@ pesechszig: Du mußt dich grad über die aus [lexicon]V[/lexicon] beklagen mit deinem einen Buchstaben vorne dran! :
Es ging ja nicht um die Kennzeichen aus der Gegend, sondern um die Extremumbauten (z.B. Lupu GTI Motor im geschoppter Murmel auf 1,1er Basis mit Audi TT-Armaturenbrett und Hinterachse) Auf Treffen habe ich noch Andere gesehen, aber auffällig viele aus dem Vogtland.
Es wird also für die Prüfer Kein Problem sein TÜV-mäßig zu Argumentieren, das ein Kuchenblech durch die vorhanden Kennzeichenbeleuchtung nicht vollständig angestrahlt würde.
Ein kleines Motorradkennzeichen (Ich meine nicht das Mopedkennzeichen, sonder die Größe, welche an Motorräder vor EZ 1955 angebaut werden dürfen, weil dort das Kuchenblech laut Gesetz nicht ins Gesamtbild passt),würde aber ausreichen ausgeleuchtet werden.