Restaurierung P601 Limousine - Juni 1989

  • Ich fürchte, ob der etwas taugt ist gar nicht die Frage...


    Des Brot ich freß', des Lied ich sing...und der Gutachter arbeitet nunmal für die Versicherung der Unfallverursacherin. Im Klartext: der wird die Schadenssumme so niedrig wie irgend möglich ansetzen, das ganze geht vor's Gericht und dort wird man nach vielen Monaten Verfahrensdauer einen Vergleich erwirken, bei dem zwar beide Seiten einbüßen, aber die gegnerische Versicherung letztlich besser fährt, als jetzt die Schadenssumme auszuzahlen.

  • Des Brot ich freß', des Lied ich sing...und der Gutachter arbeitet nunmal für die Versicherung der Unfallverursacherin.

    Ja richtig, das hatte ich vorhin nicht im Hinterkopf.
    Allerdings bin ich der Meinung, wenn schon der Klageweg, dann aber bis zum Ende durchziehen und keinem Vergleich zustimmen.


    Mal Off Topic: Mein Gutachter hat etwas aus'm Nähkästchen geplaudert.
    Er hatte mal einen Fall, da war ein Fahrzeug (welches es nie als Cabrio gab - Audi , VW , keine Ahnung) zu einem Cabrio umgebaut worden.
    Das Fahrzeug wurde durch einen Unfall zerstört, die generische Versicherung sollte 15.000,-€ Restwert zahlen und lehnte ab.
    Der Geschädigte ging vor Gericht und forderte ein vergleichbares Fahrzeug. Das Gericht entschied, das die gegnerische Versicherung ihm ein
    ähnliches Fahrzeug beschaffen und den anschließenden Umbau zum Cabrio bezahlen musste. Am Ende waren es für die Versicherung 30.000,-€.

  • Das tut doch alles weh... Restauriert, unfall ohne schuld und dann auch dieses gemecker drum rum um sein recht zu holen. Fürchterlich!

  • Was aber daran liegt, dass es immer wieder nicht zu unterschätzende Anspruchsteller gibt, die gern den Löffel Butter mehr mitnehmen.....


    Und das baden dann alle aus.....

  • Die Aussage ist hier völlig fehl am Platze.


    Es geht hier um berechtigte Ansprüche von Geschädigten und um nichts anderes. Wenn ein vom Geschädigen bestellter Gutachter im Reparaturfall eine Schadenssumme feststellt, so kann der Geschädigte diese mit allem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln geltend machen. Mal abgesehen von Ansprüchen die aus dem Unfall noch resultieren wie Schmerzensgeld, Leihwagen/Nutzungsausfall, Unkostenpauschale, Rechtsanwaltskosten im Streitfall usw...


    Kann mir nicht vorstellen, daß du in dem Fall wenn dir einer deinen Bieberbraunen wegräuchert, sagst: Ist doch nur ein Trabant. Ist doch alles viel zu hoch bewertet. Gibts doch genügend für weniger auf dem Markt... Und genau DAS war die Aussage des Gutachters gestern.


    Zum Schluß kam folgendes: "Können wir uns auf einen Festpreis einigen?" (für die Reparatur) Sind wir aufm Basar oder was???


    Sicher hast du jeden Tag mit solchen Abwicklungen zu tun, nur sollte man unterscheiden können zwischen berechtigten und unberechtigten Ansprüchen. Das die Versicherungen bei unberechtigten Ansprüchen gegen den Anspruchsteller vorgehen, keine Einwände. Nur sinds in diesem Fall ( und in vielen weiteren Fällen) berechtigte Ansprüche gegen die die Versicherungen vorgehen und das mit System. Teilweise wird da massiver Druck auf den (unwissenden) Geschädigten ausgeübt mit nur einem Ziel: Weniger zu bezahlen.


    Aber ich denke, in dieser Sache sind wohl unsere beiden Meinungen weit voneinander entfernt...


    Wenn die Zahlen aus dem Versicherungsgutachten vorliegen, dann können wir hier in größerer Runde gerne mal darüber diskutieren was vom wem für wen berechtigt ist.

