Beiträge von Marlene

    Ich kenn das Waldsterben noch als Kind aus Hessen. Das waren auch Fichtenmonokulturen aus den 1930er Jahren, die hat der Borkenkäfer angenagt und dann hats sie in zwei Wintern mit Schnee- und Windbruch komplett dahingerafft. Wo kilometerweit finsterer Wald war, brannte plötzlich die Sonne aufs Haupt. Man war dann in den 1980ern schlauer und hat Mischwald aufgeforstet. 35 Jahre später können meine Kinder da wieder intakten Wald erleben. Dasselbe erlebe ich jetzt im Erzgebirge, nur nicht ganz so rapide. Da ist bald nicht mehr viel von den Bäumen übrig...

    Der eine meint, wer sich impfen läßt, hat Angst vor Covid, der andre läßt sich aus Angst vor seiner Ansicht nach nicht ausreichend geteseten Impfstoffen nicht impfen. Was denn nun?

    Ich laß mich impfen, weil ich schlicht von der Sinnhaftigkeit dieser Technik überzeugt bin. Es hilft einfach, schneller dieses Virus als Gesellschaft loszuwerden und bringt keine nennenswerten Nachteile. Irgendwelche "Privilegien" sind mir da egal, zumal eh absehbar ist, daß wir bald aus der Geschichte raus sind. Auf jeden Fall hoffe ich, daß die erste auch die letzte Pandemie dieses Ausmaßes ist, die ich mitmachen durfte. Braucht kein Mensch.

    A propos: Die Erstimpfung mit Biontech an Himmelfahrt :) ist bei mir völlig symptomfrei gewesen. Aber die Skeptiker werden mir natürlich Spätfolgen in Aussicht stellen. Bloß: Wie viel Jahrzehnte soll man denn den Impfstoff an wievielen Freiwilligen testen, bevor er den Skeptikern als sicher genug gilt? Am 3.6. trete ich das zweite Mal an.

    Mahlzeit,

    Ihr überlest beim § 22 StVG immer "in rechtswidriger Absicht". Das ist ein subjektives Tatbestandsmerkmal, das dann nicht erfüllt ist, wenn ich erkennbar nur dekorative Zwecke (wie z.B. mit einem zusätzlichen DDR-Nummernschild) verfolge. Also "in den Knast" muß man deswegen nicht zwingend, denn man macht das ja nicht, um z.B. die originale Kennzeichnung zu verdecken oder die Erkennbarkeit zu erschweren. Jedenfalls darf man darauf hoffen, dass die Gerichte einem das dann glauben...

    Aber darf man da jetzt das Auto beliebig mit irgendwelchen Kennzeichen zupflastern, wie bei den Amis? Natürlich nicht, und das ist auch gut so. Was, bitte, soll denn die just überfahrene Oma dem Schupo sagen, wenn sie die Auswahl zwischen trölf Nummern des Tatfahrzeuges hat, die irgendwie nach Kennzeichen aussehen? Eben. Und deswegen gibts die gute FZV, in deren länglichem Paragraphen 10 Absatz 11 zu lesen ist:

    "Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit Kennzeichen oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 10 führen oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden."

    Und da muß also nicht stehen, daß DDR- Kennzeichen verboten sind. Sondern es kommt drauf an, ob man sie mit dem richtigen Kennzeichen (oder dem Unterscheidungszeichen) verwechseln kann. Was beim DDR- Kennzeichen durchaus der Fall sein dürfte, denn wenn der Unfallbeteiligte mit Müh und Not noch "OF irgendwas" erkannt hat, kann das Bezirk Suhl (?) sein oder Offenbach am Main. Ganz zu schweigen von ausländischen Kennzeichen. Also: Bleiben lassen. Wers trotzdem macht: Kriegt ggf. nen Mängelschein und muß das Ding abmachen. Bußgeldbewehrt sind nur Teile des § 10 Abs. 11 FZV, wie der geneigte Leser in § 48 FZV nachlesen kann. Und man darf in ganz blöden Fällen StA und Gericht gegenüber darlegen, dass man nicht in rechtswidriger Absicht gehandelt hat.

    Der "DDR- Keks" ist wohl mit keinem anderen Unterscheidungszeichen verwechselbar und mMn daher unschädlich. Den hab ich selbst dran...

