Beiträge von Marlene

    Nach wie vor ist es so, daß nur der Fahrer den Verstoß sowohl gegen ein Park- als auch gegen ein Verkehrsverbot (ZONE) begehen kann. War in früheren Fällen durch Gerichte entschieden worden, daß dem Halter für den Fall, daß der FAHRER nicht ermittelt werden konnte -weil z.B. der Halter den Fahrer nicht benannt hat- die Kosten für die vergebliche Fahrerermittlung nicht nach § 25a StVG auferlegt werden durften, sieht dies zumindest seit der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften anders aus, denn dort wurde klargestellt, daß "das Verbot sowohl den fließenden als auch den ruhenden Verkehr umfasst" Fazit: Nunmehr ist auch die Teilnahme eines plakettenfreien Fahrzeugs am RUHENDEN Verkehr in der Zone bußgeldbewehrt und die Kosten der Fahrerermittlung hat nach § 25a StVG der Halter zu tragen. Zum Nachlesen folgender instruktiver Link: http://www.burhoff.de/insert/?…chluesse/inhalte/2430.htm

    Und mit der entsprechenden Technik hätte sich der Eigentümer einen Platz im Guinness- Buch gesichert mit der weltersten 1:1-Trabant-Kuckucksuhr...

    Was für ein Armleuchter. Sowas hab ich zum Glück noch nie erlebt. Und wenn sie Omas Schmuckstück dann für nen Appel und nen Ei abgestaubt haben, wirds für 4000,- Ocken im Internet angeboten. Meine Güte, kein Charakter.

    Oder der Kollege meint die Preßpappenauflage, die hat ja eine Lederimitatnarbung. Einfach ne andere Pappe von nem anderen Brett nehmen. Oder gleich ein anderes Brett, die gibts doch noch viel.

    Endlich. Darauf habe ich lange gewartet! Ein Teil, das mir den unerträglichen leeren Raum meiner Ablage verkleinern hilft, sich formschön und harmonisch in das Gesamtbild des Führerraums einfügt und dem geneigten Drogensüchtigen zumindest solange die Illusion gibt, darin Kleingeld für die nächste Line Chrystal zu finden, bis er meine Seitenscheibe eingeschlagen und diesen Barbiesarg geöffnet hat. Derzeit verrät ihm nämlich ein Blick in mein Fahrzeug, daß er den Stein besser für die S-Klasse zwei Autos weiter vorn aufhebt und ich sitze auf hunderten nutzlos gehorteter Türscheiben. Das Ding ist gekauft!

    Ich halte das auch für ein Windei. U-Zone geht nur a) mit grüner bis roter Plakette, die kriegt der Trabant 601 mit Serienmotor nicht, b) mit H-Kennzeichen, das kriegt weder Erstzulassung 1991 noch 2014 oder c) mit begründetem Antrag gegen einen Haufen Geld, wenn denn die Zonenverwaltung Lust dazu hat, aber dann gilt sie nur für diese eine Zone. Man beachte aber den Zusatz: "UMWELTZONENFREI ! ! ! (nur gueltig fuer diverse Fahrgestell-Nummern)"


    Und bevor ich nicht ein ordentlich zugelassenes Kfz mit EZ 2014 im Brief leibhaftig vor mir sehe, glaube ich auch daran nicht. Der Trabant erfüllt die Voraussetzungen für eine Erstzulassung nicht mehr und die Frist aus dem Einigungsvertrag ist auch längst abgelaufen.

    Thüringen ist 24 Jahre lang so schlecht regiert worden, daß auch diese doch recht instabile Truppe da kaum was verderben kann. Jedenfalls tut es der CDU gut, wenn sie mal sieht, daß sie auch mal abgewählt werden kann. Für einen Linksruck in Deutschland dürfte dieser Freistaat allerdings ein paar Nummern zu klein sein. Im Interesse der Thüringer wünsche ich der neuen Regierung viel Erfolg. Unglaublich finde ich aber, was da an Anfeindungen gegenüber SPD- und Linke- Abgeordneten passiert. Neulich hat z.B. wer unter Ramelows Namen einen Treppenlift bestellt usw. Erstens: Es steht nicht Walter Ulbricht zur Wahl. Zweitens: Ein demokratisch zustandegekommenes Wahlergebnis ist zu respektieren.

    Und ich bin wieder bei der Bundespost. Klar sind die bißchen teurer, aber die Servicequalität ist um Welten besser als die von den ach so tollen Mitbewerbern. Ein stabiles System ist mir die paar Euro im Monat wert. Dafür haben die im Ernstfall eigene Techniker und müssen nicht, wie die Mitbewerber, einen Telekomtechniker anfordern. Was ich mit den anderen schon erlebt habe, reicht mir. Nie wieder Werdavon, Zweiplusvier, CO² und wie die sonst heißen.

    Ohne Kopfstützen bricht bei einem Frontalzusammenstoß die Halswirbelsäule beim Zurückprallen des Oberkörpers. Kommt heute noch bei Fondpassagieren in älteren Fahrzeugen vor. Da ist es dann schon fast sinnvoller, keine Gurte anzulegen, weil man dann gleich durch die Scheibe fliegt, statt das Genick gebrochen zu bekommen. Ob die Anbauteile allerdings nicht im Fall des Falles einfach nach hinten abhauen, weiß ich nicht. Ich halte die Nachrüstung von Sitzen mit Kopfstütze jedenfalls für sinnvoll.

    Die Schultoilette ist ein Ort, den ich nur vom Hörensagen kenne. Schon das von weitem riechbare Aroma derselben veranlaßte mich, die Beherrschung meiner Ausscheidungsorgane von klein auf zu trainieren. Das ist auch bei Benutzung von Zügen der DB Regio ungemein nützlich. Wohl dem, der keine Sextanerblase hat ;)