    Wenn ich einen See seh, brauch ich kein Meer mehr. :winker:

  • Ich finde den Gutachter witzig. Wenn man mal die gängigen Preise für die angeblich "nie" gefahrenen bzw. "nur 18.000 km"- Fahrzeuge hernimmt, sind schon 6500,- EUR nichts ungewöhnliches. Aber die haben Gebrauchs-/Alterungsspuren. Und damit halte ich 7500 für den Wagen, um den es hier geht, für eine durchaus realistische Zahl. Ok, man muß dem Sachbearbeiter bei der Versicherung bzw. dem Gutachter zugute halten, daß er natürlich eher selten einen Trabant in diesem Wertsegment hat - die sind ja auch selten. Ein Blick ins Omoma zeigt einen 73er für über 4 k€ und einen 75er für über 3 k€ und das sind für Wagen in dem Zustand -keine Neuwagen wie Tonis 89er- durchaus gerechtfertigte Preise und werden mit einigem Warten auch bezahlt werden. Ich drücke Toni jedenfalls die Daumen, daß nicht erst prozessiert werden muß!


    Gruß,
    Rolf

  • Der 73er auf omoma ist in durchaus neuwertigen zustand, sowohl von der lack als auch technisch. Ich kanns wissen, war ja mal meiner.


    Die aufwand bei der restaurierung von wünsch sein Trabant rechtfertig 7500 euro wert ganz sicher. Viel mehr wird ein Trabant realistisch betrachtet nicht wert sein, auch wenn er noch so gut ist.

  • Ich hätte wohl noch ne Anzeige wegen Körperverletzung an der Backe 8| Ob ich da hätte ruhig bleiben können...
    Leider muß der Trabant in diesem Punkt an seinem Image arbeiten. Stände da MB 300SL oder Porsche irgendwas auf dem Papier wär´s sicher einfacher.

  • @tim: Ich wollte auch keineswegs den Preis in Frage stellen, den ist der 73er sicher wert. Aber er ist halt nicht "neuwertig" und daher ist in der Diskussion, ob nämlich für Tonis Auto 4 oder 7 k€ angemessen sind, auch das Verhältnis zu diesen Fahrzeugen zu berücksichtigen.

  • Ich denke mal es geht um den wiederbeschaffungswert/aufwandentschädigung. 7500 euro sind sehr reëel um so ein auto zu restaurieren und die damit verbundene kosten. Verkaufen für 7500 euro ist aber eine ganz andere sache. Ein wertgutachten ist ja auch nicht auf den verkaufspreis basiert.


    Auch wenn wünsch sein Trabant noch so schön ist, viel geld wurde ich persönlich eher für ein top-original ausgeben. Falls top original, einsteigen und los fahren mit sehr wenige km währe mir das max 4500-5000 wert. Das kosten letztendlich auch al meine Trabant die ich hole.

  • "Aber ich denke, in dieser Sache sind wohl unsere beiden Meinungen weit voneinander entfernt..."


    Woraus schließt du das?


    War hier ansatzweise etwas hinschtlich einer Beschneidung von berechtigten Ansprüchen die Rede? Quotelung? Unangemessenheit? Versicherungsbetrug?


    Oder wurde das hineininterpretiert, weil ich Versicherung nicht mehr grundsätzlich mit F schreibe?


    Relax......


    Ich frage mal andersrum: was hätte ich mit meiner Aussage vielleicht meinen können?

    Wozu Ventile? 0,6 EDS Hemi


    Seine Freunde nennen ihn Mossi, die Anderen sprechen nur vom "dicken Typ mit der Zigarre".


    www.trabant-original.de

    Einmal editiert, zuletzt von Mossi ()

  • Auch wenn wünsch sein Trabant noch so schön ist, viel geld wurde ich persönlich eher für ein top-original ausgeben.


    Mag sein - aber ein Problem hast Du damit eben trotz des vielen Geldes nicht gelöst: die Schwachstellen vom Werk.
    Deshalb sehe ich es genau anders'rum: ich kaufe lieber das schlechtere Fahrzeug zum kleinen Preis und restauriere dann selber. Denn nur so kann ich die vom Werk eingebauten Problemstellen beseitigen und das Fahrzeug dadurch besser und langfristig auch mit kleinerem Aufwand erhalten.
    Das geht aber nur, wenn man den Platz und die sonstige Infrastruktur dafür hat - ist schon klar.