    Heute haben möglicherweise die Stromer ein Problem, ne freie Ladesäule zu finden, künftig werden die verbliebenen Verbrenner halt etwas weiter fahren müssen. Billiger wirds bestimmt nicht.

    (Aber neulich bin ich mitm Fahrrad am Impfzentrum vorbeigefahren. Der Fahrer des Impflings hat sich das Warten im Auto mittels laufendem Motor und Klimaanlage angenehmer gestaltet. Man hätte natürlich auch einen kleinen Spaziergang machen können, aber das hat der, seinem Anschein nach, zuletzt in den 1970ern gemacht. Insofern ist Kraftstoff immer noch viel zu billig)

    in den 90ern

    Was für 90er? 1890? Also ich fühle mich technikmäßig in den 1920ern bis 1970ern am wohlsten. Meine Impf-App ist gelb und von 1975...

    Neulich hatte ich die Kinder am Wochenende allein zu bewachen und mußte ins Amt. Fragt der große "Papa, was ist das weiße Ding da?" Ich hab ne Weile gebraucht, bis ich verstanden habe, daß er das Tastentelefon auf dem Schreibtisch meinte. Kennt er net. Gibt zuhause nur Wählscheibenapparate aus schwarzem oder elfenbeinfarbenem Bakelit oder aus Stahlblech :D

    Wer kann schon sagen, wie er in der Situation entscheidet? Die Frau war ja bei vollem Bewusstsein, als sie durch Covid so geschwächt war, daß sie aus der Badewanne nicht mehr rauskam. RTW, Klinik, künstliches Koma. Hats aber wohl hoffentlich geschafft, kann wieder auf der Bettkante sitzen. Hätte sie mit 69 den Löffel kampflos abgeben sollen? Hätte sie vorher die Maßnahmen ernstnehmen sollen? Ich denke, ersteres nein, zweiteres ja.

    Das stimmt allerdings. Das braucht auch kein Virus zu sein. Jede Art von größerer Katastrophe oder gar ein Krieg würde uns völlig überfordern. Ich denke nur mit Schaudern an meinen Hochwassereinsatz im THW 2002, da ist alles falsch gelaufen, was nur falsch laufen konnte und damals hatten wir dank Wehrpflicht noch eine gewisse Reserve und sowas wie das Gefühl, sich für die Gemeinschaft in bestimmten Lagen einsetzen zu müssen. Erklär das mal den Leuten heute, die schon ne lumpige Maske als Zumutung empfinden. Ich hab noch ABC- Maske getragen und gelernt, wieviele Antidotspritzen man beim A- Einsatz maximal nehmen konnte...

    Die "Rotzfraktion" ist erst von der Schwere der Seuche überzeugt, wenn sie selbst schwer erkrankt. Hab so nen Fall in der Familie. Ist jetzt wieder aus dem künstlichen Koma wach und auf dem Wege der Besserung. Zum Glück ist das eine Minderheit, so daß wir wohl auch ohne ihre Mitwirkung die Pandemie in den Griff kriegen werden. Ok, ich denk manchmal, in unserer Gegend gibts viel zu viele davon, siehe auch die üblen Werte, Intensistation zu 98 % ausgelastet bei stark reduziertem Allgemeinbetrieb im Klinikum. Die Fraktion wird uns später zwar erzählen, daß das Ende der Pandemie, Verzeihung: Rotz, sowieso und überhaupt auch ohne Schließungen und Impfen so gekommen wäre, aber das muß man eben achselzuckend hinnehmen. Und an die Zeiten vor 30 Jahren denken, als man noch weit und breit auf denselben Grundlagen diskutiert hat. Pluralismus ist halt auch anstrengend...

    Du mußt halt den ganzen Lauf des Kraftstoffs prüfen, vom Tank bis zum Vergaser. Ob Dreck im Tank ist, sieht man ja ganz gut. Benzinhahnsiebe sauber? Durchfluß vor dem Vergaser i.O.? Wenn nicht: Benzinhandichtung evtl. verformt, Bohrungen zugesetzt, Schlauch falsch verlegt?

    KMVA ist die Kraftstoffmomentanverbrauchsanzeige, auch Mäusekino. Die hat so ne kleine Dose in der Benzinleitung, da kanns auch Stockungen geben.

