Beiträge von Icke

    Der Test von der TU-Berlin wurde mal in einer KFT veröffentlicht. Leider habe ich die Nummer, Seite etc. gerade nicht zur Hand.


    Der NOx-Wert beim Trabant liegt mit 0,5 g/Test weit unter dem von Ottofahrzeugen mit US-Kat (Schlüsselnummer 01), die jetzt nachträglich über die sog. Kennzeichenverordnung ebenfalls eine grüne Plakette bekommen.


    Mein Verfahren ging zwischenzeitlich weiter...


    Mit Fax vom 23.11. habe ich den Antrag beim Bezirksamt Pankow, Straßenverkehrsbehörde, Tief 5, aufrechterhalten. Vorweg, der Bescheid stammt ebenfalls vom 23.11.!


    Hier das Fax:


    Sehr geehrter Herr Thiede,


    es ist nicht korrekt, wenn Sie im vorliegenden Fall pauschalisierend aufführen, dass für private Fahrten nur für Schwerbehinderte und Berufspendler eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.


    Wie bereits ausführlich im Antrag geschildert wurde, ist eine Abwägung zwischen dem notwendigen Schutz der Bevölkerung vor der gesundheitsschädlichen Luftbelastung und unserem Einzelinteresse nicht durchzuführen, da der Trabant die Abgas-Grenzwerte für NOx und PM10 einhält.


    Der Trabant mit seinem Zweitaktottomotor ist ein Sonderfall, den Sie nicht mit einem Viertaktottomotor ohne Katalysator vergleichen können und dürfen. Ich bitte Sie daher inständig höflich nicht das von der Senatsverwaltung zur Verfügung gestellte Ablaufschema, welches Ihnen als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt wurde, blindlings anzuwenden, da dieses für den Normalfall konzipiert wurde.


    Die gültigen Rechtsnormen offenbaren Ihnen ein Ermessensspielraum, den Sie auch anwenden müssen.


    Voraussetzung:
    Das Fahrzeug
    • ist technisch nicht nachrüstbar,
    • ist wirtschaftlich nicht nachrüstbar,
    und
    • Das Fahrzeug wurde vor dem 1. März 2007 erstmalig auf den Antragsteller zugelassen


    Diese Voraussetzungen liegen eindeutig für eine Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vor.


    Der letzte, nachstehende Passus ist gesondert zu betrachten


    • Der Verkehr mit dem ungenügenden, eigenen Fahrzeug ist aus unaufschiebbaren und überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls oder aus überwiegenden und unaufschiebbaren Interessen des Einzelnen erforderlich. Dazu gehören insbesondere gesundheitliche Gründe, Gleichstellung mit Schwerbehinderten „aG“, Leerfahrten nach Transport von Behinderten.


    Da der Trabant technisch die Anforderungen der NOx- und PM10-Werte erfüllt bzw. den Zielen der Umweltzone gerecht wird, kann im Umkehrschluss ein öffentliches Interesse an der Einhaltung der PM10- bzw. NO2-Grenzwerte formalrechtlich nicht als Argument für die Nichterteilung einer Genehmigung gem. § 40 Abs. 1 S. 2 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV herangeführt werden. Härteklauseln (Schwerbehinderung, Berufspendler) sind nicht zu berücksichtigen, da sie nicht mit dem öffentlichen Interesse abgewogen werden müssen, da, wie bereits ausgeführt, das Befahren der Umweltzone mit dem Trabant das öffentliche Interesse an der Einhaltung der PM10- und NOx-Grenzwerte nicht beeinflusst oder stört.


    Somit verbleibt unser Individualinteresse bzgl. der Nutzung des Fahrzeuges in der Umweltzone entsprechend § 40 Abs. 1 S. 2 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV allein im Vordergrund. Einer Genehmigung steht formalrechtlich somit trotz (rechtsfehlerhaftem) Verweis auf die Kennzeichenverordnung bzw. auf die 35. BImSchV nichts im Wege.


    Kurz: Warum soll „der Trabant bestraft werden“, wenn er doch gar nicht die NOx- und PM10-Belastung rechtlich wesentlich verursacht?


    Unseren Antrag halten wir daher aufrecht.


    Mit freundlichen Grüßen


    Und hier die Antwort bzw. der Bescheid:


    Ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom 19.11.2007 und muss Ihnen zu meinem Bedauern mitteilen, dass ich aus folgenden Gründen nicht in der Lage bin, diesem statt zu geben.


    Nach den Richtlinien der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz können Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone (private Nutzung)nur unter besonderen Bedingungen für Schwerbehinderte und Berufspendler erteilt werden. Für andere private Nutzer kommt eine Ausnahme dagegen grundsätzlich nicht in Betracht.


