Beiträge von Icke

    Hier die Antwort vom ADAC:


    Sehr geehrter Herr xxxx,


    vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Serviceauskünften gern beantworten wir Ihre Fragen.


    Der ADAC Berlin-Brandenburg e. V. beabsichtigt im Rahmen von Musterklagen die Interessen seiner Mitglieder, juristisch zu vertreten. Die Unterstützung von einzelnen Mitgliedern bei drohenden Fahrverboten durch die Regelungen der Umweltzone ist hierbei von besonderer Bedeutung. Dazu können wir Ihnen mitteilen, dass wir gegenwärtig an der Vorbereitung von verschiedenen konkreten Klagen arbeiten, welche spezifische Fälle abdecken. Ihrerseits besteht die Möglichkeit, sich den Klagen anzuschließen, wenn ihr Antrag auf eine Ausnahme Genehmigung abgelehnt wurde, besteht für uns die Möglichkeit für Sie aktiv zu werden, eine Rechtschutzversicherung könnte die Kosten abdecken, in besonderen Fällen übernimmt der ADAC Berlin Brandenburg e. V. die Kosten für ein Verfahren.


    Nach welchen Kriterien suchen wir Musterkläger: Bei einem Mutterspross entscheidet nicht die Anzahl der Kläger über den zu erhoffenden Erfolg, sondern in welchen Zusammenhang die persönliche Situation des jeweiligen Klägers auf eine möglichst breite Masse der jeweils betroffenen Mitglieder zu trifft.


    Wenn Sie interessiert sind, Senden Sie den gesamten Vorgang, gern auch als Kopie, zum ADAC Berlin-Brandenburg e. V. Adresse siehe unten.


    Wir hoffen, den Sachverhalt ausreichend für Sie geklärt zu haben. Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, dann scheuen Sie sich nicht, sich erneut mit uns in Verbindung zu setzen.


    Mit freundlichen Grüßen
    xxx xxxx
    Verkehr & Technik


    ADAC Berlin-Brandenburg e.V.
    Bundesallee 29/30 - 10717 Berlin
    Telefon: +49 (30) 86 86 xxx

    Ich habe da so persönlich meine Zweifel, dass da effektiv etwas in unserem Sinne passiert. Aber ich habe eure Gedankengänge aufgenommen und werde morgen den Clubs den Vorgang zur Kenntnisnahme, Mithilfe und Ratgebung zusenden. Vielleicht findet sich dort jemand.


    Heute bin ich wieder durch die Umweltzone gefahren und habe mir so meine Gedanken gemacht, dass es nun alsbald vorbei ist. Im Rückspiegel sah ich meinen Heckscheibenaufkleber "50-Jahre Trabant 1957 - 2007".


    Derartige Eckdaten findet man auch in Todesanzeigen und auf Grabsteinen, so dachte ich lakonisch.


    Hier mal ´ne aktuelle Meldung Senatsverwaltung - Meldung v. 20.12.07


    Danach wird im Januar erstmal kein Bußgeld erhoben und Punkte vergeben. Ab Februar gehts dann aber zur Sache auch für parkende Fahrzeuge.
    Übrigends, nachdem ich eine schriftliche Vorabinfo über die Gebühr für den Widerspruchsbescheid abverlangt habe, sank nun die Höhe von den anfänglich telefonisch mitgeteilten 300-500 Euro auf 200 Euro.

    Ja, man könnte...


    Aber was wird es bringen? Der Trabi ist und wird nie salonfähig werden. Zu schwer lastet die politische Vorgeschichte, obwohl sie schlussendlich völlig Wurst sein sollte. Verherlichen Käferfahrer die Nazizeit? Beim Trabi scheint die antidemokratische Gesinnung aber wohl vorprogrammiert und festzustehen - man erlebt es ja auch im Alltag. Palast der Republik, Schulsystem, Trabi....ein einfaches Politikum.


    So scheint es mir zumindest, da tatsachenbezogene Argumentationen keinerlei Bedeutung bei den Entscheidungsträgern, Behörden, Politikern spielen.


    Weitumfassende Initiativen können niemals die besonderen, speziellen Besonderheiten des Trabis vertreten.


    Dies kann nur aus unseren Reihen erfolgen. Aber selbst unser "Dachverband" - ich denke wohl es ist Intertrab - tut mehr für die Geschichte, als für das zu bewahrende Jetzt und der Erhaltung dessen. Warum sollte also ADAC und Co. mehr für uns tun?

