Nein, die Anhängelast spielt dabei keine Rolle, weil das zu ziehende Fahrzeug in der StVZO nicht als Anhänger gesehen wird.
Das zu ziehende Fahrzeug sollte das Gewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. D.h., man könnte durchaus auch eine S-Klasse mit dem Trabser ziehen, was allerdings nicht empfehlenswert ist.
Übrigens, m.greiling, hat der Trabi i.d.R. auch hinten einen Abschlepphaken
Das zu ziehende Fahrzeug ist vom Zulassungsrecht, sofern es denn betriebsunfähig ist, befreit (laut §18 StVZO). D.h., du brauchst weder eine Versicherung, noch eine Zulassung, noch eine Betriebserlaubnis.
Das zu ziehende Fahrzeug ist, wenn keine Fahrlässigkeit vorliegt, im Schadenfall über das Zugfahrzeug versichert. Ausnahme: das abgeschleppte Fahrzeug fährt auf das Zugfzg. auf. Dann haste ein Problem.
Dazu gibt es dieses Merkblatt.
Sollte die Rennleitung dich anhalten und Fragen stellen, kannst du dich auf folgendes berufen:
Abschleppen
... ist das Ziehen eines betriebsunfähigen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur Behebung der Betriebsunfähigkeit, zur Verwertung oder Vernichtung des Fahrzeuges.
Wer's mit allen Paragrafen von einem Lehrbeauftragten für Verkehrsrecht wissen möchte, kann hier klicken.
Fazit: Hin fahren, Seil oder sicherheitshalber Stange ran und weg mit dem Teil.