TÜV Probleme bei Gurten?

  • Einführung der Gurtpflicht auf Vordersitzen in der Bundesrepublik 1976


    Bisher galt ein Fahrzeug automatisch nach Ablauf von 18 Monaten seit der vorübergehenden Stilllegung als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Die somit endgültige Abmeldung hatte das Erlöschen der Betriebser laubnis zur Folge. Mit der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung benötigt der Halter für eine Wiederzulassung erst dann eine neue Betriebserlaubnis (Vollabnahme), wenn die Fahrzeugdaten nicht mehr im Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt verfügbar sind (Vorhaltezeit 72 Monate) und zum unveränderten Fahrzeug kein Nachweis über eine gültige Typenoder Einzelgenehmigung geführt werden kann.


    Dann ist ab 01.03.2007 bei der Wiederzulassung nur noch eine gültige Hauptuntersuchung ggf. Abgasuntersuchung erforderlich.


    vielleicht Hilft dir das weiter Gruß Mario


    Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten


    [size=8]Walter Ulbricht




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