Beiträge von Postkugel

    Das ist alles eine Kostenfrage, wenn man gewerblich und nicht "privat" rechnet. Meine Frau darf bspw. den eUp derzeit nur innerstaedtisch nutzen (wobei sie die meisten Termine ohnehin umwelt- und gesundheitsfreundlich fusslaeufig erledigt). Ganz einfach, weil die Reichweite im Winter derart einbricht, dass sie bei fast jedem Auswaertstermin nachladen muesste, wodurch zusaetzliche Arbeitszeit entsteht, die aktuell kein Gericht bezahlen moechte.


    Klar, als Privatmensch rechnet man oft anders. Aber ich habe mir bspw. auch angewoehnt, fuer jede Stunde verlorene Freizeit im Geiste 15 Euro anzusetzen. Das mag bei grundstaendig gelangweilten Mitbuergern anders aussschauen, aber zu denen gehoere ich nicht. Und aus diesem Grund ist fuer mich der OEPNV nur selten eine Alternative, weil ich da oft bei der Benutzung noch Geld herausbekommen muesste.

    Tim, ich habe Dich nicht nach Deinem persönlichen Standpunkt gefragt sondern um eine nüchterne objektive Herleitung eines Sachverhaltes gebeten.


    In den wenigen Stunden meiner juristischen Ausbildung habe ich einmal gelernt, Gesetze so zu lesen, wie sie geschrieben stehen. Und im Artikel 26 steht wörtlich:


    "

    Artikel 26

    Pflichten des Fahrzeugeigners

    Der Eigner eines Fahrzeugs, das zum Altfahrzeug wird, muss

    a)das Altfahrzeug unverzüglich an eine zugelassene Verwertungsanlage oder – in den in Artikel 23 Absatz 4 genannten Fällen – an eine Sammelstelle übergeben, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass das Fahrzeug eines der in Anhang I Teil A Nummern 1 und 2 festgelegten Kriterien für die Irreparabilität erfüllt;

    b)der zuständigen Zulassungsbehörde einen Verwertungsnachweis vorlegen."


    Und ein Fahrzeug wird nach Anhang I nunmal zum Altfahrzeug, wenn es zum wirtschaftlichen Totalschaden kommt.


    Ich lasse mich ja gern vom Gegenteil überzeugen, aber nicht durch Meinung sondern durch Fakten, bspw. durch Herleitung eines Ausnahmesachverhaltes. Und nein, es geht mir dabei nicht um Oldtimer, sondern darum, dass mit dieser Verordnung geplante Obsoleszenz staatlich sanktioniert wird.

    Tim, mal nur ein Beispiel. Du hast ein 10 Jahre altes BEV. Sagen wir mal einen eUp. Der Akku ist defekt. Ein neuer Akku kostet 21 TE, der Zeitwert des Fahrzeuges beträgt ein Bruchteil dessen. Lt. Anhang also ein wirtschaftlicher Totalschaden.


    Erkläre mir bitte, dass §26 nicht zur Anwendung kommt.

    Dazu muesste aber jemand "Ursel's Lobbyverein", vornehm als EU-Kommission benannt, mal tuechtig auf die Finger klopfen. Die regieren mit ihrer nur mittelbar vorhandenen Legitimation genau so unverschaemt, wie weiland der Bismarck.


    Nur, wer soll da klopfen? Die Presse arbeitet sich lieber daran ab, dass irgendwo ganz Rechte mit noch Rechteren (?) irgendwo debattiert haben, waehrend der Klüngel in Brüssel und der Tage auch in Davos lustig weiter geht.

    Naja, eine Umtauschpflicht gab es ja schon immer fuer den Fall, dass Passbild und Eigentümer auch vom geübten Volkspolizisten nur noch mit dem Photoshop in Übereinstimmung zu bringen sind ^^

    Unter "normalen" Umständen gilt eigentlich ein Rückwirkungsverbot. D.h., eine einmal unbefristet erteilte Betriebserlaubnis kann nicht mittels Nachschieben von Klauseln, auch nicht durch die "Hintertuer", entzogen werden. Stichwort: Vertrauenssschutz.


