H-Kennzeichen für den Trabi

  • Hey Leute,


    ich habe vor meinem Trabant 601 Bj 86 nen H-Kennzeichen zu besorgen, damit ich in ner Umweltzone fahren darf.
    Ich habe allerdings ne Trabitronic verbaut, als einziges nicht orginales Tuningteil. Meint ihr man bekommt damit noch nen H-Kennzeichen?
    Und hat wer Erfahrungen, welche Bedingungen man beim Trabi sonst so erfüllen muss? Also in welchem Zustand der Wagen sein muss etc.

  • Hey,


    danke für die Hinweise. Meine Trabitronic ist eingetragen denke das wird der Prüfer sofort erkennen..
    Mein Lack ist leider auch nicht mehr der schönste, hab da zweifel ob das passt. Einige Schrammen und Macken. Es ist echt so ärgerlich mit diesen Umweltzonen........

  • Mach dir keine sorgen. Es fährt ganz anderes mit H-Kennzeichen rum.

  • Wenn es die Trabi-Tronic bereits "zeitgenössisch gab ,ist alles o.k..
    Ob ein Prüfer ü-haupt weiß,ob es zeitgenössisch war ,ist eine andere Frage.
    Einfach mal probieren...
    und
    schlechter zB stumpfer Lack ist wie neumoderner (selbst Flippflopp-Designer-Lack) kein H-Nr-Hinderungsgrund.

    Gruß Guido
    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen------------------------------------------------------------------------------- Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
    Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
    Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
    Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration,
    Trabant Universal Bj 1983 12Volt Drehstrom-Lima
    Velomobil go-one2

  • Trabitronic ist kein H-Hinderungsgrund. Warum auch. Damit sorgst du ja nur für eine bessere Zündung.
    Dann müsste ja auch die Ungarnzündung bzw. Steini-Zündung im Wartburg dem "H" im wege stehen.


    Das Fahrzeug muss in einem Erhaltungswürdigen und größtenteils Originalen Zustand sein. Verbessereungen im Sicherheitsbereich (Bremsen, Gurte usw.) sind ebenso unkrittisch. Und der Lack muss kein Originallack bzw. ein Lack den es original gab, sein.


    wenn dein Trabi in einem vernünftigen Zustand (HU und Zustandsnote 3 oder besser) und weitestgehend Original ist, dann bekommste das "H"-Kennzeichen.

  • Brünschi das gab's doch früher eher als heute.


    Das, was man heute oft mit H oder 07 hochglänzend sieht, ist dem Kennzeichen eher unwürdig....

  • Würdest du aber bekommen. Darum geht's ;)


    Mir ist ein authentisch gewachsenes Kfz tausend mal lieber, als ein tiefergelegtes mit Flipflop Lack und Atu—Alus...
    Manchmal wäre ich gern alle Prüfer :-)))))

    2 Mal editiert, zuletzt von heckman ()

  • Wie meine Vorredner geschrieben haben, es muss ein Zeitgenössischer Umbau sein, oder zumindest in der damaligen Zeit möglich gewesen sein. Damit sind Tuningmaßnahmen ohne Probleme. FlipFlop-Lack dürfte bei einer ernsthaften H-Zulassung ein Problem werden, Kratzer im Lack jedoch nicht. Der Trend geht eh in Richtung Patina am Fahrzeug, statt "Klinisch rein" Restaurierte Fahrzeuge.


    Selbst Tuningmotorteile die du letzte Woche eingebaut hast, die es aber in der damaligen Zeit zu kaufen gab, sind kein Problem.


    Ralph

    wenn's gekracht hat.... RS Sachverständigenbüro Göttingen


    ...wir bringen ihr Auto ins rollen... RS Automobile Göttingen

  • Selbst Tuningmotorteile die du letzte Woche eingebaut hast, die es aber in der damaligen Zeit zu kaufen gab, sind kein Problem.


    Genau diese Regel ist mal geändert worden. Am Anfang wurde nur das zugelassen was innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ eingetragen wurde.

