzscheibe

  • Hallo,
    gibt es eigentlich eine Vorgabe wie viel Prozent der Windschutzscheibe mit einem Aufkleber oder Blendstreifen verdeckt werden darf??
    Ich kann mir nämlich nicht vorstellen das so ein 15cm breiter Foliatec-Blendstreifen, der auch noch TÜV-frei ist, auf die kleine Trabi-Scheibe geklebt werden darf.


    Danke
    MFG OT

  • moinsen, so weit wie ich weiß darf man bis zu 10 % der scheibe bekleben.
    großkochberg ist ja fast um die ecke von mir, da könnte man sich ja mal zum fachsimpeln treffen.

    Hilfe mein Trabi läuft seit Monaten zuverlässig und störungsfrei. Was tun?

    Einmal editiert, zuletzt von TrabiJens ()

  • Mit den 10% stimmt so nicht ganz. Man darf nix in den direkten Sichtbereich kleben. Und von wo bis wo der nu geht, ist wie sooft ermessenssache, kann je nach auslegung die ganze Trabischeibe betreffen. Grade im oberen Teil wirds eng...


    Chrom

  • Es gibt da eine regelung, welche Besagt: 10cm nach unten, oder 0.1m², je nachdem, was zuerst eintritt. Jedoch muss man auch drauf achten, das wenn man an die 0.1m² Marke rangeht, das man dann keine weiteren Aufkleber oder Vignetten mehr draufkleben darf.


    Außerdem sollte der Sunvisor nicht weiter unten hängen, als die Sonnenblenden (wenn man in waage misst), da man dann den grünen Männeln immer noch sagen kann, das die Sonnenblende ja auch nicht durchsichtig ist, wenn die mit dem Argument verrenkungen veranstalten, wenn man die Ampel sehen will.


    greez Icke

  • Laut STVZO §40 oder §48 bin mir da jetzt nich ganz so sicher darf offiziell gar nix an die Scheiben AUßER der Hersteller hat dafür ´ne Freigabe gegeben (Sonneblendstreifen is bei manchen PKW´s Serie).
    Will man allerdings ´nen Schriftzug oder ´nen Sonnenblendstreifen anbringen so bedarf dass eigentlich ´ner ABE...
    Laut STVZO... Mit den 10 % steht auch etwas schwammig drin ..Aber zwischen den Zeilen liest man, dass man die 10% der Frontscheibe bekleben kann... Mit deinem 15cm Schriftzug musste mal genau messen, nich dass dir der Schnittlauch bei der nächsten Durchsuchung ´nen Strich durch die Rechnung macht....Mach lieber was verstecktes da suchen sie länger und du hast dein Spaß...
    Weitermachen... :lach:
    TO:BI 601

  • ...und die verdecken nicht wirklich, sondern die dunkeln nur ein wenig ab. Zumindest die, die ich bei mir drinne habe (Grünkeil). Da hatte sich der DEKRA-Mensch 2005 sogar lobend drüber geäußert. Das ist besser als diese Sonnenblenden, die das Sichtfeld in dem Bereich vollständig bedecken, hadda gemeint.

  • Moin!
    Wollte eigentlich n neues Thema im Bereich "Beratung Kauf & Verkauf" machen, weil ich wissen wollte wo ich man solche "Sonnenblenden"-Aufkleber herbekommt...
    aber dann frag ich hier erstmal ob denn nun jemand weiß ob die nun erlaubt sind, und wenn ja, wie viel erlaubt is!? Weil das Thema is nich wirklich zu nem klaren Ergebniss gekommen... find ich.
    Hab schon mehrere Trabis mit sowas gesehen, deshalb denk ich ja mal, dass es kein Problem is... aber das könnte man dann auch von 2 cm Bodenfreiheit denken :grinsi:
    Weiß jemand was? Und wenn ja, kann der mir vlt auch ganz beiläufig sagen, wo ich sowas (billig aber qualitativ) her bekomm :top:
    Danke,
    lg,
    Lutz :winker:

    Freundschaft ist, wenn der Freund schafft. Ähnlich verhält es sich mit der Nachbarschaft.

  • Die Aufkleber gibts in jeden Baumarkt....


    Kann aber sein dass das was du gesehn hast nicht solche Folie sondern ne Blau / Grünkeil Frontscheibe war.
    sowas z.b:


    Blaukeilscheibe


    Zum Thema erlaubt...hab ich grade im Netzt gefunden:


    Zitat


    Verboten ist ...
    ... jeder Aufkleber, wenn er größer als 0,1 m² groß ist
    ... wenn die beklebte Fläche größer als 25% der Scheibenfläche ist
    ... wenn Aufkleber im direkten oder auch indirekten Sichtbereich des Fahrers sind.


