.... und welche Versicherung bezahlt da im Ernstfall? Die Rechnung möchte ich nicht bekommen...
Ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen ist auch nicht zugelassen, darf aber im Stassenverkehr bewegt werden. Ein Fahrzeug ohne Papiere und Kennzeichen ist für den öffentlichen Straßneverkehr überhaupt nicht zugelassen. Selbst für die Fahrt zum TÜV, zur Zulassungsstelle, habe ich amtliche Fahrzeugpapiere, eine vorläufige Deckungszusage der Versicherung, und nur zu diesen Zwecken ist es auch erlaubt. Nicht zur Überführung irgendeiner Leiche....