Beiträge von X Men

    Hallo Chrom und alle anderen Hoffe Weihnachten habt Ihr gut überstanden:


    Eigentlich ist alles ganz einfach - genau wie die Regeln ^^ Daher nochmal mein Senf dazu


    "Ein E-geprüfter Scheinwerfer muß nicht eingetragen werden."


    Nur dann, wenn der Verwendungsbereich eingehalten wird! Hier gibt es zwei Unterscheidungen - Verwendungsbereich des Scheinwerfers als WAS und dem WO


    Was ist klar, dieses ist die nach der Bezeichnung also HCR z.Bsp als Halogenscheinwerfer und dem Wo


    als das wo er angebaut werden soll! Ist dieser generell freigegeben, wie bei diversen Rückleuchten des Anhänger- und LKW-bereichs ohne Frage überall
    bei Verwendung, wenn auch dieser Bereich festgelegt wird, ist dieser zum Beispiel auf VW Golf 1 Typ 17 festgelegt nur dort zu verwenden. Ist es gewünscht diesen in einem anderen Fahrzeug zu verwenden ist eine Einzelabnahme nach §21 erforderlich.



    Dito auch hier bei den AHZV


    Bei den Gurten ist es da eher sehr einfach.
    Bei Einbau von Serienmäßigen und anderen Gurtsystemen, ist die Abnahme nicht erforderlich und deren Benutzung zulässig
    Bei Ausbau der Serienmäßigen und Verwendung andere als der Serienmäßigen ist eine Anbauabnahme erforderlich.
    Bei Verwendung von E-geprüften Sicherheitsgurten und der Verwendung der Serienaufnahmen ist eine Verwendung zulässig, wenn der Verwendungsbereich eingehalten wurde.


    PS: Beim Trabanten, gibt es eine Werkszeichnung für zusätzlichen Befestigungspunkte für Hosenträgergurte!


    MfG


    Euer Xer

    @TVP50 jupp, so isses halt!


    Und meine Erfahrung sagt mir immernoch, der Ton macht die Musik!
    Und wenn man freundlich mit den Herren in Blau oder Grün redet und nicht mit allem hinterm Berg hält, oder gar versucht diese absichtlich zu täuschen, sind diese auch meist freundlich und nett!
    Und meist lassen Sie es bei einer ziemlich geringen Geldbuße und einem Mängelschein sein!


    Nur wenn man diese etwas mehr verärgert isses halt dumm gelaufen und die Quittung kommt!


    MfG


    Xer


    PS: Stellt sich nur noch eine Frage!!!!!!! ..................

    Es werden Halter geändert, einer der Halter muss sogar weggebrochen werden und die anderen verbogen!


    Da dieses Teil sich in seinen Verwendungsbereich aufgliedert zu


    1. Verwendungsbereich Frontscheinwerfer für Halogen und Standlicht, sowie


    2. Verwendungsbereich VW Golf 1 , Typ 17


    und einer der Bereiche nicht eingehalten wurde, erlischt die EG-typgenehmigung für den Scheinwerfer und somit auch die des TÜV- Nr.: 53 SG0068-00!


    Daraus folgt Einzelabnahme erforderlich für deine Frontscheinwerfer!


    Die Leuchten für hinten, da erspare ich mir den Kommentar



    MfG



    Xer

    Ein Blick ins Gesetz erleichter die Rechtsfindung


    §51a StVZO


    Seitliche Kenntlichmachung erst ab 6 m Länge! Also brauchste da keine ranmachen! Ost/Westgequatsche in der Sache ist Quatsch


    In Sachen der Sicherheit sind diese aber empfehlenswert!


    MfG


    Xer

    @ Matze 78


    Zitat: Das die Rücklichtschalen im Bereich der STVZO eigentlich nicht zulässig sind, weiß ich.


    Wenn Du darum weisst, das die Rückleuchten nicht zulässig sind, warum verwendest Du diese trotzdem?


    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hat Dir der Herr 25€ als Verwarngeld angeboten? In dem Falle wären es 90 Euro eigentlich gewesen und 3 Punkte und da Du weisst das diese nicht zulässig sind, wäre es eine Vorsatzhandlung mit doppeltem Verwarngeld, demnach also 180 Euro plus Gebühren. Wenn ich Dich weiter richtig verstanden habe, wollte er von Dir die EG-Übereinstimmungserklärung für die Frontscheinwerfer sehen. Haste die nicht dazu bekommen? Nehme sie doch einfach beim nächsten mal mit, das dürfte alles vereinfachen und Du hättest Deine Ruhe!


    Vielleicht ist er gerade deswegen so human gewesen, weil er wusste, was Du da hinten an deinem Auto dran hast! Und somit nicht unbedingt dein Feind, sondern doch eher Freund und Helfer!?????


    Du hast noch keine Entschuldigung bekommen? Und das für eine Sache, in der Du weisst, wie oben geschrieben, dass diese nicht legal ist?
    Versuchs doch mal mit einem persönlichen Gespräch!? Adresse bekommste sicher raus.


    Vielleicht gibt es ja ne bessere Lösung!?


    Warum muss man eigentlich diese EG-Übereinstimmungserklärung nicht mitführen müssen? Ist doch eigentlich wie eine ABE zu handhaben!


    @ Mullibert


    ABE oder KBA oder ABG
    es hängt davon ab, wa in den Auflagen und Beschränkungen geht!
    Vielfach wird nicht einmal gewusst, dass es für verschiedene Eintragungsfreie Erlaubnisse, wenn sie mit anderen kombiniert werden, wiederum eine neue Einzelabnahme erforderlich ist! Rad-Reifen i.v.m. Lenkrad etc. oder andere als Serienbereifung mit Spurplatten etc.


    Grüße



    Xer

    Ich glaub ja mal nicht, dass der Prüfer die E Prüfnummern geprüft hat! Oder haste wie vorgeschlagen Originale Rücklichter angeschraubt? Und Original Frontscheinwerfer?


    Was hat er Dir denn bestätigt? Mänglschein? Gutachten? Einzelabnahme?


    Grüße Xer

    Also ich hätte gern mein Blechauto hinter dem melkus abgeparkt, schlißlich ist das wahrscheinlich auch sowas wie ne schlafecke mit Kochmöglichkeit oder so!!!
    Und den melkus bring ich mit Trailer!! Der kann ja noch weit weg dahinter geparkt werden!! Einweiser ist dann schon vor Ort, das wird wohl Hugo sein!! PS: In der Naähe des Beppo wär schon gut!!!!


    MfG