Erstmal zum Thema: es scheint überhaupt niemanden zu interessieren ob die Sitze erstmal grundsätzlich eingetragen sind? Sind sie das nämlich nicht, würde ich mir erstmal darum Gedanken machen, das H ist dann zweitrangig. In der Anlage zu §23 StVZO steht klipp und klar das ein Umbau zulässig ist der binnen der ersten 10 Jahre ab Erstzulassung möglich war. Damit sehe ich hier kein Problem falls die Sitze eingetragen sind.
Zum Thema Fotos: das ist Interna beim DEKRA e.V., und wird bei anderen Organisationen anders gehandhabt. Es besteht keine Pflicht zu Fotos, der DEKRA hat aber in einer Arbeitsanweisung formuliert das die Möglichkeit diese einem Gutachten anzuhängen zu nutzen ist. Dies wird bei internen Audits auch kontrolliert. Es dient einzig der Nachweisführung bei Reklamationen. Behörden, oder gar das KBA haben keinen Zugriff auf DEKRA-eigene Server. Die Dokumente und Bilder müssten im Einzelfall umständlich angefordert werden. Auch ist es seit kurzem so, das nicht jeder Sachverständige mehr Zugriff auf die alten Gutachten hat, dies geht nurnoch während der Gültigkeit, also max. 2 Jahre.
Auch die von Mossi angesprochene Bündelungsbehörde in Hessen hat keinerlei Zugriff auf die Nachweisdokumente. Hier wird aber alles was auch nur ansatzweise Zweifel erweckt zurückgewiesen und beim Prüfer werden Nachweise angefordert. Auch werden dort des öfteren Prüfer aus dem Verkehr gezogen. Wenn die Gefälligkeitsbegutachterei so weiter geht wie bisher, dauert es nichtmehr lange bis auch andere Bundesländer auf diese Idee kommen. Spätestens seid Öffnung der Technischen Dienste für alle Organisationen sehe ich alle Tore dafür geöffnet...
DEKRA-intern beschäftigt man sich bei der Technischen Leitung in Klettwitz gerade relativ Intensiv mit dem Thema Trabant-Tuning. Es kann gut sein das wir alle bald sehr viel Spaß haben wenn es ums eintragen lassen geht.