    Mfg Manuel :winker:

  • Zitat

    .. oder auch im indirekten Sichtbereich...


    Das wäre ja die ganze Scheibe :grinsi:


    Zitat

    Aufkleber gibts in jeden Baumarkt


    Ja..Ne! ^^ Ich will mir da ja nen eigenen Schriftzug drauf machen! Keinen wirklichen Blendschutz!
    Danke schonmal für die flotte Antwort!

    Freundschaft ist, wenn der Freund schafft. Ähnlich verhält es sich mit der Nachbarschaft.

    Einmal editiert, zuletzt von RoadRunner ()

  • Hey,
    da ich ja auch vorhabe mir einen Schriftzug auf die Heckscheibe zu kleben... Wieviel Fläche das ist kann ich aber net sagen da es ja einzelne Buchstaben sind die aufgeklebt werden.


    Gibts da ne bestimmte Vorschrift, wo der Aufkleber nicht hin darf? Ich wollte ihn gerne mittndrauf kleben, da alles andere bei dem Aufkleber sch... aussehen würde.


    Nicht das ich den nachher bei der Abnahme wieder runternehmen muss...

  • Heckscheibe kannste bekleben wie du willst :zwinkerer:

  • Und was ist mit meinem "Problem"? :)

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  • Heckscheibe kannste bekleben wie du willst


    Soweit mir bekannt ist, darf die Heckscheibe nicht vollständig zugeklebt werden, wenn kein 2. Außenspiegel angebaut wurde.
    Ist schon eine Weile her, dass ich diese Aussage von einem Prüfer bekommen hatte, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das geändert hat.


    Grad gefunden:
    § 56 II Nr. 2 StVZO
    ...bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist (Folie / durch Blech ersetzt), ist zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite anzubringen...

  • Jap, hört sich sinnvoll an und ist es sicher auch. :grinser:

  • Und was ist mit meinem "Problem"?


    Nach der VkBl(Verkehrsblatt)-Verlautbarung Nr 129 vom 27. 5. 1986 (VkBl S 306) ist die BG (BauartGenehmigung) für Folien auf Scheiben ab 1. 10. 1986 erforderlich. Werden auf Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Folien aufgeklebt oder auf andere Weise aufgebracht, so erlischt nach § 19Abs 2 die BE (BetriebsErlaubnis) des Fahrzeuges, es sei denn, für die Folie ist eine BG nach § 22a Abs 1 Nr 3 erteilt, die das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zulässt und die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht von einer Abnahme abhängt.
    Nicht betroffen von dieser VkBl-Verlautbarung sind kleinere Aufkleber (z.B. Plaketten, Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m2 ist. Für diese Aufkleber ist keine BG erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr als 1?4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
    Beim Aufbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe und anderen Scheiben ist jedoch zu beachten, dass das für den Fahrzeug-Führer vorgeschriebene ausreichende
    Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muss.
    Aufkleben von Buchstaben auf die Windschutzscheibe.
    AG Heidelberg, Urt vom 9. 2. 1981, 15 OWi 2780/80, DAR 7/81: Die nach Art einer Abziehklebefolie an der oberen Kante der Windschutzscheibe, angebrachte Aufschrift aus mindestens 10 cm hohen schwarzen Buchstaben bringt die BE des Kfz zum Erlöschen.


    Ich hoffe, die genannte Bauartgenehmigungspflicht und damit verbundene deutlich lesbare Kennzeichnung ist klar zum Ausdruck gekommen.
    Alle nicht gekennzeichneten Folien sind unzulässig. Es sei denn, sie sind kleiner als 0,1m², denn dann gelten sie als Aufkleber.


    Es dürfen maximal 25% der Fläche beklebt sein. Jeder einzelne Aufkleber darf nicht größer als 0,1m² sein. Die Sicht darf nicht eingeschränkt sein.


    Einmal editiert, zuletzt von Trabiteamer ()

  • :verwirrt:
    Ja ok.. Vielen Dank!!
    Da muss ich mich dann noch mal genau mit beschäftigen :lach:


    Zitat

    angebrachte Aufschrift aus mindestens 10 cm hohen schwarzen Buchstaben


    Heißt das also, wenn die einzelnen Buchstaben nicht 10 cm, sondern weniger, groß sind, ist es Ok? Also so lange die 25 % nich überschritten werden?


    Lg,
    Lutz :winker:

    Freundschaft ist, wenn der Freund schafft. Ähnlich verhält es sich mit der Nachbarschaft.

  • So jedenfalls würde ich es lesen.
    Persönlich hatte ich mit meinem alten Schriftzug keinerlei Probleme, die Buchstaben waren immer kleiner als 10 cm und der Schriftzug nahm den gesamten oberen Scheibenrand in Beschlag.