    FREDDY: Ach ja! *aufdenhinterkopfkräftigschlag* :augendreh::augendreh::zwinkerer:


    Hier mal die besagte Tarifstelle vor der Änderung:


    2132
    Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
    für ein Kraftfahrzeug nach § 40e Abs. 1 oder Abs. 2 des Bundes-
    Immissionsschutzgesetzes
    10,23 Euro


    Und hier die gleiche Tarifstelle nach der Änderung vom 03.07.2007:


    2132
    Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahme von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) je Fahrzeug
    25 – 1000 Euro


    Der Zweck dieser Tariferhöhung dürfte wohl jedem klar sein. Kostendruck auf die Antragsteller. Der "kleine Mann" wird wieder zum Schweigen gebracht, weil er sein Recht nicht bezahlen kann.


    Wie gesagt, mein ablehender Widerspruchsbescheid soll 300 bis 500 Euro kosten. Damit kann ich dann vor das Verwaltungsgericht ziehen.


    offtopic Nebenbei: Jeder 7. Berliner ist zahlungsunfähig. Gestern mal gelesen.


    Die Geschichte mit dem ADAC habe ich noch nicht gemacht. Da warte ich noch.

    Jere, blue601: Ich wünsche euch beiden Erfolg! Vielleicht hat man in Stuttgart noch nicht die Scheuklappen aufgesetzt. Wäre schön, wenn Ihr uns hier über das Ergebnis Eurer Bemühungen hier informieren würdet.


    FREDDY: Das was Du schilderst, dürfte nicht mehr up to date sein. H- und 07er-Kennzeichenträger sind doch jetzt nach der geänderten Plakttenverordnung (35. BImSchV) von Fahrverboten generell ausgenommen. Eine KAT-Bescheinigung, Gutachten etc. ist doch bzgl. Ausnahme somit nicht mehr erforderlich. Die geänderte KennzeichenVO bezeichnet diese Fahrzeuge generell nicht mehr als ungenügen. Somit entfallen weitergehende Anforderungen, die bei Einzelausnahmeantrag beschrieben sind. Oder?? :hä:

    Aber selbst wenn Ihr die Bescheinigung habt, so wird es euch nicht weiterbringen.


    Wenn ein Auto nach der sog. PlakettenVO als sog. ungenügendes Fahrzeug einzustufen ist, so ist es mit einem Fahrverbot belegt.


    Für private Ausnahmen gilt dann §1 (2) der 35. BImSchV. Danach ist das private Interesse an der Nutzung des ungenügenden Fahrzeuges mit dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der NOx und PM10-Grenzwerte abzuwägen.


    In Berlin hat die Senatsverwaltung neben der Notwendigkeit der KAT-Bescheinigung als genehmigungsfähiges Privatinteresse "Berufspendler" (Bsp. Wenn die Arbeitszeit die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zulässt, Schichtarbeit etc.) und "Schwerbehinderte" als Richtlinie bezeichnet.


    Die Straßenverkehrsbehörden lassen andere Kriterien nicht zu.


    Es ist also im Vorfeld zu ermitteln, welche Richtlinien Stuttgart beschlossen hat.


    PS. Eine Ausnahme kann max. für 18 Monate erteilt werden. Danach ist defintiv schluss und ein erneuter Antrag ist auch nicht zulässig.


    ABER:Die Härteklauseln (Schwerbehinderte, Berufspendler) sind in das von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz erstellte Eckpunktepapier für Ausnahmegenehmigungen eingeflochten worden, um das sog. Individualinteresse an der Nutzung eines ungenügenden Fahrzeuges mit dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der NOx und PM10-Grenzwerte, zu der die Umweltzone geschaffen wurde, abzuwägen.


    Es gibt aber hier nichts abzuwägen, da der Trabant nachweislich NOx entsprechend EURO-3-Norm grenzwerttechnisch einhält und PM10 abgastechnisch nicht verursacht.


    Der Bezug der Regelungen zur Umweltzone, die NOx- und PM10-Grenzwerte einregulieren will, zur sog. Kennzeichenverordnung ist als rechtsfehlerhaft zu bezeichnen, da die sog. Plakettenverordnung viel zu grob rastert und gerade die Besonderheit beim Trabant außer Acht lässt.


    Aus diesem bestehenden Unrecht begründet sich unser individuelles und unaufschiebbares Interesse.


