Beiträge von Murphy

    verstehe ich nicht ganz. Die Kupplung muss getauscht werden, wenn sie verschlissen ist. Dann gehen aber die Gänge leicht rein, nur ich habe keinen Kraftschluss mehr.
    So wie ich das lese, hat sich der Bowdenzug gelängt. Passiert, wenn ein oder mehrere Äderchen reißen. Also Bowdenzug wechseln.


    Neuer Motor.. naja, wers braucht, neue Kupplung, schön. Wenn ich jetzt die Kupplung wieder einstelle, funktioniert vorerst alles. Es wird aber nicht lange dauern und der Bowdenzug ist wieder ein Stück länger geworden. Und schon trennt die neue Kupplung wieder nicht.


    Irgendwann reißt dann das Seil und ich stehe irgendwo in der Wallachei herum..........

    Es gibt Vorsetzzeichen und Nachsetzzeichen. Die ersteren erklären die Bauart näher, die zweiteren Ausführung und Toleranzklasse.
    Z ist z.B. ein mit Plastescheibe einseitig geschlossenes Lager, ZZ demzufolge beidseitig. C2 oder C3 geben die Toleranzklasse der Lagerluft an. In den Trabant gehören C2 ( eingeschränkte Lagerluft )


    An sonsten hab ich da eine recht aufschlussreiche Tabelle gefunden... http://www.fachlexika.de/technik/mechatronik/lager.html

    und dann vergiss bitte ganz schnell, wie schnell dein LKW so fahren kann. Dürfen darf er 80km/h. Der Hänger mit Sicherheit nicht schneller. Ein kleiner Bonus wird toleriert.


    Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass eine solche, von dir vorgestellte Kombination auch das Interesse der Ordnungshüter weck, vor allem, wenn du so mit 90 Sachen +X unterwegs bist, um mal schnell einen anderen Lastzug wegzustecken. Der andere fährt nämlich auch knapp 90.....

    meinen Glückwunsch an TV P. 105 wollen erst mal erreicht werden und dann noch diese jugendliche Erscheinung. Yopi wäre stolz.


    Naja, Standard auch..... vielleicht liest er ja heimlich mit.

    und um genau diesen Schlauch anstecken zu können, hat man die neue Attrappe gebaut. Also neue Attrappe und altes Hasengitter, oder die alten Teile einfach Leuten überlassen, die auch das passende Auto dazu haben.

    Wenn sich der Pfefferkuchen auf die eine Stelle beschränkt, dann heraustrennen, Reparaturblech fertigen und einschweissen. Am besten auf der Kippvorrichtung.


    Stellt sich aber heraus, dass der oder die Schweller mehrere Stellen arg dünnen Bleches haben, dann wird wohl ein Komplettwechsel fällig werden.


    Aber machbar ist das...

    Den TÜV- Mann kannste in der Pfeife roochen. Es ist so wie TV P schreibt. Entweder hat das Auto ne EU- Zulassung in der automatisch auf die entsprechende AHZV hingewiesen wird, oder sie wird eingetragen.


    In den DDR Papieren wurde ausdrücklich auf die Bauartgenehmigte Kupplung mit entsprechender KTA-Nummer hingewiesen. Somit war entsprechende Kupplung eintragungsfrei.
    BRD-Papiere, wo diese nicht eingetragen ist muss dieses gemacht werden, da es eben keine EU Regelung gibt. Die bereits eingetragenen Anhängelasten geben nur an, was möglich ist. Dass die AHZV auch Typgerecht ist und ordnungsgemäß angebracht die Eintragung zur AHZV.


    Die Kosten dafür sind überschaubar und sollten nicht gescheut werden, weil sonst jeder Polizeibeamte, auch die von der Bereitschaftspolizei ( die eigentlich keine Ahnung haben ) das Auto still legen. BE erloschen ... heißt das.



