Beiträge von Barkas-Harald

    immer wenn ich solche anfragen lese, denke ich da ist jemand tatsächlich an einer antwort interessiert, auf die er sich verlassen kann. deshalb versuche ich, möglichst sachlich und mit verlässlichen quellen zu antworten und auch das nur, wenn ich glaube eine richtige antwort gefunden zu haben.
    jedesmal passiert mir das, dass jemand meine ausführungen zu widerlegen versucht, obwohl ich gesetzliche quellen verwende.
    ist es das ziel dieses forums geworden, dass jeder eine meinung äußern muß, oder wollen wir doch lieber wieder kurz und verlässlich ernstgemeinte anfragen abarbeiten???
    Cubi: ich finde deine quellenangabe sehr gut und habe sie mir gleich abgespeichert. danke!
    aber, sie sagt nichts zum thema, denn auch hier gilt die übergangsvorschrift nach §72 stvzo. im käfer waren wohl auch bis zum schluss keine gurte und der wurde ja noch lange produziert, oder täusch ich mich da?


    jedenfalls steht in §72 stvzo unter rückhaltesysteme:" §35a ....ist spätestens anzuwenden 1.für erstmals in den verkehr kommende neue typen von a) kraftfahrzeugen ab dem 1.juni 1998, ...
    und 2. für alle erstmals in den verkehr kommende a) kraftfahrzeuge ab dem 1.oktober 1999."
    da war schon westen und es gab auch keine neuzulassungen mehr, oder? :hä:
    Darkfish: meine ausführungen haben ja bereits darauf hingewiesen, das rückfahrlicht nicht rot sein darf und der prüfer wird routinemäßig den rückwärtsgang einlegen und du bist fällig.
    denkbar wäre aus meiner sicht: mach weiße blinkerschalen dran und silberne lampen rein. dann sieht das blinklicht gelb aus. wenn du zusätzlich weiße lampen unterbringst, die als rückfahrlicht geschaltet sind, könnte der tüv-prüfer das erlauben, oder? hat jemand eine andere meinung?

    für solche sachen gibt es immer eine eindeutige formulierung!
    das hat nichts mit einigungsvertag zu tun, alte autos gabs auch im westen!
    für alle regelungen die auf fahrzeuge nicht angewendet werden, die vor dem erlaß gebaut wurden (z.b. gurte hinten gabs ja auch beim käfer nicht) sind die stichtage und ausschlüsse im §72 der Stvzo geregelt.
    rückfahrlicht muß auch nicht eingetragen sein. 1. ist nach §52a Stvzo pflicht und 2. hat die leuchte eine abe.
    §52a Stvzo Abs 2:"kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei rückfahrscheinwerfern für weißes licht ausgerüstet sein." (also auch kein bremslicht).
    Abs 4:" rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem rückwärtsgang leuchten können,wenn die einrichtung zum anlassen und stillsetzen des motors sich in der stellung befindet, in der der motor arbeiten kann." (heißt der rückwärtsgang und der zündschlüssel müssen an sein.)


    ...und jetzt kommt §72 Stvzo Abs 2 kapitel §52a: ... tritt in kraft am 1.januar 1987 für die von diesem tage an erstmals in den verkehr kommenden kraftfahrzeuge.
    bei den vor dem 1.juli 1961 erstmals in den verkehr gekommenen fahrzeugen genügt es, wenn die rückfahrscheinwerfer nur bei eingeschaltetem rückwärtsgang leuchten können." ( also bei denen auch ohne zündschlüssel)
    weiter :"bei fahrzeugen, die in der zeit vom 1.juli 1961 bis zum 31.dezember 1986 erstmals in den verkehr gekommen sind, dürfen die rückfahrscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie weder bei vorwärtsfahrt noch nach abziehen des schalterschlüssels leuchten können." (heiß, die darf hier auch leuchten, wenn du den schaltstock reingedrückt hast, aber noch nicht rumgedreht und der schlüssel mindestens im schloß steckt, aber nich an sein muß.)




    was haben wir gelernt??? :verwirrt:
    - rückfahrlicht darf nicht rot sein.
    - ob rückfahrlicht überhaupt sein muß, hängt vom baujahr ab.
    - wann es an sein darf oder muß, hängt vom baujahr ab.
    - alle sachen, die es früher noch nicht gab, sind nur dann jetzt pflicht, wenn sie nicht in §72 stvzo ausdrücklich ausgeschlossen sind.
    - rückfahrlicht steht nie in den papieren, aber immer in der stvzo :top:

    die bezeichnung kraftfahrzeug bezieht sich nicht auf die motorkraft, sondern auf den begriff kraftfahrstraße. also ist auch ein fahrrad gemeint.
    das mit dem 25 km/h-schild ist richtig, nur muß "6 km/h" drauf stehen, damit du keine zulassung brauchst.
    Zitat:§58 absatz 5"die geschwindigkeitsschilder müssen an beiden längsseiten und an der rückseite des Fahrzeugs angebracht sein."