    Man kann so etwas ja gern fuer Neufahrzeuge mittels bedingter/befristeter Betriebserlaubnis festlegen. Aber das muss zum Zeitpunkt der Erstzulassung so klar und deutlich formuliert sein. Nennt sich "Bestimmtheitsgrundsatz" und ist fuer die Rechtsstaatlichkeit absolut elementar. Und nein, auch die "Weltenrettung" rechtfertigt in einem Rechtsstaat nicht die Mittel. So etwas ist nur Merkmal klassischer Obrigkeitsstaaten.


    Es ist schon erschreckend, wie man versucht, wichtige Prinzipien des Rechtsstaates einfach so ueber den Haufen zu werfen. Nur, wirklich wundern tut es mich nach der Corona-Zeit nicht. Man hat ja gesehen, welchen Unfug sich die Leute so alles gefallen lassen. Ich erinnere nur exemplarisch an die Maskenpflicht beim Rodeln.


    Das war der Freibrief!

    Erstens beinhaltet der Originaltext ein Vorschlag.

    Wenn ich jedoch den Kontext des Vorschlags lese, ist das Ganze von Rohstoffkreislaufgedanken bei der aktuelle und zukünftige Produktion motiviert. Das ist schon ein anderes paar Schuhe als die Ersatzteilversorgung von Oldtimern, die durch ihre geringe Menge und Kilometerzahl -hoffentlich auch in Brüssel- bekanntlich ein nur sehr geringer Anteil in der Umweltbelastung bilden.

    Solche Vorschlaege entstehen nicht zum Spass.


    Und lass Dich in dem Text nicht von dem orwellschen Nachhaltigkeitsgeschwurbsel der als ausschweifend interpretierbaren Darstellung des Nachhaltigkeitsgedankens blenden.


    Diese Vorlage ist nichts anderes als staatlich sanktionierte Obsoleszenz. Ein Freibrief fuer Fahrzeughersteller, die Karren edlen Wagen einfach abzuschalten: Wenn der Akku eine bestimmte Restkapazitaet unter- oder Alter ueberschreitet, dann sagt die Software (freilich aus Sicherheitsgruenden ;) ) Aus die Kiste! Und einen neuen Akku gibt's dann nur sauteuer vom Originalhersteller (wirtschaftlicher Totalschaden, weil als Hersteller bestimme ich den Preis!) oder gar nicht ("ihr uraltes Modell!"). Und schwupps, ist das schoene Auto entsorgungspflichtiger Muell. Kann einem Fahrzeughersteller etwas besseres passieren? Richtig!. Und deshalb machen die da mit.


    Genau wie man das schon aus dem IT-Sektor kennt, entscheidet der Hersteller in seiner schier grosszuegigen Gnade, wie lange DU ein Fahrzeug nutzen *darfst*. Nur das es dabei nicht um einen Computerdrucker fuer 200 Euro sondern dieses mal um einen mittleren 5-stelligen Betrag geht.


    Schoene neue Welt!

    Es sollen dann also sogenannte Scheunenfunde keine Chance mehr auf Wiederzulassung haben?

    So ist der Plan.


    Auch BEV mit defektem Akku werden danach zwangsverschrottet: „Die Reparatur des Fahrzeugs ergibt aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, wenn sein Marktwert niedriger ist als die Kosten der erforderlichen Reparaturen, um es innerhalb der Union in einen technischen Zustand zu versetzen, der ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen war.

    Ich hätte mich ja sehr gewundert, wenn man der anstehenden „Kubanisierung“ des Fahrzeugverkehrs tatenlos zuschauen würde. Aber keine Sorge, die EU passt da schon auf. Zuvor: Der verlinkte Verordnungsentwurf ist für Nichtjuristen erstmal schwer zu „fassen“, da dort viel notwendiges, aber am Kern der Sache vorbeiführendes „BlaBla“ drin steht.