    @ Flips .... ich bot dir schon Hilfe in L an.....

    da kommt die profane Frage nach technischen Daten eines Aggregates und schwupps, den 2. Beitrag tiefer kommt die Frage nach dem besten Preis.... :S


    Wie Heckman schreibt ist der Preis eh Ansichtssache des einzelnen. Nur fürsolche Dinge gibt es doch auch schon ein eigenes Thema hier im Forum.
    Und jeder Händler auf dem Wochenmarkt weiss, was er für seinen Kram haben will und wo seine Schmerzgrenze liegt.
    Und nein, ich brauche den Motor auch nicht. Es gibt doch aber genug Verkaufsplattformen... :rolleyes:

    Ein Grund für die überwiegend pastelltöne war auch das Nichtvorhandensein entsprechender Pigmente für die Herstellung der Farben.
    Diese (vor allem für kräftige Farben) mussten gegen Devisen importiert werden. Und da der Automobilbau weit hinter den Schwermaschinen- allgemeinen Maschinenbau, sowie andere Gewinnbringende Industriezweige zurückgestellt war, wurden für solchen Firlefanz wie bunte Farben kein Geld ausgegeben.


    Das gleiche gilt auch für alle anderen Farben. Wie eben Fassadenfarben.... Ich selbst komme aus dem Druckmaschinenbau und arbeitete im Kundendienst in den Druckereien. Für die Herstellung der Tageszeitungen wurde schon lange auf den Farbanteil verzichtet. Ich glaube mich zu erinnern, dass die LVZ rot, die Magdeburger Volksstimme, Volkswacht Gera blau und auch ND, Junge Welt rot bis in die 70er Jahre einsetzte. Nur zu Feiertagen, wie dem 1.Mai z.B. wurde überhaupt eine Zweitfarbe zum Kontrast und Hervorheben eingesetzt.

    Der TÜV macht nicht unnötig Ärger, der darf das gar nicht abnehmen. Im Osten Deutschlands ist dafür die DEKRA zuständig.
    Unwissende hinschicken ist auch Quatsch, denn die können nicht erklären, was da verbaut ist und werden umgehend zurück geschickt. Dumm stellen hilft nicht viel.
    Als Eigner des Fahrzeuges solltest du dich dem Prüfer stellen. Ich gehe mal davon aus, dass nicht nur der Bügel vorne glänzt, sondern auch das Fahrgestell, Bremsen und ein allgemein ordentlicher Wartungszustand erkennbar ist. Erst nach erfolgreicher gesamttechnischer Abnahme widmet sich der Prüfingenieur überhaupt deinen An- und Umbauten. Und erklärt er dir auch umfassend, was möglich ist und was nicht StVO/StVZO konform ist und dir gegebenenfalls bei einer Verkehrskontrolle auf die Füsse fallen wird. Bis hin zum Erlöschen der BE ist da nämlich alles möglich. Dann bist du wieder auf dem Weg zur DEKRA mit einem Mängelschein, nur um die Kiste überhaupt wieder zugelassen zu bekommen.

    ich würde als erstes die Innenverkleidungen abnehmen, um den Gesamtschaden zu beurteilen.


    Sollten die Klebeflächen aber gerissen sein, so wird eine Demontage unumgänglich, da zum einen Feuchtigkeit in die Flächen dringt und zum anderen die gesamte Karosseriesteifigkeit leidet.

    Bullenfänger Einzelabnahme bei der DEKRA. Anders geht es gar nicht. Da diese Dinger unter Umständen gefährlich bei der Berührung mit Fussgängern und Radfahrern sind, wurden die verboten.


    Hier ist sicherlich der Ermessensspielraum des Prüfers wichtig. An sonsten geht EU Recht vor deutschem Recht und da musst du nur mal googlen.

    mir scheint, daß die Polizei und auch die Gerichte auf Zeit hinarbeiten.
    3 Anzeigen (mich persönlich mitbetreffend) wegen Parkens in der UWZ wurden vom Amtsgericht eingestellt, da das O-Amt keinen Fahrer nachweisen kann und der Halter nicht automatisch haftbar gemacht werden kann.


    Für das Fahren in der UWZ kenne ich bis jetzt nicht ein einziges Verfahren. Ich denke mal, sollte sich in einem Jahr der ganze Unfug beweisen, dann kämen hier einige Forderungen auf die Bestrafer zu...


    Wer erwischt wird und zahlt hat Pech, wer sich wehrt kommt erst mal so durch. Hier wird die Zukunft zeigen, bis zu welchem Maß die Vergehen dann geahndet werden. Sicherlich weiss der Gestzgeber selbst von dieser unsinnigen Massnahme. Aber Gesetz ist Gesetz.