    Und was Mossi meinte, war etwas ganz anderes und hatte mit dem Fall Wünsch überhaupt nichts zu tun.
    Nämlich, daß die Verhaltensweisen von Versicherungen eben auch (allerdings nicht nur) daraus resultieren, daß genügend Schindluder getrieben wird. Im Klartext: der Versicherungsbetrug im Kleinen, der Versicherungsbetrug des kleinen Mannes ist tägliches Geschäft und obendrein gesellschaftlich voll akzeptiert.
    Steigende Prämien und knauserige Gutachter haben demzufolge nicht nur etwas mit Profitgier zu tun - das natürlich auch - aber eben auch damit, daß heutzutage doch prozentual sehr viele versuchen, auf Kosten von Versicherungen ihren kleinen Gewinn zu machen.
    In der Masse macht sich's bemerkbar...

  • So. Hab soeben den Gutachter abtreten lassen. Der war nochmal da, keine Ahnung warum. Der wollte wieder über den Preis diskutieren ob ich damit hinkomme. Er wäre bei 3.800,00€ und alles andere ist total überzogen.


    Da hab ich meine Kalkulation mal hergenommen und hab mal angestrichen, was für die Reparatur nötig ist. Als er anfing zu diskutieren, man kann beim Hilfsrahmen wechseln Motor und Getriebe drin lassen und beim Türrahmen lackieren die Scheibe und den Gummi abkleben, hab ich das Gespräch abgebrochen. Und zwar mit dem Hinweis, das mein Kunde ein ordentlich repariertes Fahrzeug wiederhaben will und er sich nicht an mich, sondern an den Anwalt des Geschädigten zu wenden hat.


    Der Witz ist: Er kalkuliert auf derselben Grundlage wie ich (Autadex) und kommt bei der Reparatur auf die Hälfte? :haeman:
    Und selbst wenn er sich am Schweller hochzieht, der im wechseln drin ist: Das ist ein Arbeitspreis von 189,60€ netto plus 176,40€ Lackierung, aber keine 4000€. Nur muß dann trotzdem eine Instandsetzung erfolgen, die wieder Arbeitspreis und Lackierung beinhaltet...


    Glaub, ich muß dann mal was beruhigendes einwerfen... Hab ja zum Glück heut früh ein Glas Nutella mitgenommen...

    Wenn ich einen See seh, brauch ich kein Meer mehr. :winker:

  • Wird schon noch richtig geil werden der Fall.


    Besser man fährt nurnoch im eigenen Gelände rum...

  • Wie war das vor Jahren so treffend formuliert: Peanuts.


    Spinn das doch mal weiter: So weit wie die Fronten hier auseinander liegen gehts vor Gericht. Das Gericht wird aller Voraussicht nach noch einen Gutachter bestellen, der das Fahrzeug im Auftrag des Gerichtes begutachtet. Und da die Schadenssumme sich nicht gerade bei 500€ bewegt, sind dann auch die Kosten von Anwalt, Gericht usw. nicht von Pappe. Was für ein Wortwitz...


    Und: Den Versicherungsgutachter bezahlen sowieso alle, der dürfte im Angestelltenverhältnis zugange sein. Kriegt also sein Geld, egal ob er den Trabant besichtigt hätte oder nicht.


    Also werd ich jetzt erstmal die gestrahlten Teile primern und beiseite legen.


    Außer von Tonis Anwalt kommt ne Reparaturfreigabe, damit das Fahrzeug schnell wieder in den Verkehr gebracht werden kann. Wären ja auch mindernde Kosten für die Versicherung: 27 Euro Leihwagenpauschale die dann pro eher in den Verkehr gebrachten Tag weniger zu zahlen sind. Bleibt dann aber die Frage, wer in dem Moment die Reparaturkosten vorschießt. Wer weiß, wann da ne Einigung erziehlt wird.

    Wenn ich einen See seh, brauch ich kein Meer mehr. :winker:

  • Leihwagen ist nicht identisch mit Leihwagenpauschale. Ich denke mal, daß Toni noch weitere Fahrzeuge auf sich zugelassen hat, damit sind die Kosten eines Unfallersatzfahrzeuges schwer einzutreiben. Anders die Leihwagenpauschale: Die wird in jedem Fall als Ausgleich für einen nicht in Anspruch genommenen Leihwagen gezahlt.


    Nur was ist, wenn die Verursacherversicherung nicht zahlt, es auf einen Rechtsstreit hinausläuft und der Kunde die Reparatur nicht vorschießen kann?


    Wessen Schuld ist das? Aber das müssen fähige Anwälte klären und führt hier zu weit und zu weit vom Thema weg.

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