TÜV Probleme bei Gurten?

  • Hallo zusammen, :winker:


    der Zulassungstermin meines Kübels rückt nun näher und ich muß natürlich vorher zum freundlichen TÜV, glaub`, ich muß sogar eine Vollabnahme machen lassen, da dieser 4 Jahre abgemeldet war, oder ?? :hä:
    Weiß jemand, ob der Freundliche unbedingt diese Selbstmörderangeln (Lederbeckengurte) montiert sehen will? Ich kann mich einfach nicht damit anfreunden, sieht sch... aus und ist gefährlich!!!! Und wenn ja, wo müssen die montiert werden? Ich habe am Sitz keine Halterungen entdecken können.


    Gruß

  • Also soweit ich weiß ist es seit Diesem jahr so,daß ein auto jetz 7 Jahre abgemeldet sein muss, damit man ne Vollabnahme braucht.
    Ich würd's erstmal ohne gurte versuchen.
    Wenn der Typ was sagt, sagste einfach: Sehen sie irgendwo Halterungen für Gurte??? Nein?! wie sollen dann Gurte angebracht werden?.....
    Und dann hält der hoffentlich's Maul. :zwinkerer::peitsche:
    Was is'n das für'n Baujahr?
    2.Frage: Wohnst du im Osten oder im Westen? :winker:

  • Also zu der 2. Frage: Ich komme aus Sachsen-Anhalt, wohne aber seit 10 Jahren bei Wiesbaden, aber einmal Trabi - immer Trabi, oder...? :top:
    Zum Kübel: Baujahr 1987, TÜV bis 06/04 im Osten gemacht, abgemeldet seit 10/02. Ich kann halt die Freundlichen hier schwer einschätzen, auf der Straße krieg ich nur :top: :top: :top:...mal sehen...

  • Hmm....Also wenn du im Westen wohnst, ist das schonmal'n Vorteil, weil hier ja keiner Ahnung von Trabi hat. Andererseits....1987 Baujahr.... Sogar in der DDR war soweit ich weiß seit 1980 Gurtpflicht für Fahrer und Beifahrer....
    Ich würd's versuchen. Sag denen was ich dir geschrieben hab, was du sagen sollst und mit etwas Glück klappt's. Wenn nicht: :tuev:
    :zwinkerer: Hoffe ich konnte etwas helfen?! :winker:

  • ...jetzt kapier ich auch Deine Frage nach dem Wohnort... :lach: Naja, wo Vorteile sind , gibts auch Nachteile: all meine bisherigen Mechaniker "trauen" sich nicht an den Kübel ran (Zündung, Vergaser). also bastle ich solange selbst(mit einigen Erfolgen), bis ich mal auf "Facharbeiter" treffe, also wenn jemand Lust und Zeit hat, mal die letzten Problemchen auszumerzen... :zwinkerer:

  • Also im praktischen bereich kann ich leider wenig helfen.Ich denke das was ich am Trabi kann,kansnt du als Ossi erst recht.
    Aber ich habe schon so manchen Trabifahrer außem PF für'n paar Tage besucht. :grinsi:

  • ...hmm, is doch auch ok! :zwinkerer: Ich werd wohl mal den nächsten Stammtisch in der Region besuchen, wahrscheinlich nicht standesgemäß mit nem A4, oder er läuft bis danne...


    Trotzdem danke :winker:


    PS: Hab gelesen, daß in FFM jeden 1. Samstag Stammtisch ist. Ist das noch so, wenn ja - wo? Gibt es noch Alternativen?


    Gruß

  • Zitat

    Original von 4pop4
    Hallo zusammen, :winker:
    der Zulassungstermin meines Kübels rückt nun näher und ich muß natürlich vorher zum freundlichen TÜV, glaub`, ich muß sogar eine Vollabnahme machen lassen, da dieser 4 Jahre abgemeldet war, oder ?? :hä:


    wenn du einen brief fürs auto hast, wie schon von "Kultpappe" erwähnte neue 7 jahresfrist.
    wenn kein brief vorhanden ist, vollanahme!