  • Die Art des Lacks (Farbe etc) ist von den Vorraussetzungen zum H-Kennzeichen ausdrücklich ausgenommen.. find leider gerade die Quelle nicht, habe es aber in der Vergangenheit schon mehrfach als seriöse Info gefunden.

    Gruß Guido
    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen------------------------------------------------------------------------------- Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
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    Velomobil go-one2

  • @ guido: wenn du die Quelle mal wieder findest, bitte hier posten :)


    Ich hab mir wegen gerolltem Lack und aus Kostengründen kein H geholt.
    Zwischen den ganzen Safari Trabis fällt mein 601 aber auch kaum auf ;)
    Mit der Murmel hab ich auch schon einen Strafzettel wegen falschparkens in der Zone bekommen, musste nichts extra zahlen...



    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,

    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!











  • @ guido: wenn du die Quelle mal wieder findest, bitte hier posten :)


    Ich hab mir wegen gerolltem Lack und aus Kostengründen kein H geholt.
    Zwischen den ganzen Safari Trabis fällt mein 601 aber auch kaum auf ;)
    Mit der Murmel hab ich auch schon einen Strafzettel wegen falschparkens in der Zone bekommen, musste nichts extra zahlen...


    Ist nicht die UR-Quelle aber von 2015 also aktuell ...hilft ggf...

    https://www.ichwillmeinautolos…kennzeichen-oldtimer-2015



    Regelung aus 2015 :


    Dort heißt es:
    "Farbe und Lackzustand .....nur einfarbige Lacke werden in jedem Fall akzeptiert:......"
    Das besagt ,dass einfarbige Lacke (egal welche) jedenfalls o.k. sind.

    Gruß Guido
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    4 Mal editiert, zuletzt von guidolenz123 ()

  • Aus dem Anforderungskatalog


    Punkt 3.2.1.2. Lack
    (Nur zeitgenössische Farbgebung zulässig d.h.gemusterte Lacke und/oder Motive
    (Airbrush)nur zulässig als zeitgenössische Designvariante, Reklamemotiv oder
    damalige Firmenaufschrift)....
    Der Rest liegt wohl im ermessen des Prüfers.

  • Aus dem Anforderungskatalog


    Punkt 3.2.1.2. Lack
    (Nur zeitgenössische Farbgebung zulässig d.h.gemusterte Lacke und/oder Motive
    (Airbrush)nur zulässig als zeitgenössische Designvariante, Reklamemotiv oder
    damalige Firmenaufschrift)....
    Der Rest liegt wohl im ermessen des Prüfers.


    Unter Vorbehalt:
    Ich glaube mich zu erinnern ,dass diese Regelung aus dem Jahr 2011 oder 2012 stammt.

    Gruß Guido
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    Einmal editiert, zuletzt von guidolenz123 ()

  • http://www.oldtimer-markt.de/r…neuer-anforderungskatalog


    Eine wesentlich Änderung gibt es auch bei zeitgenössischen Umbauten: Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können. Eine später vorgenommene epochengerechte Änderung im Rahmen des Anforderungskatalog sollte somit erheblich vereinfacht werden


    Oldtimer Markt 23.03.2013

    wenn's gekracht hat.... RS Sachverständigenbüro Göttingen


    ...wir bringen ihr Auto ins rollen... RS Automobile Göttingen

  • d.h. bei einem Trababt BJ 1990 muss ich 2020 nur nachweisen das es MÖGLICH gewesen wäre und bekomme ein H auch auf die Spoilerpappe.


    @guidolenz123 genau so ist es: Punkt 3.2.1.2.
    Hier mal der Link zum TÜV-Anforderungskatalog Mai 2012: http://www.tuev-sued.de/upload…0/2anfordkat-oldtimer.pdf


    Hauptgrund der Änderungen ist (so wie ich das sehe) der Zusatz "Zeitgenössisch" in einigen Punkten. Das lässt dem Prüfer mehr Spielraum, Zeit Online hats ganz gut zusammengefasst: http://www.zeit.de/auto/2013-02/oldtimer-kennzeichen

  • Für nen 1990er gibts erst in vier Jahren ein H :)