    Diese Entscheidung ist gebührenpflichtig. Gemäß §5 der Umweltschutzgebührenverordnung (UGebO) in Verbindung mit der Traifstelle 2132 der Anlage 1 zu §1 der UGebO ist im vorliegenden Fall eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten. Dieser Betrag ist innerhalb von 2 Wochen…….


    Rechtsbehelfsbelehrung…..


    Möge jeder selbst die Arbeitsweise der dort befassten Mitarbeiter anhand des vorliegenden Bescheides und der Vorgeschichte beurteilen. Hier meine voraussichtlich Antwort, wobei ich den Verteiler etwas umfassender deklarieren werde:


    Sehr geehrter Herr Lehmann-Tag!


    Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 23.11.2007 über die Ablehnung der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Verkehrsverboten einer Umweltzone nach der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV).


    Vorab meiner Begründung möchte ich meinen Unmut über die von Ihnen ausgeführte Bearbeitungsweise äußern. Sowohl Ihr „Infoschreiben“ vom 19.11. als auch Ihr Bescheid vom 23.11.2007 zeigt mir die Verwendung von Textbausteinen auf, nicht aber die inhaltliche Auseinandersetzung mit meinem Antrag, der mit Schreiben vom 14.11. und nicht, wie Sie im Bescheid formulieren, mit Schriftsatz vom 19.11.2007 gestellt wurde. Diesen Formfehler möchte ich nicht weiter kommentieren, da es sich lediglich um eine offenbare Unrichtigkeit handelt - erwähnen aber schon.


    In Ihrer Begründung zur Ablehnung nehmen Sie keinerlei Bezug auf meine Argumentation.


    Ihr Bescheid bleibt damit zum gestellten Antrag unbegründet, wobei es sich dabei nicht mehr um einen lapidaren Formfehler handelt.


    Wie ich bereits in meinem Antrag ausführlich und umfangreich geschildert habe, sind die Härteklauseln (Schwerbehinderte, Berufspendler) - um Ihnen mal etwas Rechtskunde nahe zu bringen - in §1 Abs. 2 der 35. BImSchV eingeflochten worden, um das sog. Individualinteresse an der Nutzung eines ungenügenden Fahrzeuges mit dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der NOx und PM10-Grenzwerte, zu der die Umweltzone geschaffen wurde, abzuwägen.


    Wie im Antrag dargelegt, gibt es aber hier nichts abzuwägen, da der Trabant nachweislich NOx und PM10 EU-grenzwerttechnisch einhält bzw. abgastechnisch nicht verursacht.


    Der Trabant gilt unter Berücksichtung der vorliegenden Tatbestände rechtsbegrifflich nicht als ungenügendes Fahrzeug, womit man erst gar nicht zur weiteren Subsumtion des Abs. 2 kommt. Auch wenn man fehlerhaft weiterführend den vorliegenden Sachverhalt unter Abs. 2 subsumiert bleibt das vorhandene individuelle Interesse bei der Ermessensfindung allein bestehen. Somit muss eine Genehmigung erteilt werden.


    Das derartige Fallkonstellationen bestehen und nicht hinweggedacht werden können zeigt übrigens auch Ihre Formulierung „grundsätzlich“. Hier ist aber der sog. Grundsatz bzgl. der Schwerbehinderung sowie Berufspendler und der damit verbundenen Beurteilung zur Genehmigung einer Ausnahme nicht anzuwenden.


    Wenn die von Ihnen erwähnten Richtlinien der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz derartige Gegebenheiten nicht umfassen, so müssen sie als unvollständig betrachtet werden.


    Um ggf. meinen Widerspruch weitergehend begründen zu können, bitte ich vorab weiterer Entscheidungen Ihrerseits um Übersendung der in Ihrem Bescheid vom 23.11.2007 genannten Richtlinien in vollständigem Umfang, die Sie bei Ihrer Ermessensausübung – soweit dies überhaupt erfolgt ist – sowie Entscheidungsfindung angewandt haben.


    Vielen Dank.

    Ups...hier hat sich ja was verändert.....erstmal *klarkommen*


    Soooo....


    Mit 4-seitigem Schreiben habe ich meinen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Verkehrsverboten einer Umweltzone nach der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes am 16.11.2007 (Freitag) zur Post gebracht.



    Mit Schreiben vom 19.11. (Montag) !! erhielt ich vom Bezirksamt Pankow von Berlin folgende Antwort:



    Die von Ihnen dargelegten Gründe rechtfertigen keine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone Berlin, eine positive Entscheidung kann daher nicht in Aussicht gestellt werden.



    Bei Benutzung des Fahrzeuges für private Fahrten kann unter bestimmten Voraussetzungen für Oldtimer, Schwerbehinderte und Berufspendler eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kommt eine Ausnahmegenehmigung dagegen grundsätzlich nicht in Betracht.