    Wenn man aufgrund der in jetzigem Umfang (noch) bestehenden Regelungen der Umweltzone und der fehlerhaften Bezugnahme dieser zur Kennzeichenverordnung weiterführend den Trabant als ungenügendes Fahrzeug im Sinne der 35. BImSchV dennoch erklären und den vorliegenden Sachverhalt unter § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV subsumieren, also einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung stellen muss, so bleibt gleichwohl unser vorhandenes individuelle Interesse bei der Ermessensfindung/ -beurteilung/ -entscheidung allein bestehen, da nach tatsächlich vorliegendem Sachverhalt der Trabant technisch die Anforderungen der NOx- und PM10-Werte erfüllt und den Zielen der Umweltzone gerecht wird. Unser überwiegendes und unaufschiebbares Interesse bleibt allein bestehen. Ein öffentliches Interesse an der Einhaltung der PM10- bzw. NO2-Grenzwerte kann rechtlich nicht als Argument für die Nichterteilung einer Genehmigung herangeführt werden, weil, wie bereits im Antragsverfahren und nochmals hier dargelegt, das Befahren der Umweltzone mit dem Trabant das öffentliche Interesse an der Einhaltung der PM10- und NOx-Grenzwerte (Grund der Schaffung der Umweltzone) nicht beeinflusst oder stört. Eine Abwägung und das Heranziehen etwaiger Härteklauseln ist nicht durchzuführen.


    Die Tatbestände „Berufspendler“ und „Schwerbehinderte“ sind nicht im § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV normiert, sondern, wie bereits erläutert, im Eckpunktepapier der SenGesUmV als Arbeitshilfe zum Verständnis der Norm aufgeführt. Sie sind aber nicht alleiniges Kriterium bei der Entscheidung und können es auch nicht sein, da § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV „Berufspendler“ und „Schwerbehinderte“ gar nicht tatbestandlich benennt. Somit können auch andere überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner bestehen, die eine Ausnahmegenehmigung rechtfertigen können.


    In jedem Fall hat die Straßenverkehrsbehörde jedenfalls eine eigene Ermessenentscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu treffen.


    Aufgrund der Berücksichtigung des derzeit bestehenden Unrechtes aufgrund der fehlerhaften PlakettenVO, KennzeichenVO oder auch als 35. BImSchV bezeichnet, ist eine befristete Ausnahme nicht begründet. Insofern ist eine unbefristete Ausnahmegenehmigung, solange die 35. BImSchV die Besonderheiten nicht erfasst, zu erteilen.


    So im Groben streite ich mich gerade. Weil eine KAT-Bescheinigung einfach nicht reicht. ;)

    Ich bekam gerade einen Anruf von der Straßenverkehrsbehörde wegen meinem Widerspruch.


    Im Vorfeld wolle man mir mitteilen, dass bei Aufrechterhaltung des Widerspruches Kosten zwischen 300 und 500 Euro anfallen.


    Wenn ich den Widerspruch beibehalte, so werde man mir einen ablehnenden Widerspruchsbescheid erteilen. Es gäbe auf Ebene der Straßenverkehrsbehörde keine Möglichkeit, "weil die Gesetze so bestehen".


    Meinen Einwand, dass in der Bundes- Immissionsschutzverordnung die Kriterien Berufspendler und Schwerbehinderte als Voraussetzung für Ausnahmen bei Privatfahrten nicht erfasst sind, sondern lediglich von der Senatsverwaltung Berlin als Richtlinie bezeichnet wurden, also auch andere Möglichkeiten somit lt. überstehender Rechtsnorm nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind, wurde mit „jooohh das sehen Sie so“ beantwortet.


    „Sie bekommen dann einen rechtsmittelfähigen Bescheid, mit dem Sie dann vor Gericht gehen können.“


    Jetzt die Härte an Formulierung und Sachlichkeit:


    „Es gilt dann auszuloten, wer der Stärkere ist.“

    ...und die Senatorin Katrin Lompscher (die Linke), der Staatssekretär Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (die Linke) und die zust. Abteilungsleiter Herr Schmahl, Herr Bergfelder, Herr Dr. Breitenkamp führen den, in meinen Augen, Schwachsinn weiter. Wissentlich!


    Quelle: OLDTIMER-MARKT 5/2006


    Artikelsammlung der Oldtimer-Markt zum Thema: Artikel

    *gerade Postkugels Eintrag gelesen*


    Ja, das stimmt mich auch etwas missmutig. Um es mal bei dem Namen zu nennen, Intertrab tut in meinen Augen sehr wenig. Ausser Leserbriefe in der Vereinszeitschrift ließ sich nichts finden, was auf eine aktive Teilnahme gegen derartigen Unsinn schliessen lässt.


