Hallo,
ich habe gestern für meinen STEMA HP401 vom TÜV die 100er Zulassung problemlos bekommen.
Die gesetzlichen Bestimmungen dazu findet ihr hier:
https://www.gesetze-im-interne…usnv_9/BJNR317100998.html
Unter 1. steht:
1.das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gelten folgende Bedingungen:
a)für alle Anhänger ohne Bremse und für Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer: X = 0,3;
Man bekommt also grundsätzlich für jeden Anhänger die 100km/h Zulassung.
Will man mit dem Stema HP 401 Anhänger 100km/h fahren dann gilt zusätzlich:
Die Zugmaschine mus ABS haben und 400Kg/0.3 >= 1334Kg Lehrgewicht aufweisen.
Entspricht die Zugmaschine nicht den Vorgaben, dann darf man mit dem Anhänger nur 80km/h fahren. Egal ob er die 100er Zulassung hat.
Mit dabei hatte ich eine Mail von STEMA:
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BEMERKENSWERT: Der Anhänger wurde vor 41 Jahren hergestellt. Trotzdem bekommt man von STEMA Unterstützung! Das ist ein super Service!
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Anhänger ist ein Baujahr: 1983 (Auslaufmodell, Fertigung ist eingestellt).
Er wurde als Standardanhänger für 80 km/h gefertigt/ausgeliefert (100 km/h waren damals noch kein Thema).
Eine pauschale Herstellererklärung für 100 km/h ist nicht möglich.
Der Anhänger kann unter folgenden Bedingungen, nachträglich mit 100 km/h zugelassen werden:
Für diesen Anhänger müssen Sie bitte in eigener Regie ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (gemäß der Änderung d. VO zur 9.Ausnahmeverordnung z. StVO Tempo 100) beibringen.
Beachten Sie dazu bitte alle gesetzlichen Vorgaben, vor allem, den Umrechnungsfaktor bezüglich des Zugfahrzeuges (siehe Anlage Info-Blatt).
Die Bereifungen müssen zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als 6 Jahre sein.
(Wir empfehlen neue Bereifungen für den 400 kg Anhänger mit mindestens Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex von "52 L").
Nur mit Vorlage des Gutachtens sowie Ihrer Kfz-Dokumente bei der Kfz-Zulassungsbehörde / Landratsamt können Sie sich die 100 km/h in die Fahrzeugdokumente eintragen lassen und von dort erhalten Sie das gesiegelte "100 km/h Schild" für Ihren Anhänger.
Erst dann dürften Sie den Anhänger, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (StVO/StVZO), mit 100 km/h betreiben.
Wir können hiermit lediglich bestätigen, dass der Anhänger k o n s t r u k t i v für 100 km/h ausgelegt ist. Den heutigen Ausstattungsstatus kennen wir nicht.
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