    Hierbei handelt es sich um eine gebührenfreie Auskunft. Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, ob Sie dennoch Ihren Antrag aufrechterhalten. Die Bearbeitung wäre dann gebührenpflichtig. Wenn ich innerhalb von vier Wochen keine weitere Nachricht von Ihnen erhalte, betrachte ich Ihren Antrag als erledigt.



    Schön, dass man sachbezogen auf meine Argumentation eingegangen ist. Hat ja auch lange gedauert.


    Es ist so lächerlich. Keinerlei Bezugnahme auf meine Argumentation. Allein die Laufzeit zeigt mir auf, dass man sich mit meiner Begründung überhaupt nicht auseinandergesetzt hat.



    Auch wenn man sich auf die sog. Kennzeichenverordnung stützen muss, so offenbart das Bundesimmissionsschutzgesetzt der kommunalen Behörde eine Ermessensentscheidung. Es ist völliger Blödsinn mit der Argumentation von Schwerbehinderung und Berufspendler zu kommen.
    Die Umweltzone hat zum Ziel, die Einhaltung der PM10 und NOx-Grenzwerte. Beides beeinflusst der Trabi nicht im negativen Sinne. Das ist auch durch Messungen der TU Berlin, die 1989/1990 durchgeführt wurden, belegt (0,5g/Test NOx). Insofern ist überhaupt nicht zwischen einem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der Grenzwerte und dem Individualinteresse (Schwerbehinderung/ Berufspendler) abzuwägen. Der Trabi stört nach den tatsächlich vorliegenden Gegebenheiten die Ziele der Umweltzone nicht.



    Auch gilt der Trabi abgastechnisch tatsächlich nicht als ungenügendes Fahrzeug (rechtsbegrifflich). In der Auslegung der Rechtsnormen, Verordnungen und deren Tatbestände kommt man allein danach nicht zur genannten Abwägung.



    (Mal schnell dargelegt, da ich zurzeit per Handy ins Netz gehe - teuer...uahhhh)
    Ich kämpfe weiter!



    PS: @Bezirksamt: Wenn Formtexte, dann bitte auch inhaltlich vollständig. Wonach richtet sich die Gebühr (Rechtsgrundlage)? Höhe? Danke für Ihr auskunftsträchige Schreiben!


    Ich bin selbst Beamter, aber wenn ich sowas lesen muss, dann kann ich den Missmut der "Nichtbeamten" nur gut verstehen.
    Verarschung pur.

    rainman: Mein Vorschlag zu eurem Vorschlag, lasst doch das Kreuz weg oder lasst euch was für alle DDR-Fahrzeuge ein allgemein gültiges Logo einfallen. Zumindest scheint Ihr ja für das IFA-Logo eine Lizenz zu haben. Warum nicht das? Damit hättet Ihr einen weiten Kreis der DDR-Fahrzeugfans eingeschlossen.
    Als Slogan:


    1: "Gegen Fahrverbot",


    2: "Gegen (staatliche) Bevormundung" o. "Gegen Zwangsverschrottung" ("Zwangsstilllegung"),


    3: "Für Kulturguterhaltung".


    Für etwas sein, klingt auch immer gut.


    Zumindest wäre es schön, wenn wir in der IFA-Szene zu einer Alternative finden könnten.

    Information von http://www.fahrberot-kulturgut-berlin.de


    ....haben wir, wie in den letzten Tagen angekündigt, den Verein "Mobiles Kulturgut Berlin e.V. gegründet.......


    Das Ziel unseres Vereins ist es, in diesem Jahr mit dem uns dann zur Verfügung stehenden Mitteln Gutachten erstellen zu lassen. Damit wollen wir aufzeigen, daß die Zone in ihrer jetzigen Form rechtlich und umwelttechnisch nicht zu halten ist. Dafür gibt es sehr gute Ansätze. Falls das nicht den erwünschten Erfolg bring können wir dann im nächsten Jahr vor Gericht ziehen.


    Des weiteren haben wir so die Möglichkeit, auch mal für unsere Sache zu werben und unsere Argumente verbreiten. Zur Zeit hängt alles an wenigen und so einfach Sachen wie der Druck von Plakaten ist immer eine Frage, wer bezahlt das dann.


    Wir hoffen in den nächsten Monaten mehr als tausend Mitglieder bekommen zu können; wir brauchen diese Menge an Leuten, da wir unsere Kasse gut füllen müssen. So ist es halt: Je mehr Geld man zur Verfügung hat, umso mehr können wir auch dagegen halten.


    Der Mitgliedsbeitrag ist auf ? 50 ,-- im Jahr festgelegt worden, wer uns fördern mag kann sich mit ? 100 ,-- beteiligen. Wer nicht Vereinsmitglied werden möchte wird gebeten zu spenden!


