Wie fahr ich zur Dekra (Vollabnahme)??

  • Nabend...


    Möchte meinen neu aufgebauten Trabi in den nächsten Wochen wieder zulassen. Abgemeldet habe ich ihn im September 2004, also länger als 18 Monate --> demnach Vollabnahme.
    Nun habe ich schon die verschiedensten und aberteuerlichsten Geschichten gehört, wie ich ihn denn überhaupt zur Dekra bekomme.


    1.: 3-Tages-Kennzeichen von der ZL-Stelle holen
    2.: Rote Überführungskennzeichen
    3.: Einfach die alten entwerteten Kennzeichen wieder dranschrauben
    4.: Einfach ohne Kennzeichen fahren (Tip vom TÜVler) :staun:


    Wie habt ihr das gemacht, und gibts eventuell noch andre Möglichkeiten?


    danke im voraus für antworten...


    grüße,
    BM

  • zu1 3-Tageskennzeichen gibts nicht, nur für 5 Tage, kostet aber je nach Versicherung 30,- bis 120,- Euro, oder ist kostenlos, wenn du das Fahrzeug in Folge dort versicherst.


    zu2 Rote Nummern wär das Optimum.


    zu3 Die alten KZ würde ich nicht mehr dranschrauben....


    zu 4 Was hast du fürn Tüver :staun:






    Ergo: Doppelkarte vom Versicherungsbüro holen, Kennzeichen zuteilen lassen auf der Zulassungsstelle und dann kannst du alle zur regulären Zulassung notwendigen Fahrten machen.

  • 1.
    Also 3-tages-kennzeichen heißen eigentlich kurzzeitkennzeichen und gelten maximal 5-tage, gibts bei der zl-Stelle gegen vorlage der versicherungskarte für kurzzeitkennzeichen die versicherung kann eventuell auf kosten verzichten, wenn man dann bei ihnen versichert. wäre eine möglichkeit. :top:
    2.
    rote kennzeichen mit einer 06 beginnend haben nur händler und werkstätten, müßte man also dort borgen. :hä:
    3.
    einfach entwertete kennzeichen wieder dranschrauben :tkopf:
    vorsicht das kennzeichen gehört nach 18 monaten nicht mehr zu diesem fahrzeug!!! das ist also kennzeichenmißbrauch ein strafverfahren wäre die folge!
    4.
    einfach ohne kennzeichen fahren ist ein verstoß gegen das pflichtversicherungsgesetz da es ohne kennzeichen nicht versichert ist und ein verstoß gegen die zulassungsordnung, gibt mal locker n fahrverbot :tkopf:
    es gibt aber noch 5.
    wenn 2. nicht möglich und 1. zu teuer geht gesetzlich eine vorläufige zulassung zu erwirken! :hä: das heißt versicherungskarte holen mit vermerk vorläufige deckung! dann zulassungsstelle mit papieren antreten also brief(alt), abmeldung, doppelkarte, ausweis. zuteilung eines kennzeichens, eines neuen briefes unter vorbehalt der nachlieferung von tüv und au :lach:dann zum schildermacher. der macht die zugeteilten schilder. dann die kennzeichen ohne plaketten ans auto und mit vorläufiger zulassungnicht mehr als eine kreisgrenze überschreiten und zum tüv und au fahren, dann auf direktem wege zur zulassungsstelle. kennzeichen vorlegen und steuermarken anbringen lassen. :top:
    das geht wirklich. nur muß man der zl-stelle das erst sagen.
    man fährt also mit einem noch nicht richtig zugelassenen kfz aber richtigen kennzeichen ohne plaketten los und kommt über tüv und zl-stelle mit plaketten wieder. das auto muß aber versichert sein! man sollte auch beim ersten versuch die hu schaffen sonst wirds eng
    viel erfolg!

    Mehr Power - mehr Raum - bessere Storries - Barkas!

  • Also ich hab das gleiche Problem. Aber da der TÜV im Nachbarort bei ner Privatperson gemacht wird und das auch nur knapp 1km verwinkelte Landstraße ist schraub ich einfach mal meine Alten entwerteten dran.


    Mein TÜV-Mann hatt mir übrigens auch den Tip gegeben, das man ohne Kennzeichen fahren kann. Aber nur zum TÜV und wieder Heim.


    Ich mach die alten Kennzeichen aber trotzdem dran, weil: lass mal mir kommt die VP entgegen. Ohne Kennzeichen sehen die doch sofort, aber "ohne-winzigen-Aufkleber" warscheinlich eher nicht. Das mach ich aber nur um keine unnötige Aufmerksamkeit zu erregen, man muß ja den Trouble nicht heraufbeschwören., auch wenns der TÜV-Mann erlaubt hatt. Gelle. :zwinkerer: :zwinkerer: :zwinkerer:


    Gruß, Waldmoos.

  • Danke für eure Antworten...


    Interessant klingt das 5-Tages Kennzeichen, welches von der Versicherung übernommen wird, wenn ich den Trabi auch später dort versichere. Habe bei der H**-Coburg bereits 2 Fzg versichert, sollte daher möglich sein. Werde mich dann morgen gleich mal erkundigen.


    Fahren mit entwerteten, oder gar ohne Kennzeichen fällt dann demnach wohl aus. Erstens bin ich nicht grad risikofreudig, und zweitens liegt der Dekra-Stützpunkt knapp 30km enfernt (durch 2 größere Städte).


    Noch ne Frage: Bekomme ich demnach auch ein neues Kennzeichen (mit neuer "Aufschrift")?


    grüße,
    BM

  • Ja.