    und zu den "gipsleuchten" hab ich glaub ich schon damals gesagt, dass es sich um den modellgips für die gfk-abdrücke handelt und den gibts natürlich nicht mehr, weil der durch die gfk-teile kaputt gegangen ist. aber dafür gibts jetzt die gfk-teile und ein negativ um sie nachzuproduzieren, wenn sie kaputt gefahren werden. aber das auto ist zum lackieren zerlegt.

    also die blattfeder längs erinnert mich an anhänger mit wartburg 311-achse. die hat aber dann eine 15"-felge un 5-loch.
    weil die bremse fehlt is die ankerplatte weggelassen un nur die deckplatte zum befestigen der felge nötig. gibts bei ungebremsten klappfix auch.
    kann sein dass die auf 4-loch 13"-felge passend gemacht oder weiterproduziert haben.
    anhänger gab es früher auch als bausatz, wegen der produktionskapazitäten un so. dann sind die eigenbau un sehen aber alle gleich aus, oder haben die gleichen fahrgestelle wie fertige anhänger.

    will mal versuchen n bisschen qualität zu liefern wird aber erstma bürokratisch, sorry
    §18 Stvzo sagt:" Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h .... dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch die Erteilung einer Betriebserlaubnis ... zum Verkehr zugelassen sind. :verwirrter:


    nu isses ja so, wenn man die 6 km/h, also schneller Wanderschritt, nich schafft,weil das Getriebe auf Weg und nich auf Geschwindigkeit is, wegen der Masse, dann braucht man es nich zulassen :grinser:
    frag ma deinen dekra-mann, der kann dir vielleicht sogar helfen, was du alles reduzieren kannst wegen statik kontra masse.


    das mit den baumaschinen heißt übrigens selbstfahrende arbeitsmaschinen und betrifft somit nur leiterwagen oder straßenwalzen, etc. die brauchen auch nich.

    eine gelbe kontrolleuchte ist grundsätzlich vorschrift für die nebelschlussleuchte. wenn dein kippschalter ursprünglich mal als schalter für die nsl gedacht war, dann ist die davon übrig. diese war dann über den schalter an plus und an masse direkt(z.b. armaturenbrett)


    ausserdem wurde schon richtig gesagt, gibt es ein bremskontrollrelais. es wird in die zuleitung der bremslichter zwischen geschaltet und steuert eine meist rote kontrolle an, die nur geht, wenn die lampen in ordnung sind. diese wäre dann an das relais und wieder gegen masse. glaub ich


    auch bereits beschrieben ist die dritte möglichkeit einer hängerblinkerkontrolle. die wird an c2 am blinkrelais angeschlossen. siehe oben
    dazu wurde das blinkrelais ausgetauscht oder ein c2-baustein in den blinkerkreis zwischen geschaltet als nachrüstvariante und müßte dann aber eine eigene zuleitung zur anhänger kupplung haben. bei dem getauschten relais wird einfach ein größerer verbrauch durch die zusätzliche hängerleuchte elektronisch gemessen.

    wenn man ihnen die krallen stutzt, haben frauen eigentlich nicht so viele scharfe kanten :grinsi: :grinsi: :grinsi:



    ... und da hier offensichtlich vorsorglich auf gefährliche kleidungsstücke mit gürtelschnallen, hosenknöpfen oder reisverschlüssen verzichtet wird :augendreh: wie rücksichtsvoll...


    man kann sich zumindest einen kreativeren grund suchen, sich nicht in die hände solch engagierter junger menschen zu begeben und ihren tatendrang auszubremsen. :lach: :lach:



    ...und dann solches vokabular :beleidigt: das ist dann der dank


    *un wechduck*

    hallo henk :winker:
    ich glaub am anfang waren wir noch bei deinem thema, aber warum wir davon abkamen ist bereits erläutert.
    was ich nicht verstehe ist, warum euch die steuererklärung geld kostet statt geld zu bringen. man macht im allgemeinen eine steuererklärung um etwas wiederzubekommen und wofür gebt ihr da geld aus???
    ich könnte mir vorstellen, dass ihr einfach nicht wisst wofür 0% wofür 7% und wofür 16% (bzw. jetzt 19%) abzuführen bzw. zu verrechnen sind, dann rechnet sich das auch nicht zu euren gunsten.
    und das mit der spendenquittung geht auch oft anders zu lösen, vorausgesetzt ihr wollt nicht tausende euro von einem sponsor, sondern viele kleine beträge.
    ich habe aber keine lust hier wieder einen Kugelhagel lost zu treten und meinen standpunkt öffentlich verteidigen zu müssen, deshalb sollten wir uns vielleicht mal in ruhe unterhalten. das jahr hat bereits angefangen und wann und wo fängt für dich die saison an? schreib alle deine fragen solange auf und dann verabreden wir uns. es interessiert mich im allgemeinen schon sehr, was andere anders machen und mit welchem erfolg.
    muß mich auch erstmal mit der neuen steuer beschäfftigen.
    im übrigen war genau das thema zum ifa-szene-stammtisch und ich werde den verdacht nicht los, das wir dieses thema weiter behandeln sollen. das geht aber erst am 3.11. wieder.

    wunderbar :eismen:
    du sprichst mir aus der seele jane :top:
    ich denke der grund, warum hier so viele stimmen aus "positiver erfahrung" gegen den ev sprechen ist ziemlich deutlich:
    ein ev erwartet mehr oder weniger, das die mitglieder sich zu ihm bekennen und entsprechend initiative zeigen, je nach dem vereinszweck.
    ist man kein ev, braucht sich keiner verantwortlich zu fühlen. wenn alle sich ducken, wenn arbeit ansteht, gibts auch keinen den es stört, das sie liegen bleibt. man muss sich nicht einigen und nichts planen, so wie man sich nicht auf eine bezieheung einläßt, wenn man nicht bereit ist in ihr kompromisse einzugehen. :verwirrt:
    aber wozu sind wir eine gemeinschaft mit einem gemeinsamen interesse, wenn sich jeder zurückzieht, wenns eng wird, stehen wir nicht gemeinsam hinter unserem hobby??? wie einig wir uns sind und wie gemeinsam wir handeln sieht man gerade an der feinstaub-diskussion hier im forum. alle wissen das unser hobby in gefahr ist, aber einige posten solchen unsinn, wie: wenn dies mir verbieten fahr ich trotzdem und wenn die mich erwischen dann bezahl ich eben mal.... die hauptsache ist denen wohl, sich nicht bewegen zu müssen. und:
    Wer sich nicht bewegt, bewegt nichts!!!
    übrigens spätestens wenn man verträge für eine garage oder ein treffen machen will, ist meiner meinung nach ein ev nicht zu vermeiden oder findet sich ein dummer, der für den schaden den seine sogenannten freunde im suff verursachen mit all seinem besitz haften will??? :verwirrt:
    ich grüße alle, die etwas bewegen wollen und wünsche dabei viel erfolg in 2007!

    universaler
    noch nich selber, aber sollte probleme geben:
    1. ist doch beim kombi die b-säule schmaler, oder? also kein platz.
    2. gibt es ja keine kombischeiben mit der befestigung und einfach reinbohren hat angeblich bisher keiner geschafft, wegen dem einscheibensicherheitsglas, das zerspringt doch sofort.
    3. ist wahrscheinlich die scheibe sowieso beim ersten schlagloch kaputt, die schwingt doch viel stärker wegen der länge.


    ich hatte damals auch solche ideen, also nich den mut verlieren, aber ohne teuer wirds wohl nich gehn. am besten scheiben aus anderem material, vielleicht plexiglas, mal den tüv fragen, was da geht.
    übrigens gibts da schon kombis die einfach den fensterrahmen auf limo umgeschweißt haben, sieht manchmal gut aus und dann isses einfach, mit originalteilen. :top:

    Chris sorry chris, wenn dir der eindruck entstanden ist, ich würde deinen standpunkt nicht akzeptieren. dann hätte ich mich wohl sicher nie für deine teilnahme interessiert. nicht nur meine meinung zählt und selbstverständlich kann das thema gern zum nächsten stammtisch besprochen werden. nur drei dinge sprechen dagegen, dass dies schon eine eigene ag gewesen wäre: 1.hat keiner dieses thema vorgeschlagen, 2. bin ich nicht interessiert vorträge zu halten, diskussionen geben mir schließlich auch eure erfahrungen zurück und 3. da ich dieses jahr als organisator eingesprungen bin, würde es nicht meinem qualitätsanspruch entsprechen, beides gleichzeitig zu schaffen. :zwinkerer:


    Deluxe:... hättest du für dich behalten können! :traurig:


    @jene: zur gemeinnützigkeit braucht man natürlich initiative, die der allgemeinheit nützt, sagt ja der name schon.
    und bei euch kann ich mir das gut vorstellen, bei uns eher nicht.
    aber henk hat ja schon indirekt angedeutet, das die gemeinden in verschiedenen bundesländern das auch verschieden handhaben, schließlich verzichten die da ja auf steuereinnahmen.
    übrigens kann ich mir dich auch sehr gut als gesprächspartner in einer solchen arbeitsgruppe vorstellen.- den anfang dafür hast du ja dieses jahr schon gemacht. :top:

    und wieder sinkt das niveau der unterhaltung. :dududu:
    wenn sie dir was wert wäre, hättest du ja längst danach recherchiert :grinser:
    denen die diese diskussion ernst meinend angefangen haben, hatte ich bereits ein persönliches gespräch angeboten, leider ist dies nicht zustande gekommen, schade. und dafür hätte ich sicher kein geld genommen, solange ich nicht noch ewig dafür fahren muss.


    aber versuch doch mal ein buch kostenlos zu kopieren. dann weißt du wofür das geld gebraucht wird und dann kannst dus nämlich auch in deinen schrank stellen und mußt es nicht wieder abgeben.
    aber verbreite ruhig weiter unfrieden, jetzt weiß ich wenigstens was ich von diesem tread halten soll.

    mann mann mann, in letzter zeit hab ich angst hier eure kommentare zulesen :heul:
    das kann doch nicht euer ernst sein, solche empfehlungen zu geben.
    1. ist die azv mit einer abnahme für ein bestimmtes modell verbunden und damit ist klar, das der tüv die für kein anderes modell einträgt.
    2. ist schon richtig gesagt worden, dass die nicht passt, also wird da auch nichts passend gemacht, wir sind hier schließlich nich im opel-club oder so.. :heuli2:
    3. eine für blattfeder hab ich auch da.
    4. würde ich darum bitten ,dass in zukunft wieder die leute antworten, die eine verlässliche quelle sind, also ahnung haben. habt ihr euch mal überlegt, das hier leute fragen, die sich auf eure antwort aus mangelnder eigener erfahrung verlassen werden und dann dafür haften müssen :tkopf:



    also bitte qualität meine lieben!!!!! :top:

    ich will hier niemanden kritisieren und auch nicht klugscheißern, aber hier werden genau die halbwahrheiten weitergegeben, die mich zu meiner diplomarbeit motiviert haben. schließlich ist es auch meine erfahrung, dass es viele gibt, die nicht wissen warum sie e.v. sind und erst recht nicht wissen, was ihnen das bringt.
    1. falsch ist das man als vorstand eines e.v. privat haftet. das stimmt nur unter bestimmten voraussetzungen und die sind vermeidbar. richtig ist eher, dass interessengemeinschaften, die nicht e.v. sind grundsätzlich als bgb-gesellschaft ausnahmslos gesamtschuldnerisch haften. das bedeutet alle Mitglieder müssen zu gleichen teilenprivat haften, aber nur einer muss vom kläger ergriffen werden und sich die anderen teile von den anderen verursachern einklagen und die brauchen nur unterzutauchen und einer ist für immer ruiniert. um das zu vermeiden, gründet man einen verein, der nur mit seinem vereinsvermögen haftet. :top:
    2. falsch ist auch, dass hier spenden und sponsoring in einem zug genannt wird. das hat nicht nur verschiedene namen, sondern völlig verschiedene voraussetzungen und zumindest sponsoren findet man auch ohne gemeinnützigkeit nicht schlechter.
    3.wie gut das team funktioniert, ist nicht von der organisationsform abhängig :dududu:
    4.all diese ungereimtheiten wären leicht zum ifa-szene-stammtsich zuklären, wenn nur alle kämen, ein teil davon war bereits thema.
    5.die finanzierung eines treffens o.ä. ist ohne e.v. immer nur über die private steuererklärung rechtmäßig. wer von euch hat daran gedacht, alle einnnahmen und ausgaben anzugeben, sonst ist das steuerhinterziehung und strafbar. d.h. einer haftet für die falschangaben für alle. :verwirrt:


    übrigens habe ich nicht aus 10 büchern 100 seiten allgemeinverständliche lektüre gemacht, um immer wieder zu lesen, das jeder das besser weiss, aber keiner sich was sagen läßt. ich habe kein problem damit, euch eine quittung zu schreiben, wenn ihr das ding aus der vereinskasse bezahlen wollt, aber ich habe wohl ein problem damit, angesichts der hohen investition in mein studium hier alles zu verschenken, oder zuzusehen, wie ihr weiter rumbastelt. überlegt euch, was ihr wollt. :hmm:
    wie gesagt, klugscheißen ist nicht mein ziel. aber es gibt leute, die sich für meine variante entschieden haben und offensichtlich zufrieden sind und was ich hier lese ist, das euch eure variante nicht zufrieden stellt.


