Beiträge von Icke

    Also wenn Du am Vergaser keine Verstellung vorgenommen hast, liegt es sicher am Gasseilzug, der hängt oder zu straff anliegt. Probiere erstmal das, bevor Du am/ im Vergaser weiter rummurkst. Schaue auch mal nach der Rückzugfeder. Vergaser-Gestänge läuft leicht?

    Ist mir auch schon passiert und dabei ist das Zündkabel spulenseitig angekokelt. Das hat auch ordentlich mit einem Lichtbogen gezeckt. Hatte wohl feuchte Finger.


    Relevant ist auch nicht allein die Voltzahl (siehe elektr. Feuerzeug), sondern der Körperwiderstand, Stromstärke, Wechsel- o. Gleichstrom und die Frequenz. Gleichstrom ist ungefährlicher, wie Wechselstrom und auch 30 mA übers Herz können tödlich sein.


    Aber wie gesagt, viele Faktoren...

    standard: Ich glaube, ja. Erschreckend finde ich bei solchen Erinnerungen die Feststellung, wie rasch die Zeit verfliegt.


    Aber eure Bühnenfahrt war schon aus Trabi-Sicht ´ne feine Sache! Gerade die Darstellung der zeitlichen Achse vom P70 zum 601. Hat mir sehr gefallen!

    Sooo, habe jetzt auch 2 Baukästen geliefert bekommen. Einen zum originalverpackten Verbleib und einen als Weihnachtsgeschenk für meinen Sohn mit gemeinschaftlichem Zusammenbau.


    Vor etlichen Jahren habe ich den alten Revell-Trabant schon zusammengebastelt mit original papyrusfarbener Lackierung und RS-Abziehbildern verziehrt. Mit der Zeit und nach diversen Umzügen fällt so maches Teil ab. :)


    Vor etwa 3 Jahren habe ich den alten Baukasten auf ´nem Treffen in Paaren-Glien wiedergefunden und für 30 Euronen nochmal gekauft und eingelagert auf´m Dachboden.


    Sch... Sammelleidenschaft. ;)

    @Deli: Nach 18 Jahren kann ein womöglich unerlaubtes Nachwendebauteil durchaus alt aussehen. ;) :D


    Schlussendlich wird einem POL eine orange Rückleuchte mit E-Nummer oder ohne jeglicher Kennzeichnung wohl nicht auffallen. Vielleicht dem Unfallgutachter. Jeder bestimmt selbst das Risiko, welches er bereit ist einzugehen. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Da kann man selbst ganz schnell alt aussehen. ;)

    Zitat

    Die zweite Schale, nunja, scheint ein Nachbau zu sein. Oder gab es orange mit E-Prüfzeichen? Das Ding sieht zumindest sehr alt aus, farblich fast gleich mit der originalen, nur nen Tick dunkler. Prüfland ist immer E15 (also DDR?), oben steht noch 2a (Blinker) Mitte R-S1 unten steht nix. Die Stege zum Einklemmen der Pappen sind vorhanden.


    Zitat

    Das würde sich aber mit meiner Rückleuchte widersprechen, die ist definitiv einteilig und mit E-Prüfzeichen


    hotwheelz: Ja was denn nu? Du widersprichst Dich selbst. Ist die mit E15 nun einteilig oder mit Steg?


    Ich bin weiterhin der Meinung Nachbau auf Grundlage einer 3 geteilten Rückleuchte.


    Deli & Co:: Orangene Rückleuchten ohne jeglicher Kennzeichnung? Wird man da nicht stutzig? ;)

    Die Vergabe von E-Nummern (ECE-Regelung Nr. 15) auf Bauteilen erfolgte mit dem Beitritt der [lexicon]DDR[/lexicon] zur Uno in den 70er Jahren.


    Danach gab es entsprechende Vorschriften für Bauteile, wie eben für Rückleuchten und auch deren Farbgebung/ - teilung.


    Eine orange Rückleuchte mit E-Nummer kann es folglich legal nie gegeben haben. Es ist ein (unerlaubter) Nachbau aus der Form einer 3-geteilten Leuchte. Vor dem Beitritt galt in der [lexicon]DDR[/lexicon] das Zulassungzeichen, Wellenlinie mit Kennbuchstaben G und fünfstelliger Registriernummer.


    Nicht lange raten, recherchieren! Auch unter www.trabantserie.de ;)

    Ich denke, es ist ganz einfach.


    Im öffentlichen Raum - klar - nein!


    M. E. nach Privatgelände ja, soweit keine Inbetriebnahme/ Teilnahme am Verkehr erfolgt. Also selbst dass Anlassen des Motors mit DDR-Kennzeichen sollte man nicht tun.


    Im öffentlichen Raum ist man hingegen immer Teilnehmer am öffentlichen Verkehr.

    SW Typ I


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    Instrumententafel mit Tüpfellack gespritzt, wie Jürgen schon schrieb.


    Es muss damals kein kompletter Karosseriewechsel stattgefunden haben. Als Karosseriewechsel galt auch die Wiederinbetriebnahme einer instandgesetzen Karosserie. Hierzu war die angeschweißte Platte von der Strinwand zu lösen, die FIN unkenntlich zu machen und auf der Rückseite war die bei der Polizeibehörde beantragte E-Nummer einzuschlagen und wieder anzuschweißen. Das Schild wurde also einmal gedreht.
    Typenschild dann entsprechend neu.

    Ja Deli, das dürfte der Farbton Pastellweiß sein.
    Ist ja ein 66er Prospekt


    [Blockierte Grafik: http://www.mitek.nsystem.pl/www.trabantserie.de/assets/images/db_images/db_c66-016-2-21_I_01.jpg]
    Drucknummer 21-2-015-66 D


    [Blockierte Grafik: http://www.mitek.nsystem.pl/www.trabantserie.de/assets/images/db_images/db_c66-620_I_01.jpg]
    Drucknummer 620-66


    [Blockierte Grafik: http://www.mitek.nsystem.pl/www.trabantserie.de/assets/images/db_images/db_c66-016-2-21_II_01.jpg]
    Drucknummer 21-2-016-66 CZ


    Soviel zur EDV-technischen Darstellung von Farben neben drucktechnischer Darstellung und Fotoaufnahme. ;)

    Um mal Mossi und Deli zu komplettieren und da meine Seite erst aber nun endlich wohl im nächsten Monat wieder starten kann:


    Nullserie 12V war 07/1983 (FIN: 3249798 bis 3249995 Limo, 3764635 bis 3764678 Uni)


    Umstellung der elektrischen Anlage von 6V auf 12V in Serie zum 03.10.1983 (FIN: 3274430 Limo, 3771222 Uni)
    zur Lima: 220Watt-Gleichstromlima durch 588Watt-Drehstromlima vom Typ 8042.421/6 ersetzt. Die Spannung der Drehstromlima wird mit einem wartungsfreien elektronischen Regler mit Hybridschaltkreis vom Typ 8142.5/1 DLR 14V geregelt.


    Nullserie H4-Scheinwerfer in 03/1984 (FINs nicht bekannt).


    Am 30.04.84/01.05.84 wurden die Scheinwerfer mit Biluxlampen 45/40W und ohne Höhenverstellung bei allen Varianten ersetzt durch höhenverstellbare H4-Scheinwerfer (H4-12V-55/60 W). (FIN 3332352 Limo, 3786453 Uni)


    Nullserie [lexicon]EBZA[/lexicon] war am 25.04.1985 (FINs nicht bekannt)


    Einführung EBZA-2H (Elektronische Batteriezündanlage) zum 12.09.1985. Serienmäßige Normalzündspule 12V Typ 8352.101/5 oder 6. (FIN 3478174 Limo, 3823891 Uni, Ab Motnr.: 1556673)

    @blue: Danke Dir! Wenn´s was gibt, wäre schön, wenn Du es posten könntest.


    Jenson: Erstmal brauchst Du ein Einzelverfahren. Da Dresden noch keine Umweltzone hat, kannst Du diesbezüglich noch nicht klagen.