    Das auf die schnelle


    Viele Grüße und schöne Ostern


    Ralph Boßhammer


    -Satzung und Anmeldeformular kann erfragt werden-

    Als Inhaber von Trabantserie.de muss ich mal Danny ergänzen, da es sonst zu Missverständnissen kommt


    Mit SRI 06/64 meinte er die entsprechende Nummerierung des Sachsenringinformationsdienstes.


    Darin ist vermerkt, dass für das Jahr 1964 Hycomatbauten im Rahmen einer 0-Serie angedacht waren und sicher durchgeführt wurden. Also nicht, das hier schon groß in Serie produziert wurde. Es ist also sehr gut möglich, dass 1964 ein Hycomat die Werkhallen verließ.


    Und es ist nicht völlig auszuschließen, das Du einen davon hast oder auch nicht.


    1965 ging es da im Rahmen des Sonderwunsches schon konkreter (Serie) los und die Motoren waren auch gesondert gekennzeichnet.


    Siehe: http://www.trabantserie.de/html/1965.html


    Dort findet Ihr auch die Sachsenringinformationsdienste (SRI).

    franzderkaiser: So einfach ist das nun auch nicht. Was ist mit den "Alt"-Dieselfahrzeugen ohne bzw. ohne anerkanntem Rupartikelfilter, die mit einer Strafsteuer belegt werden?


    Die Antwort hast Du selbst geliefert.


    "Malus: wer nicht nachrüstet zahlt eine zusätzliche Kfz-Steuer von € 1,20 / 100 ccm Hubraum ab 1.April 2007 bis 31.03.2011".

    Die Formulierung "flächendeckendes Fahrverbot" dürfte wohl in meinen Augen eher als Mittel zum Zwecke der postiven Entscheidungswilligkeit beim Kunden gewertet werden. :zwinkerer: Geschickt formuliert "kommen sollte".


    Bei einer Nachrüstung sollte man auch auf das Alter des Kats bzw. dessen Laufleistung achten. Wenn diese länger als fünf Jahre verbaut waren oder für mehr als 80.000 Kilometer gelaufen sind, muss lt. Gesetz als zwingende Voraussetzung zusammen mit der Rußpartikelfilternachrüstung ein neuer Kat verbaut werden. Wird natürlich dann auch teurer.


    Die Nachrüstung muss eingetragen werden, wobei die emissionsbezogene Schlüsselnummer bleibt.


    Das Gesetz, welches am 1. April 2007 in Kraft trat, beinhaltet die Förderung der Nachrüstung eines bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassenen Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter der Partikelminderungsstufen PM1 bis PM4.

    Icke fand den Kampf auch einfach super und habe gespannt mitgefiebert. Die Nacht davor, als Raab sich malwieder zum Appel der Nation gemacht hat, bin ich eingeschlafen. Nicht mal den Beginn habe ich mitbekommen.


    Maske hat nunmal eine alte Erfolgsbilanz und so spannender war es zu sehen und mitzufühlen, ob er nach langer Zeit daran wieder anknüpfen kann. Und er hat es sich in erster Linie selbst gezeigt, ja. Und daher sollte man ihm die emotionale Körpersprache und die Worte nicht übel nehmen. Es war einfach ein Ausdruck der Freude. Das ist man sonst von ihm nicht gewohnt. Um so mehr zeigt es, das es eine Herzenssache war.


    Geld regiert nunmal heute die Welt und da sind Sponsoren nunmal wichtig, die ihm schlussendlich hierbei bzgl. Möglichkeit und Durchführung geholfen haben. Warum also kein Dank in diese Richtung?


    Maske ist kein schlechter Mensch. Allein dafür meine Glückwünsche und sekundär zum Sieg.

    Siehe www.trabantforum.de/ubb/Forum5/HTML/002636_5.html


    Zitat

    Icke: Ich denke, dass die Organe und zust. Behörden nix in der Hand haben, da keine amtliche Plakette (Ergänzung: Mit nachgemachten fälschungssichernden Elementen etc. entsprechend der Originalplakette) und auch keine Schadstoffgruppeneinteilung (2, 3 oder 4) erkennbar und ausgewiesen ist. Insofern ist eine Irreführung tatbestandlich m. E. nach ausgeschlossen.
    Des Weiteren zeigt das Gesamtlayout einen Protestbanner und in der Gesamtheit nicht die Vortäuschung einer vorhandenen "grünen Plakette" und damit einer Schadstoffgruppeneinteilung in 4 nach der Plakettenverordnung und damit wiederum die Erlaubnis Fahrverbotszonen befahren zu dürfen.