    Deshalb von mir eine Lesehilfe: Wichtig sind die Artikel 26 und 37. Die bitte lesen und verstehen.


    Und dann bitte danach einen Blick in Anhang I, Teil A Nr. 1 bis 3 sowie Teil B Nr. c) werfen. Dort wird definiert, wann ein Fahrzeug zum Altfahrzeug (=Müll) wird, und damit zwangsweise zu verschrotten ist.


    Zitat: „g) seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt.


    Auch Fahrzeuge, deren Tuev mehr als 2 Jahre abgelaufen ist, sind demnach Müll und gehören zwangsentsorgt.🧐


    Viel Spaß 😡


    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52023PC0451

    Wie viel Kohlendioxid (CO2) speichert der Wald bzw. ein Baum


    "Viele Unternehmen aber auch Privatpersonen möchten mit einer Baumpflanzung ihren Kohlendioxidausstoß kompensieren bzw. ausgleichen. Dies ist in Deutschland leider nicht möglich. Die Bundesregierung lässt sich für den Klimaschutz jeden “Baum” anrechnen, so dass eine weitere Bilanzierung eine Doppelanrechnung wäre."


    und


    "Es gibt die Faustformel, dass ein Hektar Wald pro Jahr ca. 6 Tonnen CO2 speichert – über alle Altersjahre hinweg. In den ersten Jahren ist die Speicherung aber sehr gering!

    Wir machen daher keine Aussagen, wie viel CO2 ein Baum speichert."

    Ein absolut lesenswerter Artikel: https://www.achgut.com/artikel…sich_vw_zum_e_affen_macht


    Am interessantesten finde ich den Hinweis auf den Umgang mit Leasingrückläufern bei VW. Warum? Weil sich dahinter ein uralter Bilanztrick versteckt, den zu verstehen es jedoch etwas Wissen auf dem Gebiet der Bilanzbuchhaltung bedarf. Ich veruche diesen mal kurz zu umreisen: Das Stichwort lautet „Kommision“.


    Indem man Waren „auf Kommision“ (was nichts anderes bedeutet, das man unverkaufte Sachen nach einer gewissen Zeit wieder zurücknehmen muss) abgibt, entsteht zunächst eine Forderung, die voll gewinnwirksam ist, ohne das tatsächlich Geld fließt. In dem Jahr, wo man die Ware abgibt, sieht man also - ohne einen tatsächlichen Geldertrag - in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) richtig gut aus. Das liegt darin begruendet, dass mit dem Schreiben einer Rechnung ganz legal und praktisch Geldschöpfung betrieben wird (Forderungen lassen sich ja bspw. auch an Inkassounternehmen verkaufen). Aber wehe, wehe, wenn man dann einige Zeit später die Ware wieder zurück nehmen muss. Dann lösen sich die Forderungen in den Büchern in Luft auf und in dem Moment bricht die Unternehmensbilanz wie ein Kartenhaus zusammen. Dieses Vorgehen war bei edlichen IT-Unternehen am sog. "Neuen Markt" waehrend der sog. ".com-Blase" um die Jahrtausendwende sehr beliebt. Auch ein Grund, weshalb diese dann Mitte 2000 platzte.


    Es gibt da ein paar interessante Dinge, die man nun in der kommenden Jahresbilanz und den Quartalsberichten von VW einmal prüfen müsst. Das ist recht zeitaufwendig, weil man diese im Kontext der vergangenen 5-10 Jahre lesen muss. Denn solche Manipulationen lassen sich - so man im Studium im Fach Buchhaltung nicht nur dünne Bretter gebohrt hat - durchaus erkennen. Aber das sprengt den Rahmen dieses Forums. Haette ich einen Aktienfonds zu verwalten, wuerde ich jetzt Leerverkaeufe von VW-Aktien durchaus einmal ins Auge fassen. Ich wuerde mich jedenfalls nicht wundern, wenn das Land Niedersachsen VW innerhalb der kommenden 3-4 Jahre "retten" muss.