    Aber das KZKZ (Kurzzeitkennzeichen (5-Tage)) kostet auch noch. Bearbeitung durch die ZLS und die Kennzeichen (die du dann wegwerfen darfst). (30,- ca.)


    Also laß dir gleich ne Nummer zuteilen.

  • Hallo ,
    Kann man nicht auch den Wagen abschleppen, auf ein Transporter oder Hänger. Muss doch auch gehen, oder nicht. Stellt euch mal vor das klappt nicht mit der Abnahme. :hmm:

  • Klar geht das, so hab ich meinen Trabi zur Vollabnahme geschafft ;)
    Steht ja nirgends, dass man das nicht darf.

  • :dududu: Abschleppen nicht, Hänger ja


    beim Abschleppen muß das Fahrzeug ohne Kennzeichen in einem fahrUNtüchtigen (!!!) aber verkehrssicherem Zustand sein (Aussage der Straßenzulassungsbehörde mit Rückfrage beim Polizeipräsidium)


    da du mit dem Auto zum TÜV willst, sollte es schon von allein fahren, und schon darfst es ohne Kennzeichen nicht abschleppen :verwirrter: :verwirrt:

    :aicke: TRABANT - mehrfach Alpenerprobt
    Wos´n doa loooohhhhs??? :aicke:

  • Er meinte ja auf dem Hänger, so jedenfalls habe ich das verstanden. Er verwendete das Wörtchen auf und nicht hinter :zwinkerer:

  • tja, nur muss man dazu erstmal ein hänger haben.


    ich habe das gleiche vor mir, und bei nachfragen an allen möglichen stellen bleibt eigentlich nur das 5 tages kennzeichen.


    ohne kennzeichen darf man auch fahren allerdings dann ausschliesslich den DIREKTEN WEG vom fahrzeugstandort bis zur zulassungsstelle.
    also mitunter völlig quark den mit einer vollabnahme muss man ein auto ja nichtmehr vorführen zur zulassung. der weg zum tüv ist ja aber nicht erlaubt, also mist is....


    rote kennzeichen gibt es für privatleute nicht mehr, die kriegen nur noch händler.


    falls der tüv nicht klappt, hat man ja 5 tage zeit zum wiederholen.
    man sollte halt nicht am letzten der 5 tage zum tüv fahren.



    bei einer neuen anmeldung bekommst du auch neue kennzeichen.
    wenn du allerdings per wunschkennzeichen die gleiche kombination bekommst wie früher kannst du die alten schilder weiter verwenden.

  • Ohne Kennzeichen geht nicht, aber man kann die alten Kennzeichen ranschrauben und sich durch ein Schreiben von der ZLS absichern. Da zahlt man nicht und man ist jedoch auch nicht versichert. Bei einem Unfall wäre man so 100% schuld steht dann aber auch in dem Schreiben von der ZLS.


    Die beste Variante jedoch ist es, zu nem Autohändler des Vertrauens fahren, für ca. 10 - 20Euro nen Rotes besorgen und dann ist man auf der sicheren Seite!

  • kombi das stimmt nicht!
    rote kennzeichen werden nur an zuverlässige händler und werkstätten unter vorbehalt ausgegeben. wenn die das also verborgen ist das falsch, wenn du dann auch noch einen unfall damit hast oder so, nehmen die es ihm wieder weg. und der wirtschaftliche schaden für die firma ist wohl groß genug, nicht von "sicherer seite" reden zu müssen.
    richtiger ist also hänger oder 5-tagesnummer, wenn der weg mit der vorbehaltlichen zulassung dir nicht gefällt.

    Mehr Power - mehr Raum - bessere Storries - Barkas!

  • Richtig, mit roten Nummern is Mumpe....
    Die Händler müssen mittlerweile penibel genau Fahrtenbuch zur Nummer führen. Bauste also ne Sülze, ist der Händler/Werkstatt gelackmeiert....


    PS: hätt ich ne rote Nummer, würd ich nen Teufel tun die zu verleihen...

  • Naja nicht so übertreiben. :zwinkerer:
    Ich kenn zwei Anlaufstellen wo ich mir ne rote Nummer borgen kann gegen Entgeld.
    Das Fahrzeug wird in den roten Fahrzeugschein eingetragen und dann ist gut. Dann dürfen auch andere als der Gewerbetreibende das Fahrzeug fahren, dazu ist das Kennzeichen ja da für Probe-, Überführungsfahrten und was halt sonst noch mit dem Gewerbe ums Auto zu tun hat.



    Kombi ich möchte schwarz auf weiß sehen das man ohne PFLICHTversicherung am deutschen Straßenverkehr teilnehmen kann.
    Das wär ja ganz was neues. :augendreh:

  • Wenn ich Euch nu richtig verstanden habe, geht also nur folgendes:


    1. Kurzzeitkennzeichen (5-Tage-Zulassung)
    2. Rote Nummer (06... -Kennzeichen eines befreundeten Autohändlers)
    3. Anhänger (gibt's beim Anhängerverleih oder beim befreundeten Autohändler)
    4. LKW (siehe zu 2. und zu 3.)


    Oder hat jemand etwas anderes legales???

  • Ich hätt noch was.


    Fahr mal zu deinem TÜV Mann und frag mal ob der auch Hausbesuche macht. Meiner kommt jedenfalls auch zu Privatpersonen. Du mußt dann halt nur ne Bünhe oder Grube haben, damit der sich den Wagen auch von Unten anschauen kann.


    Gruß, Waldmoos.

  • Zuerst Termin mit Dekra,TüV oder Werkstatt machen (schriftlich) dann die Doppelkarte besorgen mit Deckungzusage ab den Tag wo man zum TüV bzw. ZLS fahren möchte!


    Dann kann man auch komplett ohne Kennzeichen fahren!