    Ich selbst sehe für mich also kein Problem. Kann aber nicht ausschließen, dass man sich evtl. rechtfertigen muss.


    Ich fahre tagtäglich durch Berlin, tagtäglich begegnet mir die Polizei 2, 3 oder 4-mal. Bisher null Kontrollen. Ich hoffe ja immer auf eine Kontrolle und wäre gespannt auf deren Argumentation, wenn überhaupt.


    Zitat

    b1000mike: Wo die Grüne Plakette Raus kam bei www.fahrverbot-kulturgut-berlin.de habe ich die gleich aus gedruckt und von hinnen ans Fenster geklebt bin schon in einer Polizei Kontrolle gekommen zur Plakette habe sie nix gesagt nur gestaunt.
    Wo sie mir meine Papier wider gegeben habt, hat er nur noch gesagt.
    Kämpft weiter da gegen an. Gegen das Fahrverbot es währe schade wen die ganzen Oldtimers nicht mehr Fahren dürfen.


    PS: Anne, Du hattest mich ja wegen der Druckerlaubnis angemailt. Von wem hattet Ihr jetzt die Genehmigung? Vom Urheber direkt oder von www.fahrverbot-kulturgut-berlin.de ?

    Selbst mit Trabi-Kat gibt es für "Trabi-Safari" in Berlin lediglich eine 18-monatige Ausnahme.


    Senatstext bzgl. Ausnahmeregelungen:


    www.berlin.ihk24.de/produktmarken/innovation/anlagen/Anlagen_Immissionen/Ausnahmereg_07-03-20_Eckpkt.papier.pdf


    Wer 1.2 genau liest, wird über das und sowie über Punkt 2 nach dem "und" stolpern. Danach dürfte es weiterhin schwierig sein, überhaupt für den Trabi/ Wartburg eine Ausnahme zu erhalten. PS: Da das "und" gesetzestechnisch unterstrichen wurde, gilt es für beide Oder-Varianten!


    Trabi-Safari in Berlin kann wahrscheinlich für 18 Monate erstmal aufatmen (s. 2.2 Abs. 2).


    Leider lässt sich die Frage noch nicht sicher beantworten, ob nach den 18 Monaten schluss ist oder nicht. Hierzu wird unterschiedlich berichtet. Wenn man aber dieses Eckpunktepapier in der Gesamtheit betrachtet, so stellt es für mich lediglich eine Übergangsvorschrift dar. Somit könnte es mit hoher Wahrscheinlichkeit sein, das nach 18 Monaten Ende ist, da man innerhalb der Frist ja die Möglichkeit hatte bzw. die Möglichkeit gegeben wurde, durch Neukauf etc. Abhilfe zu schaffen. Siehe hierzu als Vergleich die (längeren) Fristen für das Gewerbe.

    franzderkaiser: Sehe ich auch so. Der Hersteller ist aber auch in der Pflicht, dann entsprechende Nachweise zu führen. Aus Kostengründen wird er dies aber nicht tun und so werden wir weiterhin keine Möglichkeit haben, 1. etwas für die Umwelt zutun und 2. dies gleichzeitig entsprechend anerkannt zu bekommen. Überzogen dargestellt zwingt uns die Wirtschaft als auch die Politik ins Aus und lässt uns schlussendlich keine Wahlmöglichkeit. Würden wir einen Kat einbauen, so würde uns das Gesetz dennoch den Finger zeigen.


    Dies ist aber ein guter Ansatzpunkt, um genau hier das Unrecht aufzuzeigen.


    Ich würde mir sofort einen Kat einbauen, wenn er technisch auch voll funktionsfähig wäre und dies auch steuerrechtlich und fahrverbotsmäßig anerkannt werden würde.


    Aber so, wie die Gegebenheiten jetzt sind, werde ich gezwungen, überspitzt dargestellt, meinem Trabi irgendwann Sterbehilfe zu leisten.


    Ob es nach 18 Monaten ist (Ausnahmeregelung) oder nicht, liegt an uns bzw. den Betroffenen, die möglicherweise daran vorab noch etwas ändern können.


    Das ist, wie wenn man einen Beinamputierten, dem auch die Arme genommen worden sind, mit einem Adaptivrollstuhl mit Rädern! versorgt, aber gewollt nicht berüksichtig, das er dennoch so keinen Handlungsspielraum hat. Die Option der Mobilität bleibt ihm weiterhin verschlossen.

    Info der Berliner Initiative:


    Hallo und guten Tag, vor ein paar Tagen ist die Entscheidung über Sonderregelungen bekannt gegeben worden. Da einige die Regelung als Sieg unserer Arbeit bewerten, möchte ich dazu diesen Kommentar ablassen.