    Lediglich Florian, der bzgl. Hugo keinen guten Ruf geniesst, hat sich in der Vergangenheit an mich gewendet und auch die Teilnahme an etwaigen "Aktionen" bekundet. Die Hugo-Sache war in meinen Augen sch..., aber er war der prähistorisch Einzige, das Verdient auch Achtung und mein Dank dafür.

    Zitat

    Also ist davon auszugehen, daß es auch seitens der Oldtimerlobby keinerlei Interesse gibt, für Fahrzeuge unter 1000ccm etwas zu tun. Es gibt eben Oldtimer und Oldtimer - wer den Damen und Herren mehr wert ist, dürfte klar sein.

    Denen geht es vor allem um die sogen. "richtigen" Oldtimer - diese gößeren, älteren, wertvolleren und "edleren" Fahrzeuge haben eben - schon durch das dazugehörige Klientel und dessen vmtl. recht gute Beziehungen in einflussreiche polit. Kreise - genau die starke Lobby, die den Kleinwagen - Old-und vor allem Youngtimer-Fans leider eher fehlt.


    Diese Feststellung muss ich leider mit euch teilen - aber die darin formulierte Schuldzuweisung jedoch nicht.


    Bereits vor Einführung der 35. BimSchV (Kennzeichenverodnung, Plakettenverordnung) haben einige von uns und auch ich über das anstehende Unrecht informiert und auch um Mitarbeit, Teilnahme an Demos etc. gebeten. Die Resonanz innerhalb der Trabiszene war mehr als mager. Schlussendlich sind wir also selbst schuld, wenn wir in der oberen Liga kein Gehör gefunden haben und finden werden.


    Wer geglaubt hat, dass wir Trabifahrer gleichstehend sind neben der "Oldtimer- und Youngtimer-Szene" und der davon ausgegangen ist, dass DIE sich schon (auch) um unsere Probleme kümmern werden, der ist naiv und dumm gewesen. Die Klassengesellschaft spiegelt sich nicht nur monatliche Haben-Buchungen auf dem Girokonto wider. Sie bestimmt die Gesellschaft und all ihre Ableger.


    Die Möglichkeiten waren da, aber sie wurden unsererseits nicht genutzt. Wer "eines Tages wird der ganze Aufruhr ein Ende finden, wenn den roten, gelben und grünen Plaketten das G-Kat-Plakettenschicksal widerfahren sein wird." formuliert und so gehofft hat, der hat lediglich dem Unsinn zugespielt und sich selbst ein Bein gestellt.


    Die Umweltdiskussion ist zu einem Politikum verkorkst, welches auch nicht ein schnelles Ende finden wird. Schutz der Umwelt ist wichtig, aber nicht in dieser unrechten Form.


    Die Rechtsnormen sind gefasst und werden bestehen. Ob sie tatsächlich Bestand haben dürfen, wird sich in 3-4 Jahren über die Judikative klären. Die dadurch verursachte Minimierungen des Trabantbestandes wird jedoch nicht unwesentlich sein und der so selbst hochgelobten Szene nicht gut tun. Sie hat sich selbst ins weitgehende AUS katapultiert. Setzen wir in 4 Jahren mal hier an.


    Die letzten 10 Jahren weisen einen Schwund von über 80% aus! Wie wird es wohl weitergehen, wenn die Landesbehörden hier weiteren Vorschub leisten? Welchen Sinn sehen Danzer, L. und Co. hier noch "Bedarf" zu bedienen?


    Für mich werde ich kämpfen. Wenn es schlussendlich für alles etwas bringt, gut. Aber das ist mir primär egal geworden..leider

    Wie sich die Senatsverwaltung die praktische Umsetzung bei ausländischen Fahrzeugen vorstellt....hab da doch was von der Senatsverwaltung gefunden:


    Besucher oder Touristen können die Feinstaubplakette an allen berechtigen Plakettenausgabestellen erhalten. Besucher, deren Auto in Deutschland angemeldet ist, können die Plakette in ihren Heimatgemeinden an den Ausgabestellen erwerben. Ausländische Besucher sollen künftig die Plaketten schriftlich bestellen können.


    Wenn das Fahrzeug in der Umweltzone parkt, besteht keine rechtliche Handhabe. Du darfst eben die Umweltzone nicht mit einem ungenügenen Fahrzeug befahren. Weitere philosophische Fragestellungen in derartige Richtungen bringen aber die grundsätzliche Thematik nicht weiter.


    Was ich weiter noch nicht beantworten kann, ob die Defintion Oldtimer an einer Oldtimerzulassung gekoppelt ist oder lediglich anhand des Alters des Fahrzeuges bestimmt wird.