    PS: Jetzt fehlerkorrigiert - die Schmiertastatur vom Tablet ist nervig.

    Nee, unter der kann man m.E. und nach heutigen Masstaeben nicht vernuenftig mittig drunter arbeiten. Und mit der Postkugel komme ich da vermutlich auch nicht drauf, weil die im abgesenkten Zustand noch immer zu "hochbeinig" ist.

    Die Decke hat ca. 25cm Beton. Die Buehne soll dort auch nur gelagert, nicht jedoch benutzt werden. Es steht dort somit kein Fahrzeug drauf, die Decke muss also nur das Eigengewicht der Buehne tragen.

    Eine fest installierte 2-Säulenbühne in einer ausreichend hohen Halle ist sicherlich das Optimum. Habe ich bisher zur Verfügung, aber leider nicht mehr lange.


    In meiner Garage fehlt zum einen der Platz nach oben, und zum anderen ist diese unterkellert, weshalb statisch eine fest installierte Bühne nicht in Frage kommt, weil diese ein entsprechendes Fundament benötigt.


    Also bleibt nur ein ortsveränderlicher Aufbau im Freien bei Bedarf. Ortsveränderlich auch, weil die Bühne über den Winter in die Garage muss, dass diese nicht vergammelt.


    Zur Disposition stehen jetzt Scheren- oder ortsveränderliche 1-Säulenbuehne, wobei Tim's Argumente bezüglich des Querholms unter dem Auto und auch ein Stück weit bezüglich der Kippgefahr für mich schlüssig sind. Denn die Bühne brauche ich ja vor allem dann, wenn ich mal mittig unter einem Auto arbeiten will.


    Zu Gunsten einer 1-Säulenbuehne geht natürlich deren grössere Arbeitshöhe erkauft mit dem Nachteil eines höheren Grundgewichtes.


    @Hycomatheizer

    Wie gut lässt sich denn Deine 1-Säulenbühne verrücken? Das soll ja analog zu einem Hubwagen sein, also vermutlich besser als bei einer Scherenbühne?


    @Tobii0815

    Verstehe ich das jetzt richtig: Wenn Du bspw. beim Trabi an der Vorderachse arbeiten möchtest, dann bleibt dieser mit den Hinterraedern auf den fixierten Klappen stehen und wird am vorderen Schwellerende auf den Gummikloetzen gelagert, wo die "Klappen" nicht fixiert sind und deshalb beim Heben herunterklappen?


    @all

    Das ganze laeuft fuer mich definitiv auf einen Kompromiss heraus, aber der sollte nicht zu faul werden. Ich ueberlege schon, ob ich nicht mal zu TB nach Walsrode fahre und die Buehnen dort leibhaftig ausprobiere.

    Man kann aber die vorderen oder auch hinteren Auffahrrampen arretieren so das sie nicht abknicken sonder waagerecht stehen bleiben. Sieht man auch auf dem Bild.

    Der Trabant bleibt dann aber auf seinen Raedern stehen?

    Ich glaube, wir reden von unterschiedlichen Bühnentypen...

    Die TW 125 M hat keine Rampen, sondern 4 längs- u. querverstellbare Ausleger mit jeweils einem gummibewehrten Drehteller am Ende. Bei maximaler Hubhöhe kann ich unter dem Auto durchlaufen.

    Ja, vermutlich. Ich hatte ganz am Anfang auf eine Scherenhebebuehne verwiesen. Die von Dir genannte TW 125 ist aber auch recht interessant. Nur ist die leider noch schwerer...andererseits natuerlich super komfortabel.

    Ich habe meine vorderen Ausleger immer gerade stehent so das ich nur das Heck mit Gummisteinen unter füttere.

    Praktiziere das schon 2 Jahre und stört mich null. Alle ausführenden Arbeiten funktionieren tadellos.

    Danke fuer Deinen Erfahrungsbericht :)


    Kannst Du das nochmal genauer erklären?