    Die Regelung hätte noch schlechter ausfallen können. Das ist war. Sie ist aber für die meistens von uns nach wie vor eine Zumutung, vernichtet die Möglichkeit unser Hobby weiter auszuüben und wird einige schwere Einschnitte für uns bedeuten.


    Zuerst möchte ich aber auch darauf hinweisen, daß die getroffenen Regelungen für die Luft in Berlin keine bzw. so gut wie keine Auswirkung haben wird. Da die "verbotenen" Fahrzeuge nur einen kleinen Teil des Problems ausmachen, können wir uns jetzt schon darauf freuen, in einigen Monaten eine "überraschte" Verwaltung verkünden zu hören, daß H-Kenzeichen ab nun nur noch 500 km im Jahr in der Zone gefahren werden dürfen. Nebenbei ist es eine bodenlose Frechheit, Jahre an eine Lösung zu frickeln und dann das Problem nicht lösen zu können - oder zu wollen.


    Erleichtert können vorerst die Fahrzeughalter sein, die außerhalb der Zone leben und ihr Fahrzeug wenige Male im Jahr durch Berlin quälen, um z.B. zu einer Werkstatt zu gelangen oder schlicht und einfach einen großen Umweg vermeiden wollen. Erleichtert in sofern, weil sie "nur" ein Fahrtenbuch (gegen Gebühr) sich holen müssen und dann "nur" jeden in der Zone gefahrenen Kilometer dokumentieren dürfen.....


    ......Jedoch wird es alle Fahrzeuge ohne H heftig treffen: Kein H, kein
    Fahrtenbuch! So einfach. Sprich, nicht nur meine Top restaurierte Ente
    schmort mit 21 Jahren in der Garage vor sich hin. Kein Besuch mehr in der Werkstatt! Die liegt ja auch im S-Bahn-Ring. Um es kurz zu machen. Ob das Teil in der Garage versauert oder bis zum 31.12. auf der Straße steht - diese Fahrzeuge verschwinden.


    Auch da gibt es eine schöne Trennung: Die, die zur Not nicht hineinfahren müssen und denen, die leider so blöd sind und innerhalb des Rings wohnen.


    Achja, jede Stadt und Region regelt ihre Geschichte für sich. Der Glaube, "ich in Berlin habe H und kann jetzt die Welt unter die Räder nehmen" ist ein Irrlaube !!!


    Das zum Thema wir hätten etwas erreicht!


    Ich möchte dringend davor warnen, sich jetzt aus was für Gründen auch immer in den Sessel zu lehnen. Ab jetzt fängt für uns die Zeit an, wo wir etwas erreichen oder uns in ein paar Jahren an die Zeit erinnern, wo wir ein schönes Hobby gehabt haben.


    Bis zum 01.01.2008 haben wir die Zeit, der Verwaltung zu zeigen, das wir damit nicht leben können und wollen. Unsere Arbeit muß so aussehen, daß auch Politiker erkennen, das wir da sind und ihnen mögliche Wahlstimmen abhanden kommen.


    Dafür ist die Demo am 12.05. ganz entscheidend. Sie wird nichts direkt
    verändern, sie wird uns aber legitimieren in Eurem Sinn zu reden. Zur Demo haben sich schon viele Leute angemeldet, es gibt auch einige, die mehrere 100 km fahren werden. Wir brauchen eine gute Mischung an Fahrzeugen - gerade auch die H-Fahrzeuge müssen mit dabei sein. Die Youngtimerszene ist zur Zeit sehr rege, da mache ich mir weniger Gedanken. Wir sollten in den Sommermonaten einen losen, gut sichtbaren Treffpunkt in der Stadt "vereinbaren". Bißchen privat Treffen und Präsents zeigen! Dazu werde ich - falls nicht wer anders das anschiebt - im April einen Vorschlag machen. Z.B. Jeden Samstag 16 Uhr Schloßplatz, oder so.


    Wir werden dieses Jahr nutzen, und Gutachten erstellen lassen, die wir dann der Verwaltung vorlegen. Damit soll aufgezeigt werden, daß die Zone und ihrer Regelung so rechtlich zweifelhaft ist. Dafür brauchen wir Geld, viel Geld. Daher werden wir einen Verein gründen (geht leider nicht anders) und über Spenden und Mitgliedsbeiträge eine recht hohe Summe in unsere "Kriegskasse" spülen. Ich hoffe, daß wir auf eine breite Unterstützung bauen können.


    Wir arbeiten mit einer profilierten Kanzlei zusammen und haben einen Anwalt, dessen Fachbereich Verwaltungsrecht ist. Damit haben wir einen Glücksgriff gelandet.


    Wir müssen die Demo am 12.05. nutzen um zu werben. Soviele Leute werden wir so schnell nicht mehr zusammen bekommen. Daher wollen wir am 04.04. auch den Verein gründen. (Wir brauchen mehr Leute, die etwas tun!!!!)