    Die US-Kat- und Oldtimergeschichte geht ja noch über den EU-Tisch. Erst dann wird die 35. BImSchV (Plaketten- bzw. Kennzeichenverordnung) wieder auf bundesdeutscher Ebene neu noveliert bzw. ergänzt/ berichtigt.

    Ich denke, Freddy meinte auch eher, dass der Kat bzgl. der Umweltzone (noch) keine Ausnahmegenehmigung begründet.


    Hier mal die Werte, die Phi und Postkugel (dickes Danke an dieser Stelle) von unserer Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz erhalten haben. Sie stammen aus dem Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs. Für die Richtigkeit möchte ich aber auch nicht meine Hand ins Feuer legen.


    Durchschnittliche Emissionen in g/km


    Trabant Trabant mit Kat BenzinerEURO 1 Benziner EURO 2 Benziner EurO 3 Benziner EURO 4
    NOx: 0,61 <0,61 0,47 0,14 0,06 0,03
    HC : 13,55 3,66 0,13 0,07 0,01 0,01
    CO : 15,17 8,87 2,94 1,14 0,51 0,31


    Wer sich bzgl. des Oettinger-Kats informieren möchte, so findet er auf www.trabikat.de einen 30.000Km-Test. Dort sind auch einigeMesswerte hinterlegt. Also technisch bringt der Oettinger-Kat schon etwas. Ich habe ihn mir jedenfalls gekauft, auch wenn es mich bzgl. der Umweltzone vorerst nicht weiterbringt.


    Herr Oettinger hat mir heute auf Anfrage noch einige sehr interessante Werte bzgl. NOx zugesandt. Hierfür mein ausserordentliches Dankeschön für diese Unterstützung!! Sowas ist nicht selbstverständlich.


    ...Die Abgasnormen EURO 1 und EURO 2 weisen für PKW mit Ottomotor nur einen Summengrenzwert (HC + NOx = 1,13 g/km) aus.


    Einen Grenzwert für NOx allein gibt es erst ab EURO 3 (ab 01.01.2001) = 0,15 g/km


    Der 2-Takt-Motor des Trabant 601 emittiert systembedingt sehr wenig NOx. Aus den mir vorliegenden amtlichen Abgastests aus dem Jahr 1990 ist zu entnehmen, dass der NOx-Ausstoß im EFZ zwischen 0,043 und 0,084 g/km schwankte. Damit hält der Trabi die Grenzwerte von EURO 3 = 0,15 g/km und fast sogar von EURO 4 = 0,080 g/km ein. Bei 50 km/h Konstantfahrt werden sogar nur 0,007 g/km NOx ausgestoßen!


    Fazit: Hinsichtlich des Stickoxidausstoßes ist der Trabant 601 vorbildlich.


    Geprüft wurde mit einem Trabant 601 S, Baujahr 1989, Fahrgestell-Nr.: 4190088, Vergaser 28H1-1 (Ist in den Unterlagen nicht vermerkt. Bitte mit Hilfe der Fahrgestell-Nr. absichern).


    ...G.Oettinger

    Hab da noch was im Widerspruch aufgenommen.


    Weil der Trabant bezüglich der PM10-Emmission keine Relevanz besitzt, da vornehmlich die Dieselfahrzeuge involviert und gemeint sind, wird hierauf nicht weiter eingegangen.


    Die Belastung der Berliner Luft mit den anderen genannten Schadstoffen, wie Kohlenmonoxid (CO) und Kohlenwasserstoff (HC) ist schon lange kein Problem mehr, da in Berlin mit der Umsetzung der Luftreinhalteplanung 1994 bis 2000 erhebliche Emissionsminderungen im Industrie-, Hausheizungs- und Verkehrsbereich erzielt werden konnten. Diesbezüglich können Sie also nicht argumentieren, da es auch nicht mit dem aktuellen Luftreinhalte- und Aktionsplan 2005-2010 gedeckt bzw. legitimiert wäre.


    Bei der weiterführenden Diskussion ist folglich beim Trabant ausschließlich die NOx-Emission zu beleuchten.


    Die Fahrzeugkriterien für die Umweltzone wurden im Luftreinhalte- und Aktionsplan lange vor Bekanntwerden des 1. Entwurfs der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV) festgelegt. Eine derartige, konkrete Festlegung war Voraussetzung, um die Wirkungen der Umweltzone auf die Luftqualität in Modellen berechnen zu können. Woraus sich wiederum die erforderlichen Maßnahmen begründen.


    So wurde im ursprünglichen Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin vom 16.08.2005 kein Erfordernis gesehen bei der Einleitung der Stufe 1 zum 01.01.2008 Beschränkungen für Otto-Fahrzeuge aufzuerlegen.


