Grüne Plakette

  • Mit "ohne Plakette" meinte ich, dass der Wagen keine Feinstaubklasse hat und somit mit dem höchsten Steuersatz (für Ottomotoren) besteuert wird.

  • Gut, werden die wegen ner Plakette nicht tun, aber wenn den Beamten eine Eintragung mißfällt, sei es eine unüblich tiefe Tieferlegung, wo der Auspuff wegen jedem Kieselstein kratzt, dann können die dir die Weiterfahrt dennoch untersagen. Dann geht`s wieder zum Gutachter und dann kucken wir mal, was dabei `rauskommt....


    Wenn Du eine gültige Eintragung hast und der tatsächl. Zustand der Eintragung entspricht,dürfen sie Dir gar nix. Die Eintragung bescheinigt Dir (Deinem KFZ) nämlich automatisch die Verkehrssicherheit im Bezug auf den eingetragenen Umbau. Die Trachtentruppe würde sich beim "Dennoch-Eingriff" in Deine Rechte gehörig die "Finger verbrennen". Im Fall des Versagens der Weiterfahrt, obschon alles am KFZ offensichtl./erkennbar ordnungsgemäß eingetragen ist, würden sich die Beamten sogar !! einer Schadensersatzforderung (Nutzungsausfall,Taxi pp.) durch den KFZ-Besitzer/Fahrer aussetzen..und sowas ist grundsätzl. nur in seeehr !! engem Rahmen vom Gesetzgeber vorgesehen.

    Gruß Guido
    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen------------------------------------------------------------------------------- Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
    Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
    Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
    Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration,
    Trabant Universal Bj 1983 12Volt Drehstrom-Lima
    Velomobil go-one2

  • Und was sagt uns das? Das nicht nur einer mit falscher Plaktte rum fährt - toll! Machts das legal: nein!


    Kein Polizist kann einen rechtsgültigen Verwaltungsakt (Plakettenerteilung) der Zulassungsstelle oder der Dekra bzw TÜV aufheben mangels Zuständigkeit. Der die Plakette überreichende Beamte (oder Beliehene) trägt ja sogar eigenhändig das Kennzeichen in der Plakette ein.


    Falsch, die zuteilung einer Feinstaubplakette ist KEIN Verwaltungsakt! Alle Werkstätten mit AU-berechtigung können diese ausgeben und sind keine Beliehenen des Landes! Die AU-berechtigung erhalten Sie von der IHK. Und genau deshalb, kann die Trachtengruppe sehr wohl gegen falsche Plaketten vorgehen.


    Im übrigen wäre eine falsche Plakette spätestens zur HU ein Problem (erh. Mangel).

  • IHK oder Werkstatt sind lediglich "beliehene" Vertreter der zuständigen staatl. Stellen wie TÜV oder Dekra bzw LRA.
    Die Erteilung der Plakette ist per definitionem ein VA (Verwaltungakt) und somit nur durch die erlassende örtl. und sachl. zuständige öffentl. Stelle (oder deren Vetreter) rücknehmbar. Bei Täuschung durch den zB Bürger recht einfach, sonst schwieriger und ggf mit folgendem Schadensersatz (eigenes kompliziertes Thema). Die Trachtler können lediglich zB LRA informieren ,aber nicht selbst einschreiten und ggf die Plakette entfernen ( wg Gewaltenteilung -- Legislative, Judikative, Exekutive) etc..

    Gruß Guido
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  • IHK oder Werkstatt sind lediglich "beliehene" Vertreter der zuständigen staatl. Stellen wie TÜV oder Dekra bzw LRA.


    Eben nicht. TÜV/DEKRA ua. werden beliehen, und zwar von der zuständigen Landesbehörde. Geregelt wird das eindeutig in Anl. 8b zur StVZO. Werkstätten oder auch die IHK werden nicht beliehen, eben weil sie auch keine hoheitlichen Tätigkeiten ausführen. Eine Feinstaubplakette auszustellen IST KEIN VERWALTUNGSAKT wie die HU-Plakette.


    Auch wenn du das nicht wahr haben willst: da irrst du und solltest nochmal nachlesen


    Bei TÜV/DEKRA dürfen selbst die Empfangsdamen Feinstaubplaketten ausgeben und die sind definitiv keine von der Überwachungsorganisation (als Beliehene Stelle) betrauten Personen.