    Theoretisch könntest Du aber eine Ausnahmegenehmigung in Berlin für Berlin beantragen. Aber ohne kostenzusagener Rechtsschutzversicherung solltest Du dies nicht tun. Es wäre schön, aber...
    Dann eher, wenn Dresden ´ne Umweltzone hat und Du so betroffener Betroffener bist.

    Ja richtig, Sammelklage gibt es nicht in D. Ich wollte es jedoch verständlicher ausdrücken (Prozessverbindung nach § 147 ZPO). Mit Sammelklage weiß eine Vielzahl, in welche Richtung gedacht wird. :zwinkerer:


    An die Stuttgarter: Auf der I-Netseite der Stadt steht aktuell "Für darüber hinaus gehende berechtigte Einzelinteressen an einer Ausnahmegenehmigung wird das Land noch einen Verfahrenskatalog erlassen."


    Liegt der Katalog nun schon vor? Wenn nicht, so kann ja eigentlich noch nicht entschieden werden. Falls doch, wo finde ich diesen Katalog? Hat jemand von euch die Richtlinien und kann mir diese per E-Mail zusenden? Danke!


    Trabbischubser: Eine Umfahrung ist nicht ausgeschildert. Geht auch nicht. An welchen Zielen will man sich auch orientieren?


    Eine Zufahrt habe ich gefunden, wo doch glatt kein Umweltzonenschild steht.

    Aktueller Stand:
    Zurzeit stehe ich mit der Anwaltssocietät Wegener & Wittkowski in Verbindung, die u. a. für den ADAC beim Vorgehen gegen die Umweltzone tätig sind.


    Vorab werde ich mich nun mit meiner Rechtsschutzversicherung (DEBEKA) bzgl. der Deckungszusage in Verbindung setzen.


    Falls jemand Erfahrungen mit Wegener & Wittkowski hat und/ oder Fragen zu dieser Thematik hat, selbst in einem Verfahren steckt etc..... meldet euch hier.


    Alternativ könnt Ihr mich auch unter umweltzone@nickname.berlin.de kontaktieren.


    FREDDY:

    Zitat

    Wäre doch eine Gelegenheit, nicht nur die Bedürfnisse von Trabant- sondern auch von allen anderen Ostmobilfahrern abzudecken!


    Leider geht es jetzt primär nur über Einzelfälle, da mein Antrag abgelehnt wurde, kann nun im Klageverfahren primär nur mein Interesse durchgesetzt bzw. vertreten werden. Insofern ist es mir nicht möglich, für alle Ostmobile zu sprechen, da es vor Gericht keine Relevanz hat. Daher ist es ja wünschenswert, wenn sich weitere Betroffene (Barkas- und Wartburgfahrer zum Beispiel) finden, um das "Ding" evtl. im Rahmen einer Sammelklage etc. globaler anpacken zu können. Ob und wie im Nachhinein dennoch mein Urteil für alle etwas bringt, bleibt so erstmal überwiegend ungewiss. Sollte ich Recht bekommen, so stehen die Chancen für [Trabant]fahrer sicherlich nicht schlecht, denke ich.

    Irgendwie werden bei mir die letzten Einträge zum Thema nicht mehr angezeigt. Erst nach Anklicken von "Antwort". Liegt wohl an der Einfügung des Thread´s von Jenson601.


    Daher:

    Zitat

    Hallo Icke,
    Na das klingt doch schonmal recht positiv! Wäre doch eine Gelegenheit, nicht nur die Bedürfnisse von Trabant- sondern auch von allen anderen Ostmobilfahrern abzudecken! Jetzt wäre natürlich zu klären, woran der ADAC seinen "Bedarf" festmacht. Anzahl zugelassener Fahrzeuge der entspr. Typen? Unterschriftenaktion? Oder prüfen die sowas selbst? Und wie schnell muss es jetzt gehen bzw. wie viel Zeit haben wir, um ggf. etwas auf die Beine stellen zu können?
    Gruß,
    Freddy


    Freddy, ich habe den ADAC noch einmal angeschrieben und insbesondere auch Deine gestellten Fragen aufgenommen. Gruß, Icke