    Moment mal. Ich hab das jetzt erst gelesen. Ich hatte bei meinem 6V auch Probleme, der ging nur noch im Dauerbetrieb. Das Ende vom Lied: Da geht doch so ne Masseleitung vom Schalter in den Kabelbaum. Dort ist eine Quetschverbindung. Die war marode. Ich hab das Ding abgetrennt und die Masse separat an die Spritzwand verlegt, seit dem gehts wieder.

    Weil die die Pille nicht mehr nehmen ;) Frau+Übergewicht+Pille+Rauchen= maximales Thromboserisiko.

    Naja, statistisch gesehen waren das so wenige Fälle, daß ich die Altersbeschränkung in Deutschland eh nicht nachvollziehen kann. Noch lustiger ist aber, daß der Hausarzt den an sich in D nicht für unter 60-jährige zugelassenen Impfstoff aber bitte trotzdem unters Volk bringen soll. Meine Ärztin hat sich völlig nachvollziehbar nicht dazu bereiterklärt, die impft nur Biontech.

    Atomino. Ich wills nicht zu sehr ausweiten: Es gibt aus Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz ein Recht auf den gesetzlichen Richter. Es muß also von vornherein feststehen, welcher Richter eine Sache entscheiden wird. Sonst könnte die Justizverwaltung z.B. den Fall eines ihr nicht genehmen Bürgers rausgreifen und diesen einem besonders "scharfen Hund" oder willfährigen Erfüllungsgehilfen unter den Richtern zuweisen. Mißbrauch und Willkür wären Tür und Tor geöffnet. Um dieses Recht zu sichern, gibts verschiedene Wege, z.B. im Strafrecht ganz oft eine fürs Geschäftsjahr vorab festgelegte Zuständigkeit nach Anfangsuchstaben des Namens des Angeschuldigten oder eine Zuständigkeit nach Endziffern der laufenden Registriernummer eines Verfahrens. Und es gibt eben eine funktionale Zuständigkeit, nach der Strafrecht und bürgerliches Recht vor die ordentlichen Gerichte gehören, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht vor die jeweiligen Fachgerichte.

    Postkugel Tatsächlich finde ich nicht immer Zeit, zwischen Beruf, Familienleben mit zwei Kleinkindern und Hobbies auch noch aktuell am Feierabend Coronazeugs zu diskutieren ;) Zumal ich das laut Tim ja auch wegen meines Wohlbefindens gar nicht soll. Ist ja auch immer viel los hier.

    Wo fang ich an? Deluxe Im Gegensatz zu dem Mann mit der Mauer sitze ich aber nicht am Drücker (nicht für die Mauer, sondern für irgendwelche Privilegien). Ich lese halt Zeitung und höre DLF, die einzigen Qualitätsmedien, für die ich halbwegs Zeit hab. Und da sind mir keine "Privilegien" begegnet, sondern nur die bereits benannten Erleichterungen, die doch nur logisch sind (Entfall von Test- und Quarantänepflicht für Geimpfte/Genesene). Sowohl bei Getesteten als auch bei Geimpften/Genesenen gibt es ein "Restrisiko" (und der Selbsttest ist deutlich schlechter kontrollierbar als die Impfung!). Ich halts daher für richtig, daß diese Gruppen künftig gleichgestellt sind.

    § 1666 BGB: Wenn der Familienrichter meinte, es liege eine Kindswohlgefährdung vor, der durch die Sorgeberechtigten nicht adäquat begegnet wurde, dann konnte er die Instrumente seines Verfahrensrechts anwenden. Keine Rechtsbeugung wäre es z.B., wenn er einen Ergänzungspfleger bestellt und diesen verpflichtet hätte, auf dem allein dafür eröffneten Verwaltungsrechtsweg gegen die Maskenpflicht vorzugehen. 1666 BGB setzt den Richter nur an die Stelle der Eltern, nicht an die Stelle jedes beliebigen anderen Spruchkörpers. Was daher GAR NICHT GEHT, ist das "Wildern" in fremden Zuständigkeiten. Glaubt mir, in so einem System wollt Ihr nicht leben, wo ich einfach, weil ichs richtig finde, Recht und Gesetz verlasse und mein Ding mache. Ich weiß, es ist für manche schwer, von der ihnen sympathischen Entscheidung dieses Richters zu trennen, aber stellt Euch den Fall mal so vor: Euer Nachbar hat was gegen Euch und zieht vor den allgemein zuständigen Kadi, wo er verliert. Und nun fällt ihm der unzuständige Richter XY ein, der ihm noch was schuldet. Der erklärt sich daher für zuständig und haut Euch in die Pfanne. Gruselig, oder? So, ich muß Wäsche aufhängen.