  • Ich habe mir Deinen link nochmal zu Gemüte geführt:


    Dort wird die Anerkennung von Überwachungsorganisationen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen behandelt. Weiteres Erhellendes zum hiesigen Problemkreis wird dort nicht geregelt.


    Was ein Verwaltungsakt ist, und wer ihn letztendl. (auch in Vertretung) ausführen darf , ist im zB Verwaltungsverfahrengesetz in Verwaltungverordnungen etc etc.. geregelt. Das ist allg. Verwaltungrecht. Nicht nur HU ist ein Va. Auch Baugenehmigungen , Verkehrszeichen oder die Hergabe eines Passes.. dies alles sind Verwaltungakte.
    Diese werden i.d.R. von staatl. Stellen, oder beliehen (privaten Organisationen wie TÜV oder DEKRA) und ihren Angestellte ausgeführt.
    Am Rande:
    Jede Benotung eines Lehrers an staatl. Schulen oder die Zeugnisübergabe selbst ist ein Verwaltungsakt. Selbst wenn der Lehrer nicht verbeamtet ist.
    Auf Grundlage dessen ,bin ich immer noch der Meinung ,dass die Übergabe der Plakette ein Verwaltungakt ist, zuweilen ausgeführt von zB Vertretern von Beliehen.

    Gruß Guido
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    2 Mal editiert, zuletzt von guidolenz123 ()

  • Mal was aus der Praxis:


    Jeder Polizist (egal ob er Ahnung hat oder nicht) darf eine Eintragung anzweifeln.Folge: Das Fahrzeug wird einem Gutachter vorgeführt, wenn dieser feststellt, das die Eintragung nicht rechtens ist (kommt ja in der Praxis öfters vor ;) ), wird das Auto stillgelegt. Das doofe daran ist, das der Fahrzeughalter für die Eintragungen haftet, d.h. baut man ein Teil ein was mit einer Zulassung zwar verkauft wird, diese aber illegal erlangt wurde, kann man nur den Hersteller des Teiles bzw. dessen Verkäufer verklagen (ganz beliebt ist das bei Auspuffanlagen).
    Insgesammt ist man immer der Leidtragende, da ja der fahrbare Untersatz erstmal stillgelegt ist, bis alles geklärt ist.


    PS: ich warte auf den Tag, wo die Geschichte mit der grünen Plakette beim 601er auffliegt. Aber eigentlich kann man das ja aussitzen, da es ja nicht mehr lange dauert, bis der letzte 2-Takter 30 wird und H-Fähig ist.

    Einmal editiert, zuletzt von JL ()

  • @JL


    genau so ist es und nicht anders! Kommt bei uns auf der Pruefstelle ca. 1 - 2 mal die Woche vor, das die Polizei irgendso eine tiefgelegte Bude hier anschleppt, deren Zustand zweifelhaft erscheint. Ist dem lt. des Sachverstaendigen so (auch bein eingetragenen Sachen, gibt ja auch sogenannte Gefaelligkeitsgutachten), wird das Ding vorruebergehend stillgelegt - ohne Diskussion.

  • Ich kann in dieser Sache direkt von der Front berichten.


    Die Umstände und Vorgeschichte hier zu erzählen, würde den Rahmen sprengen.


    -Fahrzeug mit grüner Plakette, was keine Plakette bekommen würde
    -allgemeine Polizeikontrolle
    -einem Beamten fällt die grüne Plakette auf und er wird skeptisch
    -Rückfrage anhand des Fahrzeugscheines bei der Zulassungsstelle über Funk
    -Sicherstellung der Plakette (erst Foto, dann von der Scheibe abgemacht) und Aufnahme aller Daten
    -Hinweis auf Anzeige und Verfahren
    -ca. 3 Monate Ungewissheit
    -Strafmandat wegen Betrug, Vortäuschung falscher Tatsachen, Verdacht auf Fahren ohne Zulassung (Umweltzonennutzung konnte nicht nachgewiesen werden)
    - 2 Punkte, 750,-€ plus Auslagen und Gebühren


    Unwissenheit schützt auch bei so ner läppischen Plakette nicht vor Strafe.

  • Aber dort wurde die Plakette illegal angebracht oder?


