immer wenn ich solche anfragen lese, denke ich da ist jemand tatsächlich an einer antwort interessiert, auf die er sich verlassen kann. deshalb versuche ich, möglichst sachlich und mit verlässlichen quellen zu antworten und auch das nur, wenn ich glaube eine richtige antwort gefunden zu haben.
jedesmal passiert mir das, dass jemand meine ausführungen zu widerlegen versucht, obwohl ich gesetzliche quellen verwende.
ist es das ziel dieses forums geworden, dass jeder eine meinung äußern muß, oder wollen wir doch lieber wieder kurz und verlässlich ernstgemeinte anfragen abarbeiten???
Cubi: ich finde deine quellenangabe sehr gut und habe sie mir gleich abgespeichert. danke!
aber, sie sagt nichts zum thema, denn auch hier gilt die übergangsvorschrift nach §72 stvzo. im käfer waren wohl auch bis zum schluss keine gurte und der wurde ja noch lange produziert, oder täusch ich mich da?
jedenfalls steht in §72 stvzo unter rückhaltesysteme:" §35a ....ist spätestens anzuwenden 1.für erstmals in den verkehr kommende neue typen von a) kraftfahrzeugen ab dem 1.juni 1998, ...
und 2. für alle erstmals in den verkehr kommende a) kraftfahrzeuge ab dem 1.oktober 1999."
da war schon westen und es gab auch keine neuzulassungen mehr, oder?
Darkfish: meine ausführungen haben ja bereits darauf hingewiesen, das rückfahrlicht nicht rot sein darf und der prüfer wird routinemäßig den rückwärtsgang einlegen und du bist fällig.
denkbar wäre aus meiner sicht: mach weiße blinkerschalen dran und silberne lampen rein. dann sieht das blinklicht gelb aus. wenn du zusätzlich weiße lampen unterbringst, die als rückfahrlicht geschaltet sind, könnte der tüv-prüfer das erlauben, oder? hat jemand eine andere meinung?