Beiträge von Shadowrun

    Habe ich bei meinem 6-2 auch gemacht.


    Super das Zeug... Abends im Halbschatten das Zelt angemalt ( Rolle ) ...


    Ist dann noch eingetrocknet und zufällig gabs am nächsten Abend nen kleinen Schauer... Schön abgeperlt der Regen...


    Und dann nach ner Stunde Sonne war das Zelt wieder knochentrocken :zwinkerer:

    Also zusammengefaßt:


    man brauc ht einen Hänger mit Reifen junger als 6 Jahre


    und bei manchen TÜVern ggf ne bescheinigung dass die BBH > 80 liegt


    Mehr nicht.


    Man kann sich dann eine 100 km/h Zulassung holen.


    Um dann 100 km/h zu fahren muß das Fahrzeug ABS haben und entsprechend schwer sein ( leergewicht )


    Und zwar beim Anhänger ohne alles ( ohne Bremse ohne Dämpfer ) : Anhängergewicht / 0,3
    mit Bremse und hydraulischen Dämpfern : Anhängergewicht / 1,1 (bzw 1,2 mit zusätzlichen Hilfsmittel [lexicon]A[/lexicon] la Antischlingerkupplung )


    ( Beim Wohnmobil mit Festaufbau .. Also kein Klappfix erniedrigt sich die 1,1 auf 0,8 bzw 1,0 ( mit Hilfsmittel ) )


    Das steht dannn nachher auch im Fahrzeugschein drin... 100 km/h wenns zugfahrzeug min xxx kg Leer wiegt

    Klar aber in Indien oder China wird nicht auf einen steigenden Ölpreis sofort reagiert weil die benzinpreise vom Staat festgeschreiben sind.


    Die Erhöhungen werden also langsam stufenweise durchgegeben... Einzig freut sich da nur der Finanzminister wenn er billig Öl einkaufen kann

    Nein. Das wird zwar ermittelt ( immer ) aber ein wirschaftlicher Totalschaden heißt dass die Reparaturkosten mehr als 20 % über dem sogenannten Wiederbeschaffungswert liegt.


    Kurz gesagt. Wenn der Gutachter ausrechnet man bekommt einen gleichwertigen Trabi mehr als 20 % günstiger als die Repa kostet dann bekommste nur diesen Wiederbeschaffungswert ausgezahlt.... Nicht die Reparaturkosten.

    Steht doch oben:


    Zitat

    TV Stoßmaß sollte 0,25...0,4 sein


    Was ist wenns zu gering ist ??? Na dann weiterschleifen.


    Stoßmaß kannste ja einfach mit ner Fühlerlehre messen ( 4 Eur Baumarkt ).


    Wenn dann die 0,25 Lehre in den Stoß paßt wenn du den Kolbenring in den Zylinder legst ist alles i.O.


    Dann montieren und ab die Post

    Ist natürlich die Frage was für den TÜV bzw den Prüfstand 100 % Stoßdämpfer ist :winker:


    Wobei ich noch nie beim TÜV nen Stoßdämpfertest gesehen habe. Den gibts bei uns nicht.


    Da wird kurz geschaut ob die lecken bzw beim rauffahren auf den Bremsenprüfstand merkt er ob er noch doll nachfedert...


    Sagt er jedenfalls :lach:

    Ich würde den Antriebsstrang immer "lagern" und nicht fest verbinden einfach weil immer vorbrationen und Bewegung da ist.


    Klar beim E- Motor weniger aber wozu abschaffen was Geräusche und Vibrationen vermindert

    Wieso regst du dich auf.


    Das es ein wirtschaftlicher totalschaden ist war doch abzusehen
    ( Stundenlohn fürs Reparieren / Lackierung vom Fachmann )


    Da ist doch klar das der Wert des Autos die Reparatur schnell den Wiederbeschaffungswert übersteigt.


    Und der wird dir dann halt erstattet.


    Totalschaden heißt nicht das du nix bekommst.


    Wie gesagt nen Gutachter kommen lassen und nen Gutachten erstellen. Problem jetzt du hast es ja schon repariert.


    Du hast dabei die freihe Gutachterwahl. Du hättest auch deine Versicherung anrufen können die sollen einen Ihrer Gutachter schicken

    Hat er - siehe Beitrag... :winker:


    Wenn's schlecht läuft, büßt man auf diese Art ordentlich Geld ein...


    Ok atte es überlesen... Na ja mal sehen was rauskommt.


    Aiuto putzen / hier und da verschönern... Aber Fimger weg vom Schaden...


    Na ja wird sich dann ja zeigen

    Soviel ich weiß, bekommt man den Führerschein nur weggenommen, wenn man Punkte bekommt, was doch bei nem Unfall relativ selten ist...wenn sie in Graben gefahren ist und nix weiter passiert ist, bekommt man auch keinen Führerscheinentzug!
    Aber am WE kommst du Dirk???

    Falsch. Alle taten ohne Punkte da passiert gar nix
    Bei Taten mit Punkten ( Unfall mit Sachschaden schnell gegen §1 Stvo verstoßen --> Pkte...) gehts zum Aufbauseminar.
    Das kostet 400 Eur aber man muß nur teilnehmen nix bestehen... Dann wird die Probezeit verlängert auf 4 Jahre das wars.


    Passiert in den folgenden Jahren wieder ein Unfall wird man ermahnt.... Dann wieder einer muß ist der Lappen für 3 Monate weg und man muß ggf zur MPU....


    kann man alles da nachlesen: http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeit.php