    Für das nächste Jahr steht dann die Klage gegen die Umweltzone in dieser Form an. Dafür laufen die Vorbereitungen. Und dafür brauchen wir auch die Gutachten, die wir in diesem Jahr fertigen lassen und dann auch schon politisch nutzen wollen.


    Das war alles für heute.
    Viele Grüße
    Ralph Boßhammer


    http://www.fahrverbot-kulturgut-berlin.de/

    @Deli: Bei den Leuten, die Du hier anprangerst, handelt es sich schon um Personen, die sich mit der Thematik intensiv befassen, die das Ergebnis der Gespräche mit der Politik und mit den Verantwortlichen einfach nur wiedergeben, zitieren, interpretieren.


    Das hat sicher primär Flurfunkcharakter, aber meist stecken darin mehr Wahrheiten, als in selbstdarstellerischen Großveranstaltungen der Politik.


    Wie will man Gespräche, Aussagen der Politik auch faktisch fassen. Das sie viel erzählen, wissen wir alle. Aber daraus lassen sich in der Gesamtheit zukünftige Vorstellungen und Ziele der Politik sehr gut interpretieren, aber nicht immer faktisch fassen. Denn am Ende war es ja immer keiner, oder es war ja nicht so gemeint.


    Ich zitiere Dich mal, als Du dich vor Monaten zu den anstehenden Fahrverboten geäußert hattest:


    quote:
    ------------------------------------------------------------------------
    "Warum also sollten wir dafür demonstrieren und Geld ausgeben, daß Unverbesserliche unbedingt mit ihren Autos durch die überfüllten Großstädte heizen müssen? Das ganze lebt doch auf beiden Seiten von maßlosen Übertreibungen. Die vermeintlich in ihren Freiheiten eingeschränkten Bürger übertreiben:
    Mit "3 Jahre alten Autos" nicht mehr in die Stadt dürfen, "Oldtimer-Todesstoß" undundund...Glaubt Ihr im Ernst, daß Anwohner vor der Stadt parken müssen?Berufskraftfahrer nichts mehr anliefern dürfen? nur noch Neuwagen unterwegs sein werden/dürfen?"
    -------------------------------------------------------------------------


    Und?


    Ich denke, hier wurdest Du eines Besseren belehrt.


    Die Überlegungen der Politik jetzt sind das Ergebnis von Demonstrationen und Gesprächssuche der Betroffenen, der Vereine und der Initiativen bei den zuständigen Verwaltungen sowie Ministern. Nicht das Ergebnis erwartungsvollem Abwartens.


    Hoffen wir, dass die noch anstehenden Demonstartionen und Gespräche etwas bringen - und dies auch für uns. Derzeit ist auch im Gespräch, ob es Ausnahmen für Fahrzeuge geben wird, für die es keine Nachrüsttechnologie gibt (s. Trabant). Vor Wochen ist man hier bei den Verantwortlichen noch gegen die Wand gelaufen.


    Couchpotatoweissheiten führen ganz sicher nicht zu Veränderungen.

    Leider läßt es sich ja die Mehrheit gefallen. Auch in anderen Berichen der Gesetzgebung.


    Lustig fand ich ja die Debatte mit den Dienstfahrzeugen, wo der Steuervorteil entfallen sollte/ soll. Nur bei den Fahrzeugen der Parlamentarier soll er weiter gelten.


    Manchmal, frage ich mich, wie doof müssen die das Volk halten? Und dann, wie doof ist das Volk, dass es das in vielen Bereichen neugeltende oder anstehende Unrecht nicht erkennt? Dann muss ich immer feststellen, hey die Politik ist gar nicht so doof.

    Von www.fahrverbot-kulturgut-berlin.de:
    Guten Morgen, guten Tag,
    anbei eine Email, die uns vor kurzem erreicht hat.
    Ich möchte hiermit deutlich machen, dass solche Aktionen ziemlich teuer
    werden können. Da auch noch unsere Internetadresse auf den Plakaten zu lesen
    ist, wären die Personen, die auf der Seite stehen, sehr schnell in einer
    wenig schönen Situation.
    Ich habe keine Lust, neben dem Ganzen, das mich mein Engagement zur Zeit
    schon kostet, Anwalt und Strafe zu bezahlen, geschweige meine wenige Zeit
    noch mit so etwas füllen zu müssen.


    Nett, dass sich jemand die Mühe macht und in kalter Nacht Plakate klebt.Aber
    geht bitte das nächste Mal durch die Kneipen und Läden, fragt die Leute und
    klebt die Teile mit Tesa an die Eingangstür. Hat auch den Vorteil, das
    zwischendurch auch mal ein Bier getrunken werden kann...


