Meinst du H-Kennzeichen Trabantfahrzeuge sind die Zielgruppe? Man sollte nur da Probleme sehen, wo wirklich welche sind.
Ich glaube nicht das das die Zielgruppe ist, aber es wird immer Leute geben, die auch für ihr Fahrzeug, wenn es ein H hat, eine solche Umrüstung erwägen.... von daher wollte ich es nur erwähnt haben.
Abgesehen davon, daß
auch nicht pauschal stimmt.
Umbauten, die zur Erhöhung der Sicherheit dienen, sind grundsätzlich H-konform. Und dazu kann besseres Licht durchaus gehören.
Wenn ich meinen 66er auf Duplex- oder Scheibenbremse umbaue, ist das genausowenig ein Problem wie wenn ich ihn von 6V auf 12V umrüste, um aus Funzeln Leuchten zu machen. Das täte dem H keinerlei Abbruch, sofern er eins hätte.
Dem muss ich widersprechen. Diesen Passus gibt es in der aktuellen 23er Richtlinie nicht mehr. Nur was es in einer Baureihe so gegeben hat, darf umgerüstet werden, oder es ein zeitgenössiger Umbau ist bzw. ein Prüfzeugnis aus der Zeit existiert.
Also von 6V auf 12V wurde früher oft gemacht, ist also Regelkonform und beim 601 hats ja auch beides gegeben. Einbau einer Servolenkung hat es nie gegeben und gabs nicht in der Baureihe, wäre also nicht H-Fähig (es sei denn der Umbau erfolgte nachweislich vor 30 Jahren).
Bei den LEDs ist es das selbe, gabs damals nicht und ist auch kein Austauschleuchtmittel, sondern kommt mit einem aktuellen Prüfzeugnis (un dem Falle wahrscheinlich dann eine ABE) und somit ist es nicht H-Konform.