    Ich kenne Jemanden mit einem Wartburg und zugeteilter Plakette.
    Auf Nachfrage bei der Zulassungsstelle, wird dies bestätigt und auf einen Sonderfall hingewiesen.
    Glaube die haben auch diese UnweltZonen :D

    Gruß in die Runde 8)
    Tobi




    < 1.6er Tramp und Lada 1200s>

    Einmal editiert, zuletzt von UMR ()

  • Deshalb schrieb ich.
    Die Trachtler können lediglich zB LRA informieren ,aber nicht selbst einschreiten und ggf die Plakette entfernen ( wg Gewaltenteilung -- Legislative, Judikative, Exekutive) etc..
    Die Plakette entfernen dürfen die Trachtler nicht mangels Zuständigkeit und wenn ein LRA zB eine grüne Plakette fälschlich hergibt (die tragen ja auch das Kennzeichen drauf ein,) muß der ahnungslose Fahrer der so begrünten Laube keine Straf-und-Owi-rechtl. Sanktionen fürchten. Hat er zb EINE GRÜNE pLAKETTE ;DIE FÜR EIN ANDERES kfz BESTIMMT WAR AM FALSCHEN kfz angebracht, ist er wg Urkundenfälschung dran.


    "Vorspiegelung falscher Tatsachen " ist übrigens kein Straftatbestand (und so allein auch nicht strafbar), sondern ein notwendiges Tatmerkmal des Betruges. Kommt zur "Vorspiegelung falscher Tatsachen" noch eine "illegale" Vermögensverfügung wird es erst zur Straftat (Betrug).

    Gruß Guido
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    2 Mal editiert, zuletzt von guidolenz123 ()

  • Leider kann man den Guido nicht in sein Handschuhfach packen und immer rausholen, wenn man ihn in Rechtsfragen braucht ;)

  • Stimmt, aber ich arbeite dran. :D .


    Aber kontaktieren kann man mich.. ;)

    Gruß Guido
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    2 Mal editiert, zuletzt von guidolenz123 ()

  • Hey Leute,


    ich zitiere mal einen guten Kumpel (Unfallgutachter der in seiner Meisterzeit selber Plaketten verteilen durfte). "Wenn die KFZ-Zulassungsstelle die grüne Plakete ausgestellt hat und der FZ-Halter auch die Rechnung mit dem angegebenen FZ, bzw Steuernummer etc hat, würde ich es darauf ankommen lassen".


    Dies ist nur ein Zitat, keine rechtsverbindliche Auskunft. Aber in diesem Fall, kann man dem Fahrzeughalter nichts, da das Amt in Form der Zulassungsstelle die Hoheit besitzt und entsprechend Kenntniss über die Normen haben muss.


    Viele Grüße


    Kai

  • Da hat er Recht der 1/10V8... :thumbup: rock'n roll

    Gruß Guido
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  • Die Plakette entfernen dürfen die Trachtler nicht mangels Zuständigkeit


    Das halt ich aber für ein Gerücht.
    Die Plakette ist in so einem Fall ein Beweisstück und wird zusammen mit einem Beweisfoto sichergestellt!

  • Bei Nachrüstungen stellt aber in den seltesten Fällen die Zulassungsstelle die Plakette aus. Auch wenn man später vielleicht im Recht ist, wird das Fahrzeug erstmal stillgelegt.


    Mal wieder ein Praxisbeispiel:


    Opel Vectra in München stillgelegt: Aufpuff,abgefahrene Reifen Innenseite,scharfe Kanten am Fahrzeug.
    Es kam zur Verhandlung. Ergebnis: Scharfe Kanten waren Serienzustand (unschuldig), Reifen (für Leihe nicht sichtbar auf den ersten Blick), Auspuff, obwohl ABE vorhanden, nicht legal (zu laut) > man kann den Hersteller verklagen (langwierig,teuer und Erfolgsaussichten gering), aber haftbar im diesem Fall zuerst der Fahrzeughalter. Am Ende hat der Spaß mehr als 1000€ gekostet (Gutachter,Anwalt). Punkte und Bußgeld gab es nicht. Fahrzeug war mehr als 4 Wochen nicht verfügbar (neue Reifen und neuen Auspuff noch extra dazu)

    Einmal editiert, zuletzt von JL ()

  • Das halt ich aber für ein Gerücht.
    Die Plakette ist in so einem Fall ein Beweisstück und wird zusammen mit einem Beweisfoto sichergestellt!


    Mal auseinanderhalten: der 123. Guido spricht von fälschlich zugeteilter Plakette. Du meinst eine selbst zugeteilte.