Anhängelast

  • Hallo,
    ne Frage zur Anhängelast:
    max. 300 kg am Trabi ungebremst, das habe ich verstanden.
    Gilt das für den beladenen oder den unbeladenen Anhänger???


    Also: Hänger wiegt 250kg und hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 450 kg (Beispiel).


    Erlaubt, oder nicht? Oder mit der Waage Zuladen, bis 300kg erreicht :)


    Sorry, ist vielleicht ne blöde Frage, aber ich verstehe es gerade nicht!

  • Hallo Marc,
    300 kg ungebremst heißt das dein Anhänger ein gesamtgewicht von 300 kg nich überschreiten darf.
    Das heißt das wenn er leer 250 kg wiegt du noch 50 kg zuladen darfst.
    Auch wenn der Anhänger eigentlich mehr dürfte. Also so wurde mir es mal erzählt.
    Ich hoffe deine Frage ist damit beantwortet.


    P.S. Falls es jemand besser weiß bitte verbessern :zwinkerer:


    :winker:

  • Hi Marc,


    mir hat unlängst jemand erzählt, daß man auch noch die 50 kg Stützlast auf der Anhängekupplung abziehen dürfe: In Deinem Beispiel dürftest Du also 100 kg in den leeren Anhänger zuladen und trotzdem fahren.


    (Aber bitte ohne Gewähr - bin kein Jurist, und übernehme auch nicht eventuelle Strafzettel ...)


    :winker: der Michi vom CTC

    Früher gab's Sex, Drugs & Rock'n'Roll -

    jetzt gibts Veganer, Laktoseintoleranz und Helene Fischer

  • hallo
    also das ganze sieht so aus, das die anhängelast, die vorne auf der anhängergabel liegt so verteilt sein muß, das sie 50kg wenn sie so hoch eingetragen isr nicht überschreiten darf, sonst mußt du bei einer kontrolle umpacken.
    wenn du in deinen papieren eine gesamt last von 300kg eingetragen hast, darf deingesamtgewicht,das heißt leergewicht des anhängers und die zuladung nicht höher als die 300kg die eingetragen ist ügerschreiten maximal 10 % erlaubt die Polizei ohne bußgeld darüber hinaus je nachüberschreitung in % wird es mit bußgeld oder mit dem verbot der weiterfahrt und bußgeld geandet. es sei denn du kannst einteil der ladung im zugfahrzeug unterbringen ohne dieses zu überladen.
    ich hoffe ich konnte dir helfen
    jimpanse1947

  • Also MichU hat Recht!
    Schaut mal hier
    oder hier


    Bei einem ungebremsten Hänger darf dieser also, bei voller Ausnutzung der Stützlast, 350 kg wiegen, bei gebremsten 450 kg.


    :winker:

    summ, summ, summ, mein Trabi summt herum :raser:

    Einmal editiert, zuletzt von SUMM ()

  • O.K.
    Danke für die Antworten.


    heisst also: während des bepackens 2 Waagen unter die Reifen, Gewicht addieren, daraus die wurzel, die Quersumme mal dem Kosinus = Tatsächliches Gewicht des Autolackes :)