Hallo,
Ich habe da eine dringende Frage und habe leider nicht genau das gefunden was ich gesucht habe, vllt. Könnt ihr mir da ja helfen.
Zur frage:
Ich habe vor bei meinem 89er (HA Schraubenfeder) das H-Kennzeichen zu machen, möchte aber trotzdem mir danach noch ein Fahrwerk verbauen (VA 120 / HA 100), bei original RR-Kombination, kaufen wollte ich mir das bei TW.
Vom freundlichen TÜV - Prüfer wurde mir gesagt das es möglich ist ohne den H-Status aberkannt zu bekommen aber nur wenn man nachweisen kann dass das Fahrwerk erstmals spätestens 10 Jahre nach Fahrzeug Bhj. Gebaut/Hergestellt wurde.
Das Problem ist jetzt das ich schon Email - Kontakt mit TW hatte aber die mir leider weder Hersteller der Fahrwerke noch das erstmals Bhj. der Fahrwerke mitteilen können.
Vllt. Hat ja jmd. Von Euch schon so ein Fahrwerk verbaut und kann mir sagen was da so drin steht zwecks Hersteller oder Fahrwerkes Bhj.
Ist bei meiner gewünschten Fahrwerkshöhe noch eine stuko erforderlich an der HA um einen negativen Sturz zu erreichen?
Ich hoffe die Frage/Bitte ist möglichst verständlich.
Vielen dank schon mal im voraus.