    Auszug aus dem Plan vom 16.08.2005:


    Verursacheranteile an der Stickstoffdioxid (NO2)-Belastung:.....Dieselfahrzeuge, vor allem Lkw, sind auch hier die Hauptverursacher. Wie die Ursachenanalyse gezeigt hat (Kap. 3.3), ist der Verkehr eine wesentliche Berliner Quellgruppe für die Luftbelastung, wobei vor allem die Dieselfahrzeuge mit ihren Partikel- und Stickoxidemissionen aus dem Auspuff dominieren...


    Die Emissionen von Stickstoffoxiden sanken im Industriesektor von 1994 bis 2000 um 50%. Sie werden bis Ende 2005 bezogen auf 2000 nochmals um ca. 25 % abnehmen; beim Kraftfahrzeugverkehr von 1994 bis 2000 um 35 %. Sie nehmen durch die Modernisierung der Kraftfahrzeugflotte bis Ende 2005 um weitere 29 % ab...


    In der Umgebung Berlins wird bis zum Jahr 2010 trotz einer Zunahme des Kfz-Verkehrs mit einer Minderung der verkehrsbezogenen Emissionen .... um 40 % bei Stickoxiden gerechnet...


    Die Auspuffemissionen des Kfz-Verkehrs nehmen, bedingt durch die allmähliche Verdrängung der älteren Fahrzeuge, bis 2010 sowohl bei den Stickoxiden als auch bei den Partikeln um ca. 30 % ab...


    Mit den hier genannten Maßnahmen ist in der Summe für Berlin ein Rückgang bei den Stickoxiden um 20 % verbunden...


    Das jetzt im aktuellen Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin für Ottofahrzeuge die Notwendigkeit „EURO1 mit G-Kat“ beschrieben ist, resultiert lediglich aus einer formellen Indikation, um den Plan rechtskonform zur 35. BImSchV zu bekommen. Für die Einrichtung der Berliner Umweltzone mussten aktuell die Anforderungen entsprechend angepasst werden, da die Kriterien des Luftreinhalte- und Aktionsplans nicht mit der neueren 35. BImSchV kompatibel waren.


    Somit bleibt festzustellen, dass die ab 01.01.2008 neuerlich gültigen Sanktionen gegen Ottofahrzeuge sich nicht aus den jahrelang zuvor erfolgten Messergebnissen und Modellrechnungen begründen, sondern sie stellen lediglich eine „papierkonforme Gleichstellung“ zur 35. BImSchV dar und spiegeln somit nicht mehr die tatsächlichen Gegebenheit wieder. Ein Verstoß gegen das BImSchG!


    Auszug aus dem Plan vom 16.08.2005:


    Ein Fazit lässt sich für die vorhersehbare Entwicklung der Stickstoffdioxidbelastung ziehen (s. rechtes Diagramm in Abb. 4.1). Die bisher eingeleiteten Maßnahmen im Trendszenario werden in Zukunft die Länge der Straßenabschnitte mit Grenzwertüberschreitungen und die Anzahl der davon betroffenen Anwohner deutlich senken. Es bedarf aber auch hier zusätzlicher, vorwiegend in Berlin zu treffender Maßnahmen, um die verbleibenden 60 km Straßen und die dort lebenden 20.000 Betroffenen zu entlasten...


    ...Das rechte Diagramm (Abb. 5.2) zeigt dieselbe Information in Bezug auf den Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid. Demnach ergibt sich als Folge der Umweltzone eine Entlastung von etwa 2000 betroffenen Anwohnern, was im Vergleich zum Trendszenario etwa einem Rückgang von einem Drittel entspricht.
    Des Weiteren wurden die verkehrsbedingten NOx-Überschreitungen überwiegend im Bereich der westlichen und südlichen Stadtautobahn A110 gemessen, die nicht von der Umweltzone erfasst werden.


    Da frage ich mich bzgl. der Stickstoffdioxid-Debatte mit gesundem Menschenverstand, ob ein generelles Fahrverbot mit einem Flächenanteil von etwa 80-100 Km2 und für den Trabant (etwas über 1000 in Bln. zugelassen) noch den rechtlichen Anforderungen des BImSchG, dass die Lasten "entsprechend des Verursacheranteils unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit" verteilt werden müssen, entspricht.