    Brennpunktimpfung: Ich habe schon immer die Meinung vertreten, geimpft werden sollte so, daß möglichst die Pandemie effektiv bekämpft wird. Die Priorisierung habe ich skeptisch gesehen. Und für uns Normalbürger geht von einem "sozialen Brennpunkt" mit 700er Inzidenz halt auch eine nicht ganz geringe Gefahr aus, indem nämlich die Leute von da dann "unsere" Intensivstation verstopfen. Also: Vielleicht haben sie es nicht "verdient", aber sinnvoll dürfte es wohl sein, da extra zu impfen. Wobei das ja auch nur Einzelfälle sind...

    Postkugel Das ist halt der Unterschied zwischen uns: Die Justiz kann sich nicht an Mindermeinungen halten, sie ist auf den geltenden Stand der Wissenschaft angewiesen, sonst wirds beliebig. Und wenn die herrschende Meinung besagt, Geimpfte sind ungefährlich, dann darf man denen gar keine persönlichen Auflagen mehr machen. Sollte sich das dann wieder ändern, siehe oben. Ich weiß es nicht, ob die herrschende Meinung recht hat - ich kann aber auch nicht wegen persönlicher Vorlieben einen anderen Standpunkt einnehmen, selbst wenn ich den vielleicht sympathischer fände. Das ist systemimmanent und auch gut so.

    Ein Grundrecht ist aber auch das jeder gleich ist.

    Schon, aber nur unter gleichen Voraussetzungen. Da aber die Voraussetzungen "geimpft - keine Ansteckungsgefahr" und "ungeimpft - Ansteckungsgefahr" sind, darf man die beiden Gruppen eben nicht gleich behandeln, sonst wird es Unrecht, siehe oben.

    Ich halte aber die ganze Aufregung nach wie vor für aufgebauscht: Mir ist nicht bekannt, daß jenseits der benannten Vereinfachungen, also Wegfall von Quarantänepflichten und Ersatz des Tests durch den Impfausweis, sich für die Geimpften viel ändert. Die Museen und Konzerthäuser, die Hotels usw. werden für die paar Hanseln nicht öffnen. Und wenn es nicht mehr nur ein paar Hanseln sind, dann sind die Inzidenzen hoffentlich wieder in nem Bereich, wo auch für andere wieder was geht. Im Moment geht der Trend erfreulicherweise wieder in die richtige Richtung.

    Der güldene Porsche hat es nun auch in die Freie Presse geschafft. Derzufolge soll er abgeschleppt worden sein, weil er ewig ohne Parkausweis im Anwohnerparken stund. Die Polizei möchte bei dieser Gelegenheit die Zulässigkeit der Farbe prüfen lassen. Liest sich jetzt wieder sehr viel profaner...

    Es kommt eben auf die jeweilige "Einschränkung" an. Wenn wir als Familie heute wieder in Quarantäne müßten, dann dürfte meine geimpfte Frau wegen der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse aus dem Haus gehen. Sollen wir nur um einer gefühlten "Gerechtigkeit" willen trotzdem alle eingesperrt bleiben?

    Oder warum soll man beim Friseur nen Schnelltest von gestern vorlegen, wenn man nen Impfausweis mit Covidimpfung hat? Das wäre doch Irrsinn, einer von beiden Nachweisen der "Ungefährlichkeit" reicht ja wohl und der Impfausweis ist sogar beweiskräftiger.

    Insofern halte ich "Privileg" für den falschen Begriff. Solange es nicht so ist, daß die Geimpften in der Kneipe sitzen und die andern draußen die Nase ans Fenster drücken müssen (sondern mit negativem Test auch reindürfen) sehe ich da kein Problem.

    Bei uns siehts immer noch düster aus, aber es könnte schlimmer sein. Impftermine sind auch hier Mangelware. Jedenfalls wärs schön, wenns bald wieder so "normal" wäre wie letztes Jahr im Sommer.