Moin Moin, gerade neu angemeldet...
Bin im Moment dabei meinen Trabant (mein erstes Auto) wieder fit zu machen.
Der kleine stand ziemlich lange nur so rum und soll mal wieder angemeldet werden.
Heute morgen habe ich mit meiner Werkstatt bezüglich HU gesprochen. Dabei kam heraus, das wohl keine Abgasuntersuchung mehr fällig ist.
Kann das jemand bestätigen? Die Suche erbrachte ausser das der Zeitraum offenbar in 2006 auf 2 Jahre verlängert wurde nichts.
Jan
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Die AU wurde in die HU integriert. Kostet aber immernoch exra und man kann immernoch beides einzeln machen.
Ohne AU ist aber trotzdem nicht.
Einzig die Frist wurde auf 2 Jahre erhöht denn sonst geht dass mit dem "Integrieren" ja nicht wenn das eine jedes Jahr und das andere alle 2 Jahre ist.
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Ohne AU geht nur für Pappen bis EZ 1969, das genaue Datum is mir leider nicht bekannt. Ab EZ 1970 müssen se alle zur AU.
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Hallo Leute
Alle Fhz brauchen AU Laut StvzO § 47a.
Außer:
Benziner Ab 01.07. 1969 und Diesel ab 01.01.1977 vor diesem Baujahr brauchen keine AU mehr!! Nur HU.Diese Reglung ist ab April 2006 gültig das alle Fhz 2Jahre AU haben nur Sonder KFZ, Taxi,BUS u.ä.
Gruß
Dieter -
Hey, werd das Auto morgen früh zur Werkstatt (für HU+AU) bringen. Morgen Abend weiss ich dann mehr.
Heute noch schnell alles durchgesehen und die Lenkungsmanschette gewechselt... -
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Zitat
Original von Jan464
Hey, werd das Auto morgen früh zur Werkstatt (für HU+AU) bringen. Morgen Abend weiss ich dann mehr.
Heute noch schnell alles durchgesehen und die Lenkungsmanschette gewechselt...Was ist nun mit AU????
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Moin, gab leider Ärger heute Morgen mit dem Werkstattinhaber. Offenbar besteht kein Interesse an meinem Auftrag. Wieder einmal musste ich feststellen, dass einige Leute eine persönliche Abneigung gegen den Trabi haben.
Naja, morgen habe ich einen Termin bei einer anderen Werkstatt. Dort bekam ich die Auskunft das die AU für 2 Jahre gültig ist. -
So, HU+AU sind erledigt.
Laut der DEKRA Prüfbescheinigung ist die AU gültig bis Februar 2008. Also ein Jahr.
Dann hat sich mit dem Gültigkeitszeitraum nichts geändert.
Gruß Jan -
Dann würde ich nochmal hingehen da jetzt die AU 2 Jahre gültig ist genau wie die HU
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Da muss ich wohl morgen nochmal hin...
Also was ich eben rausgefunden habe:
Laut StVZO §47a ist für die Zeitabstände der AU nicht mehr Anlage XIa zu verwenden, sondern die Anlage VIII (Zeitabstände HU) zu verwenden.
Also kurz und knapp 24 Monate....
Das werd ich mal vorlegen. -
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Das ist schon seit letztem Jahr so! Einige Prüfer haben nur scheinbar noch nie was davon gehört
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Hai
Sagte ich doch 2 Jahre AU ist ab April 2006 so!!DEKRA müste das aber wissen.
Gruß
Dieter -
Also jetzt offiziell:
Abgasuntersuchung ist für 24 Monate gültig.
Hatte sich offenbar noch nicht herumgesprochen.
Hätte der Prüfer mal die Auto Bild 1/2007 gelesen... da stehts. -
Hai
@Jan464
Das ist schon offizell seit April 2006.http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htmzell seit April2006 schau hier:
du glaubst mir wohl nicht??
Gruß
Dieter -
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