    FREDDY: Bzgl. Deines Beitrages v. 23.11. ist zu erwähnen, dass die im ursprünglichen Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin verfasste Klausel "Nachrüsttechnologie vorhanden" entfallen ist. Der ursprüngliche L-u. A-Plan musste an die sog. KennzeichenVO angepasst werden, die bzgl. Benziner strenger ist. Dananch EURO1 mit G-Kat. So auch jetzt im angepassten L- u. A.-Plan formuliert.


    PS: Nochmal: Die Kennzeichenverordnung, auch Plakettenverordnung oder 35. Bundes-Immisionsschutz-Verordnung (BImSchV) genannt, wurde auf Antrag von Berlin erlassen. Wenn euch also zust. Mitarbeiter o. Politiker "erklären", dass Sie nur die Bundesregierung bedienen müssen, so ist es ........... (bitte selbst einfügen ;) )


    Sigg: Soweit ich mich aber erinnere, warst Du bei der Berlin-Demo letztes Jahr dabei. Also warst Du nicht untätig. ;)


    Bzgl. der Verweigerung zum Anbringen der Plakette kann ich leider nur raten diese doch anzubringen. Die Rechtslage besteht ab 1.1.08, da führt vorerst kein Weg mehr vorbei. Pro Aufgreifen ohne Plakette wirst Du mit 40 Euro und einem Punkt belohnt. Ab einem bestimmten Punktekonto ist erstmal generell Schlluss. ;)


    Soweit ich weiss, hat Trabisafari die Auflage bekommen den Oettinger-Kat an die Fahrzeuge anzubringen. Sie bekommen dann eine Ausnahme. Ich habe gehört für 18 Monate.

    Hallo Olaf!


    Danke für Deine solidarischen Ausführungen. Nur leider ist es so, das es sich primär um private Einzelfälle handelt. Es sind wenige bzw. keine Leute bereit, insbesondere die Personen, die von Umweltzonen bzw. Fahrverboten nicht betroffen sind, derartige Einzelfälle auch finanziell zu unterstützen. Sicher, kann ein Einzelfall Auswirkungen auf Alle haben, muss es aber nicht. Unter diesen Gesichtspunkten werden also viele die Frage stellen: "Warum?"


    Was ich auch festgestellt habe ist, dass viele Trabantfahrer wohl auch mit Fahrverboten leben können. Nur habe ich eher den Eindruck, dass die Leute eher den Kopf in den Sand stecken, so wie in anderen Bereichen (HartIV, Zwangsberentung, Steuererhöhungen etc.).


    Hier mal meine überarbeitete Widerspruchsbegründung:


    hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 23.11.2007 über die Ablehnung der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Verkehrsverboten einer Umweltzone nach der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV).


    Vorab meiner Begründung möchte ich meinen Unmut über die von Ihnen ausgeführte Bearbeitungsweise äußern. Sowohl Ihr „Infoschreiben“ vom 19.11. als auch Ihr Bescheid vom 23.11.2007 zeigt mir die Verwendung von Textbausteinen auf, nicht aber die inhaltliche und sachbezogene Auseinandersetzung mit meinem Antrag, der mit Schreiben vom 14.11. und nicht, wie Sie im Bescheid formulieren, mit Schriftsatz vom 19.11.2007 gestellt wurde. Diesen Formfehler möchte ich nicht weiter kommentieren, da es sich lediglich um eine offenbare Unrichtigkeit handelt.


    In Ihrer Erklärung zur Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung nehmen Sie keinerlei Bezug auf meine Argumentation.


    Ihr Bescheid bleibt damit zum gestellten Antrag unbegründet, wobei es sich dabei nicht mehr um einen lapidaren Formfehler handelt.


    Wie ich bereits in meinem Antrag ausführlich und umfangreich geschildert habe, sind die Härteklauseln (Schwerbehinderte, Berufspendler) - um Ihnen mal etwas Rechtskunde nahe zu bringen - in das von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz erstellte Eckpunktepapier für Ausnahmegenehmigungen eingeflochten worden, um das sog. Individualinteresse an der Nutzung eines ungenügenden Fahrzeuges mit dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der NOx und PM10-Grenzwerte, zu der die Umweltzone geschaffen wurde, abzuwägen.


    Wie im Antrag dargelegt, gibt es aber hier nichts abzuwägen, da der Trabant nachweislich NOx und PM10 EU-grenzwerttechnisch einhält bzw. abgastechnisch nicht verursacht.


    Des Weiteren sind die Tatbestände „Berufspendler“ und „Schwerbehinderte“ nicht im § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV normiert, sondern, wie bereits erläutert, im Eckpunktepapier der SenGesUmV als Arbeitshilfe zum Verständnis der Norm aufgeführt. Sie sind aber nicht alleiniges Kriterium bei der Entscheidung und können es auch nicht sein, da § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV „Berufspendler“ und „Schwerbehinderte“ gar nicht tatbestandlich benennt. Somit können auch andere überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner bestehen, die eine Ausnahmegenehmigung rechtfertigen können.