    ps: schade henk, dass wir nicht vor eurer gründung geredet haben, aber das geht schließlich nicht mehr zuändern. was jetzt draus wird geht aber noch zu beeinflussen.


    allen, die an einem konsruktiven vereinsleben interessiert sind, viel erfolg, egal ob mit oder ohne e.v. :top:

    MC: schön, dass deine kommunikationsfähigkeit wieder mal derb ins minus geht. so lässt sich gut zusammenarbeiten. :zornig:
    jedes mal wenn du die fresse derartig aufreißt, überlege ich, ob du nur beleidigen willst und ob ich mich wieder einmal auf dein niveau begebe. :dududu:



    nun ich will lieber noch einmal betonen, dass ich für sachlichen umgang bin:


    warum ihr nicht drin steht, kann ich dir nicht sagen, da ich die fragebögen nicht abgetippt habe und die originale noch nicht wieder habe. so konnte ich noch nicht vergleichen. dein persönlicher angriff ist damit schon mal aus der welt. trotzallem versuche ich in deinen ausführungen eine konstruktive kritik zu finden:
    1. wenn ihr da gewesen wäret und den fragebogen eher geschickt hättet, wäre der fehler schon am 4.11. korrigiert worden.
    2. wenn du dich zusammen genommen hättest und sachlich um eine korrektur gebeten hättest, wäre diese, wie jede andere bereits erfolgt.
    3. da du ja sowieso konsequenter weise nicht erscheinen wolltest, zeigst du auch kein interesse, dass wir euch promoten, hast die bearbeitungsgebühr natürlich auch nicht bezahlt und erwartest in deiner dir eigenen anmassenden art, trotzdem zucker in den arsch.


    sorry, dass war dann doch nicht ganz diplomatisch, aber mir fällt nichts konstruktiveres ein.


    wie glaubst du also, soll ich mit dir umgehen??? :hä:



    im übrigen ist immer noch der verein der veranstalter und ich glaube nicht, dass ein anderer aus unserem verein sich deinen ton bieten läßt.
    vielleicht denkst du erstmal drüber nach, bevor du noch eine gemeinheit antwortest.

    alles was du wissen willst, steht in meiner diplomarbeit.
    wenn du nach jena gefahren wärst am 4.11. hätte ich dir das erklären können, aber huntert seiten passen hier nicht rein.
    ein eigenes exemplar kann ich dir aber schickt. schreib mir ne pn!

    zündaussetzer kriegt man auch prima hin, wenn man keinen bezinfilter hat und dreck im tank. die kerze setzt dann immer aus, wenn ein krümmel sich an der elektrode festbrennt. finden kann man den aber meist nicht, weil er da ja nicht bleibt. also nur kurze aussetzer :grinser:

    ich habe sicher keinen grund, mich mit dir zu streiten, aber leser des Clubmagazins wissen, dass ich seit heft 4/2002 regelmäßig artikel über kennzeichen und zulassungsbedingungen veröffentliche.
    hättest du dieses heft gelesen, hättest du den wortlaut des
    Verkehrsblatt 1997 Heft 16 Amtlicher Teil Seite 537 Absatz 2 c)gekannt:
    Das Oldtimerkennzeichen wird nur für Fahrzeuge zugeteilt, die aufgrund eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen eine Betriebserlaubnis für Oldtimerfahrzeuge haben. Hierfür kommen nur Kraftfahrzeuge in Betracht, die mindestens vor 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.
    Diese Einschränkungen dienen der Abgrenzung zu „nur alten“ Kraftfahrzeugen, die im Alltags-Verkehr oder sogar zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden. Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, daß dieses als historisches Sammlerstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird. Am häufigsten kommen diese Kraftfahrzeuge bei sogenannten Oldtimerrallyes und ähnlichen Veranstaltungen zum Einsatz.
    Absatz2d)
    Mit der Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens als amtliches Kennzeichen gelten alle Vorschriften der StVZO, d. h. z. B., daß die Kraftfahrzeuge eine Betriebserlaubms (außer die „betriebserlaubnisfreien Fahrzeuge gem. § 18 Abs. 3 StVZO) benötigen, sie der Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO unterliegen und sie auch haftpflichtversicherungspflichtig sind. Damit unterliegen sie auch dem der StVZO innewohnenden Grundsatz, daß pro Fahrzeug nur ein amtliches Kennzeichen zuzuteilen ist und nicht ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge zugeteilt werden kann.