Abnahme nach §21 StVZO?
Beiträge von X Men
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Da ich auch dafür das Homologationsblatt vorliegen hab, muss ich da auch Dir widersprechen!
Aufnahmepunkte waren die radschalen!Hat jemand ein fax und kanns einscannen?
Grüße euer Xer
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Ich muss suchen, aber kommt!
Ist eine Anlage zum homologationsblatt der A -5210-
Es gibt auch die Aufnahme für die hinteren in der C-Säule!
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Hallo Chrom und alle anderen Hoffe Weihnachten habt Ihr gut überstanden:
Eigentlich ist alles ganz einfach - genau wie die Regeln Daher nochmal mein Senf dazu
"Ein E-geprüfter Scheinwerfer muß nicht eingetragen werden."
Nur dann, wenn der Verwendungsbereich eingehalten wird! Hier gibt es zwei Unterscheidungen - Verwendungsbereich des Scheinwerfers als WAS und dem WO
Was ist klar, dieses ist die nach der Bezeichnung also HCR z.Bsp als Halogenscheinwerfer und dem Wo
als das wo er angebaut werden soll! Ist dieser generell freigegeben, wie bei diversen Rückleuchten des Anhänger- und LKW-bereichs ohne Frage überall
bei Verwendung, wenn auch dieser Bereich festgelegt wird, ist dieser zum Beispiel auf VW Golf 1 Typ 17 festgelegt nur dort zu verwenden. Ist es gewünscht diesen in einem anderen Fahrzeug zu verwenden ist eine Einzelabnahme nach §21 erforderlich.Dito auch hier bei den AHZV
Bei den Gurten ist es da eher sehr einfach.
Bei Einbau von Serienmäßigen und anderen Gurtsystemen, ist die Abnahme nicht erforderlich und deren Benutzung zulässig
Bei Ausbau der Serienmäßigen und Verwendung andere als der Serienmäßigen ist eine Anbauabnahme erforderlich.
Bei Verwendung von E-geprüften Sicherheitsgurten und der Verwendung der Serienaufnahmen ist eine Verwendung zulässig, wenn der Verwendungsbereich eingehalten wurde.PS: Beim Trabanten, gibt es eine Werkszeichnung für zusätzlichen Befestigungspunkte für Hosenträgergurte!
MfG
Euer Xer
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@TVP50 jupp, so isses halt!
Und meine Erfahrung sagt mir immernoch, der Ton macht die Musik!
Und wenn man freundlich mit den Herren in Blau oder Grün redet und nicht mit allem hinterm Berg hält, oder gar versucht diese absichtlich zu täuschen, sind diese auch meist freundlich und nett!
Und meist lassen Sie es bei einer ziemlich geringen Geldbuße und einem Mängelschein sein!Nur wenn man diese etwas mehr verärgert isses halt dumm gelaufen und die Quittung kommt!
MfG
Xer
PS: Stellt sich nur noch eine Frage!!!!!!! ..................
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Es werden Halter geändert, einer der Halter muss sogar weggebrochen werden und die anderen verbogen!
Da dieses Teil sich in seinen Verwendungsbereich aufgliedert zu
1. Verwendungsbereich Frontscheinwerfer für Halogen und Standlicht, sowie
2. Verwendungsbereich VW Golf 1 , Typ 17
und einer der Bereiche nicht eingehalten wurde, erlischt die EG-typgenehmigung für den Scheinwerfer und somit auch die des TÜV- Nr.: 53 SG0068-00!
Daraus folgt Einzelabnahme erforderlich für deine Frontscheinwerfer!
Die Leuchten für hinten, da erspare ich mir den Kommentar
MfG
Xer
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Ein Blick ins Gesetz erleichter die Rechtsfindung
§51a StVZO
Seitliche Kenntlichmachung erst ab 6 m Länge! Also brauchste da keine ranmachen! Ost/Westgequatsche in der Sache ist Quatsch
In Sachen der Sicherheit sind diese aber empfehlenswert!
MfG
Xer
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@ Matze 78
Zitat: Das die Rücklichtschalen im Bereich der STVZO eigentlich nicht zulässig sind, weiß ich.
Wenn Du darum weisst, das die Rückleuchten nicht zulässig sind, warum verwendest Du diese trotzdem?
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hat Dir der Herr 25€ als Verwarngeld angeboten? In dem Falle wären es 90 Euro eigentlich gewesen und 3 Punkte und da Du weisst das diese nicht zulässig sind, wäre es eine Vorsatzhandlung mit doppeltem Verwarngeld, demnach also 180 Euro plus Gebühren. Wenn ich Dich weiter richtig verstanden habe, wollte er von Dir die EG-Übereinstimmungserklärung für die Frontscheinwerfer sehen. Haste die nicht dazu bekommen? Nehme sie doch einfach beim nächsten mal mit, das dürfte alles vereinfachen und Du hättest Deine Ruhe!
Vielleicht ist er gerade deswegen so human gewesen, weil er wusste, was Du da hinten an deinem Auto dran hast! Und somit nicht unbedingt dein Feind, sondern doch eher Freund und Helfer!?????
Du hast noch keine Entschuldigung bekommen? Und das für eine Sache, in der Du weisst, wie oben geschrieben, dass diese nicht legal ist?
Versuchs doch mal mit einem persönlichen Gespräch!? Adresse bekommste sicher raus.Vielleicht gibt es ja ne bessere Lösung!?
Warum muss man eigentlich diese EG-Übereinstimmungserklärung nicht mitführen müssen? Ist doch eigentlich wie eine ABE zu handhaben!
@ Mullibert
ABE oder KBA oder ABG
es hängt davon ab, wa in den Auflagen und Beschränkungen geht!
Vielfach wird nicht einmal gewusst, dass es für verschiedene Eintragungsfreie Erlaubnisse, wenn sie mit anderen kombiniert werden, wiederum eine neue Einzelabnahme erforderlich ist! Rad-Reifen i.v.m. Lenkrad etc. oder andere als Serienbereifung mit Spurplatten etc.Grüße
Xer
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Ich glaub ja mal nicht, dass der Prüfer die E Prüfnummern geprüft hat! Oder haste wie vorgeschlagen Originale Rücklichter angeschraubt? Und Original Frontscheinwerfer?
Was hat er Dir denn bestätigt? Mänglschein? Gutachten? Einzelabnahme?
Grüße Xer
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@ mullibert thx, aber meine eigentliche Frage war ja auch an Fischdieter, was gibt diese Typgenehmigung denn her? eingeschränkter Verwendungsbereich?
MfG Xer
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@ Mullibert
Was studierst Du?
Die Große Frage geht ja eigentlich auch noch weiter, was ist wenn der Scheinwerfer in seiner Aufnahme weiter umgearbeitet werden muss?
Bei KBA Teilen die verändert werden, erlischt die ABE!Grüße
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@ Fischdieter
Hallo, was hast Du wegen der Scheinwerfer und dem Einbau rausgefunden?
MfG -
Also ich hätte gern mein Blechauto hinter dem melkus abgeparkt, schlißlich ist das wahrscheinlich auch sowas wie ne schlafecke mit Kochmöglichkeit oder so!!!
Und den melkus bring ich mit Trailer!! Der kann ja noch weit weg dahinter geparkt werden!! Einweiser ist dann schon vor Ort, das wird wohl Hugo sein!! PS: In der Naähe des Beppo wär schon gut!!!!MfG
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Chris und wie versprochen ich werde dieses Wochenende in Mühlhausen auf deinem Treffen sein!! Und das mit dem Melkus