    Das Privatinteresse kann ausschließlich nach der Regelung des § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV berücksichtigt werden. Da nur diese Vorschrift ein subjektives öffentliches Recht vermittelt, können Anträge auf Ausnahmeerteilung also grundsätzlich nur auf § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV gestützt werden. In jedem Fall hat die Straßenverkehrsbehörde jedenfalls eine eigene Ermessenentscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu treffen. (Quelle: Vorlage des Senates von Berlin vom 27.03.2007 an das Abgeordnetenhaus – Stand der Umsetzung der Umweltzone und Anpassung des Luftreinhalte- und Aktionsplans für Berlin 2005 bis 2010 an die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Drucksache 16/0402).


    Es ist also fehlerhaft, wenn Sie sich ohne Auseinandersetzung mit meinen vorgebrachten Gegebenheiten blindlings und ohne eigene Ermessensfindung ausschließlich auf die Richtlinien der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGesUmV) und der darin aufgeführten Grundsätze „Berufspendler“ und „Schwerbehinderte“ bei der Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung stützen.


    Wortlaut des § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV: „Die zuständige Behörde, in unaufschiebbaren Fällen auch die Polizei, kann den Verkehr mit von Verkehrsverboten im Sinne des § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes betroffenen Fahrzeugen ... zulassen, soweit ..., oder (!) überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner dies erfordern.....“


    Der Trabant ist dem Grunde nach unter Berücksichtung der vorliegenden Tatbestände rechtsbegrifflich nicht als ungenügendes Fahrzeug einzustufen, womit man erst gar nicht zur weiteren Subsumierung des Abs. 2 kommt. Die Kennzeichenverordnung kann man – am Rande ausgeführt - als rechtsfehlerhaft bezeichnet werden.


    Auch wenn man aufgrund der in jetzigem Umfang bestehenden Kennzeichenverordnung (fehlerhaft) weiterführend den vorliegenden Sachverhalt unter § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV subsumieren, also einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung stellen muss, so bleibt unser vorhandenes individuelle Interesse bei der Ermessensfindung/ -beurteilung/ -entscheidung allein bestehen, da der Trabant technisch die Anforderungen der NOx- und PM10-Werte erfüllt bzw. den Zielen der Umweltzone gerecht wird. Unser überwiegendes und unaufschiebbares Interesse bleibt allein bestehen. Ein öffentliches Interesse an der Einhaltung der PM10- bzw. NO2-Grenzwerte kann rechtlich nicht als Argument für die Nichterteilung einer Genehmigung herangeführt werden, weil, wie bereits im Antragsverfahren mehrfach dargelegt, das Befahren der Umweltzone mit dem Trabant das öffentliche Interesse an der Einhaltung der PM10- und NOx-Grenzwerte (Grund der Schaffung der Umweltzone) nicht beeinflusst oder stört.


    Somit muss eine Genehmigung erteilt werden.


    Das derartige Fallkonstellationen bestehen und nicht hinweggedacht werden können zeigt übrigens auch Ihre Formulierung „grundsätzlich“. Hier ist aber der im Eckpunktepapier der SenGesUmV beschriebene sog. Grundsatz bzgl. der Schwerbehinderung sowie Berufspendler und der damit verbundenen Beurteilung zur Genehmigung einer Ausnahme nicht anzuwenden. Zumal sie auch nicht als Voraussetzung bzw. Tatbestand in 1 Abs. 2 der 35. BImSchV beschrieben sind.


    Um ggf. meinen Widerspruch weitergehend begründen zu können, bitte ich vorab weiterer Entscheidungen Ihrerseits um Übersendung der in Ihrem Bescheid vom 23.11.2007 genannten Richtlinien der SenGesUmV in vollständigem Umfang, die Sie bei Ihrer Ermessensausübung, soweit dies überhaupt erfolgt ist, und Entscheidungsfindung angewandt haben.


    Aufgrund Ihrer auch allein augenscheinlich schon erkennbaren Rechtsunkunde sowie Ihrer nicht bürgernahen Verwaltungspraxis sehen mich gezwungen, den gesamten Vorgang an weitere Personen/ Gremien zur Kenntnisnahme und ggf. zur Hilfestellung weiterzuleiten.


    Vielen Dank.


    Verteiler
    - Frau Christine Keil, Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin und Bezirksstadträtin