    Zitat

    Weiß jemand, ob der Freundliche unbedingt diese Selbstmörderangeln (Lederbeckengurte) montiert sehen will?


    ich kopier mal einen alten, relevanten beitrag von mir hier rein.
    hier geht es los:


    in der zeitschrift der verkehrswacht "mobil und sicher" ausgabe 04/2006 fand ich folgenden artikel zu dem thema.


    sicherung von personen in kfz auf neuer rechtsgrundlage


    seit dem 16. mai 2006 gelten in deutschland nach einer entsprechenden vorgabe durch die EU neue vorschriften über die sicherung von personen in kraftfahrzeugen.
    in der regelung §21 StVO wurde im absats 1 satz 1 nunmehr das grundlegende gebot installiert, in kfz nur dann personen zu befördern, wenn dessen sitzplätze mit sicherheitsgurten ausgerüstet sind. der zweite satz dieser vorschrift sieht allerdings für die noch in betrieb befindlichen älteren kfz in folgenden fällen eine ausnahme vor:


    1. für pkw, die vor 1979 zugelassen wurden und daher auf keinem sitzplatz mit sierheitsguten ausgestattet sein müssen


    2. für pkw, die vor 1984 zugelassen wurden und daher auf den rücksitzen nicht mit sicherheitsguten ausgestattet sein müssen


    3. für lkw und busse,...... bla bla bla.....


    leider konstruiert das bmvbs dieses an sich sinnvolle, weil zur gefahrenabwehr geeignete gebot nur als einfache verhaltenspflicht, d.h. ohne die möglichkeit einer bußgeldbewehrung, so dass verstöße gegen diese verpflichtung nicht geahndet werden können......



    grundsätzlich wird aber ein telefonat im vorfeld beim tüv oder der dekra helfen.



    lg
    olaf

    ich verlasse die pappengarage hier!
    vielen dank an alle die mir geholfen haben und die ich teilweise persönlich kennenlernen durfte!


    wer mit mir in kontakt treten möchte tut das bitte über


    kerlautomat@lycos.de

    Einmal editiert, zuletzt von stumpenraucher ()

  • Mein Kombi wurde 89 erstzugelassen. Heißt das jetzt ich müsste theoretisch hinten Gurte nachrüsten?


    :staun:

  • Zitat

    Original von TOOM-5
    Brauchste nich,da es im Trabi hinten NIE Serienmäßig Gurte hinten gab. :winker:


    naja, mit dem "brauchste nich" ist so eine sache.


    es kostet kein bussgeld wenn keine gurte nachgerüstet sind, problematisch wird es nur wenn man einen unfall hat und ein gutachter zu dem ergebnis kommt, dass mit gurten hinten grössere personenschäden oder sogar ein todesfall verhindert worden wären.
    wenn dann der staatsanwalt fragt warum keine drin waren, wo doch jeder weiss wie wichtig gurte sind, sollten wenigstens keine befestigungspunke für die schnelle montage vorhanden sein. :grinsi:
    also ich habe noch keine befestiungspunke für gurte an meinem gefunden die eine problemlose montage ermöglichen würde.
    mal abgesehen davon das ich in 99,99% der fälle hinten keinen sitzen habe.



    lg
    olaf

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  • brauch nen kübel keine gurte wenn diese komische kette dran is, ?


    mir war so das ma gehört zu ham :hä: :hä:

    Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von DUOcalle: Heute, 22:24

  • Zitat

    Original von DUOcalle
    brauch nen kübel keine gurte wenn diese komische kette dran is, ?


    mir war so das ma gehört zu ham :hä::hä:


    Das ist richtig,die Kette ist in den Papieren eingetragen.Im KFZ_Schein steht dann aber auch, das die Kette vor Fahrtantritt eingehängt werden muß.Hab ich selbst gelesen im Fahrzeugschein.:winker:

  • Die Kette ersetzt aber nur die Türen, nicht den Gurt.

    Wenn irgendein Teil in einer Maschine falsch eingebaut werden kann, so wird sich immer jemand finden, der dies auch tut.
    - 5. Murphysches Gesetz -

  • Also die Kette ist Vorschrift, muß natürlich vor Fahrtantritt angehakt sein. Aber die Kernfrage ist immer noch die Gurtpflicht. Bei meinem waren original solche Lederbeckengurte montiert, reine Selbstmordhilfen. Ich habe aber seinerzeit andere Sitzschalen aus der Limo mit Kopfstützen montiert und somit gleich die Gurte weggelassen. :zungeaus:Ich dachte nur, jemand hätte diesbezüglich schon einmal Erfahrungen beim Freundlichen :dududu:gesammelt.

  • Zitat

    doch im 1.1er ab 1990


    Sorry,aber is mir nicht bekannt. :staun:
    Haste evtl. ma en Bild davon???

  • Sind die echt an der C-Säule festgemacht? :verwirrt:
    Danke für die Aufklärung! :top:
    Man lernt doch NIE aus...... :lach: