moin,
habe mal gehört das ein fahrzeug nur sowas haben muss wenn es ab werk in "serie" damit ausgestattet wurde. dann muss man es immer dran haben. habe einen 86er trabi ohne nsl und rfsw. habe bisher keine mängel vom tüv oder anderen bekommen.
gab es da nicht mal einen stichtag ab dem alle neufahrzeuge mit den leuchten ausgestattet werden müssen (glaube 1.9.1990), und dann auch immer dran haben müssen? werde morgen mal bei der dekra nachfragen um 100%ige sicherheit zu haben.
also dann bis morgen und beste 2-takt grüsse vom chefmechaniker