    Viele Grüße
    Ralph


    P.S. Rbb dreht heute einen kleinen Bericht über das Fahrverbot. Das soll
    dann am Samstag gesendet werden. Ich schicke noch etwas rum, oder schaut am
    Samstag mal auf deren Seite




    >unsere Außendienstmitarbeiter stellen bei Ihren
    >Kontrollfahrten immer wieder nicht erlaubte
    >Werbung an Litfaßsäulen von Ihrem
    >Unternehmen/Verein fest (siehe angehängte
    >Bilder). Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass
    >die VVR-Berek GmbH bzw. VVR Decaux GmbH durch
    >den mit der BVG vereinbarten Gestattungsvertrag
    >über das Werberecht im öffentlichen Straßenland
    >vom 03. März 2006 das alleinige Recht erworben,
    >Werbung auf Werbesäulen, Werbetafeln (ein- oder
    >zweiseitig), Werbebannern/-Flaggen,
    >Mastenschildern, Uhrenkandelabern und
    >Wartehallen (mit Ausnahmen) im Land Berlin zu
    >betreiben.
    >
    >Und ebenso wurde der VVR-Berek GmbH von der BVG
    >das ausschließliche werbliche Nutzungsrecht an
    >den U-Bahnhöfen einschließlich der Zugänge durch
    >Plakatanschlag und an sonstigen Liegenschaften
    >(BVG-eigene und von der BVG verwaltete)
    >eingeräumt. Die BVG hat dieses Recht durch
    >Pachtvertrag mit dem Land Berlin erworben, indem
    >der BVG insoweit das alleinige Recht zur
    >Durchführung entsprechender Werbung eingeräumt
    >worden ist. Darüber hinaus ist Werbung im
    >öffentlichen Straßenland gemäß §11 Berliner
    >Straßengesetz erlaubnispflichtig.
    >
    >Unseren Unterlagen zufolge verfügen Sie über
    >keine Sondernutzungserlaubnis der zuständigen
    >Bezirksämter und haben mit uns für die
    >angebrachte Werbung auch keinen Werbevertrag
    >abgeschlossen, wodurch unsere ausschließlichen
    >Nutzungsrechte verletzt werden. Wir müssen Sie
    >bitten diese illegal geklebten Plakate
    >unverzüglich zu entfernen, und es zu
    >unterlassen, Plakate an das Eigentum der VVR
    >Decaux GmbH zu kleben. Für die Zukunft behalten
    >wir uns rechtliche Schritte vor.
    >
    >Zur Vermeidung künftiger Unannehmlichkeiten
    >bieten wir Ihnen unsere vielfältigen
    >Werbemöglichkeiten an, worüber Sie sich gerne
    >informieren und beraten lassen können. Nehmen
    >Sie hierzu bitte Kontakt mit unseren
    >Mitarbeitern auf unter den Telefonnummern: 030 /
    >XXXXXXXXXXX>
    >
    >Mit freundlichen Grüßen
    >
    >VVR Decaux GmbH
    >Wettbewerbskontrolle
    >
    >i.A. Sara Schiemann / i.A. Heike Lehmann


    Bitte lasst solchen Unfug!!

    Hallo Freunde des kalten Windes,


    Nachdem Ihr ja auch schon in diversen Zeitungen lesen konntet, was wir da so
    am Samstag auf die Beine gestellt haben, ein recht herzliches Danke an alle,
    die sich am Rathaus eingefunden haben. Ich denke, die Aktion hat genau das
    erreicht, was sie sollte: Mein Wagen hat das erste Mal in seinen 54 Jahren
    Schnee unter den Rädern gehabt und wir sind gut in den Medien plaziert
    gewesen.
    Und auch einigen Befürchtungen zum Trotz durchaus sehr positiv. Z.B. dort:
    www.motor-klassik.de/aktuell/s…_article_501644_14871.hbs
    Wir werden uns für die Vorbereitung der nächsten Aktionen in ca. zwei Wochen
    wieder treffen. Zeit und Ort werdet ihr von mir geschrieben bekommen.
    Und noch einmal die Bitte: Wir brauchen dringend mehr Leute, die sich
    einbringen und an der Planung beteiligen. Gerade für die Demo im Mai kommt
    sehr viel Arbeit auf uns zu. Dafür stellen wir ja dann auch die größte
    Young- und Oldtimerdemo überhaupt auf die Beine! Dachte ich mir so.


    Danke noch von meiner Seite an die Sieben, die sich am Samstag ab 8 Uhr zum
    Parkplatz freihalten den Arsch abgefroren haben. Aber in dem beheizten
    Abschlepper mitzufahren war auch echt anstrengend....


    Viele Grüße
    Ralph