DDR Warndreieck, Warnstativ, Autobahn-Dreibock

  • Meines Wissens ist das originale erlaubt - solange es nicht die 60er-Jahre-Version mit den 2 Reihen Katzenaugen und der roten Warnfahne ist... :grinser::zwinkerer:

  • Ich vermute, dass deines gehen sollte! Das "Dreieck", welches ich reingestellt habe, ist nicht meines, es gehört einem Trabi-Kollegen. Und er sagte mir mal, dass er dieses bei einer Panne gar nicht aufstellen würde, sonst nimmt es noch einer mit..... :heuli2:

  • das Dreieck was Prof hat habsch auch noch...nur in nem schlechten Zustand... :traurig:


    mfg man :winker:

  • Ja, das hatte sich in nem grauen Sack hinter dem Reserverad versteckt und ich habs beim Ausmisten gefunden. Habe nämlich erstmal alles raus gerissen was Wasser ziehen kann weil der Wagen nicht dicht ist. Doch, "dicht" ist er in dem Sinne, dass unten nichts mehr raus läuft und er alles bei sich behält :grinsi:

  • Zitat

    Original von Dr.Mabuse
    Doch, "dicht" ist er in dem Sinne, dass unten nichts mehr raus läuft und er alles bei sich behält :grinsi:


    :staun: :grinsi:

  • Hallo,
    ich habe sogar ein DDR Warndreieck (in der neuen Ausführung, also ohne Fahne) im Mazda (weil nur soeins im Sack halbwegs vernünftig reinpasst) und wurde schon zweimal von den grünen kontrolliert. Die meinen zwar etwas alt aber es ist erlaubt.
    Bei der DEKRA zur Vollabnahme wollten die kein Warndreieck, noch Verbandskasten sehen, keine Lichtprüfung ob auch alles leuchtet was leuchten soll, keine Scheinwerfereinstellung prüfen, ich mußte den Kerl sogar darauf hinweisen bitte mal das Gerät dran zu stellen ob die stimmen weil neue verbaut sind! Einer war zu tief ich wollte gerade den Schraubendreher aus den Kofferraum holen zum einstellen da meinte der Typ nur naja lassense mal besser zu tief als zu hoch! Also hab ich zu Hause selber nachgedreht ohne Gerät!


    Bremsenwerte vorbildlich, aber bei der AU durchgefallen weil zu mager (der Motor konnte den Drehzahlbereich nicht exakt einhalten weil er immer aus den Bereich rausgesprungen ist und wohl etwas fetter besser laufen würde) anstatt selber mal dran zu drehen nee mußte ich in eine Werkstatt. Die haben den Vergaser etwas fetter gedreht und fertig war die AU alles bloß wegen den blöden Ausdruck fürs anmelden. Wo die AU ja sooooooo wichtig ist beim Trabant 601, aber alles andere ist egal!


    Meine Meinung die spinnen bei der DEKRA. :bäh:

    Ein Oldtimer ist wie die Freundin Deines besten Freundes, Du kannst Sie ansehen, ja bewundern aber bitte nicht berühren!

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  • @Mabuse:


    Hab ein bisschen im Internetz Shop von eínen Alter "bekannter" der IFA Szene herrumgestöbert, den Tassilos von Würzburg zu Heidingsfeld Graf von Crimmischau oder wie er sich nennt :verwirrt:, und da gibts die fehlende Katzenaugen für deinen Warndreieck. 4 stck für 3,33€.


    http://www.tassilos-veteranendienst.de/




    @ All: Ich will hier nicht einen Discussion über den Tassilos und seine Geschäftsmethoden anfangen, nur den Mabuse Helfen sein Warndreieck ganz zu bekommen, ok! :winker: Es wurde sowieso genug um den Kerl(Tassilos) in der Vergangenheit geschrieben........

  • hochhol


    Nabend zusammen,


    bis wann wurde das alte mit der Fahne denn überhaupt ausgeliefert?? Ich hab nur das was mabuse auch hat. Ist das "zeitgemäß" für nen 63er P60?


    gruß
    Thorsten

  • Sind solche Warnstative eigentlich zulässig im modernen Straßenverkehr? Erfüllen ja den gleichen Zweck wie ein Warndreieck oder müssen die einer bestimmten Norm entsprechen?

  • Trabant1997 : M.W. sind diese alten Warnständer nicht mehr zulässig (und wohl auch nicht übermäßig standsicher). Da muss dann ggf. noch ein richtiges Warndreieck mit ins Auto - so halte ich es auch bei meinen beiden Oldies. ;)

  • Vorab, es ist vollkommen richtig Ärger aus dem Weg zu gehen und ein Warndreieck das man als solches erkennen kann dabei zu haben.


    Aber...im Zuge des 64er Projekts habe ich dazu (vor Jahren schon) recherchiert und mein Ergebnis lässt folgenden Schluss zu.

    Bis zum 1973er Katalog ist das Warnstativ aufgeführt. Die Angabe "TGL 3924" ist seit dem ersten 601 Katalog ein Fehler (Zahlendreher) den die richtige TGL ist 9324.

    Im 500er war es noch der "Autobahn-Dreibock (65x65x600)".

    Im 1973er Katalog ist das Bild schon als Warndreieck zu erkennen.


    Ich habe keine Vorschrift, Anhang oder Bestimmung der DDR gefunden, die das Warnstativ außer Kraft setzt.

    Und dann kommt der Einigungsvertrag.

    Kapitel XI, Abschnitt III Satz (44):

    Zitat

    Das nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik vorgeschriebene Erste-Hilfe-Material gilt als vorschriftsmäßig im Sinne des § 35h. Die nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik vorgeschriebenen Feuerlöscher gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 35g und die nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik vorgesehenen Warndreiecke und Warnleuchten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 53a Abs. 1 und 2.

    Mindestens die DDR-Warndreiecke sind damit nach wie vor zulässig.

    Da die Verwendung des Autobahn-Dreibock und Warnstativ nie aufgehoben wurde, wären auch diese, da sie den Bestimmungen der DDR nach TGL bzw. vorher DIN entsprechen, weiterhin zulässig.


    Da es aber keine (dokumentierten) Präzedenzfälle gibt, müsste man es drauf anlegen.


    Für die irgendwann in der Zukunft vielleicht mal stattfindene Verkehrskontrolle im 64er 601, liegen dort alle Unterlagen drin, um den Ernstfall zu proben. Und natürlich ein originales Warnstativ mit sauber lesbarem Stempel (nach TGL 9324). :)